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Doham

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  1. @IJK, hmm, bei 1,79m kommt das mit dem Kindersitz schon darauf an, was Du für ein Auto fährst. Wenn ich dann noch hinten Sitzen soll, müsstest Du schon ein Cabrio oder einen Kleinbus fahren Übrigends Neuperlach Zentrum bzw. Süd find ich garantiert. Das liegt ja gleich an der Bundeswehr Uni und da hab ich mal 7 Monate gewohnt äh gearbeitet :floet: @Saga: Fahrgemeinschaft ab I? Dann hab ich entweder zwei Beifahrer oder werde chauffiert, Details per PM? ;D
  2. funktioniert das Mikro (aktiv, Treiber i.O.,Lautstärke hoch genug, usw.) ? --> kannst Du z.B. mit dem Audiorecorder (Zubehör->Unterhaltungsmedien) deine Stimme aufnehmen?
  3. @Alligator wenn Du schon solche Statistiken bringst, dann such bitte auch eine richtige aus. Zwischen studierten Informatikern und ausgebildeten Fachinformatikern gibts nunmal unterschiede. Deshalb ist diese Graphik (http://www.heise.de/ct/03/06/118/pic04.jpg) IMHO etwas anschaulicher, da zwischen den Berufen und Berufserfahrung getrennt wird. (Übrigends aus dem selben Artikel) (http://www.heise.de/ct/03/06/118/ )
  4. *nachIJKsPostingwiederaufdenStuhlkletter* Das mit dem "Burger-Laden" Kirgendwie hört sich gut an. 20.09. sollte auch gehen. @IJK, mir würde schon ein(e) gescheide® Beifahrer(in) reichen, wo ein bisserl im Münchner Straßenwirrwarr auf die Karte gucken kann. (kleiner Hint an die Nürnberger Fi.de-Belegschaft ). Do*derhaltnurdiekleinenfränkischenLandstraßengewohntist*ham
  5. FULL ACK! "Gute" Firmen teilen das einem schon vorher mit. Oder sie haben sogar eine befristete Übernahme (z.b. 6 Monate wie damals in meinem ersten Beruf) im Haustarifvertrag stehen. Dann hat man Chancen entweder innerhalb der Firma oder auch extern eine Stelle zu finden. Back to Topic: Frag rechtzeitig vor deiner Prüfung nach, ob Du übernommen wirst. Du brauchst Zeit um dich ggf. zu bewerben - oder freust Du Dich schon auf die Arbeitslosigkeit nach der Prüfung? :beagolisc Also, Cheffe fragen gleich heut mal fragen und dann ggf. schon mal Bewerbungsunterlagen fertig machen. Do*allestausendmalabsicherer*ham
  6. btw. den Thread zum Thema "Blaster, Lovesan u.ä." http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=51038 kennst Du vermutlich schon. Bist Du sicher dass der Rechner virenfrei ist?
  7. Nein, du musst den Vertrag nicht zurück geben, denn: a) eine Kopie des Vertrages hat Dein AG behalten (liegt vermutlich in der Personalakte) warum sollte man den Vertrag nach dem Ende zurück geben - das ist doch kein Bücherreiausweis c) Verträge dienen als Nachweis für Vereinbarungen. Deshalb sollte man sie schon gründlich aufheben. Was zählt wohl mehr unterschriebener Arbeitsvertrag mit 2000 EUR Bruttogehalt oder mündliche Zusage ohne Zeugen von 5000 EUR? (Ohne jetzt Grundsatzdiskussionen um Vertrag, Schriftforum, BGB usw anfangen zu wollen). Do*allesarchivierer*ham
  8. Warum denn? AFAIK beginnen die Zeugnisse meist etwa so: Ein Satz zum Unternehmen ist denke ich, ist nicht nötig - das soll ja kein Werbeprospekt für eure IT werden, sondern ein Arbeitszeugnis in dem die Leistung, Tätigkeiten usw eines Mitarbeiters beurteilt werden.
  9. billiger und vermutlich auch einfacher zu benutzen ist es, die einzelnen Vokabeln auf Karteikarten zu schreiben. (vorne Englisch, hinten Deutsch). a) man kann z.B. auch im Zug oder im Wartezimmer vom Arzt lernen kostet fast nichts (nur Papier/Karton, Stift und Arbeitszeit. c) beim Schreiben der Karten tritt schon ein erster Lerneffekt ein nur mal so als Vorschlag. (Funktioniert auch mit Matheformeln usw... ) Die Vokabeln kann man z.B. aus einem Englischbuch oder notfalls aus einem Wörterbuch abschreiben. Oder man schreibt alle Wörter auf die Karten, die man in einem englischen Text nicht verstanden hat und nachschlagen musste.
  10. Überleg mal was der Staat für Dich getan hat. Kostenlose Schulbildung usw... Wenn dein Betrieb dich will, dann wird er dich auch nach den 9 Monaten übernehmen. Das bei jungen Männern Bundeswehr oder Zivildienst ansteht ist nunmal so. Andere Möglichkeit wäre wie beschrieben Katastrophenschutz. Entweder bei Feuerwehr, THW oder AFAIK auch bei Hilfsorganisationen möglich. Informationen gibts darüber bei www.feuerwehr.de/forum. Dort findest Du AFAIK auch Leute die das zur Zeit machen.
  11. Doham

