Gurki Geschrieben 11. September 2015 Teilen Geschrieben 11. September 2015 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich habe für einen Bekannten eine Software bzw. App entwickelt die es auf dem Markt so noch nicht gibt. Nun hat sich mein Bekannter selbstständig gemacht, wird seinen Kunden als Berater zur Seite stehen und würde gerne diese App an diese Kunden vertreiben. Interessenten sind wohl soweit schon vorhanden - also Interesse besteht an der App. Meine Frage dazu ist: Jetzt habe ich munter vor mich hin entwickelt und es kommt der Zeitpunkt der Übergabe immer näher. Wie mache ich das am Sinnvollsten? Ich möchte ja für meine "Dienstleistung" bezahlt werden (hatte im Übrigen an 40€ / Stunde gedacht), habe aber Angst das mein Bekannter ggf. nicht zahlt - die App samt Quellcode aber dann schon hat und sich damit aus dem Staub macht (da wäre ich sicher nicht der Erste). Da er sich wie gesagt, vor kurzem erst selbstständig gemacht hat, war seine Aussage das er vorerst kein Geld hat und noch nicht zahlen kann. Meiner Meinung nach müsste er aber erstmal in Vorleistung gehen (muss ein Handwerker, der sich selbstständig macht ja auch => Werkzeug und Material kaufen) oder nicht? Ist es nicht so, dass man sowieso vom Staat eine Art finanzielle "Starthilfe" bekommt, wenn man sich selbstständig macht bzw. ein Unternehmen gründet (oder erst bei letzterem?). Sollte man ein Vertrag aufsetzen? Sollte er erst mal nur die Hälfte der Stunden bezahlen und bei erfolgreichem Vertreiben der Software den restlichen Betrag? Es würde des Weiteren meinerseits (bezahlten) Support geleistet werden. Wie geht man das Thema an, ohne meinen Bekannten zu verärgern und ohne das ich persönlich im schlimmsten Fall leer dabei ausgehe? Bearbeitet 11. September 2015 von Gurki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 11. September 2015 Teilen Geschrieben 11. September 2015 Ist es nicht so, dass man sowieso vom Staat eine Art finanzielle "Starthilfe" bekommt, wenn man sich selbstständig macht bzw. ein Unternehmen gründet (oder erst bei letzterem?) Ich kenne es unter dem Gründungszuschuss, der eine Restdauer von ALG1-Anspruch benötigt und den Besuch eines Existenzgründungsseminars, sowie einer Tragfähigkeitsbescheinigung vom Steuerberater o.Ä. erfordert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Uhu Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 Das Grundproblem ist natürlich erstmal das du überhaupt entwickelt hast ohne finanzielle Absicherung. Jetzt bist du natürlich dahingegend erpressbar, dass du befürchtest, leer bei der ganzen Sache auszugehen. Deinen Bekannten willst du natürlich auch nicht verärgern ... So darf ein Geschäftsmann aber nicht denken. Das was dein Kollege jetzt tut "ich habe kein Geld - mach mal", ist praktisch sein unternehmerisches Risiko auf dich abzuwälzen. Du hast nämlich vollkommen recht, ein Unternehmer muss im Zweifelsfall auch in Vorkasse treten um seinen Lieferanten zu bezahlen. Gerade bei dir ist das ein Thema da du das ja offensichtlich als freiberufliche Tätigkeit geplant hast - dabei hättest du ihm jeden Monat eine Rechnung ausstellen müssen. Ich weiß nichtmal ob und wie du im nachheinen im Zweifelsfall deine Leistungen einklagen könntest ... aber das willst du wahrscheinlich auch gar nicht. Schwierige Sache! Damit keine Seite das Gesicht verliert würde ich ihm versuchen darzulegen, dass du finanziell auf die Bezahlung angewiesen bist und du dir ansonsten eine geregelte Tätigkeit suchen müsstest und du zeitlich nicht weiter an dem Produkt arbeiten und bezahlten Support leisten kannst. Software und Quellcode schickst du ihm dann natürlich auch nicht, das brauchst du ihm nicht sagen, dass kann er sich denken (ihm die Sachen zu schicken wäre fatal - dann bist du verraten und verkauft). Es wäre natürlich