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Maniska

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  1. Wahrscheinlich wurde aufgrund der Vorbildung (Fachabi) direkt im Ausbildungsvertrag verkürzt. Es geht ja eben um eine Verkürzung -bis zu 12 Monate (§ 8 Abs. 1 BBiG) nicht um eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung - 6 Monate (§ 45 Abs. 1 BBiG). Quelle
  2. Ich denke nicht, dass man an die "alten" AEVO Prüfungen kommen kann, aus mehreren Gründen: Es gibt 10 oder 11 Prüfungen pro Jahr und Kammer Es finden nicht bei allen Kammern immer zeitgleich die Prüfungen statt, daher gehe ich davon aus, dass es nicht jedes Mal eine bundeseinheitliche Prüfung gibt Es gibt eine Lösungsschablone für die Prüfung (die, die noch die Führerscheinprüfung auf Papier gemacht haben wissen was ich meine) Meine Vermutung ist, dass es einen bestimmte Anzahl an Prüfungssätzen gibt mit jeweils fest definierten Fragen oder zumindest einen endlichen Pool an Fragen und daher nicht öffentlich zugänglich ist. Soweit ich mich erinnere hat man bei meiner schriftlichen AEVO sehr genau aufgepasst, dass alle das Aufgabenheft auch wieder abgeben. Kann aber auch nur eine Eigenheit "meiner" IHK gewesen sein.
  3. Naja die Angabe muss sich dann in einer "Von/Bis" Region mit maximal xx% Unterschied bewegen. Selbst bei "2x Min = Max" kommt ja nur eine Spanne von 50k-100k zusammen. Damit dürfte man dann auch nicht allzu viele erfahrene Kräfte komplett abschrecken.
  4. Jap, da wäre ich bei. Ohne Login/Begründung: anonymisierte Daten im Sinne von $Beruf/Jobtitel bei $Firma, ggf. $Geschlecht Mit Login, Benachrichtigung an denjenigen der angeschaut wurde und einem "Anschaulimit" z.B. max. 5 Einträge pro Tag. Dann kann ich ohne Login schauen "In $Region verdient ein $Berufsbezeichnung/Aufgabe also im Schnitt Betrag XY" und wenn ich wissen will was bei einem bestimmten Unternehmen geht, muss ich mich einloggen um die konkreten Leute ansehen zu können. Und ja, ich würde Person + AG + Anschrift AG nehmen, weil es nichts nutzt wenn Maniska in RegionA wohnt, aber täglich 150km einfach pendelt um in RegionB einem besser bezahlten Job nachzugehen. Prinzipiell sollten aber zuerst die AGs die Hosen runterlassen, und verpflichtend in Stellenanzeigen schrieben müssen was sie bereit sind zu bezahlen. Bei einem TV reicht ja der Hinweis auf die Eingruppierung (wenn ein TV greift dann auch das angeben müssen), die anderen müssen dann eben harte Zahlen "von/bis" stellen. Das spart allen Seiten extrem viel Zeit.
  5. Dafür. Allerdings nicht mit vollständigen Adressdaten der Privatperson, max. die Angabe des AG. Ich kann mit der Unsitte "über Geld spricht man nicht" sowieso nicht viel anfangen. Gerade weil es von allen Seiten so tabuisiert wird haben wir doch ein extremes Gefälle selbst innerhalb von Abteilungen. Natürlich fühlt es sich im ersten Moment blöd an, wenn man im Gespräch mit Freunden feststellt dass deren Haushaltsnetto geringer ist als das Netto von einem selbst (Einzelperson, nicht Haushalt).
  6. Achtung, nichts gegen den TE, aber welche gute Fachkraft will schon freiwillig in den ÖD, wenn sie noch genug andere Optionen hat (je nach Region). Im Regelfall will man dort nicht zum Geld verdienen hin. Der ÖD ist jetzt weder bekannt für das übergeile Gehalt noch für ein spannendes Aufgabengebiet. Hier als ÖD so dicke Backen zu machen halt ich für mutig. Eben das. Vor allem, was genau sagt das alte Gehalt denn aus? Dass man wo anders für "zu wenig" gearbeitet hat und jetzt versucht auf Marktwert zu kommen? Dass man dort so lange gearbeitet hat weil man gute Gründe dafür hatte (ruhiger Job, stört nicht im nebenberuflichen Studium...) muss man ja wohl nicht erläutern... Ich würde dem neuen Chef sagen dass man mit der Anfrage einfach Bauschmerzen hat und ihn bitten das zu klären. Und dann mal gucken wie er reagiert.
