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Zweite Abmahnung in der Ausbildung


ultimatum

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Hallo zusammen, 

ich habe heute zum zweiten mal eine Abmahnung erhalten. Aufgrund der nicht bestandenen Schriftlichen Prüfung habe ich mich entschieden, die Ausbildung um 6 Monate zu verlängern. Allerdings versucht der Betrieb alles, um mich zu kündigen. 

Ich mache absolut nichts bei der Arbeit, nach den Ergebnissen der Schriftlichen Prüfung habe ich 2 Wochen Urlaubsvertretung in Zentrale gemacht. Jetzt sitze ich wieder alleine im Büro, ohne dass ich beschäftigt bin. Durch Corona und Urlaub war ich jetzt 4 Wochen nicht im Betrieb. Allerdings bekomme ich jetzt eine Abmahnung wo ich durch diverse Sachen falsch beschuldigt bin.

Wir haben mehrere Gespräche geführt, habe mein Wunsch geäußert, dass ich hier weiterhin gerne beschäftigt bleibe. Nach meiner Abwesenheit hat sich aber nichts geändert. Die Ausrede ist: "du hast theoretisch das praktische Teil der Ausbildung fertig, bereite dich auf die schriftliche noch". Dazu sagen die auch immer extra, dass sie das bestehen der Prüfung im November bezweifeln, und dass ich über ihren Aufhebungsvertrag nachdenken soll.

Was soll ich jetzt machen, mit wem soll ich reden? Bei der IHK ist es fast unmöglich ein Termin / Gespräch zu kriegen...

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Wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, würde ich dieser mithilfe einer Fachperson widersprechen.

Edit: Anscheinend ist nicht unbedingt sinnvoll zu widersprechen - siehe link.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung bzw. wohnst bei deinen Eltern und die haben eine? Wenn ja, dann würde ich anwaltlich um Rat fragen. 

Bezüglich dem "nichts machen" - fokussiere dich auf deine Abschlussprüfung. Je mehr Zeit du dafür aufwenden kannst, umso besser.

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vor 10 Minuten schrieb ultimatum:

ich habe heute zum zweiten mal eine Abmahnung erhalten.

Darf ich fragen was dir (beide Male) vorgeworfen wurde, und wie haltbar diese Vorwürfe sind?

vor 10 Minuten schrieb ultimatum:

Aufgrund der nicht bestandenen Schriftlichen Prüfung habe ich mich entschieden, die Ausbildung um 6 Monate zu verlängern. Allerdings versucht der Betrieb alles, um mich zu kündigen.

Gute Entscheidung und das würde ich an deiner Stelle auch genau so durchziehen. Lass dich nicht rausekeln, die Zeit schaffst du und danach kannst du mit erhobenen Haupt und (in Gedanken!!!) gerecktem Mittelfinger dort rauslaufen.

vor 10 Minuten schrieb ultimatum:

Ich mache absolut nichts bei der Arbeit, nach den Ergebnissen der Schriftlichen Prüfung habe ich 2 Wochen Urlaubsvertretung in Zentrale gemacht. Jetzt sitze ich wieder alleine im Büro, ohne dass ich beschäftigt bin.

Das ist hoffentlich genau so in deinem Berichtsheft dokumentiert und vom Betrieb gegengezeichnet?

vor 10 Minuten schrieb ultimatum:

Durch Corona und Urlaub war ich jetzt 4 Wochen nicht im Betrieb. Allerdings bekomme ich jetzt eine Abmahnung wo ich durch diverse Sachen falsch beschuldigt bin.

Zum Beispiel?

vor 10 Minuten schrieb ultimatum:

Wir haben mehrere Gespräche geführt, habe mein Wunsch geäußert, dass ich hier weiterhin gerne beschäftigt bleibe. Nach meiner Abwesenheit hat sich aber nichts geändert. Die Ausrede ist: "du hast theoretisch das praktische Teil der Ausbildung fertig, bereite dich auf die schriftliche noch". Dazu sagen die auch immer extra, dass sie das bestehen der Prüfung im November bezweifeln, und dass ich über ihren Aufhebungsvertrag nachdenken soll.

Ja, theoretisch ist der praktische Teil bestanden, der Betrieb muss sich also nur noch darum kümmern dass du ganz praktisch die Theorie auch bestehst.