bitter wenn er keine Möglichkeit sucht dich in irgendeiner Form zu bezahlen (Bankkredit?!) und als Geschäftspartner zu behalten - wenn er das dann tatsächlich nicht macht, dann weißt du aber auch, dass das kein Geschäftspartner ist mit dem du längerfristig zusammenarbeiten willst, da er weder vertrauen in sein Unternehmen noch in dein Produkt hat. Daher würde ich ihm das wie gesagt einfach konkret sagen und bei Einverständnis eine reguläre Rechnung vorbereiten wo du deine Stunden aufführst. Wenn dich abblitzen lässt ... doof, aber lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende... Das nächste mal bist du schlauer: Keine Zeile Code ohne Absicherung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JimTheLion Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 Wie geht man das Thema an, ohne meinen Bekannten zu verärgern und ohne das ich persönlich im schlimmsten Fall leer dabei ausgehe? Hoffen, dass er gnädig ist und dir was abgibt. Beim nächsten mal dann vorher an so etwas wie einen Vertrag denken. Ist dir wirklich jetzt erst eingefallen, dass du dafür Geld haben möchtest? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 (bearbeitet) Wie geht man das Thema an, ohne meinen Bekannten zu verärgern und ohne das ich persönlich im schlimmsten Fall leer dabei ausgehe? Ihr habt ja offensichtlich kein Vetrag. Also würde ich ihm sagen, dass es 2 Möglichkeiten gibt. Entweder ihr setzt einen auf bei dem auch das finanzielle geregelt ist oder du vertreibst die Software einfach selber und er soll schauen wo er einen anderen findet (ohne Bezahlung). Bislang hattest ja nur du Aufwände/Risiko und daher würde ich ihm das auch so sagen. Wenn er das nicht versteht, dann sollte es dir egal ihn zu verärgern. Und den Vertrag könnt ihr ja frei gestalte, so dass er gar kein Geld zahlen muss jetzt. Z.B. 70/30, d.h. du bekommst 70% von den Lizenzgebühren/Wartungsgebühren und er 30% als Vertriebsaufwand. Damit gewinnt ihr beide. Problem gelöst. Ach und den Quellcode darfst du natürlich niemals rausgeben - das wäre dämlich, ausser er zahlt dich entsprechend aus wie bei einer Auftragsarbeit. Bearbeitet 12. September 2015 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 (bearbeitet) Sollte man ein Vertrag aufsetzen? Die ganz einfache Antwort JA. Du hast das ganze Entwickelt und somit ist es dein geistiges Eigentum würde ich behaupten, wenn er es vertreiben will, muss er dich entsprechend Entlohnen. Quellcode gibst du niemals raus! Er kann die fertige App haben, den Quellcode behälst du schön selbst, wenn er Änderungen braucht muss er dich beauftragen diese zu machen. Ich würde behaupten solange du ihm nichts gegeben hast, sitz hier klar du am längeren Hebel. Es würde des Weiteren meinerseits (bezahlten) Support geleistet werden. Das selbe wenn er weiter Support will dann muss er diesen bezahlen, nur weil er ein Bekannter (klingt nicht nach gutem Freund) ist, heißt das doch nicht das du dich übers Ohr hauen lassen brauchst. Dir entsteht Arbeit und du investierst deine Freizeit dafür also darfst du dir diese auch ohne schlechtes Gewissen entlohnen lassen. Wie geht man das Thema an, ohne meinen Bekannten zu verärgern und ohne das ich persönlich im schlimmsten Fall leer dabei ausgehe? Wenn er anständig ist, wird er von der Vorderung kein bisschen verärgert sein und verständnis bringen, wenn nicht dann hat er eben Pech gehabt. Es gibt da dieses schöne Sprichwort "Bei Geld hört die Freundschaft auf", das ist genau so ein Fall. Nur weil man sich kennt oder befreundet ist, heißt das nicht das man sich ********en lassen muss, nur weil man Angst hat der andere is dann sauer. wenn er deswegen sauer ist, dann weißt du woran du bist. Und wie gesagt solange du die App und Quellcode hast und scheinbar der einzige Anbieter dafür bist, sitzt du klar