Iceman75 Geschrieben 17. März 2010 Teilen Geschrieben 17. März 2010 Hi, erstmal folgendes: Alter: 35 Wohnort: Göttingen letzter Ausbildungsabschluss: IHK FI-SI (2009 Note 2) Berufserfahrung: 1 Jahr (Bundeswehr 7 Jahre, auch im IT Bereich) Weiterbildung: MCSE 2003, MCTIP, MCTS, CCA 4.0 Arbeitsort: Göttingen Grösse der Firma: 150 Tarif:Nein Branche der Firma: Lebensmittel Arbeitsstunden pro Woche: 40 Std. (mache aber min 43 die Woche) Gesamtjahresbrutto: 33.000 Anzahl der Monatsgehälter: 12 Anzahl der Urlaubstage: 30 Sonder- / Sozialleistungen: Jährliche Bonuszahlung (Tariflich also weiß nicht wieviel) Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): Einziger Mitarbeiter IT Abteilung. Also alles was so anliegt, Server, Clients, Drucker, Spezielle Branchensoftware, Software aller art, Handys... Jetzt meine Frage. Also ich mache pro Woche circa 3-4 Überstunden macht im Monat so circa 15. Da diese nich abgefeiert werden können oder ausbezahlt werden suche ich ne andere Lösung. Bleiben ja nur noch die nächsten Gehaltsverhandlungen oder?? Der Arbeitgeber sagt das Überstunden was normales sind. Sehe ich auch aber in der Größenordnung doch schon etwas viel oder?? Greetz Ice Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 17. März 2010 Teilen Geschrieben 17. März 2010 Sehe ich auch aber in der Größenordnung doch schon etwas viel Nein. Völlig normal. Zur Vergütung oder Nichtvergütung der Überstunden, sollte dein Arbeitsvertrag mehr aussagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman75 Geschrieben 17. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. März 2010 Na gut, der Sagt aus das die mit dem monatlichen Gehalt mit abgegolten sind.... Aber das sind ja Überstunden die immer anfallen, Schon alleine weil ich Morgens der erste sein soll und Abends der letzte.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 17. März 2010 Teilen Geschrieben 17. März 2010 Na gut, der Sagt aus das die mit dem monatlichen Gehalt mit abgegolten sind.... Du hast ihn so unterschrieben , da hast du leider Pech gehabt oder glück, je nachdem wie man das sieht. Schließlich hast du einen Arbeitsplatz. Solange die Gesetzliche Arbeitszeit nicht negativ tangiert wird, wirst du Überstunden schieben müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 17. März 2010 Teilen Geschrieben 17. März 2010 (bearbeitet) Bleiben ja nur noch die nächsten Gehaltsverhandlungen oder?? Oder eben keine Ueberstunden mehr machen. Da wir deinen Vertrag nicht kennen, empfehle ich mal den Link hier und den hier. Ich würde meinen Chef mal ins Gebet nehmen und ihm erklären, dass es so demotivierend für dich ist. Wenn er sagt "Persönliches Pech", dann kannst ja nach anfangen was neuem suchen (falls die Ueberstunden ein so elementares Kriterium für dich sind). Bearbeitet 17. März 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman75 Geschrieben 17. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. März 2010 Na wie gesagt im Arbeitsvertrag steht ja das diese mit dem Lohn abgegolten sind. Habe auch kein Problem mit Überstunden, aber wenn abzusehen ist das 15-20 Überstunden im Monat zur Regel werden kann man ja mal mehr Gehalt fordern... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tiangou Geschrieben 17. März 2010 Teilen Geschrieben 17. März 2010 Na wie gesagt im Arbeitsvertrag steht ja das diese mit dem Lohn abgegolten sind. Habe auch kein Problem mit Überstunden, aber wenn abzusehen ist das 15-20 Überstunden im Monat zur Regel werden kann man ja mal mehr Gehalt fordern... Die Frage ist, sind die Überstunden wirklich angeordnet oder ist es einfach nur "gewünscht"? Im Endeffekt bist du aber selbst schuld, du hast den Vertrag so unterschrieben und dann sich auf die Stunden berufen und mehr Gehalt verlangen ist auch nicht so dolle... Ich hab bei mir in der Firma auch 20 Stunden mit dem Gehalt abgegolten und hab die dann auch jeden Monat, wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben. Leider ist es so, dass das wohl üblich ist... da ich und eine bekannte gerade auf Jobsuche im IT bereich sind bekomme ich das mit. Bei vielen sind komplett alle Stunden mit dem Gehalt abgegolten, da gibt es nichtmal eine Zeiterfassung und gerade im Agenturumfeld können da richtig vele zusammenkommen. Von dem höheren Grundgehalt was dann eigentlich üblich ist, haben die Arbeitgeber auch noch nie was gehört ;-) Die Größenordnung der Überstunden die du hier Anspricht ist wirklich normal. Die 3 Stunden hab ich oft an einem Tag. In meinem letzten Betrieb hatte ich eine 42 Stunden Woche per Vertrag, letzten hab ich hier im Forum gelesen das jemand eine 46 Stunden Woche hat. Ich finde die Entwicklung in die Richtung auch falsch und bin auf so manchem mit geregelter 38 Stunden Woche neidisch. Ich kenne auch Leute die eine 36 Stunde Woche haben (und sich richtig aufregen wenn sie mal auf 38 kommen, bezahlt versteht sich), aber nicht im IT Bereich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Turel Geschrieben 27. Juni 2010 Teilen Geschrieben 27. Juni 2010 "Unterschrieben und ätsch" ist aber bei der Klausel "sämtliche Überstunden und Mehrarbeit sind mit dem monatlichen Entgelt abgegolten" eben nicht. Vielmehr ist diese Klausel seit 2007 unwirksam. LAG Düsseldorf Es muss für den Arbeitnehmer schon ersichtlich sein wieviele Überstunden er leistet. So kann es nicht sein, dass man 40+ Stunden im Monat mehr macht und ein einfaches "dafür bezahlen wir sie doch schon" hinnehmen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dscp2 Geschrieben 27. Juni 2010 Teilen Geschrieben 27. Juni 2010 (bearbeitet) Wie man sich da einigt kommt immer auf die Die Verhältnisse an... In der Ausbildung hatte ich nen Arbeitsvertrag über 38,5 Wochenstunden. Wir haben Gleitzeit und Jahresarbeitszeit.Daher anfallende Überstunden am Jahresende können ausgezahlt oder in Urlaub getauscht werden. Die Grenze sind 10 Stunden...nicht mehr...alles drüber muss dann bis zum Jahresende verteilt werden in kürzere Arbeitstage oder ähnliches... Nun nach meiner Ausbildung habe ich auch die Klausel drin, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Bin daher auch nicht mehr in der Zeiterfassung... Daher bin ich aber auch nicht an Arbeitszeiten effektiv gebunden. Überstunden sind halt mein Problem..kann aber auch z.b. erst um 10 kommen und um 14 Uhr wieder gehen wenn es mit den Kollegen passt. Zudem hab ich dafür ein höheres Basisgehalt - außertariflich... und davon hab ich mehr als wenn ich mir 10 überstunden auszahlen lasse... Wenn man feste Arbeitszeiten hat z.b. von 7-17 Uhr hat man an seinem Platz zu sein...und dann Überstunden inbegriffen sein sollen, fände ich das nicht OK... Bearbeitet 27. Juni 2010 von dscp2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Turel Geschrieben 27. Juni 2010 Teilen Geschrieben 27. Juni 2010 Es gibt ja nun "Höchstwerte" die im Arbeitszeitgesetz stehen. Ich kenne auch Firmen bei denen der Passus "Überstunden und Mehrarbeit sind mit dem monatlichen Entgelt abgegolten" drin stehen. Zum Teil stehen die dort drin, weil die Verträge alte Vorlagen sind. Nicht jeder Arbeitnehmer weiss, dass dieser Passus eigentlich nicht mehr gültig ist. Man rennt ja auch nicht mit jedem Vertrag zum Anwalt ehe man unterschreibt. Zusätzlich ergibt sich eine Erwartungshaltung nach einem Vorstellungsgespräch. Wenn dort der AG sagt, Überstunden