Veröffentlicht 20. Februar 20214 j Hallo, ich mache eine Umschulung zum FISI und ich denke dass die jetzt kommenden Prüfung würde ich nicht bestehen. Eigentlich für mich die IHK Zwischenprüfung ist nicht pflicht weil es eine Umschulung ist. In der schule wurde gesagt, dass eine von Zwischenprüfng müssen wir bestehen (IHK oder die Interne Zwischenprüfung). Was passiert wenn ich die IHK Zwischenprüfung nicht bestehe? Der AFA würde meine Umschulung abbrechen?
20. Februar 20214 j Normlerweise würde gar nichts passieren. Du musst an der Zwischenprüfung gar nicht teilnehmen. Wer oder was ist AFA? Bist Du schon länger in Deutschland, wenn ich fragen darf?
20. Februar 20214 j Moooment. Bei alten Verträgen muss eine ZP geschrieben werden, die Teilnahme ist also Pflicht. Nach der Novelle der IT Berufe gehen die Ergebnisse der ZP auch in die Endnote ein. Hier wirds aber ein alter Vertrag sein, also Teilnahme und gut ists...
20. Februar 20214 j vor 4 Minuten schrieb charmanta: die Teilnahme ist also Pflicht. Nicht bei Umschülern. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__48.html Zitat Umzuschulende sind auf ihren Antrag zur Zwischenprüfung zuzulassen. Seit der Novellierung der IT-Berufe und der Umstellung auf eine gestreckte Abschlussprüfung ist das natürlich anders zu beurteilen. @Geri89: nach welcher Ausbildungsordnung wirst du ausgebildet? Alt oder Neu?
20. Februar 20214 j vor einer Stunde schrieb bitty: Wer oder was ist AFA? Ich vermute (Bundes-)Agentur für Arbeit.
20. Februar 20214 j vor 4 Minuten schrieb bitty: Umschüler mussten noch nie eine Zwischenprüfung schreiben. Ganz so absolut darf man das nicht sehen. Es gibt immerhin eine Prämie von der AfA in Höhe von 1000 Euro für die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Kurz: nicht zwingend notwendig, aber gefördert.
20. Februar 20214 j vor 31 Minuten schrieb charmanta: Moooment. Bei alten Verträgen muss eine ZP geschrieben werden, die Teilnahme ist also Pflicht. In meinem Umschulungsvertrag stand eigentlich auch 'ne Zwischenprüfung drin. Dann hat aber die IHK dazwischen gegrätscht, so wie hier 2019 in (Ost-)Westfalen: https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Paderborn/Paderborn/3936290-IHK-laesst-Auszubildende-aus-Kostengruenden-nicht-zur-Zwischenpruefung-zu-Umschuelern-entgeht-1000-Euro-Praemie
20. Februar 20214 j Das Argument der IHK möchte ich gerne mal sehen, denn das Gesetz (Zitat weiter oben) lässt keine Ablehnung zu.
20. Februar 20214 j Spannend ist das ganze allemal. Ich bin selbst Umschülerin seit Februar 2020, mit Anmeldung zur Zwischenprüfung. Dank Corona wurde die von meiner zuständigen IHK mittlerweile das zweite Mal verschoben und falls die stattfindet dann im Herbst 2021. Witzig finde ich das meine schriftliche Abschlussprüfung laut Plan am 23. November stattfinden wird und falls die ZP stattfindet dann wahrscheinlich irgendwann 4-8 Wochen vorher. Falls sie denn überhaupt statt findet...
20. Februar 20214 j vor 20 Minuten schrieb Chief Wiggum: Das Argument der IHK möchte ich gerne mal sehen, denn das Gesetz (Zitat weiter oben) lässt keine Ablehnung zu. Steht im Artikel von @Visar: Die IHK will die Unkosten nicht den Mitgliedern aufdrücken und die Agentur für Arbeit darf kein Geld geben. Wenn wir aber von einem fünfstelligen Betrag reden, wie der im Artikel erwähnt wird, dürfte dies aber pro Mitglied nur ein paar Cent sein, wenn überhaupt. Paderborn gehört zur IHK Bielefeld und die hat über 100.000 Mitglieder und ob die Anzahl der Umschüler so hoch ist, dass es logistisch problematisch wird, weiß ich nicht. Klingt aber alles eher wie: "Wir haben einfach kein Bock drauf." Wäre aber interessant zu wissen, wann @Geri89 die Umschulung angefangen hat, denn nach der alten Ausbildungsordnung spielt die Zwischenprüfung ja für die Abschlussprüfung keine Rolle. Auch wenn sie nicht bestanden wurde. Sie ist ja nur eine Kontrolle der Leistung. Für die neue Ausbildungsordnung wäre es aber noch zu früh für die Zwischenprüfung, da diese ja erst seit August 2020 gilt. Selbst wenn sie für Umschüler schon früher gegolten haben sollte, wäre es immer noch zu früh für die Zwischenprüfung. Also muss es sich doch um die alte Ausbildungsordnung handeln.
20. Februar 20214 j vor 2 Minuten schrieb Whiz-zarD: Die IHK will die Unkosten nicht den Mitgliedern aufdrücken und die Agentur für Arbeit darf kein Geld geben. Abgesehen davon, dass wir dieses Thema in eigentlich in einen anderen Thread auslagern sollten: die IHK hat m.M.n. (IANAL) keine rechtliche Grundlage, Umschüler von der ZP auszuschliessen. Der Paragraph im BBIG spricht von einem "sind auf Antrag zuzulassen". Die Formulierung "sind zuzulassen" ist juristisch ein "müssen zugelassen werden".
21. Februar 20214 j Autor Hallo, danke für die Antworten. Ich beantworte paar Fragen was ich von euch bekommen habe. Ich bin im Jahr 2018 gekommen aus Tschechien, meine Deutsche Sprache ist ich schätze so auf B2, deswegen habe schwierigkeiten die Aufgaben zu verstehen. Die Umschulung habe ich letztes Jahr im Februar angefangen. Könntet ihr bitte zusammenfassen, wie ist es jetzt bei mir? Es ist noch die alte Ausbildungsordnung? Es passiert nichts wenn ich die Zwischenprüfung nicht bestehe? Im Herbst kann ich das wiederholen wenn ich jetzt nicht bestehe? Die 1000 Euro Premie bekomme ich auf jeden Fall von Agentur für Arbeit, wenn ich das bestehe? Danke!
28. Februar 20214 j Am 2/21/2021 um 11:22 AM schrieb Geri89: Es ist noch die alte Ausbildungsordnung? Ja, bei dir dürfte noch die alte Ausbildungsordnung gelten. Am 2/21/2021 um 11:22 AM schrieb Geri89: Es passiert nichts wenn ich die Zwischenprüfung nicht bestehe? Bei dir geht es nicht um das Bestehen der ZP. Sie ist für deinen Abschluss nicht relevant. Am 2/21/2021 um 11:22 AM schrieb Geri89: Im Herbst kann ich das wiederholen wenn ich jetzt nicht bestehe? Afaik: nein, da du bei der ZP nicht durchfallen kannst. Am 2/21/2021 um 11:22 AM schrieb Geri89: Die 1000 Euro Premie bekomme ich auf jeden Fall von Agentur für Arbeit, wenn ich das bestehe? Klär das bitte direkt mit der Agentur, denn du kannst nicht durchfallen.
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