    Harvey Milk High

    @Hawkey :uli mal gucken was aus diesem Thread wird. Ziemlich heikles Thema. ------------- Ich denke das so eine Idee eigentlich schon wieder direkt eine Ausgrenzung ist. Persönlich kenne ich keine Schwulen bzw. Leben, aber ich sehe darin eigentlich kein Problem. Mir kommt da grad der vermutlich unpassende Vergleich mit den Schulen für geistig bzw. körperlich Behinderte in den Kopf. Seit einigen Jahren wird ja versucht Kinder mit geistiger bzw. vorallem mit körperlichen Handicaps in normalen Schulen zu unterrichten (natürlich mit entsprechender Förderung bzw. Hilfsmittel usw.) um sie nicht von den anderen Kindern auszugrenzen. Integrative Schulen heisst das AFAIK. Was will ich damit sagen? Toleranz muss man lernen - kann man aber nur, wenn man offen aufeinander zu geht. Nicht wenn man sich gegenseitig abschottet. Grade Kinder/Jugendliche könnten lernen, das die sexuelle Ausrichtung einer Person nichts mit der Würde einer Person usw. zu tun hat - sondern alle Menschen die gleichen Rechte haben und die Rechte anderer Mitmenschen nicht verletzen dürfen. Vielleicht hilft auch der Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander Vorurteile abzubauen. Bei Erwachsenen bzw. der Eltern der heterosexuellen Jugendlichen ist das IMHO schwerer. Vielleicht wird auch durch deren Ausgrenzung diese Schule eröffnet? FULL ACK! just my 0.02 EUR Doham
  12. Doham

    Geblitzt

    FULL ACK! Mit 55 - 60 hat man meist eine einigermaßen grüne Welle. Ausserdem lohnen sich 20 km/h auf einer Strecke von vielleicht 5 oder 10 Kilometern nicht wirklich - oder? :confused:
  13. Doham