am längeren Hebel. Wenn ihm das nicht passt und er nicht mit dir verhandeln will und dir Konditionen anbietet die in Ordnung sind, muss er sich jemand anderen Suchen. Hier musst du ganz klar Hart bleiben und dich nicht einlullen lassen, denn am Ende verdient er Geld mit deiner Schöpfung. Ich soll demnächst auch für meinen Vater ne kleinigkeit basteln, die ihm die Arbeit in seinem Geschäft erleichtert und auch wenns mein Vater ist, da er es fürs Geschäft braucht werde ich mich da auch bezahlen lassen, sicher wird er es billger bekommen als ein Fremder (aber auch nur weil er es nicht verkauft, sondern nur braucht um ihm seine eigene Arbeit etwas zu erleichtern), aber ich investiere sicher nicht einiges meiner Freizeit ohne irgend einen Mehrwert für mich. Bearbeitet 12. September 2015 von Albireo20 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pcpeasant Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 Einfache Geschichte, mach eine Webseite auf der Du dein Programm bewirbst. Dort schreibst Du auch, dass die Version die dein Bekannter hat nur eine Trial version ist die noch Bugs enthält die Datenverlust verursachen kann. Diese Version darf nicht produktiv eingesetzt werden. Die neue Version ohne diesen Fehler stellst Du auf Anfrage gegen Bezahlung und natürlich nur als Binary zur Verfügung. Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 Einfache Geschichte, mach eine Webseite auf der Du dein Programm bewirbst. Dort schreibst Du auch, dass die Version die dein Bekannter hat nur eine Trial version ist die noch Bugs enthält die Datenverlust verursachen kann. Diese Version darf nicht produktiv eingesetzt werden. Die neue Version ohne diesen Fehler stellst Du auf Anfrage gegen Bezahlung und natürlich nur als Binary zur Verfügung. Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk Davon rate ich ganz klar ab Jedenfalls von dem schlechtreden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 Einfache Geschichte, mach eine Webseite auf der Du dein Programm bewirbst. Dort schreibst Du auch, dass die Version die dein Bekannter hat nur eine Trial version ist die noch Bugs enthält die Datenverlust verursachen kann. Diese Version darf nicht produktiv eingesetzt werden. Die neue Version ohne diesen Fehler stellst Du auf Anfrage gegen Bezahlung und natürlich nur als Binary zur Verfügung. Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk Totaler Quatsch, dann könnte der Bekannte ihm wegen Rufschädigung an den Kragen, wenn der deswegen Kunden verliert. Von sowas rate ich auch stark ab. Denkst du eigentlich auch mal drüber nach, bevor du so nen Quark schreibst V1RTU4L? Wie gesagt Gurki, klär das mit deinem Bekannten, wenn er ein anständiger Kerl ist, hat er damit kein Problem dich für deine Arbeit zu entlohnen, wenn nicht dann verweigerst du ihm einfach die Software. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 (bearbeitet) ... , dass du finanziell auf die Bezahlung angewiesen bist und du dir ansonsten eine geregelte Tätigkeit suchen müsstest und du zeitlich nicht weiter an dem Produkt arbeiten und bezahlten Support leisten kannst. Er muss sich für nichts rechtfertigen. Er kann auch der Sohn von Bill Gates sein und seinen Hintern in einem GT3 plattsitzen, das hat den Bekannten einen fechten Kehricht zu interessieren. Du hast gearbeitet, Kunden möchten dein Produkt kaufen, also steht Dir eine Entschädigung für deine Arbeitsleistung - in welcher Form auch immer - zu. Wenn dein Bekannter gerne dein Produkt vertreiben möchte, Dir den Sourcecode aber nicht abkaufen kann / will, bleibt nur ein Beteiligungsmodell. Du verdienst an jeder verkauften Lizenz durch deinen Bekannten Betrag X - wobei er einen enspt. Anteil erhält - und für jede durch deinen Bekannten verkaufte Support-Stunde, die Du ableistest, beteiligst Du ihn