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Wie bindend ist der Ausbildungsvertrag?


Metrics

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Hallo liebe ITler,

ich habe derzeit ein Problem mit meinem Ausbildungsvertrag.

Dort drin ist ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen für dieses Jahr verzeichnet. Der Vertrag ist natürlich von beiden Seiten gültig unterschrieben, liegt der IHK ebenfalls vor. Ausbildung läuft bereits seit letzten Sommer.

Nun zum eigentlichen Problem - für das Jahr 2012 hatte ich einen vertraglichen Anspruch von 11 Tagen Urlaub, wovon ich 3 Tage genommen habe, womit dann ein Restanspruch von 8 Tagen ins neue Jahr übernommen würde.

Im internen System sind allerdings nur 34 Tage Urlaub, statt der 38 Tage verzeichnet.

Eine Rücksprache mit Kollegen ergab das der Vertrag so nicht gültig wäre, ich nur 26 Tage Urlaub hätte, und das dann alles so stimme (26 Urlaubsanspruch + 8 Resturlaub -> 34 Tage Urlaub für 2013)

Ich bin der Meinung das mein Ausbildungsvertrag gilt, und ich die fehlenden 4 Tage bekommen müsste. Gibt es Meinungen dazu, bevor ich mich kommende Woche mit der Personalabteilung der Sache annehme?

Für jede Antwort bin ich dankbar.

Gruß,

Metrics

Ps: Ich bin bisher zufrieden mit dem Betrieb, die Kollegen sind alle nett - es geht mir also eher ums Prinzip der Vertragssicherheit / Bindung!

Bearbeitet von Metrics
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Vertrag is Vertrag.

Wenn beide Seiten den unterschrieben haben ist das "Gesetz" was dort drin steht.

Wann hast du denn genau angefangen. Ich denke mit den 11 Tagen im letzten Jahr ist dann auch nicht ganz richtig?!

Hast du evtl. zum. 1. August angefangen? Dann stehen dir bei 30 Tagen Jahresurlaub 12,5 = 13 Tage Urlaub für 2012 zu.

Gruß

Enno

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Ich hab 2 Einwände:

1) Was im Vertrag steht, ist gültig. Wie kommen deine Kollegen auf 26 Tage? Du solltest nachhaken, warum in eurem System etwas anderes steht.

2) Resturlaub mit ins nächste Jahr zu nehmen ist kein allgemein gültiges Recht. Wenn dies allerdings so vereinbart wurde, siehe 1) :)

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Hallo!

Danke für die Antworten. Ich habe zum August letzten Jahres angefangen, das ist korrekt. Wegen den 11 Tagen werde ich aber nichts unternehmen, da diese so im Vertrag stehen und ich diesen unterzeichnet habe.

Ich bin gespannt was beim Gespräch nächste Woche rauskommt und werde das hier dann auch vermerken.

Sollten noch weitere Meinungen oder Tipps vorhanden sein, bitte posten! :) Vielen Dank!

Gruß,

Edit:

@Ulfmann: Angeblich stünden mir nur 26 Tage zu und der Vertrag soll "falsch" gewesen sein. Ich möchte deshalb aber noch mit der Personalabteilung Rücksprache halten. Resturlaub kann mitgenommen werden und soll im ersten Quartal des neuen Jahres verbraucht sein.

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Wobei Jein.

Bei der gestaltung eines Ausbildungsvertrages ist so einiges zu beachten. Allein der Punkt Urlaubsanspruch muss allein die Punkte beachten:

unter 18 Jahre: Jugendarbeitsschutzgesetz

über 18 Jahre: Bundesurlaubsgesetz

Manteltarife

Haustarife

Betriebsvereinbarungen

So weder im Jugendarbeitsschutzgesetz noch im Bundesurlaubsgesetz steht das du nur 26 Tage hast. Dort steht immer ein Minimum von dem nach oben abgewichen werden kann.

Habt Ihr einen Manteltarifvertrag / Haustarifvertrag oder irgendwelche dir bekannten Betriebsvereinbarungen?

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[...]Angeblich stünden mir nur 26 Tage zu und der Vertrag soll "falsch" gewesen sein. Ich möchte deshalb aber noch mit der Personalabteilung Rücksprache halten. Resturlaub kann mitgenommen werden und soll im ersten Quartal des neuen Jahres verbraucht sein.
Wenn sie einen Fehler gemacht haben, kann dir das eigentlich egal sein. Geltendes Recht ist das, was im Vertrag steht und von beiden Seiten unterschrieben wurde.

Wenn sie ihre eigenen Verträge nichtmals durchlesen, ob Fehler drin sind, dann haben sie Pech gehabt und du Glück.

Natürlich könnte man kulanzhalber von deiner Seite her sagen, dass dir auch 26 Tage ausreichen würden.

Ob man das aber macht oder nicht, hängt denke ich auch unter anderem davon ab, wie sie sich dir gegenüber verhalten - ob kulant, oder eher engstirnig und borniert.

Falls auch noch andere Azubis dort beschäftigt sein sollten, könnte dies natürlich ein Problem sein.

Achte aber auch genau auf die Formulierung. Ist der Urlaub in Arbeits- oder Werktagen (Werktage = 6 pro Woche, Arbeitstage = 5 pro Woche) angegeben? Steht drin, dass du eine 5- oder 6 Tage Woche hast, oder steht dazu nichts dort drin?

Der Urlaubsmindestanspruch ist auch noch im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Bist du bereits 18 Jahre, oder noch jünger?

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<gekürzt>

Falls auch noch andere Azubis dort beschäftigt sein sollten, könnte dies natürlich ein Problem sein.

