Afgstyler Geschrieben 9. Mai 2014 Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 (bearbeitet) Hallo ihr Lieben, ich brauche euren Rat, also ich habe auch am 7.05 meine Prüfung geschrieben. Wenn ich jetzt zurückdenke, wird ersichtlich das ich doch den ein oder den anderen Fehler gemacht habe. Ich weiß nicht, ob ich überhaupt bestehe evtl. mach ich mich auch nur verrückt. Wenn ich bestehen sollte, also in dem schriftlichen Teil und das nur Knapp, macht es nicht Sinn die Prüfung zu wiederholen? Einerseits denke ich, ich habe ein Gutes Arbeitszeugnis und in der Schule war ich auch immer sehr gut außerdem habe ich innerhalb der Ausbildung die Microsoft Zertifizierung (MCITP) gemacht. Ich weiß nur leider nicht, ob das alles reicht einen neuen Arbeitsplatz zu finden, weil ich die Vermutung habe das viel Arbeitsgeber/Personaler auf das IHK-Abschlusszeugnis sehr viel Wert legen. Andraseits denke ich, mach ein Halbesjahr länger und wiederhole die Prüfung aber wer kann mir Garantieren das die Prüfung besser wird. Es ist nicht so das ich mein Fach nicht beherrsche oder keine Ahnung habe, leider ist das immer der Fall wenn ich Prüfung habe das ich extrem nervös werde. Dies führt dazu, dass ich die Aufgaben nicht richtig durchlesen tuh oder teilweise vor Aufregung ein Blackout habe. PS: Ich habe alle 4 HA in GH1 und GH2 ausgefüllt. MfG Bearbeitet 9. Mai 2014 von Afgstyler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mlz1993 Geschrieben 9. Mai 2014 Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 Habe das gleiche Gefühl und Panik. Das Doofe ist ich bekomme meine Ergenisse erst im Juli und am ersten August fange ich noch ne Ausbildung an ... Was ich mache wenn ich nicht bestehe weiß ich auch nicht... Einerseits ist es ****e 3 Jahre ,,verschwendet'' zuhaben wenn man keinen Abschluss hat aber auch doof weil ich in dem Beruf auf keinen Fall bleiben möchte und ich umbedingt meine neue Ausbildung anfangen will... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skywarrior Geschrieben 9. Mai 2014 Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 Wenn Du eh nicht im dem Beruf bleiben willst, ist es sage ich mal "halb so wild" wenn Du es nicht bestehtst - klar, sieht unschön aus, aber dafür fängst ja eine neue Ausbildung an. Und die interessiert es denk ich kaum ob Du deine letzte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast oder nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Hans Geschrieben 9. Mai 2014 Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 Wenn ich bestehen sollte, also in dem schriftlichen Teil und das nur Knapp, macht es nicht Sinn die Prüfung zu wiederholen? Wenn mich nicht alles täuscht, kann man eine bestandene Abschlussprüfung nicht wiederholen. Aber wie immer gilt: verbindliche Informationen kann dir nur deine zuständige IHK liefern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 9. Mai 2014 Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 Hi, Wenn Du eh nicht im dem Beruf bleiben willst, ist es sage ich mal "halb so wild" wenn Du es nicht bestehtst - klar, sieht unschön aus, aber dafür fängst ja eine neue Ausbildung an ich würde das sogar als Supergau ansehen. Das verfolgt dich quasi immer, du hast 3 Jahre lang etwas gemacht, und es dann nicht abgeschlossen? Das wird man so gut wie niemandem verkaufen können. Selbst wenn man in einen völlig anderen Bereich wechselt, wäre es, nennen wir es freundlicherweise mal fahrlässig, 3 Jahre wegzuschmeissen und die Prüfung nicht zu wiederholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elfmeter Geschrieben 9. Mai 2014 Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 Du machst dich nur verrückt. Die Prüfer werden bei der Korrektur sicherlich das ein- oder andere Auge zudrücken. Du hast alles ausgefüllt und allein das wird dir - auch bei Aufgaben, die du als von dir falsch beantwortet einschätzt - sicherlich den ein- oder anderen zusätzlichen Punkt bescheren. Calm down! Ich habe schriftlich letztes Jahr auch bei weitem besser abgeschnitten als ich dachte, obwohl ich wusste, dass ich die damalige GH1 etwas versaut habe. Es macht schon was aus, ob man alles ausfüllt und ausführlicher ausschmückt oder nicht. Selbst wenn du schriftlich etwas mäßig abschneidest, so kannst du das mit der mündlichen Prüfung - die im Übrigen zum Großteil in DEINER Hand liegt - um einiges aufwerten. Ich hatte schriftlich... 78% oder 79%, glaube ich. Durch 98% in der mündlichen Prüfung bin ich dann auf ne 2,0 als Gesamtnote gekommen, was für diesen anspruchsvollen Beruf mehr als ordentlich ist. Du kannst sehr viel mit der mündlichen Prüfung herausholen, sei erstmal froh dass du den schriftlichen Teil rum hast. Bitteschön, vielleicht hilft dir das: Notenrechner für die IT-Abschlußprüfung Teste doch mal ein von dir vorstellbares Punkteszenario für die schriftliche Prüfung und deine erhoffte Punktzahl für die Mündliche. Du wirst sehen, dass du dich punktetechnisch um einiges bessern kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