wiederum mit Betrag Y. Der Code bleibt bei Dir. Edit: habe schon gesehen, dass bigvic ähnliches geschrieben hat. Ich schließe mich ihm also weitestgehend an. Ich soll demnächst auch für meinen Vater ne kleinigkeit basteln, die ihm die Arbeit in seinem Geschäft erleichtert und auch wenns mein Vater ist, ... aber ich investiere sicher nicht einiges meiner Freizeit ohne irgend einen Mehrwert für mich. Dann hoffen wir mal, dass Du nicht irgendwann die Hilfe deines Vaters brauchst und er Dir dann das Selbe sagt... Bearbeitet 12. September 2015 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pcpeasant Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 Totaler Quatsch, dann könnte der Bekannte ihm wegen Rufschädigung an den Kragen, wenn der deswegen Kunden verliert. Von sowas rate ich auch stark ab. Denkst du eigentlich auch mal drüber nach, bevor du so nen Quark schreibst V1RTU4L? Wie wäre es wenn du dich einfach geschlossen hältst, wenn du von etwas keine Ahnung hast? Deine bei ComputerBild erworbenen helfen hier nicht. Die von mir beschriebene Taktik wurde bereits erfolgreich vom Autor von TrueCrypt angewendet als dieser nicht mehr wollte das seine Software eingesetzt wird. Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JimTheLion Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 (bearbeitet) Wäre die Frage ob das Heruntersetzen der eigenen Software beim anderen Betreiber/Anbieter vom Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb betroffen ist. Würde es nicht riskieren. Vom rechtlichen abgesehen, würde so ein Vorgehen auf mich als Kunde einen sehr unseriösen Eindruck machen. Bearbeitet 12. September 2015 von PVoss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pcpeasant Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 Für den Fall dass der Bekannte dir alte Version gegen den Willen des Entwicklers einsetzt sieht das höchstens schlecht für den bekannten aus der dieser Software bei Kunden einsetzt. Es ist doch nur rechtens wenn der Entwickler darauf hinweist dass nur seine neue Version ohne Risiko eingesetzt werden kann und für den produktiven Einsatz gedacht ist. Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lilith2k3 Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 Was lernen wir aus der Sache? Mit Bekannten / Familie macht man keine Geschäfte. Ich finde solche Situationen wie die zwischen Dir und Deinem Bekannten immer schwierig. Einerseits: Die Fakten sind einfach und klar - er will was verkaufen, was er nicht hat und Du hast das Produkt. Ohne Dich gibt's kein Geschäft. So einfach sieht es aus. Insofern würde ich knallhart sagen: Ohne Asche kein Geschäft. Andererseits ist natürlich eine solche "geschäftsmäßigkeit" schlecht für soziale Beziehug jeglicher Art. Allerdings ist das mit Leuten, die man nicht kennt auch kein Problem: kein Geschäft, keine Beziehung. Wenn man allerdings (wie in eurem Fall) eine Beziehung zu den Leuten hat, möchte man die auch nicht vor den Kopf stoßen. Ich würde einen Vertrag aufsetzen, in dem geregelt ist, dass die Kunden mit Dir Geschäfte machen und Dein Bekannter lediglich beteiligt wird. So hast Du alle Trümpfe in der Hand. Wenn es Deinem Bekannten nicht gefällt, kann er ja selber die App schreiben. Wobei ich mich frage, was für eine "App" das ist, dass Du sie nicht über die üblichen Vertriebswege aka GooglePlay et. al. vertreiben willst. Dann laden sich die Interessenten das Teil selbst runter und Du sparst Dir die Nummer mit Deinem Bekannten ganz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 Wie wäre es wenn du dich einfach geschlossen hältst, wenn du von etwas keine Ahnung hast? Deine bei ComputerBild erworbenen helfen hier nicht. Die von mir beschriebene Taktik wurde bereits erfolgreich vom Autor von TrueCrypt angewendet als dieser nicht mehr wollte das