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bimpfi

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Alle Inhalte von bimpfi

  1. sie belegen das anhand ihrer Notizen richtig? Auch IHK-Prüfer machen Fehler. Soll vorkommen dass Prüflinge erfolgreich Widerspruch eingelegt haben.
  2. ändert sich dann was? Ich meine sagt dann die IHK: Okay, sie haben Recht es war unser Fehler.
  3. Bei der Präsentation und Fachgespräch gab es eine Note 6. :eek Nie im Leben.
  4. Prüfungsteil B bestanden Prüfungsteil A komplett durchgefallen :eek
  5. ich will hier niemanden ans Bein pinkeln sondern lasse das rechtlich im Vorfeld prüfen ob Aussicht auf Erfolg besteht bei einem Widerspruch. Anwaltskosten übernimmt der Staat. Ich bin da zuversichtlich. Die Meinungen gehen hier eben auseinander, dafür ist auch ein Forum da. In der Einladung steht nichts davon, dass ich einen Beamer mitbringen muss, das zählt.
  6. und genau das dürfen sie nicht, hier hat die IHK ihre Kompetenzen überschritten. Alle anderen durften ihn verwenden. (bewußte Benachteiligung gegen mich, Befangenheit der Prüfer). erkundigt hatte ich mich bei dem IT-Systemhaus wo die mündlichen IHK-Prüfungen abgehalten wurden. nur telefonisch, ich kenne aber die Person und er kann bestätigen dass ich mich erkundigte. Ist auch logisch, wer hält freiwillig seine Präsentation ohne Hilfsmittel. nur nach dem Vorhandensein des Beamers hatte ich gefragt, mir war klar, dass ich ihn benutzen durfte, wozu steht der denn im Raum, sicherlich nicht zur Zierde. war in keiner Firma, war eine rein schulische Ausbildung (Umschulung) im ungünstigsten Fall ist es unklar. Das soll ein Anwalt für Prüfungsrecht sich genauer anschauen.
  7. hier ein paar Fakten: a) in der Einladung stehts nichts darüber, dass man einen Ersatzbeamer mitbringen muss ich hatte mich im Vorfeld telefonisch erkundigt, ob im Prüfungsraum ein Beamer mit VGA-Anschluß vorhanden ist, das wurde bejaht, mir reicht das. c) nirgendwo in der IHK-Prüfungsordnung steht, dass der IHK-Prüfungsausschuß Hilfsmittel die im Raum stehen dem Prüfling verweigern darf, andernfalls begehen sie einen Verfahrensfehler und Rechtsbruch. Das Recht auf Chancengleichheit aller Prüflinge ist hiermit nicht mehr gewährleistet. d) ich besitze keinen Beamer e) nur wenn der vorhandene Beamer im Prüfungszimmer nicht funktioniert hätte, wäre die IHK aus dem Schneider und ich könnte nichts machen da ich keinen Projektor mitgebracht hatte. Fazit: Letztendlich muss das ein Fachanwalt klären ob Aussicht auf Erfolg besteht. Meiner Meinung nach hat hier die IHK ihre Kompetenzen klar überschritten, aber ich bin kein Rechtsexperte.
  8. so meinte ich das auch. Die IHK Prüfer bilden intern zwei Teilnoten zu je 25% Gewichtung in Präsi und FG. Offiziell kommt dann hier ein Ergebnis raus das dann zu 50% zählt.
  9. Präsi/Fachgespräch 50% stimmt ja auch. Beide Teile zu je 25% die werden dann addiert und ergeben 50%
  10. Hier muss ich eingreifen. Sofern die IHK einen funktionsfähigen Beamer im Raum stehen hat, ist es völlig belanglos ob ich nun einen Ersatzbeamer dabei habe oder nicht. In der Prüfungsordnung steht nirgendwo drin, dass man einen mitnehmen muss, auch nicht in der Einladung. Hier hat der IHK-Prüfer mich einfach nur verwirren oder einschüchtern wollen oder schlimmeres. Die Frage, was ich machen würde, wenn dieser Beamer nicht funktioniert ist ein "was wenn" Ereignis, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre......Diese Frage stellt sich nicht sofern alles funktioniert. Ein Wenn-Szenario stand nicht zur Debatte. Was, wenn der Beamer kaputt ist und mein Ersatzbeamer auch nicht geht?` Was wenn die Banane nicht krumm ist sondern gerade? :upps Das entscheidende Kriterium ist, wenn man den funktionsfähigen Beamer nicht verwenden darf und dieser im Raum steht, Vor- und Nachprüflinge aber diesen benutzen durften. Hier liegt meiner Meinung nach seitens der IHK ein Rechtsbruch vor - Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit. Dieser Fall ist genau genommen meiner Meinung nach mehr als klar zumal man bei der mündlichen Prüfung ohne Hilfsmittel Punkteabzüge erhält, und das man hier als Prüfling aktiv dagegen vorgehen sollte. Letztlich um Aussicht auf Erfolg zu haben, muss das vor dem Widerspruch ein Rechtsanwalt klären. Die Kosten übernimmt das Amtsgericht.