müssten eingerechnet werden, das könnte unter bestimmten Vorraussetzungen immer vorkommen, dann hat er recht. Das heisst aber nicht, dass man gleich statt 40 Std./Woche unbezahlt (weder finanziell noch durch Zeitausgleich) 60+ macht. Dann ist das, komplett ohne Ausgleich, ganz simpel Ausbeutung. Mein Rat, wenn man plötzlich einen Knebelvertrag hat: Beraten lassen und wenn notwendig den Betrieb verlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 27. Juni 2010 Teilen Geschrieben 27. Juni 2010 Ganz ehrlich: Ich wusste bisher auch nicht, dass der Passus nicht mehr gültig ist. Aber obwohl in meinem Vertrag der Passus steht, ist das mit den Überstunden ganz fair geregelt. Klar wird erwartet, dass man mal mehr macht, aber es sagt auch keiner was, wenn man mal eher gehen muss oder später kommt, wenn man einen Termin hat. Arbeiten an Wochenenden werden grundsätzlich mit Freizeitausgleich glattgezogen. Aber gut, sieht ja nicht bei jedem Arbeitgeber so aus. Gibt ja genug schwarze Schafe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JoeFleck Geschrieben 27. Juni 2010 Teilen Geschrieben 27. Juni 2010 Ich wusste auch nicht das der Passus mitlerweile ungültig ist. Habe sogar 70-90Wochenstunden gearbeitet. Ohne Ausgleich... :mod: Da würde ich mich über 3h nicht beschweren und mir dies Argument stattdessen für die nächste Gehaltsverhandlung aufheben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Turel Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Solange das Ganze fair behandelt wird gibt es ja auch keinen Grund etwas ändern zu wollen. Wenn ihr euch aber auf einem Arbeitsplatz befindet wo jeden Tag Überstunden quasi erwartet werden und wo sich quasi geschämt wird, wenn man pünktlich Schluss macht, dann läuft was falsch. Ich halte es für keinen hinnehmbaren Zustand pro Monat quasi eine Woche (40 Stunden) "umsonst" zu arbeiten. Wenn das Gehalt und die Arbeitsumgebung stimmen, dann ist das ja mal ok. Als Dauerzustand bei einem Nettogehalt von unter 1.500 Euro, und damit einem Stundenlohn bei einer 50+ Stundenwoche von unter 10,00€ ist das Ausbeuterei. Wenn ein Arbeitgeber Arbeit möchte, dann soll er dafür bezahlen. Wenn "mal" 2-3 Stunden länger gemacht werden muss weil es betriebsnotwendig ist, dann sagt ja auch niemand etwas. Das ist in der Branche normal. Wenn man aber dauerhaft für über 500 Euro kostenlos arbeiten "darf", dann läuft was schief. Ja, Überstunden und Flexibilität sind in der IT-Branche normal. Das sollte jeder wissen der hier arbeitet oder vor hat in der Branche zu arbeiten. Aber selbst hier ist kostenlose Arbeit eben nicht normal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
whizzle Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Hi Ice, ich würde folgendermaßen vorgehen: 1. Wie schon erwähnt, zunächst mit dem Arbeitgeber sprechen, ob die Überstunden, wirklich erwünscht sind. Dies dann dokumentieren, z.B. Arbeitsanweisung via Mail zukommen lassen 2. Arbeitszeiten und Tätigkeiten genau und durchgängig erfassen 3. Mit dem gesammelten Werk dann noch einmal ins Gespräch mit dem Chef gehen und Gehalt nachverhandeln 4. Wenn sich kein Kompromiss findet: wegbewerben und die offenen Gehaltsbestandteile (Überstunden) je nach Höhe einklagen. Vorsicht: kann für Dich negative Konsequenzen (Arbeitszeugnis, Referenz) haben. Daher wie gesagt abwägen. Ich sehe ebenfalls die gesteigerte Notwendigkeit von Flexibilität in der Arbeitswelt, aber in vielen Fällen wird das seitens des AGs doch einfach nur zu Lasten des ANs ausgenutzt. Aber: solange es alle mitmachen, ändert sich nichts ;-) VG Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Ah, den Spaß kenne ich. Abgegolten... ja, ne. Ist