seine Software eingesetzt wird. Gebe ich gerne zurück, wie wäre es wenn du einfach mal den Mund hältst, wenn du keine Ahnung hast? Und spar dir das nächste mal deinen dummen Kommentar von wegen "Deine bei ComputerBild erworbenen helfen hier nicht weiter" ich weiß nichtmal was du mir damit sagen willst, schreib deine Sätze mal anständig. Deine Taktik ob sie jetzt ein Entwickler erfolgreich angewendet hat, ist trotzdem Schwachsinn und du solltest dich mit solchen unwissenden Kommentaren zurückhalten und vorallem solltest du dich zurückhalten jemand anderem zu so etwas zu raten. Wie gesagt so etwas kann schnell nach hinten losgehen und dazu führen das er Rufschädigung vorgeworfen bekommt bzw. wie PVoss gesagt hat, das vielleicht auch unter unlauterer Wettbewerb fallen kann und dann hat am Ende Gurki die A-Karte. Also das nächste mal denk vorher nach, bevor du so einen Quatsch von dir gibst und dann auch noch jämmerliche Angriffe gegen jemand anderen startest, in denen du nicht einmal fähig bist den Satz dafür richtig zu schreiben. Dann hoffen wir mal, dass Du nicht irgendwann die Hilfe deines Vaters brauchst und er Dir dann das Selbe sagt... Wird er nicht, weil er weiß das ich das in meiner Freizeit für ihn mache, das ich Ausgebildeter Fachinformatiker bin und das es ihn trotz allem wesentlich billiger kommt wenn ich es mache als wenn er jemand Fremden beauftragt. Zumal es wie gesagt hier um etwas geht das er im Geschäft verwendet und damit sind es ja auch Geschäftskosten, wäre es für die Private Anwendung wäre es schon wieder eine ganz andere Sache. Mein Vater weiß aber das man entsprechende Arbeit entlohnen soll, weil er ja selbst für seine entlohnt werden will und hat daher kein Problem damit das ich ein wenig Kohle für meine Arbeit will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pcpeasant Geschrieben 12. September 2015 Teilen Geschrieben 12. September 2015 (bearbeitet) Deine Taktik ob sie jetzt ein Entwickler erfolgreich angewendet hat, ist trotzdem Schwachsinn und du solltest dich mit solchen unwissenden Kommentaren zurückhalten und vorallem solltest du dich zurückhalten jemand anderem zu so etwas zu raten. Wie gesagt so etwas kann schnell nach hinten losgehen und dazu führen das er Rufschädigung vorgeworfen bekommt bzw. wie PVoss gesagt hat, das vielleicht auch unter unlauterer Wettbewerb fallen kann und dann hat am Ende Gurki die A-Karte. Du behauptest also besser Bescheid zu wissen was legal ist nicht ist als ein renommiertes Entwicklerteam das seit mehr als 10 Jahren Verschlüsselungssoftware herstellt? Wow! Du solltest dich vielleicht mal bei einer Sicherheitsfirma bewerben. So kluge Leute die ohne Referenzen alles besser wissen als langjährige Sicherheitsspezialisten werden sicher mit Handkuss genommen. Dein Geschreibe über unlauteren Wettbewerb und Rufschädigung klingt wie von einer Folge Richterin Barbara Salesch nachgeplappert. Wie soll unlauterer Wettbewerb vorliegen, wenn jemand Software klaut und vertickt ohne das Ok des Erstellers zu haben? Es gab einen Fall in dem ein deutscher OEM Händler gefälschte Windows Lizenzen vertickt hat. Schade das dieser Händler nicht dich als Anwalt hatte. Der Händler ist dicht gemacht worden, aber wärst Du sein Anwalt gewesen hättest Du Microsoft sicher wegen unlauterem Wettbewerb oder Rufschädigung rangekriegt. Es gibt zig aktuelle Fälle die zeigen, dass Inhaber bzw. Rechteinhaber von Quellcode sehr weitreichende Rechte haben, selbst wenn die Software erst unter GPL öffentlich verfügbar war. Bestes Beispiel hier Oracle die Sun gekauft haben und daraufhin als Rechteinhaber von Java Google mit Android verklagt haben. Du plapperst nur aus deiner Fantasiewelt während ich hier konkret vergleichbare internationale und nationale Fälle nenne welche meine Aussagen unterstützen. Bearbeitet 