z3r0-co0oL Geschrieben 11. Mai 2014 Teilen Geschrieben 11. Mai 2014 Was passiert eigentlich mit der mündlichen Prüfung / Projektarbeit, sollte man in der schriftlichen prüfung durchgefallen sein? Darf man die mündliche Prüfung trotzdem ablegen und muss dann ein halbes Jahr später nur die schriftliche Prüfung wiederholen, oder ist dann beides für die Katz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 11. Mai 2014 Teilen Geschrieben 11. Mai 2014 (bearbeitet) Passt eigentlich ueberhaupt jemand in WISO auf? Das wird euch dort beigebracht... Es wird der nicht bestandene Teil wiederholt. Beispiel: GH1 25 GH2 51 WISO 51 Muendlich Praesi 51 Muendlich Projekt 51 Du wiederholst in dem Fall genau GH1. Es ist nicht so das ich mein Fach nicht beherrsche oder keine Ahnung habe, leider ist das immer der Fall wenn ich Prüfung habe das ich extrem nervös werde. Dies führt dazu, dass ich die Aufgaben nicht richtig durchlesen tuh oder teilweise vor Aufregung ein Blackout habe. Dann beherrschst Du es nicht. Nervositaet ist eine Ausrede. Stell Dir mal die Situation im Berufsleben vor "Ja wir haben grad alle Daten verloren, ist aber halb so schlimm, weil ich war ja nervoes!". Ich will damit keineswegs Pruefungsangst und Lampenfieber als nicht existent abstempeln, aber man kann durchaus dagegen vorgehen. Sprich mit einem Vertrauenslehrer an Deiner Schule, um das Problem in den Griff zu bekommen. Bearbeitet 11. Mai 2014 von Wuwu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Azucena Geschrieben 12. Mai 2014 Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 Dann beherrschst Du es nicht. Nervositaet ist eine Ausrede. Ich will damit keineswegs Pruefungsangst und Lampenfieber als nicht existent abstempeln, aber man kann durchaus dagegen vorgehen. Sprich mit einem Vertrauenslehrer an Deiner Schule, um das Problem in den Griff zu bekommen. Es scheint mir ein bisschen, als würdest du eigentlich doch denken, dass Prüfungsangst nicht existiert... Dass man was dagegen machen kann und sollte ist klar, wobei es in diesem Fall wohl ein bissle spät dafür ist... aber das ist eine andere Geschichte. Wie es in diesem Fall jetzt ist, kann ich nicht beurteilen und ich drücke einfach mal die Daumen, dass es so ist, wie die meisten hier schreiben, dass am Ende das Ergebnis doch einfach besser ist, als im Moment erwartet. Aber jemand, der wirklich schlimme Prüfungsängste hat zu sagen: "Dann beherrscht du das Fach nicht.", ist wirklich NICHT hilfreich. Jemand der das Bein gebrochen hat sage ich ja auch nicht: "Du läufst falsch, deswegen tut es weh." Normale Nervosität, wie sie fast jeder vor wichtigen Prüfungen hat, sollte man wohl selbst soweit in den Griff kriegen können, dass man Prüfungen trotzdem besteht. Aber es gibt eben auch Prüfungsängste die über das "normale" Maß hinausgehen und ich habe schon erlebt, dass 1er-Kandidaten vor wichtigen Prüfungen Panikattacken bekommen haben, die es ihnen fast unmöglich machten die Prüfung überhaupt anzutreten. Und das ist dann eben NICHT mit "Du beherrscht den Stoff eben nicht." abzutun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Afgstyler Geschrieben 12. Mai 2014 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 (bearbeitet) Hallo, ich habe meine vorläufige Ergebnisse erhalten. GH1: 79% GH2: 72% Da die Prüfung ziemlich schwer war finde ich diese Ergebnisse in Ordnung. MfG Bearbeitet 12. Mai 2014 von Afgstyler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chomp Geschrieben 12. Mai 2014 Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 Eine Frage… Ich bin mir nich so sicher, ob die Frau bei der IHK mir die richtige Auskunft gegeben hat. Sollte ich in Teil B(FISI) GA1 20 Punkte haben, also in Teil B durchfallen, sagte Sie mir, dass ich nur GA1 im November wiederholen muss. Ich würde nur zu GA1 eingeladen. Stimmt das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hex_Omega Geschrieben 12. Mai 2014 Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 @Afgstyler Wieso wissen schon so viele was sie haben =/ Ich weiss noch nix.. In welchem Bundesland hast du denn Prüfung gemacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Afgstyler Geschrieben 12. Mai 2014 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 Ich habe meine