klar. Das wurde damals, soweit ich weiss, für Führungskräfte eingeführt, die praktisch "rund um die Uhr" arbeiten. Die hatten auch ein entsprechend hohes Gehalt (~80-100k). Nach einiger Zeit kam es in Mode diesen Passus bei den ITlern einzubauen, vor allem in der Administration. Denn dort kann man nicht einfach, während der Arbeitszeit, produktive Systeme administrtieren. D.h. warten bis alle weg sind und dann ran an den Speck. So kamen unregelmäßig unkalkulierbare Stunden zusammen. Was wäre denn da bequemer als "ist abgegolten" in den Vertrag zu schreiben ohne ein "abgeltendes" Gehalt zu zahlen? Da sich einige AN (zu recht) beschwerten wurde der Passus auf "bitte abfeiern" abgeschwächt und ist wohl die derzeit gängige Praxis. Dass es bei Kleinfiren und One-Man-Shows meist nicht geht übersehen viele. Spätestens wenn man nach 4 Monaten dann 160 Stunden abfeiern möchte, kommen beim Chef die großen Kulleraugen voller Tränen und leerem Geldbeutel zum Ausgleich... Die hoffen alle auf die Berufsanfänger mit "Hauptsache Job"-Motto um die Arbeitsleistung von Führungskräften zu fordern, aber den Lohn von Spargelstechern (keine Berufsabwertung, sondern nur plastisches Beispiel!) zu zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Na wie gesagt im Arbeitsvertrag steht ja das diese mit dem Lohn abgegolten sind. Wie jetzt? Du hat nen Vertrag unterschrieben, laut dem pauschal alle anfallenden Überstunden (egal ob 5, 50 oder 500) mit Deinem normalen Monatslohn abgegolten sind?? :eek Ich kenne eigentlich nur Klauseln, nach denen 5 Überstunden pro Monat im Gehalt enthalten sind. Wobei ein Ex-Chef von mir aus dieser Klausel die Verpflichtung, diese Überstunden auch zu leisten, abgeleitet hat! Und um ehrlich zu sein: Wenn mein Chef keinen Ausgleich für Überstunden (Freizeit oder Geld) anbietet, dann dürfte er sich auch nicht beklagen, wenn man "Dienst nach Vorschrift" macht und sich ggf. anderweitig umschaut. :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legion Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Das liest sich so schön, aber die Umsetzung ist nicht ganz so einfach. Wobei ich hier natürlich nu für mich sprechen kann und nicht für Ice. 1. Wie schon erwähnt, zunächst mit dem Arbeitgeber sprechen, ob die Überstunden, wirklich erwünscht sind. Dies dann dokumentieren, z.B. Arbeitsanweisung via Mail zukommen lassen Meistens gibt es keine Arbeitsanweisung, da muss entweder was fertig werden weil es dem Kunden versprochen wurde oder das Projekt bricht aus irgendwelchen Gründen oder hat man hat nach dem ging live um 18 doch noch Fehler entdeckt die dann behoben werden müssen. Wenn ich dann aufstehe und heimgehe muss der Rest vom Team noch 2 Stunden länger sitzen was ich durch schlechte Stimmung oder gar Mobbing auszubaden habe was dazu führen kann das dass Team den Mitarbeiter nicht mehr möchte und im zweifelsfall die kündigung bedeuted. Wobei die schlechte Stimmung im Team schon jeden Arbeitstag zur Hölle machen kann... 2. Arbeitszeiten und Tätigkeiten genau und durchgängig erfassen Bei uns gibts nur Excel wo ich meine Stunden für mich dokumentiere, keine Ahnung wie Stichhaltig die Beweise hier sind. 3. Mit dem gesammelten Werk dann noch einmal ins Gespräch mit dem Chef gehen und Gehalt nachverhandeln Ich hab den Vertrag unterschrieben in dem 44 Wochenstunden und abgegoltene Überstunden stehen, was soll ich da nachverhandeln? Dann heißt es keiner zwing Sie Überstunden zu machen (siehe punkt 1) 4. Wenn sich kein Kompromiss findet: wegbewerben und die offenen Gehaltsbestandteile (Überstunden) je nach Höhe einklagen. Vorsicht: kann für Dich negative Konsequenzen (Arbeitszeugnis, Referenz) haben. Daher wie gesagt abwägen. Ja das mit dem wegbewerben ist so eine Sache, würde das so Problemlos funktionieren hätte ich das schon lange gemacht, ehrlich gesagt bin ich da immernoch dabei, leider etwas glücklos. Ich sehe ebenfalls die gesteigerte Notwendigkeit von Flexibilität in der Arbeitswelt, aber in vielen Fällen wird das seitens des AGs doch einfach nur zu Lasten des ANs ausgenutzt. Aber: solange es alle mitmachen, ändert sich nichts ;-) Ich vertrete auch nicht gerne die Maul halten und Ducken Fraktion und wenn ich andere Optionen hätte, und nicht quasi sofort auf der Strasse sitze, würde ich mit Sicherheit als erstes schreien. Wenn ihr euch aber auf einem Arbeitsplatz befindet wo jeden Tag Überstunden quasi erwartet werden und wo sich quasi geschämt wird, wenn man pünktlich Schluss macht, dann läuft was falsch. Das trifft es ziemlich genau, man wartet bis sich andere getraut haben zu gehen und sich die Sprüche wie "Oh hat da jemand einen Halbtagsjob" angehört hat. Wir haben ein Großraumbüro mit ca. 25 Leuten und jeder macht seine Stunden. Ich halte es für keinen hinnehmbaren Zustand pro Monat quasi eine Woche (40 Stunden) "umsonst" zu arbeiten. Wenn das Gehalt und die Arbeitsumgebung stimmen, dann ist das ja mal ok. Als Dauerzustand bei einem Nettogehalt von unter 1.500 Euro, und damit einem Stundenlohn bei einer 50+ Stundenwoche von unter 10,00€ ist das Ausbeuterei. Also ich hab ca. 1.700,- netto bei einer regulären 44 Stunden Woche und ich hab 5-6 Stunden in der Woche, bei mir sind es also nur 20-25 Stunden im Monat die ich umsonst Arbeite. Es muss für den Arbeitnehmer schon ersichtlich sein wieviele Überstunden er leistet. So kann es nicht sein, dass man 40+ Stunden im Monat mehr macht und ein einfaches "dafür bezahlen wir sie doch schon" hinnehmen muss. Ich hab mal nachgeschaut, bei mir steht tatsächlich ein Satz von 35 Stunden drin, alles was darüber ist wird mit dem normalen Stundensatz vergütet. Bei 44 Wochenstunden müsste ich also den ganzen Monat lang, jeder Woche auf mindestens 53 Stunden kommen um jede weitere Stunde mit nichtmal 15 Euro Brutto vergütet zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 (bearbeitet) Abgesehen davon, das die Chefs im Moment wahrscheinlich sehr schnell anfangen, auf hohem Niveau zu jammern, wenn man das Thema anschneidet. Stichwort: Wirtschaftskriese! BTW: Ich habe nichts dagegen, wenn mal Überstunden nötig sind, diese auch zu leisten, solange ich nicht den Eindruck bekomme, ausgenutzt zu werden oder aus dem Passus a la "x Überstunden im Monat sind mit dem normalen Monatslohn abgegolten" die Pflicht hergeleitet wird, auch die besagte Anzahl Überstunden zu machen Bearbeitet 28. Juni 2010 von Systemlord Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
whizzle Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Meistens gibt es keine Arbeitsanweisung, da muss entweder was fertig werden weil es dem Kunden versprochen wurde oder das Projekt bricht aus irgendwelchen Gründen oder hat man hat nach dem ging live um 18 doch noch Fehler entdeckt die dann behoben werden müssen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun: es existiert ein Vertrag zwischen Kunde und Lieferant und ein anderer zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber. Und: Mehrarbeit muss aufgetragen werden! Bei uns gibts nur Excel wo ich meine Stunden für mich dokumentiere, keine Ahnung wie Stichhaltig die Beweise hier sind. Alles genau erfassen: Tätigkeit, Zeiten, Projektkostenstelle, Kunde etc. Je genauer, umso besser die Chancen bei einem Rechtsstreit. Ich hab den Vertrag unterschrieben in dem 44 Wochenstunden und abgegoltene Überstunden