12. September 2015 von V1RTU4L Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lilith2k3 Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Könnt Ihr Euren Kleinkrieg woanders weiterspielen? Das hilft dem TO glaube ich nicht wirklich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Du plapperst nur aus deiner Fantasiewelt während ich hier konkret vergleichbare internationale und nationale Fälle nenne welche meine Aussagen unterstützen. Blabla, denk einfach das nächste mal nach bevor du jemanden zu einem Riskanten Manöver rätst das am Ende nach hinten losgehen kann und hör auf so einen Quatsch zu verzapfen. Damit ist die Sache für mich auch erledigt und jetzt Back to Topic. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 (bearbeitet) Totaler Quatsch, dann könnte der Bekannte ihm wegen Rufschädigung an den Kragen, wenn der deswegen Kunden verliert.... Na, die Bewertung, die Du hier vornimmst, trifft nicht weniger auf Deine Aussage zu. Wie will denn der Bekannte ohne Urheberrecht oder sonstige Ansprüche an dem Produkt die Software verkaufen? Hier wird wohl keiner eine funktionierende Glaskugel haben, der er entnehmen kann, was zwischen den beiden vereinbart worden ist. Im übrigen ist das schon ein Vertrag soweit etwas Konkretes besprochen/verhandelt wurde. Da wird sich der TE erst noch einmal äussern müssen, ob es hier um eine Auftragsarbeit (Werkvertrag) Programmierdienstleistung (Dienstleitungsvertrag) oder den beabsichtivten Verkauf einer Software (Kaufvertrag) handeln sollte. Bearbeitet 13. September 2015 von WYSIFISI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 13. September 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2015 Hallo zusammen, vielen Dank schon mal für Eure zahlreichen Beiträge! In der Tat liegt noch kein (schriftlicher) Vertrag zwischen meinem Bekannten und mir vor. Mein Bekannter hatte die Idee der App und benötigte einen Programmierer der diese Idee entsprechend umsetzt. Theoretisch hätte es auch sein Vater machen können (ebenfalls ein Bekannter meinerseits), der ist ebenfalls Softwareentwickler. Es sollte aber mehr eine "Aufgabe" für mich sein, damit ich weitere Erfahrungen - vor allem in einer mir unbekannten Technologie und in der freischaffenden Arbeit - erlange. Da ich gerne programmiere und dazulerne, habe ich dankend angenommen (Vor allem kann man sowas ja auch immer in den Lebenslauf niederschreiben) Aussage damals war - wenn es klappt die App an Firmen zu verkaufen, schön (es gibt Geld) - wenn nicht, ja dann halt nicht und ich habe wieder was neues dazu gelernt und meinen Lebenslauf erweitert. Schön und gut, damals habe ich an einen Aufwand von 20h-30h gedacht, mittlerweile habe ich da aber über 100 (Freizeit-) Stunden investiert und mein Bekannter sagt ja auch das Interesse besteht. Insofern würde ich dann doch ganz gern etwas Geld mit meiner Mühe verdienen wollen. Die Frage ist aber auch, wenn ich ihm nun die App noch nicht vor Geldübergabe bzw. Vertragsunterzeichnung für Lizenzgebühren bei Verkauf der App, gebe, wie will er die App denn dann seinen Kunden vorstellen? Mit einer Präsentation inkl. Screenshots? Mit einem Video? Ich schätze er würde sich fragen wieso ich plötzlich so "verschlossen" ihm gegenüber bin. Also irgendetwas muss mein Bekannter ja auch in der Hand haben um dies dann vorzeigen und an den Mann bringen zu können. Auf die Frage hin, welchen preis er denn für die App verlangen wollen würde, konnte er mir noch keinen Preis nennen (somit weiß ich nicht ob ich mit einem Lizenzgebührmodell gut liegen würde). Allerdings wüsste ich jetzt auch nicht unbedingt was man für eine Firmensoftware bzw. App an Geld verlangen könnte. Zum Verkauf über Google Play, iTunes etc.: müsste man sich ebenfalls überlegen, da diese App aber an sich nur für Firmen gedacht ist, weiß