Ergebnisse, weil ich die jenigen kenne die diese Prüfungen korrigern. Da habe ich mir gedacht ich Frage per Mail nach. Ich habe in Hamburg geschrieben, evtl. fragst du deinen IT-System Lehrer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 12. Mai 2014 Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 Ich würde nur zu GA1 eingeladen. Stimmt das? Das ist korrekt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 13. Mai 2014 Teilen Geschrieben 13. Mai 2014 Also erst Mal würde ich mir nicht den Kopf zerbrechen. Bisher ist das alles nur Panikmache. Warte doch erst Mal ab, ob du bestanden hast. Als nächstes würde ich Bewerbungen schon vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schreiben. Ich habe im Mai/Juli Prüfung gehabt. Meine Bewerbungen habe ich im Februar verschickt und meinen neuen Arbeitsvertrag auch im Februar unterschrieben. Warum warten, bis man arbeitslos ist? Je nach Firma kann es sogar sein, dass sie sich gar nicht für dein Zeugnis interessieren. Bei mir hat das Arbeitszeugnis, Berufsschulzeugnis und das Vorstellungsgespräch gereicht um zu überzeugen. Mein IHK-Zeugnis wollte bisher niemand sehen. Das sagt meiner Meinung nach auch nicht sehr viel aus. Sind nur zwei Tage in den 3 Jahren. Wenn du einen schlechten Tag hast, kann es schon passieren, dass du die Prüfung nicht so gut machst, wie du eigentlich könntest. Dennoch würde ich auf jeden Fall Bewerbungen schreiben. Außer, ihr werdet übernommen und wollt dort bleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2pro4u Geschrieben 29. Mai 2014 Teilen Geschrieben 29. Mai 2014 Zufällig Frau Dro..e ??? Geht mir genauso, GA1 richtig versaut, dafür GA 2 und WISO je 86%. Natürlich will ich mich nicht mit einem Zeugnis bewerben indem ich in GA1 unter 30 Punkte habe. Also wenn ich das hier richtig lese, kann ich im November den GA1 wiederholen??? Ich ruf die gute Frau morgen auch mal an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bluebass Geschrieben 30. Mai 2014 Teilen Geschrieben 30. Mai 2014 hab das gleiche Problem (aber real) GA1 24 GA2 74 WISO 56 könnte einfach nur heulen.... IHK Düsseldorf bin ich was passiert nun? danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 30. Mai 2014 Teilen Geschrieben 30. Mai 2014 Du machst ein halbes Jahr laenger (musst DU beantragen, kann Dein Betrieb nicht ablehnen) und wiederholst dann GA1. Zur muendlichen trittst Du ganz normal an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2pro4u Geschrieben 31. Mai 2014 Teilen Geschrieben 31. Mai 2014 In meinem Fall (da ich den FIAE in Form einer schulischen Weiterbildung gemacht habe - mache) sagte mir meine Ansprechpartnerin bei der IHK Hannover, dass ich nur den GA1 im November nochmal machen muss. Und ein halbes Jahr ist ja kein Beinbruch. Wenn man nicht durch die Mündliche durchfällt, wirds schon gutgehen. Und wenn ich hier lese, schlechte Tage gibts nicht, so sage ich diesen Zeitgenossen, die das so sehen: Doch, hat man ab & zu, aber das ist noch lange kein Grund sich in dem Maße zu äußern wie (du kannst nix, etc usw) Also schließe ich mich Wuwu an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sumon Geschrieben 31. Mai 2014 Teilen Geschrieben 31. Mai 2014 Ganzheitliche Aufgabe I 58 4 Ganzheitliche Aufgabe II 81 2 Wirtschafts- und Sozialkunde 47 5 Was bedeutet das für mich? Muss ich eine mündliche Nachprüfung machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 31. Mai 2014 Teilen Geschrieben 31. Mai 2014 nein musst Du nicht und haettest du auch selbst ausrechnen koennen, ich unterstelle hier also eher faulheit als prozentrechnung nicht beherrschen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sumon Geschrieben 31. Mai 2014 Teilen Geschrieben 31. Mai 2014 Faul schon mal gar nicht Kollege. Hab auf der Seite Notenrechner für die IT-Abschlußprüfung nachgerechnet... Die Info "(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten." hab ich nicht ganz verstanden, daher habe ich hier nochmal nachgefragt -.- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 31. Mai 2014 Teilen Geschrieben 31. Mai 2014 , wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann Ist der relevante Teil, ich war auch faul und habe nicht komplett durchgerechent, aber ich bin mir sehr sicher, dass 3 fehlende Punkte, die mit 20% gerechnet werden, locker durch 31 Punkte mit 40% gerechnet aufgewogen werden und Du damit ueber den magischen 50% bist, eine Nachpruefung ist also nicht fuer das bestehen relevant, da Du in diesem Pruefungsteil ueber 50 Punkte hast. Kollege! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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