  11. steht in der Prüfungsordnung. Gewichtung: Projektdoku 50% Vortrag 25% / Fachgespräch 25% -->bei den beiden Teilen wird eine Gesamtnote gebildet. Dann Projektdoku mit Vortrag/FG verrechnet und eine Note für den Prüfungsteil A kommt raus.
  12. oder: Doku 30 Punkte Note: 5,4 --> mangelhaft Vortrag 60 Punkte Note: 3,9 --> ausreichend Fachgespräch 80 Punkte Note: 2,5 --> befriedigend bestanden, "4" gewinnt. :marine
  13. Es hängt ganz bei dir. Wenn du der Meinung bist das du bestehen hättest müssen und du gute Argumente liefern kannst, musst du Widerspruch einlegen. Ich empfehle dir bereits in dieser Phase einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu konsultieren. Der ist Experte auf solchem Gebiet und kann dir im Vorfeld sagen ob es Aussicht auf Erfolg hat. Sofern du kein großes Einkommen hast, ich glaube die Grenze liegt bei 1200 netto im Monat, musst du lediglich beim Amtsgericht Antrag auf Rechtshilfe stellen, dann ist der Anwalt für dich kostenlos.
  14. Habe alles durchgeforstet, weder in der Einladung noch in der IHK-Prüfungsordnung steht was davon dabei, dass man verpflichtet ist einen Beamer mitzubringen, geschweige denn den vorhandenen voll funktionsfähigen Projektor dann nicht benutzen darf. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, Vorprüfling und Nachprüfling verwendeten den IHK- Beamer im Raum. Werde mir noch Rat von einem Fachanwalt einholen um sicher zu gehen das ein Erfolg mit einem Widerspruch besteht. Wenn er das absegnet wird der Prüfungsteil A angefechtet ganz offiziell und formell.
  15. ich kenne diese Seite. Hier gibt es keine INfos wieviele in der mündlichen Prüfung durchgefallen sind.
  16. Ich hatte keinen Ersatzbeamer dabei und prompt teilte mir einer der IHK-Prüfer mit, dass es Punkteabzüge gibt und ich nun ohne den vorhandenen Beamer im Raum meinen Vortrag halten muss.
  17. Deine Doku ist okay, mehr als ein "ausreichend" hätte ich auch nicht gegeben. Für ein "mangelhaft" ist sie zu gut.
  18. Du hast die Möglichkeit das Ergebnis der mündlichen Prüfung anzufechten. Das ist dein gutes Recht. Dabei kann nicht viel passieren. Entweder dieser wird abgelehnt oder stattgegeben. Probiere es vor allem dann wenn du meinst das du eigentlich hättest bestehen müssen.
  19. gibt es Statistiken wieviel Prozent in Deutschland bei der mündlichen Prüfung durchfallen? Ich meine der Prüfling hat bei strittigen Entscheidungen die Möglichkeit den Prüfungsteil anzufechten wo er durchgefallen ist. Das ist sein gutes Recht. Zu verlieren hat er nichts außer eine Ablehnung.
