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gesetzliche Urlaubstage


Gast BWFIAE

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Community,

 

ich habe echt viel gesucht, aber leider nichts passendes zu meiner Frage gefunden hier im Forum. Wenn es doch etwas geben sollte, wäre ich über einen Link dankbar. Man lernt schließlich nie aus :)

Und zwar steht in den Azubi Verträgen, dass man XX Urlaubstage hat. Nun im letzten Jahr hat man XX Urlaubstage bis zum Vertragsende (bei mir steht da August). Da man nun früher ausgebildet ist (in meinem Falle Juli), man nicht vor hat dort weiter zu arbeiten und ab Juli der Vertrag ungültig ist, würde mich mal interessieren, ob man immer noch die angegebenen XX Urlaubstage hat.
Ich kann mir nicht vorstellen dann die vorgegebenen Urlaubstage nicht zu haben.
Also anhand meines Beispiels: Bei mir stehen jetzt 20 Urlaubstage im Vertrag.... sind es dann letztenendes nur noch 19 oder gar 18 Tage?

Mein Ausbilder hat sowas ähnliches vor kurzem mir gegenüber erwähnt, ist aber nicht näher darauf eingegangen.
 

Vielen Dank für die Antworten :)

Bearbeitet von BWFIAE
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Hi, 

also wenn du 20 Urlaubstage hast und du z.B. am 30.6. die Firma verlässt stehen dir 10 Urlaubstage rechtlich zu. 

Das ganze sieht so aus: 20 Urlaubstage im Jahr auf 12 Monate. Dann kriegt du auf die 6 Monate anteilig Urlaub, also die Hälfte macht 10 Tage, die du bis Juni nehmen kannst :) 
 

Ich weiß nicht wie du auf 19 oder 18 kommst :)

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Urlaub wird normalerweise Anteilig berechnet.
30 Tage im Jahr sind's ja scheinbar bei dir, macht 2,5 Tage / Monat, macht bei 7 Monaten 17,5.
Wird aufgerundet, also 18 Tage.

Edit: getroffene Annahmen: 30 Tage / Jahr, da bei 8 Monaten 20 Tage, sowie letzter Arbeitstag im Juli statt August

Bearbeitet von RubberDog
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Ich habs mir jetzt 3 mal durchgelesen und kapiere immer noch nicht, was du genau wissen willst. Normalerweise legen Betriebe darauf wert, dass Azubis den Urlaub aufbrauchen, bevor diese das Unternehmen verlassen. Andernfalls wird diesen oft der Urlaub ausbezahlt. Ich z.B. hatte noch so viel Resturlaub, dass ich einen ganzen Monat hätte Urlaub machen können. Und ja, du dürftest nicht Anspruch für den Urlaub des vollen Jahres haben, sondern nur anteilig. Wenn du bei deinem neuen AG anfängst, hast du auch nicht sofort Anspruch auf die gesamten Tage, sondern halt nur anteilig X/12. Im AV steht schließlich der Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr.

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Das Gesetzt sieht ein Zwölfteln nur vor, wenn der AN in der ersten Jahreshälfte ausscheidet https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Insofern dürfte der AG bei dir nicht Zwölftern WENN es keine Regelung in deinem Arbeitsvertrag gibt. Der Urlaub müsste den vom AG abgegolten werden

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Dies bezieht sich auf den Mindestanspruch an Urlaubstagen. Wenn man 30 Tage laut Vertrag hätte, hätte man keinen vollen Anspruch, sondern nur auf die 24 Werktage (also 20 Arbeitstage)

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
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vor 14 Minuten schrieb BWFIAE:

@charmanta ich bin im 3. Jahr als fiae und da stehen exakt 20 Tage drinnen, wenn ich bis zum 31.08. dort angestellt sein würde.

Damit war gemeint, dass du den Teil am besten abtippst.
Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass es ein 0815-Vertrag ist und kein Sonderfall, wodurch dir 2,5 Tage Urlaub pro Monat der tatsächlichen Beschäftigung zustehen - wenn die beendigung in der ersten Jahreshälfte liegt.

Hörst du im Juni auf wären es also 15, im Juli 20 Tage.

Bearbeitet von RubberDog
Anspruch korrigiert
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vor 5 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

Das Gesetzt sieht ein Zwölfteln nur vor, wenn der AN in der ersten Jahreshälfte ausscheidet

Da geht's um Wartezeit, die Zeit von der Einstellung bis zum ersten Urlaub.

 

Edit:
Ziehe das zurück.
20 Tage, wenn nach dem 30.06. beendet wird.

Bearbeitet von RubberDog
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okay ihr habt mich jetzt ganz schön durcheinander gebracht.?

Auf welche Floskel müsste ich in meinem Vertrag achten, damit es keine 20 Tage nach dem 30.06. wären?

Bearbeitet von BWFIAE
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Eigentlich gar keine, da diese Normen nach §13 Abs. 1

Zitat

§ 13 Unabdingbarkeit

(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist. Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html

Unabdingbar sind...nicht mal ein Tarifvertrag könnte da was rütteln.

Normalerweise müsste dir der Urlaub dann nach  §11 Abs. 1

Zitat

§ 11 Urlaubsentgelt

(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

durch ein Entgelt abgegolten werden. Bei deinem neuen AG hast du halt dann nur Anspruch auf das Entsprechende Zwölftel des Urlaubs vom Arbeitsvertrag. Wenn du beim neuen AG also sagen wir 28 Tage hättest, würdest du nur 12 Urlaubstage haben (Arbeitsbeginn 01 Aug)

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
lesbarkeit
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  • Chief Wiggum änderte den Titel in gesetzliche Urlaubstage
  • 2 Monate später...

Hallo ist doch relativ einfach:

Du hast normalerweise einen Jahresurlaub von 30 Tagen (sieht man an 2017 und 2018). Für das Jahr 2019 wurde er bereits heruntergerechnet: 30 / 12 * 8 = 20. Also im Vertrag ist alles richtig.

Wenn du nun früher mit der Ausbildung fertig bist sagen wir mal zwischen 01.06 und 30.06 wird es normalerweise auch heruntergerechnet: 30 / 12 * 6 =  15 Tage.

Falls du bereits alle Urlaubstage verbraucht hast, hat dein AG Pech gehabt.

ABER 
Dein zukünftiger Arbeitgeber kann einen Urlaubsnachweis verlangen und die "zuviel" genommen Urlaubstage bei dem dir nun zustehenden Urlaub abziehen.

Wenn du also am 01.07 wo anders anfängst und du bereits 20 Tage genommen hast kann die Rechnung wie folgt sein: 30 / 12 * 6 - (5 Tage zu) = 10.

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