  7. Ich hätte für eine direkte Eingruppierung in E11 Stufe 4 auch "nur" Arbeitszeugnisse vorlegen müssen um die vergleichbaren Tätigkeiten zu belegen. "Hätte müssen" weil ich mich für eine andere Stelle entscheiden habe.
  8. Böse mit dem internen DSB in cc?
  9. Das das in 99% der Fälle eine unzulässige Frage ist, darf man als Bewerber hier einfach die Antwort verweigern. Oder nachfragen wofür diese Auskunft benötigt wird. Alternativ frech mit der Gegenfrage ums Eck kommen (wenn man den Job nicht mehr will).
  10. Das Einzige was ein neuer AG vom alten AG benötigen könnte ist eine Urlaubsbescheinigung, also wie viele Urlaubstage wurden beim alten AG gewährt, die der Neue dann nicht doppelt geben muss. Alles andere geht den neuen AG einen feuchten 💨 an. Ich würde an der Stelle auch direkt klar machen, dass man ohne schlüssige, schriftliche Begründung nichts einreicht worauf der AG kein Anrecht hat. @ChrisG123, es hindert dich nichts und niemand daran, direkt weiter nach einem anständigen AG zu suchen.
  11. Dito, bzw sogar "nur" als Nebenprodukt eines Informatikstudiums mit Schwerpunkt IT-Security. Und auch das ist dann erst die Grundlage zum Erfahrungen sammeln. Bis man wirklich effektiv loslaufen kann und darf dauert das.
  12. Alles? Nein, sicher nicht. Grundlagen? Im Idealfall ja! Leider nicht immer und überall! Das führt dann dazu, dass auf einem DC auch gleich noch Print-, File- und/oder RD-Services mit installiert werden "weil es ja geht", weil es in Schulungsvideos auch gemacht wird und weil niemand darauf hinweist, dass das zu Schulungszwecken i.O. sein mag, im Livebetrieb aber erhebliche Probleme machen kann. Oder man nicht weiß wann man warum welche Variablen verwendet verwendet, warum auch, in ein Double passt ja alles rein, verschachteltes if/else statt Schleifen, Spaghetticode...
  13. Trotzdem wird in der Bildung - gerade beim Grundwissen - sehr viel Wert auf die korrekte Vermittlung gelegt. Oder warum überlässt man ABC-Schützen nicht einfach sich selbst, wenn das der beste Weg sein soll? Wofür gibt es dann überhaupt die Ausbildung wenn man es sich eh selbst beibringen kann? "Learning by doing" schließt eine qualifizierte Anleitung durch eine Lehrperson (Ausbilder, Lehrer) ja nicht aus. Aber die Punkte "wissen wo anfangen" und "wie mache ich es richtig, statt einfach nur irgendwie", oder auch der Punkt, dass es keine Sinn macht, sich beim Thema Netzwerk direkt bis auf die Protokollebene durchzubeißen, sondern auch mal "gut sein" lässt... Falsch angeeignete Grundlagen wieder zu verlernen und neu zu lernen ist btw. deutlich mehr Aufwand als direkt "richtig".
  14. Du hast aber schon gesehen dass ich mich dabei auf die Bezahlung bei einer Weiterarbeit bezogen habe, und nicht um die Weiterarbeit an sich?