ich nicht ob der Vertrieb über diese Plattformen funktionieren würde bzw. überhaupt sinnvoll ist. Gibt es da ein Preislimit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Also irgendetwas muss mein Bekannter ja auch in der Hand haben um dies dann vorzeigen und an den Mann bringen zu können. Wie schon von mir vorher mal gesagt, mach mit ihm einen Vertrag und dann bekommt er die fertig gepackte App, den Quellcode der App behältst du, dann kann er die App vorzeigen, du hast aber weiter deine Sicherheit das er nicht einfach den Quellcode verkauft oder einem anderen Entwickler in die Hand drückt und dich damit ausspielt. @WYSIFISI ich hab lediglich gesagt er soll aufhören dinge zu raten die Gurki am Ende Ärger einbringen könnten, eben genau weil er ja keine Ahnung hat wie es hier genau steht, der schlimmste Fall für Gurki ist das er wenn er der sau dummen Idee von ihm folgt, am Ende eben wegen Rufschädigung dran ist oder ähnlichem. Weshalb ich gemeint habe er soll sich mit seinem Quatsch zurückhalten und nichts raten was am Ende zu Problemen führen kann. Zumal es nach Gurkis aktuellem Post ganz klar so aussieht als wäre die Idee dafür vom Bekannten gekommen, damit wird das ganze schon schwieriger, denn Gurki hat das ganze in seinem Auftrag umgesetzt und nicht aus seiner eigenen Idee und seinem eigenen Ansporn heraus, somit kanns gut sein das es eben auch böse für Gurki ausgehen kann, daher sollte man sich mit solchen extremen und risikoreichen Ratschlägen zurückhalten wenn man die Situation nicht gut genug kennt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 (bearbeitet) ... @WYSIFISI ich hab lediglich gesagt... Das Du die Aussage bewertest hast, steht ja wohl schwarz auf weiß in Deinem Post. Wobei es interessant ist, dass Du V1RTU4L vorwirfst, unbegründete Aussagen zu tätigen. Was aber ist denn, wenn man Dich nun fragt, mit welcher Quelle Du denn Deine behauptete, mögliche Rufschädigung begründen kannst? Es ist immer noch am hilfreichsten, wenn man nicht nur die Behauptung des anderen widerlegen, sondern auch noch seine eigene belegen kann. Zumal es nach Gurkis aktuellem Post ganz klar so aussieht als wäre die Idee dafür vom Bekannten gekommen, damit wird das ganze schon schwieriger, denn Gurki hat das ganze in seinem Auftrag umgesetzt und nicht aus seiner eigenen Idee und seinem eigenen Ansporn heraus, somit kanns gut sein das es eben auch böse für Gurki ausgehen.... Was für Ansprüche sollen denn dem Bekannten aus seiner Idee entstehen? Eine Idee alleine berechtigt zu nichts, sonst wären wohl kaum solche Instrumente, wie Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterschutz entstanden. Klar ist, dass beide noch keinen schriftlichen Vertrag haben, der u.U. eine Exklusivitäts-, Verschwiegenheits- oder Verzichtsklausel beinhalten könnte, zu der sich der TE verpflichtet hat. Daher könnte er, wenn ers darauf anlegt, einfach das Produkt am Markt anbieten, ohne dass der Bekannte etwas dagegen machen kann, denn letztlich ist der TE der Urheber der Software. Beide Seiten scheinen sich hier keine tiefergehenden Gedanken über diese Sache gemacht zu haben. Was im Falle des TEs nur Zeitausfall in Falle des Scheiterns bedeutet, der Bekannte, der sich selbständig gemacht hat, sollte aber wesentlich besser vorbereitet sein, besonders dann, wenn es existentiell wird. Bearbeitet 13. September 2015 von WYSIFISI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pcpeasant Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 (bearbeitet) Auch wenn der "Auftraggeber" die Idee zu der Software hatte, ist eine Idee nicht patentierbar, sondern nur die Implementierung. So konnte Apple beispielsweise nicht patentieren, dass ein Touchscreengerät über das "Wischen" entsperrt wird, jedoch exakt die Implementierung mit einem grafisch