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Feste Arbeitszeiten im Vertrag


DerHarte

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Hallo. :)

Ich bin bei meinem aktuellen AG jetzt ca. 2 Jahre beschäftigt.

Anfangs hab ich von 8 bis 17 Uhr gearbeitet. 
Nach einem Jahr hat mein Teamleiter mir gesagt, dass ich ab morgen doch bitte eine Stunde später anfangen sollte, da ein anderer Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hatte und diese spätere "Schicht" hatte.

Ich hab dem mündlich nicht wirklich zugestimmt, aber hatte damit grundsätzlich kein Problem. Zudem dachte ich zu diesem Zeitpunkt dass in meinem Arbeitsvertrag keine feste Arbeitszeiten festgehalten sind. Dies ist aber der Fall (8-17 Uhr)

Aktuell komm ich wieder früher und bis jetzt hat sich noch keiner beschwert.

Jetzt zu meiner Frage: 
Ich hab die Vermutung, dass dies evtl. bald zur Sprache kommt und man mich dann wieder in die spätere Schicht bringen will. Kann man mich dazu zwingen? Oder hat hier der AG keine Chance?
Falls es soweit kommt würde ich halt sowas sagen dass man ja darüber in einem Vertragsgespräch diskutieren kann etc.

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Ohne deinen Arbeitsvertrag zu kennen, würde ich mal behaupten es wurde eine Stundenzahl pro Woche festgehalten.

Wenn das der Fall ist, dann ist es erstmal egal wie du arbeitest, Hauptsache du hast am Ende der Woche deine z.B. 40 Stunden.

vor 1 Stunde schrieb DerHarte:

Dies ist aber der Fall (8-17 Uhr)

Das hört sich ehr nach den Geschäftszeiten an. 

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Ich würde erst mal ganz genau in meinen Vertrag schauen.
Wenn vertraglich wirklich feste Arbeitszeiten vereinbart wurden und es in dem Fall wohl auch keine Gleitzeitregelung gibt, dann würde ich auf mündliche Anweisung des Teamleiters hin nicht einfach anders kommen. Deine Arbeitszeiten werden ja sicher erfasst. Im Worst Case heißt es dann du bist nicht zu den vertraglich vereinbarten Zeiten gekommen, von einer mündlichen Absprache weiß keiner mehr etwas oder es heißt dein Teamleiter hätte das garnicht zu entscheiden und dann bekommst du eine Abmahnung.

Wenn es wirklich vertraglich vereinbarte, feste Zeiten gibt dann würde ich die vertraglich ändern lassen. Darüber muss man dann natürlich verhandeln.

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Was steht genau zu den Arbeitszeiten im Vertrag? Täglich 8-17 Uhr wären 8,5h*5 und somit 42,5h... Wie sollte das geändert werden können? Nur durch einen neuen Vertrag? Auf Weisung einseitig durch den Arbeitgeber?

Wenn im Arbeitsvertrag feste Zeiten stehen, gelten diese bis zu einer Vertragsänderung.

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Dünnes Eis.

Du hast vorübergehend gegen den Vertrag verstoßen. Für die mündliche Vereinbarung/Anweisung gibt es keine Zeugen nehme ich an.

Habt ihr eine Zeiterfassung? 

Nein, zwingen kann der Arbeitgeber dich nicht. Nur bist du nicht in der besten Verhandlungsposition...

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vor 5 Minuten schrieb mistro:

Was hindert dich den daran später zu kommen wie dein AG das wünscht?

Ob man jetzt wirklich gegen alles rebellieren muss?

späterer Feierabend und damit weniger Freizeit am Abend. Ich bin auch jemand der lieber früher als später anfängt. Würde das auch nicht so klasse finden wenn mein AG mir plötzlich vorschreiben würde das ich statt um 7 Uhr (oder früher) jetzt plötzlich frühestens um 9 Uhr anfangen kann und eben dann auch entsprechend länger arbeiten muss.

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vor 52 Minuten schrieb mistro:

Was hindert dich den daran später zu kommen wie dein AG das wünscht?

Ob man jetzt wirklich gegen alles rebellieren muss?

Wenn der AG den Vertrag zu seinem Vorteil geändert haben möchte, muss er mir auch etwas dafür bieten. Immerhin hab nicht ich das mit den fixen Zeiten im Vertrag verbockt, oder?

Also entweder Wochenarbeitszeit anpassen oder Gehalt, sonst gefällt mir mein Vertrag so wie er ist und Chef kann sich überlegen wie er das macht.

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Vielen Dank für das ganze Feedback! :)

Ich wollte mir bevor ich mit ihm darüber rede ein wenig Erfahrungen von anderen anhören. :)

 

Und wie @Albi das schon erklärte, bin ich auch jemand der lieber früher anfängt und auch abends mehr Freizeit hat.
Ich kann mich morgens nicht aus dem Bett zwingen um Hausarbeiten oder anderes zu tun. Daher ist das ein wenig nervig für mich. 😁

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vor 6 Stunden schrieb RR_23:

Du hast es stillschweigend angenommen.

Das spielt keine Rolle.
Vertraglich vereinbarte Inhalte gelten, egal ob jemand Arbeitsanweisungen stillschweigend annimmt, ausdrücklich annimmt oder explizit ablehnt.
Außerdem dürften Arbeitsanweisungen die im Vertrag getroffenen Rahmenbedingungen nur konkretisieren, sie aber nicht überschreiten oder gar entgegengesetzte Regelungen einführen.


 

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