  15. Das stimmt so nicht ganz, denn "stillschweigen" gibt es nicht, solange der Ex-Azubi klammheimlich im Kämmerchen verschwindet und es niemand mitbekommt, kommt auch kein AV zustande. Erst durch konkludentes Handeln - MA arbeitet, Chef sagt nichts dagegen - kommt der Vertrag zustande. Es reicht auch nicht, wenn der Schwager der Onkels des Hundes des Hausmeisters den Azubi sieht, es muss schon jemand sein, der was zu sagen hat. Eine Vereinbarung, die so aber nicht getroffen werden kann. Für eine Befristung braucht es einen schriftlichen AV, und zwar vorher. Das BBiG ist nicht mehr einschlägig, da die Ausbildung abgeschlossen ist. Eine "branchenübliche Bezahlung" kann - je nach Aufgabengebiet - auch Mindestlohn sein. Die vereinbarten Konditionen dürfen aber den AN nicht schlechter Stellen als die gesetzlichen Regelungen, womit wir wieder bei Mindestlohn und gesetzlicher Kündigungsfrist von 4 Wochen liegen. Ein befristeter Vertrag bedarf grundsätzlich der Schriftform, ist also hier nicht.
  16. Du arbeitest also als Ausgelernter zum Azubigehalt weiter und liegst damit wahrscheinlich unter dem (gesetzlich vorgeschriebenen) Mindestlohn? Eine Formvorschrift gibt es dafür nicht. Es sollte nur eindeutig formuliert sein was vereinbart ist. Ob das nun flapsig per Mail, als "richtiger" AV auf Firmenpapier oder auf einem Bierdeckel ist... Jup, und zwar einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit allen gesetzlichen rechten und Pflichten (Kündigungsfrist, Mindestlohn...) Der ist (auch) gültig. Das bedeutet du solltest sofort schauen wie du aus der Nummer (unbefristeter Vertrag beim Ausbildungsbetrieb) wieder rauskommst. Warum nicht für die Zeit arbeitslos melden? Warum nicht beim neuen AG anfragen ob man auch schon 14 Tage früher aufschlagen kann? Warum nicht für die 2 Wochen einen 450€ Job antreten?
  17. Das Problem hat er doch schon... Gesetzliche Kündigungsfrist sind 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Da keine Probezeit vereinbart wurde ist der frühestmögliche Zeitpunkt zu dem der TE einem anderen AG zu Verfügung stehen könnte der 15.2. Also ich würde das SOFORT mit meinem Chef klären wollen (schriftlich!). Beim neuen AG anzufragen ob man ggf. schon ab $früher anfangen könnte war/ist keine Option?
  18. Selbst wenn sie dir DAS auch nicht sagen, eine Aussage ob du am Freitag antanzen sollst oder nicht kann man dich sicher geben. Oder du gehst am 20.01.2023 einfach hin und bereitest dich entsprechend vor.
  19. Sagt wer? Und was darfst du nicht nachfragen? Das Ergebnis? Ok, geschenkt. Aber genau die Problematik würde ich telefonisch bei der IHK erfragen (oder durch den Ausbilder erfragen lassen wenn die Gegenseite im Gespräch "komisch" wird).
  20. Meine Azubizeit ist schon etwas her, aber ich antworte dir trotzdem: Lass es! Freu dich dass du die Stelle im Sommer hast und genieße die verbleibende Zeit außerhalb der Arbeitswelt. So viel freie Zeit hast du nie wieder Der Lehrplan in der BS ist je nach Bundesland unterschiedlich, selbst innerhalb der selben BS können 2 Lehrer komplett anders an den Stoff herangehen. Den allgemeinen Ausbildungsrahmenplan für Digitale Vernetzung findet du bei der IHK. Nur, das Ding ist so allgemein gehalten, damit kannst nicht viel anfangen. Dein Ausbildungsbetrieb muss die einen "betrieblichen Ausbildungsplan" geben, bzw. im Idealfall schon gegeben haben, der sich davon ableitet. Aber auch der dürfte noch relativ allgemein gehalten sein. Was bringt es dir wenn du weißt, dass Azubi XY in seinem Betrieb C#, Java, C++ oder sonst was nutzt, es bei dir im Betrieb und in der BS aber was anderes sein wird? Ganz ehrlich: Mach dir keinen Stress, während der Ausbildung ist noch mehr als genug Zeit sich alles anzueignen, dafür ist die Ausbildung schließlich da. Wenn du dich wirklich unbedingt vorbereiten willst: poliere den Englisch auf, feile an deinen Soft-Skills und übe dich in Geduld.