  20. ich habe nicht gesagt das die anderen Schuld sind. Natürlich muss ich mich an meine eigene Nase fassen. Was den Beamer anbelangt, solange der Vorhandene im Raum funktioniert ist alles in Ordnung. Wenn dieser ausfallen sollte, dann ist es meine Schuld, dass ich kein Ersatz dabei habe dem war aber nicht so. Wegen so einer Kleinigkeit einen Aufstand zu bauen, aus einer Mücke einen Elefanten machen, und mir deswegen die Hilfsmittel zu streichen ist sehr kleinlich und unangemessen. Das sie mich haben durchfallen lassen liegt einzig und allein an meiner Projektdokumentation, eine andere Erklärung habe ich nicht. Keine Grafiken, nur Text, kein Raumplan, kein Netzplan, hier kann man Verständnis haben wenn sie sagen nein, wir können sie nicht durchlassen, das ist zu wenig. War aber knapp, da bin ich mir sicher, sonst hätten sie nicht ewig lange im Raum diskutiert und mich erst nach 30 Minuten reingeholt. Der Nachfolger-Prüfling hätte schon längst seine Präsentation halten sollen. Dann war alles für die Katz, PowerPoint Folien umsonst erstellt, Doku für die Maus geschrieben. Jetzt stehe ich da und muss mir ein anderes Thema überlegen sowie ein Betrieb suchen der mich 2 Wochen nimmt. Ich weiß wo die Fehler jetzt liegen und werde diese beim Nächsten mal ausbügeln. Es lag an der Doku.
  21. Mir wurde das so gesagt: "Das Thema gibt nicht viel her". Wenn man ein paar Seiten weniger in der Projektdokumentation stehen hat weil das Thema eben sehr "dürftig" ist, man aber das Projektthema genehmigt bekommt, ist das dann natürlich auch schwer zu verstehen. Nein. Das Vorhandensein aller Präsentationsmittel war telefonisch erfragt worden. Da dann eben auch ein funktionsfähiger Beamer im Raum stand, sollte an sich alles in Ordnung sein. Das sah der Vorsitzende der IHK Prüfungskommission anders und forderte mich auf unverzüglich das VGA-Kabel aus meinem Notebook zu ziehen sonst erledigt er das für mich. Kein Ersatzbeamer, keine Verwendung des Vorhandenen im Raum. Angeblich soll das so in der IHK Prüfungsordnung stehen. Bisher bin ich nicht fündig geworden. beim nächsten Mal bringe ich einen Ersatzbeamer mit und werden diesen verwenden. Den im Raum stehenden können sie meinetwegen aus dem Fenster schmeissen. Falls ein Prüfer nochmal in so einer herablassenden gereizten Tonart mit mir redet obwohl ich immer freundlich bin, wird das beim nächsten Mal anders ablaufen, garantiert.
  22. Es soll Prüflinge geben die gut vorbereitet sind, alle Fachfragen beantworten können und trotzdem durchfallen, weil: a) Das Thema generell zu anspruchslos ist Die Projektdokumentation zu wenig umfangreich gestaltet wurde (nur 10 Seiten) c) Punktabzüge bekommen weil sie keinen Ersatzbeamer mitbringen obwohl einer im Raum steht und man dann ohne PowerPoint Folien und Hilfsmittel den Vortrag halten muss es ist wichtig zu bestehen, egal mit welcher Note. Dee zukünftigen Arbeitgeber interessiert sich nur ob du ein Abschluß hast oder nicht. "4 gewinnt" eben.
  23. Es ist recht einfach. Du nimmst an der Wiederholungsprüfung im Winter teil und musst lediglich das mit dem Arbeitsamt abklären, dass die dich dafür anmelden und die Prüfungsgebühr übernehmen, das war es schon. Ob du anderweitig in der Zeit arbeitest, arbeitslos bist oder sonstwas machst bleibt dir überlassen. Besser natürlich du findest eine Arbeitsstelle, hat aber nichts mit der IHK Prüfung zu tun.
  24. schwierige Frage, das ist Ansichtssache. Dein Plan klingt auf jeden Fall vernünftig mit dem Job als "Zwischenstation" sozusagen. besser 1800 brutto als ALG-II und sich dann während dem (schlechtbezahlten) Job sich anderweitig umsehen. mir wären 1800 deutlich zu wenig und ich würde das ablehnen, verstehe aber wenn Leute sagen besser als nichts.
  25. also ich habe nur die PC-Hardware im Schulungsraum aufgebaut, den Switch und die Clients ans Netzwerk angeschlossen. Dann noch ein paar Schulungs-PCs ein vorgefertigtes Image drauf installiert weil da noch das alte Windows XP war. Mehr nicht. Bin gespannt auf die mündliche Prüfung was die mich da groß fragen wollen.

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