Achte aber auch genau auf die Formulierung. Ist der Urlaub in Arbeits- oder Werktagen (Werktage = 6 pro Woche, Arbeitstage = 5 pro Woche) angegeben? Steht drin, dass du eine 5- oder 6 Tage Woche hast, oder steht dazu nichts dort drin?

Der Urlaubsmindestanspruch ist auch noch im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Bist du bereits 18 Jahre, oder noch jünger?

Hallo Crash2001,

der Vertrag liegt als Standard IHK Ausbildungsvertrag vor, keine besonderen Formblätter oder Anhänge.

Fakten: 5 Tage Woche

Azubi: über 18

andere Azubis im Betrieb: Ja, aber nicht im IT Bereich

Ob ich auf die Tage verzichten werde, oder eine andere Lösung gefunden wird, weiß ich noch nicht, das wird sich dann im Gespräch entscheiden. Mich ärgert es einfach ungemein das ich einen Vertrag unterschreibe, dann fest mit den dort genannten Dingen rechne und plötzlich, ohne direkte Rücksprache, der Vertrag nicht gültig sein soll. Ich erfülle schließlich meinen Teil der vertraglichen Details ebenfalls wie dort festgehalten (Pflichten des Azubis!).

Vielen Dank an alle die bisher geantwortet haben. Ich bin gespannt wie die Sache ausgeht.

Gruß,

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Hallo Leute,

ich hatte heute ein Gespräch mit der Personalabteilung.

Mir wurde dort klargemacht das es sich um einen Erklärungsirrtum handelt. Die anderen Azubis (nicht mein Bereich, d.h. andere Ausbildungsberufe), haben von vornerein nur 26 Tage Urlaub, und bei mir wurde wohl verschwitzt mir das ganze mitzuteilen. Die Tatsache das es im IT Bereich vor mir noch keine Azubis gab, ist wohl dann die weitere "Fehlerquelle".

Da ich im Betrieb zufrieden bin, die Kollegen alle nett sind und der Beruf tierisch Spaß macht, habe ich mich entschlossen dem Betrieb in diesem Punkt entgegen zu kommen. Schlussendlich läuft es jetzt auf die 26 Tage + Resturlaub hinaus, und der Vertrag wird dementsprechend geändert.

Gruß,

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Also kann man schlussendlich sagen:

1. Der Vertrag ist gültig und wenn du darauf bestehen würdest, würden dir die 30 Tage zustehen

2. Du bist mit der Firma so zufrieden, dass du der Firma entgegenkommst und den Vertrag auf 26 Tage ändern lässt

Korrekt? ;)

Hallo,

ja, so kann man das ausdrücken. :)

Gruß,

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Auch der Fairness halber gegenüber den anderen Azubis ist das doch eine gute Lösung, wenn du damit leben kannst. Ist auf jeden Fall besser, als auf die 30 Tage zu beharren und sich deswegen mit dem Betrieb zu zerstreiten. Wobei dir der Betrieb genauso hätte entgegen kommen können, ein Azubi ist schließlich eine günstige Arbeitskraft und die dann 32 Stunden (bei ner 40 Stunden Woche) weniger arbeiten zu lassen, ist auch kein Schaden... Bei uns entscheidet die Personalabteilung bei solchen Fragen meist für den Arbeitnehmer.

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Was ist denn ein Erklärungsirrtum?

Ein juristischer Fachbegriff. Grob gesagt: wenn man eine Willenserklärung abgegeben hat aber eigentlich inhaltlich etwas anderes erklären wollte.

30 Tage schriftlich im Vertrag sind recht schwer auf einen "Erklärungsirrtum" zurückzuführen ;-)

Das müßte im Zweifel ein Gericht entscheiden. Gerade Anfechtungen wegen Irrtum sind teilweise komplex. Und "Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei paar Dinge. Ob man diesen Weg als Azubi im ersten Lehrjahr in einer relativen kleinen Firma gehen will muss man selbst wissen.

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Ein juristischer Fachbegriff. Grob gesagt: wenn man eine Willenserklärung abgegeben hat aber eigentlich inhaltlich etwas anderes erklären wollte.

Das müßte im Zweifel ein Gericht entscheiden. Gerade Anfechtungen wegen Irrtum sind teilweise komplex. Und "Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei paar Dinge. Ob man diesen Weg als Azubi im ersten Lehrjahr in einer relativen kleinen Firma gehen will muss man selbst wissen.

Vielen Dank für die Erklärung, genau das war, meiner Meinung nach, gemeint.

Wie schon öfter geschrieben bin ich im Betrieb zufrieden, und möchte das Arbeitsklima nicht wegen 4 Tagen Urlaub mehr oder weniger belasten. :)

Ich danke allen die hier gepostet haben für die Meinungen und die Hilfestellung.

Gruß,

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Das müßte im Zweifel ein Gericht entscheiden. Gerade Anfechtungen wegen Irrtum sind teilweise komplex.

Wahrscheinlich stehen die Chancen des Betriebes garnicht so schlecht, dass der Irrtum anerkannt wird, da alle anderen Azubis auch nur die 26 Tage haben.

Ob man diesen Weg als Azubi im ersten Lehrjahr in einer relativen kleinen Firma gehen will muss man selbst wissen.

Richtig, ich würde mich nicht mit meinem Arbeitgeber verstreiten wollen. In erster Linie ist man ja froh über seinen Ausbildungsplatz und es ist schlimmer, sich mit seinem Arbeitgeber zu verstreiten (vor allem in der Probezeit, aber auch drei Jahre durch ein schlechten Arbeitsverhältnis zu quälen ist nicht gerade super) statt auf vier Urlaubstage zu verzichten.

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