  21. Wie soll dein dringenderes Problem: lösen? Der OP ist ganz nett, hilft dir aber in der aktuellen Situation kein Stück weiter. Vor allem, wie willst du alles zeitgleich stemmen? Neue Stelle, neue Infrastruktur die die nicht kennt, sie nicht dokumentiert ist und bei der das "Kopfwissen" gerade abwandert Anlernen neuer Kollegen wenn du selbst noch am Zurechtfinden bist allgemeiner Personalmangel erstmaliger Kontakt mit Führungsverantwortung und dazu eine nicht gerade einfache Weiterbildung. Was ich (in Absprache mit meinem Chef) akut tun würde: die aktuell noch anwesenden Bestands-MA werden ab sofort dazu verdonnern noch so viel wie möglich zu dokumentieren, von "Betriebsrelevant (Kommunikation (Mail, Telefon...), ERP, Netzwerk) zu "nice to know" (Patchmanagement, Dateiablage...). Nicht bis ins Detail, aber soweit, dass du sagst "joar, damit kann ich weitermachen". Du brauchst keine IP-Adressliste, aber eine Übersicht über alle genutzten Adressräume etc. Wenn es kein Ticketsystem gibt, aufsetzten! Alle Anfragen bzgl. Support nur noch via Ticket. Für den 1st-Level einen Quereinsteiger/Ungelernten für Mindestlohn relativ günstig suchen. Für die ganzen zeitfressenden"Vor Ort" Tätigkeiten die nicht zeitkritisch sind (Arbeitsplätze aufbauen, Rechner installieren...) einen Werkstudenten auf 450€ Basis suchen.
  22. Naja, mit Ach und Krach mit ner 4 aus dem Prüfungsteil kommen ist auch nicht gerade optimal.
  23. Skylake hat noch etwas vergessen: Das duale Studium. Halb Studium an der Hochschule, halb (so was wie) Ausbildung im Betrieb. Du studierst, bekommst dafür Geld, hast aber keine Semesterferien, die verbringst du im Betrieb und sammelst dort Praxiserfahrung, entweder durch Projektarbeiten oder durch "normale" Mitarbeit im Betrieb. Der Abschluss ist danach höher, das Studium aber weniger "spaßig" als an der normalen Hochschule. Wahrscheinlich indem er auch eine Bachelor zwischengeschoben hat. Da man aber i.d.R. nur den höchsten Abschluss erwähnt...
  24. Wenn du so etwas noch nie gemacht hast: lass es! Du hast 40h Zeit für das Projekt, inklusive IST Aufnahme, SOLL-Konzept, Dokumentation und was sonst noch zu deinem Projekt gehört. du darfst erst anfangen wenn der Antrag durch ist und - ja, auch wenn die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden wenn man früher anfängt gering ist - wenn es rauskommt ist man durchgefallen.
  25. Das ist ungeschickt. Aber wenn nicht drin steht dass du die Themen A-X gemach hast, sondern das Ding geführt wurde wie ein Fresszettel und lückenhaft ist, ist das zwar nicht toll, aber auch nicht so schlimm wie wenn "zu viel" drin stehen würde. Bist du laut Ausbildungsvertrag FiSi? Dann ist dein Aufgabengebiet klar, bist du FiDV, dann ist es auch klar. Nur, beide haben Refactoring" nicht sehr Ausführlich auf dem Zettel stehen. Wenn nicht jetzt, wann dann ? Nachdem klar, ist, dass du entweder einen bescheidenen Abschluss hast oder wiederholen musst? Dann ist es auch nicht besser. Das wirst du nur hinbekommen wenn du dich auf die Hinterbeine stellst und das Projekt beim Betrieb einforderst Mit den Voraussetzungen? Ich würde lieber Lotto spielen. Warum reizt es dich nicht? Die Auswahl eines geeigneten Monitoringsystems kann man anspruchsvoll gestalteten, kann man da Problemlos mit einbringen und wenn du unbedingt basteln willst, bastel dir eigene Probes.

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