dargestellten Schieberegler den man horizontal verschieben muss, um das Gerät zu entsperren. Das ist auch der Grund weshalb es zig Android-Entsperr-Mechanismen gibt, keiner aber exakt den Schieberegler nachempfinden darf. Der Entwickler hat hier also durch die Umsetzung einer Idee eine Implementierung geschaffen und somit erst einmal die Rechte daran. Es ist schon klar, dass weder der Bekannte, noch der Entwickler bisher etwas haben patentieren lassen. Wäre es jedoch so, wäre immer noch der Entwickler im Vorteil (es sei denn, der Bekannte hätte sehr große Vorarbeit im Sinne von PAPs oder NS-Diagrammen geleistet). Es spricht für den Entwickler nichts dagegen eine App zu schreiben, die als Trial funktioniert und die der Bekannte dann so anpreisen kann. Kannst ja zur Not, falls dir nichts anderes einfällt, einfach einen Zeitstempel in die Registry schreiben der bei jedem Anwendungsstart überprüft wird und wenn 30 Tage nach Installation vergangen sind verweigert das Programm mit Hinweis auf den abgelaufenen Testzeitraum den Dienst. @WYSIFISI ich hab lediglich gesagt er soll aufhören dinge zu raten die Gurki am Ende Ärger einbringen könnten, eben genau weil er ja keine Ahnung hat wie es hier genau steht, der schlimmste Fall für Gurki ist das er wenn er der sau dummen Idee von ihm folgt, am Ende eben wegen Rufschädigung dran ist oder ähnlichem. Weshalb ich gemeint habe er soll sich mit seinem Quatsch zurückhalten und nichts raten was am Ende zu Problemen führen kann. Die einzige Problematik ergibt sich aus deinem Unwissen bezüglich der deutschen Rechtsprechung und Softwarepatenten im generellen. Weder der Bestand der Rufschädigung, noch unlauterer Wettbewerb finden bei dem von mir vorgeschlagenen Vorgehen Anwendung. Ich könnte Dir jetzt hier die entsprechenden Paragraphen für beide Fälle niederschreiben und haarklein durchkauen weshalb beides nicht zur Anwendung kommt, aber das wäre Perlen vor die Säue zu werfen. Du bist bei dieser Thematik scheinbar zu keiner Transferleistung imstande und es ist wirklich bedenklich, dass Du es nicht besser weißt. Entsprechend vergleichbare Fälle waren groß in den Medien (Apple vs. Samsung, Oracle vs. Google, Microsoft vs. Google) und sollten eigentlich zum "Allgemeinwissen" eines IT'lers gehören. Es gibt da wirklich gar keine Entschuldigung so Phrasen wie von Dir dauernd zu krakeelen nur weil Du sowas einmal in deiner Lieblingsgerichtsshow gehört hast. Ich habe Dir die vergleichbaren Fälle genannt und passend zu deiner Unkenntnis und infantilen Art fängt die Antwort wortwörtlich mit "bla bla ... <aber trotzdem>" an und geht keinen Deut auf den Beleg ein, da Du eine Diskussion in der Belege und Fakten vorkommen offenbar nicht gewohnt bist. Das mit dem ComputerBILD nehme ich übrigens zurück, denn ich könnte darauf wetten, dass selbst dieses Schundblatt mal von den Patentstreitigkeiten zwischen Apple, Samsung, Google und Oracle berichtet haben und das sogar in einer für DAUs verständlichen Sprache. Bearbeitet 13. September 2015 von V1RTU4L Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 @V1RTU4L Deiner langen Ausführung nach scheinst Du aber den Glauben an seine Verständnisbereitschaft nicht verloren zu haben. Woher sonst diese Mühe, ob des langen Textes? Auch Deine Wortwahl wird sicherlich seine Bereitschaft, sich weitergehend zu informieren, nicht erhöhen, ganz zu schweigen, dass es zu der Sache keinen Betrag leistet. Am besten man schreibt es seinem jugendlichen Charakter zu und hofft, dass er die Zeit und Muße findet, sich auch mit tiefergehenden Themen zu beschäftigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 14. September 2015 Teilen Geschrieben 14. September 2015 Ruhe, sonst ist hier zu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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