stehen, was soll ich da nachverhandeln? Dann heißt es keiner zwing Sie Überstunden zu machen (siehe punkt 1) Wie bereits geschrieben wurde, ist eine pauschale Abgeltung aller Überstunden nicht zulässig. Daher konntest Du nicht wissen, was wirklich auf Dich zukommen, was wiederum einen gewichtigen Grund für eine Nachverhandlung darstellt. Eine Ausnahme sehe ich in der Probezeit/Einarbeitungszeit - hier würde ich auch erwarten, das der AN einen Teil der Mehrwaufwände auf seine Kappe nimmt. Und was den Satz "keiner zwing Sie Überstunden zu machen" angeht: wenn Dich keiner zwingt (also auch nicht Dein Arbeitsvertrag), dann ist doch alles paletti ;-) Grüße Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Und was den Satz "keiner zwing Sie Überstunden zu machen" angeht: wenn Dich keiner zwingt (also auch nicht Dein Arbeitsvertrag), dann ist doch alles paletti ;-) Das wiederum sollte man aber nicht zu deutlich raus hängen lassen, sonst sagt der Chef irgendwann keiner zwingt mich, Sie weiterhin zu beschäftigenErgo: Überstunden nach dem Motto »so wenig wie möglich, so viele wie nötig« reduzieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legion Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Wie bereits geschrieben wurde, ist eine pauschale Abgeltung aller Überstunden nicht zulässig. Daher konntest Du nicht wissen, was wirklich auf Dich zukommen, was wiederum einen gewichtigen Grund für eine Nachverhandlung darstellt. Eine Ausnahme sehe ich in der Probezeit/Einarbeitungszeit - hier würde ich auch erwarten, das der AN einen Teil der Mehrwaufwände auf seine Kappe nimmt. Du hättest weiterlesen müssen ;-) bei mir sind 35 Stunden inklusive, mein AG weiß wohl das es nicht zulässig ist. Und was den Satz "keiner zwing Sie Überstunden zu machen" angeht: wenn Dich keiner zwingt (also auch nicht Dein Arbeitsvertrag), dann ist doch alles paletti ;-) Alles genau erfassen: Tätigkeit, Zeiten, Projektkostenstelle, Kunde etc. Je genauer, umso besser die Chancen bei einem Rechtsstreit. Das klingt ja schon so professionell, bei uns gibt es weder Projektkostenstellen noch verschiedene Kunden (nur ein Kunde pro Team). Was das zwingen angeht muss man die Interne Vorgehensweiße kennen, dass hatte ich an anderer Stelle hier im Forum geschrieben: Und genau das ist eines der Probleme hier, es gibt keine "Projekte" in dem Sinne und entsprechend auch keine Kalkulation. Jedes Team arbeitet für einen Kunden, der jede einzelene Stunde bezahlen muss. Der Kunde gibt vor was mit welcher Priorität gemacht zu werden hat, dem ist egal wieviele Stunden wir hier schieben, immerhin bezahlt er sie auch. Wenn der Kunde abspringt sitzt das komplette Team, immerhin 8 Leute, auf der Strasse. Villeicht ist somit auch zu verstehen wie tief die Stimmung im Team sinkt wenn einer nicht mitzieht. Natürlich gibt es die, die trotzdem gehen... hab ich auch gemacht in einem anderen Team, ich bin dann aus dem Team geflogen, währe aber nach den Mobbig attacken wohl auch bald freiwillig gegangen, mein Glück war das ein anderes Team gerade eine Ressource gebraucht hatte, sonst wäre ich Arbeitslos gewesen. Hier arbeiten hauptsächlich Berufseinsteiger um sich die erste Berufserfahrung holen und sind dann nach 1-2 Jahren weg. Ich meine es stimmt schon was du schreibst, natürlich bin ich im Recht und das sind hier nicht nur die Überstunden, da gibt es noch einiges mehr. Und natürlich macht es das nicht besser, auch für andere nicht. Aber ich habe nunmal keine Sicherheiten in der Hand und ich sitze im endeffekt am kürzeren Hebel. Wenn ich die möglichkeit hätte woanders zu arbeiten wo es besser ist, würde ich es tun und versuchen tue ich es übrigens, nur leider ohne Erfolg. Und von den 800,-€ Arbeitslosengeld kann ich nicht leben, zumal ich schon erlebt habe wohin einen das Arbeitsamt als Fachinformatiker vermittelt (Ich sag nur PC-Recycling und 1800,-Brutto oder gerne auch Call-Center). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Nach dem Arbeitszeitgesetz gilt: § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. siehe Rechtsdatenbank - ArbZG ) D.h. 10 Std. pro Tag sind das Maximum (bei einer Std. Pause = 11 h Anwesenheit) GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Turel Geschrieben 29. Juni 2010 Teilen Geschrieben 29. Juni 2010 (bearbeitet) Eine Ausnahme sehe ich in der Probezeit/Einarbeitungszeit - hier würde ich auch erwarten, das der AN einen Teil der Mehrwaufwände auf seine Kappe nimmt. Ein Teil, sicherlich. Wenn man irgendwo neu anfängt, dann sollte man es auf die Kappe nehmen auch mal ne Stunde länger zu machen wenn man dabei eingearbeitet wird. 8 Stunden pro Woche nach Feierabend alltägliche ToDos abzuarbeiten, die prinzipiell wenig mit Einarbeitung zu tun haben (ausser man betrachtet ein länger machen um alltägliches möglichst schnell reinzuhämmern als Einarbeiten) oder einfach ganz normal an Projekten weiter zu arbeiten, das gehört für mich nicht zum Einarbeiten an sich. Das ist ein "der Neue arbeitet einfach mal länger weil er neu ist". Das sind Dinge, die sich in einem auf Tage abschätzbaren Rahmen herunterbrechen lassen. Wegen Verwaltungsaufwand, Arbeitsplatz Einrichtung etc. macht man dann mal die ersten Tage ne Stunde länger. Der Punkt ist aber weit von 30-40 unbezahlten Überstunden im Monat entfernt. Meines Erachtens nach sind das zwei paar Schuhe. Der Hinweis auf § 3 des Arbeitszeitgesetzes ist hier auch ganz gut. Was mich dabei jedoch bewegt ist die Frage nach folgendem Szenario: Im Arbeitsvertrag steht eine 42 Stundenwoche. Das Arbeitszeitgesetz geht von 6 Werktagen aus. Ebenso sind die Arbeitszeiten laut Vertrag aber von Mo. bis Fr. festgelegt. Auf eine 40 Stundenwoche ist also rein vom Vertrag her gar nicht zu kommen. Was ist mit diesem Fall? Was man zum Arbeitszeitgesetz dazu sagen muss, denn oft lese ich dazu Fehlinterpretationen, ist der letzte Abschnitt: Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Oftmals lese und las ich im Netz, dass der Arbeitgeber hier einen Freischein hat um dauernd auf 10 Stunden pro Tag zu erhöhen ohne Überstunden berechnen zu müssen. So gehts nicht! Diese Stunden müssen wieder heruntergebracht werden. ch meine es stimmt schon was du schreibst, natürlich bin ich im Recht und das sind hier nicht nur die Überstunden, da gibt es noch einiges mehr. Und natürlich macht es das nicht besser, auch für andere nicht. Aber ich habe nunmal keine Sicherheiten in der Hand und ich sitze im endeffekt am kürzeren Hebel. Wenn ich die möglichkeit hätte woanders zu arbeiten wo es besser ist, würde ich es tun und versuchen tue ich es übrigens, nur leider ohne Erfolg. Und von den 800,-€ Arbeitslosengeld kann ich nicht leben, zumal ich schon erlebt habe wohin einen das Arbeitsamt als Fachinformatiker vermittelt (Ich sag nur PC-Recycling und 1800,-Brutto oder gerne auch Call-Center). Arbeit schön und gut. Ich vertrete das Motto, dass ich arbeite um zu leben, nicht andersherum. Machen wir uns nichts vor. Du verbringst einen Grossteil deiner bewussten Tageszeit auf der Arbeit. Wenn das nur frustet, dann ist das auf Dauer nicht gesund. Da sollte man sich dann nach etwas neuem umsehen, sich wegbewerben oder im Notfall sogar 1-2 Monate ALG1 in Anspruch nehmen wenn sich nichts ergibt. Das ist allemal besser, gerade wenn man im Recht ist, als geistig wie finanziell ausgebeutet zu