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Wechsel unbefristet auf befristet - automatisch unbefristet?


MamaSchlumpf

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Ich bin derzeit unbefristet angestellt beim Land (TV-L). Ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch, bei welchem ich mich auf eine Stelle beworben hatte, welche als erst mal befristet mit der Mögllichkeit zur Entfristung ausgeschrieben war. Jetzt wurde mir gestern im Gespräch mitgeteilt, weil ich ja schon einen unbefristeten Vertrag mit dem Land habe, sie mich direkt unbefristet einstellen würden, so sie mich denn einstellten.

Nun meine Frage, da ich hierzu im Netz hauptsächlich Juristenkauderwelsch gefunden habe. Ist das grundsätzlich so, dass beim selben Arbeitgeber (hier Land) keine Befristung mehr möglich ist?

Wie wäre es, wenn man sich auf eine Stelle beim Bund bewirbt? Ist ja auch ÖD, aber anderer Arbeitgeber. Somit wäre die Befristung wieder möglich, wenn ich das richtig verstehe.

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vor 8 Minuten schrieb Bitschnipser:

Weil Mehr Geld, näher an Zuhause, interessanteres Themengebiet, Tehmen die einem besser liegen

Ist der andere dein Smurf Account?

Die Antwort macht doch überhaupt keinen Sinn.
Das gleiche kann ich auch mit einem unbefristeten Vertrag haben.
Wieso sollte ich also einen befristeten Vertrag eingehen, wenn mir angeboten wird, dass die Stelle unbefristet ist?

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vor 2 Minuten schrieb Wissenshungriger:

Wieso sollte ich also einen befristeten Vertrag eingehen, wenn mir angeboten wird, dass die Stelle unbefristet ist?

Lies den Eingangspost nochmal. Die Frage wurde nie gestellt. Die Frage war, ob das gängig, oder sogar verpflichtend im öD ist, jemanden unbefristet einzustellen, der schon unbefristet in einer anderen Behörde beimgleichen AG angestellt ist. Mit keinem Wort lese ich da heraus, dass sie sagt lieber befristet angestellt zu sein.

vor 4 Minuten schrieb Wissenshungriger:

Ist der andere dein Smurf Account?

Lustig, aber nein. Das waren lediglich Gründe die mir spontan eingefallen sind, warum man grundsätzlich von einer unbefristeten in eine befristete Stelle wechseln sollte.
 

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vor 15 Minuten schrieb Wissenshungriger:

Wieso möchtest du einen befristeten Vertrag eingehen?

Wahrscheinlich weil das Aufgabengebiet bei der befristeten Stelle erst mal so interessant klingt, dass sich ein Wechsel trotzdem lohnen könnte? Es steht nirgendwo, dass sie die Stelle gerne befristet hätte...

vor 9 Minuten schrieb Bitschnipser:

Wenn man seine Arbeit gut macht, dann wird, denke ich mal, gerne entfristet

Kommt darauf an, warum die Stelle überhaupt erst einmal befristet werden soll (Elternzeitvertretung, Projekt...).

Grundsätzlich ist es m.W.n. so, dass beim aktuellen AG der Wechsel von unbefristet auf befristet nicht geht, Sprich wenn der AG das Land BaWü ist, dürfen die nur bei Neueinstellungen befristen. Ist es MinisteriumX, dann könnte es beim Wechsel zu MinisteriumY möglich sein, vielleicht...

Wechsel Kommune <-> Land <-> Bund dürfte jeweils als neuer AG gelten, was eine Befristung wieder möglich machen sollte.

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vor 17 Minuten schrieb Bitschnipser:

Weil Mehr Geld, näher an Zuhause, interessanteres Themengebiet, Tehmen die einem besser liegen

 

vor 1 Minute schrieb Maniska:

Wahrscheinlich weil das Aufgabengebiet bei der befristeten Stelle erst mal so interessant klingt, dass sich ein Wechsel trotzdem lohnen könnte

Das sind so die Gründe. Und nein ich will natürlich keinen befristeten Vertrag. Habe mich wegen der Möglichkeit zur Entfristung beworben, sonst wäre befristet für mich garnicht in Frage gekommen.

 

vor 3 Minuten schrieb Maniska:

Grundsätzlich ist es m.W.n. so, dass beim aktuellen AG der Wechsel von unbefristet auf befristet nicht geht, Sprich wenn der AG das Land BaWü ist, dürfen die nur bei Neueinstellungen befristen.

Super, danke, das würde bedeuten, dass es keine Kulanz ist, sondern tatsächlich so geregelt.

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Aber ehrlich gesagt: Who cares?

Man sollte doch glücklich sein, wenn eine befristete Stelle doch zu einer unbefristeten wird. Ich kenne mich im öD nicht aus aber in der Wirtschaft darf doch auch ein neuer Vertrag in der selben Firma nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausgelegt werden.

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vor 4 Minuten schrieb MamaSchlumpf:

dass es keine Kulanz ist

Doch ist es. Dein vorheriger Dienstherr war ja das Land ... jetzt ist es der Bund/Kommune/Krankenhaus (hast ja nicht angegeben welcher Tvöd du landest).

  

Gerade eben schrieb Whiz-zarD:

Wirtschaft darf doch auch ein neuer Vertrag in der selben Firma

Das ist ja die Krux...es ist nicht die selbe Firma

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
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Oh hab ich ich tatsächlich vergessen zu erwähnen, sry. Die neue Stelle wäre eben auch beim Land. Da es diese aber aus $Gründen wohl eher nicht wird, wäre es halt interessant zu wissen für weitere Bewerbungen auf andere Stellen.

vor 7 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Man sollte doch glücklich sein, wenn eine befristete Stelle doch zu einer unbefristeten wird.

Ich habe an keiner Stelle erwähnt, dass mich das unglücklich machen würde, ganz im Gegenteil.

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Sofern ich das richtig verstanden habe:

IST:

TV-L (befristet) -> Entfristet worden, sprich TV-L unbefristet angestellt

SOLL:

Bewerbung auf befristete Stelle beim gleichen Arbeitgeber (TV-L = gleiches Bundesland) ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber für die befristete Stelle interne Bewerber zulässt.


Dann endet eine erfolgreiche Bewerbung mit einer Abordnung auf die Stelle für die Dauer von i.d.R. höchstens zwei Jahren mit Stellenzulage (wenn die Stelle höher bewertet ist), danach wieder unbefristet auf der alten Stelle.


Sprich beim gleichen Arbeitgeber (hier: im gleichen Bundesland) ist keine Befristung mehr möglich, wenn du bereits unbefristet angestellt bist.

Es sei denn du unterschreibst explizit eine Änderungskündigung (kommt so gut wie nie vor!). 

Ist die neue Stelle jedoch bei einem anderen Arbeitgeber (z.B. Bundes- oder Kommunalbehörde) ist eine Befristung wieder möglich und nach Ablauf der Befristung endet dein Job. Das ist nicht unbedingt zu empfehlen. 

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Meine derzeitige Stelle war direkt unbefristet.

vor 23 Minuten schrieb tTt:

Sprich beim gleichen Arbeitgeber (hier: im gleichen Bundesland) ist keine Befristung mehr möglich, wenn du bereits unbefristet angestellt bist.

Das wollte ich wissen. Ich kannte diese Regelung nicht und war mir nicht sicher, ob das generell so ist. Da die Stelle, auf die ich mich beworben hatte, mit Entfristung nach 2 Jahren bei Eignung ausgeschrieben war, wäre eine Rückkehr zur alten Stelle wohl nicht notwendig (würde ich auch nicht wollen).

Vielen Dank an alle für die Aufklärung.

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