    Geblitzt

    wenn Du den Frankenschnellweg meinst, der hat so schöne Tempo 80 Schilder *g* Ich halte mich normalerweise immer an die Geschwindigkeit eventuell vielleicht mal 10 km/h schneller, aber das lohnt sich sowieso nicht.... Einzige Ausnahme ist, wenn ich Alarm von meiner Feuerwehr habe und die Alarmdurchsage Person in Gefahr oder ähnliches beinhaltet - dann geb ich schon mal mehr Gas um ins Feuerwehrhaus zu kommen - aber auch da halte ich mich an all die anderen Verkehrsregeln wie Stoppschilder, Vorfahrt, rote Ampeln usw....
  14. so, der zweite Einsatz für diese Woche "Ammoniakaustritt" in einer Nachbarortschaft. Zwei Stunden auf Bereitstellung und dann wieder heim zum Stütz. Nichts weltbewegendes.. so long Doham
  15. hmm, wenn das so wäre - würde ich das hier verkünden?
  16. Und was ist mit mir, wenn ich am 5.5. Geburtstag habe? Bin ich jetzt einer von denen? :confused:
  17. Probiers mal mit Strg + a Format->Tabstopp <<Alle Löschen>>
  18. Ich glaub Du solltest Dir den Datentyp der Variable ausw mal angucken. :floet: sonst könnte das Programm nicht ganz funktionieren... Mach halt z.B. noch ein cin mit der Frage "Wollen Sie beenden J/N" und wenn man nicht beenden will, gehts halt nochmal zum Beginn. Das Programm könnte man in eine DoWhile-Schleife packen, und die Endebedingung von dem J/N-cin abhängig machen.
  19. § 17 BBiG - Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. --> Weiterbeschäftigung in einem normalen Arbeitsverhältnis. Kündigungsregelung gilt wie bei anderen Arbeitsverhältnissen. Ich glaub nicht, dass Du ohne Zustimmung des Betriebs eine unbefristete Übernahme bekommst. Ansonsten kann Dir ganz normal gekündigt werden. (Kündigungsfristen müsssen eingehalten werden.) Genaueres kann Dir aber ein Rechtsanwalt sagen.
  20. solche Themen können schnell ins politische, weltanschauliche abgleiten und das wird hier nicht so gern gesehen (nur mal so als kleiner Hinweis im Sinne des vorbeugenden Flame- äh Brandschutzes)
  21. auch hier hilft die Boardsuche. Du hast einen Gutschein für das Seminar "wie suche ich effektiv" bekommen http://www.fachinformatiker-world.de/forums/search.php?s=&action=showresults&searchid=200171&sortby=lastpost&sortorder=descending http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=5531&highlight=Illuminaten http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=18371&highlight=Illuminaten und viele mehr Ist der "Hacker"-film wieder im Fernsehen gelaufen?
  22. auch hier hilft die Boardsuche: http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=47594&highlight=%DCberstunden+ausbezahlen Gesamtbrutto = Monatsbrutto + Stundenlohn x Anzahl der Überstunden bei Personalabteilung nachfragen ob auf das Gesamtbrutto Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Falls man damit über den Freibetrag hinauskommt. Abwägen was besser ist.
  23. hab ihr den Einsatzort wenigstens so gründlich gewässert, dass die Zündler kein weiteres Lagerfeuer im Schlamm gemacht haben?
  24. bin zwar nicht Bimei - aber ich hab die Texte auch: § 14 BBiG - Beendigung ... (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung , so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. § 17 BBiG - Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Rein rechtlich gesehen ist es so, dass wenn man am Tage nach Bestehen der mündlichen Prüfung morgens als Ex-Azubi in seinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb geht und sich dort an einen Arbeitsplatz setzt und anfängt zu arbeiten, dann rechtlich gesehen sofort dort unbefristet beschäftigt ist. zufinden u.a. über regierung-online.de und mindestens zig-mal bereits hier im Forum gepostet *g* @Bimei - was hälst Du von 'nem neuen Status "Gesetzesauszugsposter" ?
  25. bei uns im Landkreis ist auch wieder ne Wehr zum Wald löschen gefahren. http://www.kfv-online.de/cgi-bin/einsatz.cgi Rein erfahrungsgemäß dürfte sich nach dem PKW-Brand gestern für diese Woche kein Einsatz mehr kommen... Mal gucken ob sich die Faustregel 1 Einsatz pro Woche bewahrheitet.

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