werden. Bearbeitet 29. Juni 2010 von Turel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legion Geschrieben 29. Juni 2010 Teilen Geschrieben 29. Juni 2010 Der Hinweis auf § 3 des Arbeitszeitgesetzes ist hier auch ganz gut. Was mich dabei jedoch bewegt ist die Frage nach folgendem Szenario: Im Arbeitsvertrag steht eine 42 Stundenwoche. Das Arbeitszeitgesetz geht von 6 Werktagen aus. Ebenso sind die Arbeitszeiten laut Vertrag aber von Mo. bis Fr. festgelegt. Auf eine 40 Stundenwoche ist also rein vom Vertrag her gar nicht zu kommen. Was ist mit diesem Fall? Die Arbeitszeiten sind in solchen Verträgen nicht auf Mo. bis Fr. festgelegt. Ich hatte bei der letzten Firma 42 Stunden und ich habe jetzt 44 Stunden in beiden fällen ist es quasi ein entgegenkommen des Arbeitgebers das ich die Stunden zwischen Mo. und Fr. abarbeiten kann, denn theoretisch sind die 2 oder 4 Stunden Samstags zu leisten. Was übrigens dazu führt das Samstag ein regulärer Arbeitstag ist und man antanzen muss wenn es brennt. Der einzige Vorteil dadurch ist, bei mehr als 40 Stunden pro Woche ist klar das es eine 6 Tage Woche ist und somit hebt sich der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 auf 24 Tage an. Arbeit schön und gut. Ich vertrete das Motto, dass ich arbeite um zu leben, nicht andersherum. Machen wir uns nichts vor. Du verbringst einen Grossteil deiner bewussten Tageszeit auf der Arbeit. Wenn das nur frustet, dann ist das auf Dauer nicht gesund. Da sollte man sich dann nach etwas neuem umsehen, sich wegbewerben oder im Notfall sogar 1-2 Monate ALG1 in Anspruch nehmen wenn sich nichts ergibt. Das ist allemal besser, gerade wenn man im Recht ist, als geistig wie finanziell ausgebeutet zu werden. Die Taktik ist im normalfall dem AN das leben so schwer zu machen das er von selbst kündigt und das gibt erstmal 3 Monate Sperre. Das mit dem wegbewerben klappt nicht, sonst wäre das meine erste Option gewesen und das funktioniert auch nur marginal besser wenn ich Arbeitslos bin und vom letzten Arbeitgeber nur ein mieses Zeugnis vorlegen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Turel Geschrieben 29. Juni 2010 Teilen Geschrieben 29. Juni 2010 Ich rede vom Fall, dass im Vertrag steht, dass pro Woche (beispielsweise) 42 Stunden gearbeitet wird. Und dann im weiteren Passus sowas steht wie "die Kernarbeitszeit liegt bei Mo. bis Fr. von X bis Y Uhr". Dann steht da ja quasi, dass die Arbeitswoche 5 Tage hat, dennoch ist die wöchentliche Arbeitszeit aber bei über 40 Stunden angesiedelt. Die Taktik ist im normalfall dem AN das leben so schwer zu machen das er von selbst kündigt und das gibt erstmal 3 Monate Sperre. Wenn du aus wichtigen Gründen kündigen kannst, dann bekommt man auch keine Sperre. Ein zu klärendes Beispiel könnte ein Vertrag mit einer nicht rechtswirksamen Überstundenregelung sein. Aber das bleibt, wie gesagt, zu klären. Die Frage ist da: Wenn ein rechtsunwirksamer Vertrag besteht, man sich mit dem AG an Nachverhandlungen machen möchte und dieser sich uneinsichtig zeigt, bzw. man sich nicht einigen kann, wird man dann überhaupt gekündigt oder besteht einfach nur kein gültiger, weiterlaufender Vertrag mehr? Beispiel: Der Passus "Überstunden sind mit dem monatlichen Entgelt abgegolten" steht im Vertrag. Wie wir nun wissen ist dieser Passus unwirksam. Nun macht man pro Monat 30-40 Überstunden und möchte diesen Passus heraushaben (was ja jedermanns gutes Recht ist), der AG möchte in den Nachverhandlungen aber nicht entgegenkommen und man unterschreibt die Konditionen seitens des AG nicht. Was dann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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