Woran hat es denn gehapert? Keine Zeit für Prüfungsvorbereitung? Kein theoretisches Wissen im Betrieb vermittelt bekommen? Allgemein schlecht in der Schule? Schlechten Tag erwischt?

An sich ist es die Pflicht deines Betriebes dich auf beide Teile der Prüfung (schriftlich und mündlich/Projekt) vorzubereiten. Mal durchsickern lassen dass du, wenn die Ausbildung mangelhaft war, ggf Anspruch auf Schadenersatz haben könntest.

vor 10 Minuten schrieb ultimatum:

Was soll ich jetzt machen, mit wem soll ich reden? Bei der IHK ist es fast unmöglich ein Termin / Gespräch zu kriegen...

Wenn die Schlichtungsstelle deiner IHK nicht erreichbar ist, du in keiner Gewerkschaft bist und dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht leisen kannst/willst würde ich es ggf. mal bei der Agentur für Arbeit versuchen. Die können dir vielleicht (aber nur vielleicht) auch ein Gespräch mit einem IHRER Anwälte ermöglichen um deine Optionen auszuloten.

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vor 10 Minuten schrieb Maniska:

Darf ich fragen was dir (beide Male) vorgeworfen wurde, und wie haltbar diese Vorwürfe sind?

Das ist genau der Punkt. Eine Abmahnung dient der Verhaltensänderung und muß eine Begründung aus einem kürzlichen Zeitraum beinhalten.

vor 11 Minuten schrieb Maniska:

Wenn die Schlichtungsstelle deiner IHK nicht erreichbar ist

... Präziser. Du rufst bei der IHK an und fordert ein Schlichtungsverfahren. Das ist keine "Stelle", das ist ein besonderer Ausschuß, der von der IHK bei Bedarf aktiviert wird.

Du kannst mich gerne mal per PN anschreiben und genauer sagen was da passiert ist. Ich bin Schlichter und kann versuchen abzuschätzen wie hoch Deine Chancen stehen ;)

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Das sind die drei Punkte von heute:

1. Ich habe mein Berichtsheft nicht geführt und abgegeben - falsch, ich habe mein Berichtsheft geführt, aber der Ausbilder war im Urlaub und hat nicht mal alte Nachweise kontrolliert und zurückgegeben. Am ersten Tag wo ich wieder hier bin, habe ich alles abgegeben

2. Dass ich mein Krankheitsfall nicht gemeldet habe, und den Befund und die AU erst nach 7 Tage geschickt habe - PCR Test habe ich erst nach 5 Tagen bekommen, habe IMMER alles mit dem Arbeitskollegen per Telefon besprochen und zusätzlich die Geschäftsleitung informiert

3. Ich habe auf die Nachprüfung in der Schule verzichtet und stattdessen Urlaub gemacht - stimmt, alles mit meinem Ausbilder davor besprochen und es war in Ordnung! Er hat sogar mein Urlaub danach genehmigt... 

 

Für die Tage, die ich in der Zentrale war, habe ich alles so dokumentiert. Ich warte jetzt noch auf die Kontrolle und die Unterschrift. Ist aber nicht das erste mal, wo ich nichts IT mäßiges mache.

 

Das mit der Schlichtungsstelle ist mir gar nicht bekannt. Was ist das?

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vor 16 Minuten schrieb ultimatum:

1. Ich habe mein Berichtsheft nicht geführt und abgegeben - falsch, ich habe mein Berichtsheft geführt, aber der Ausbilder war im Urlaub und hat nicht mal alte Nachweise kontrolliert und zurückgegeben. Am ersten Tag wo ich wieder hier bin, habe ich alles abgegeben

Das sollte sich ja anhand der Urlaubszeiten und der im Berichtsheft geleisteten Unterschriften belegen lassen:
- anfechtbar
 

vor 17 Minuten schrieb ultimatum:

2. Dass ich mein Krankheitsfall nicht gemeldet habe, und den Befund und die AU erst nach 7 Tage geschickt habe - PCR Test habe ich erst nach 5 Tagen bekommen, habe IMMER alles mit dem Arbeitskollegen per Telefon besprochen und zusätzlich die Geschäftsleitung informiert

Grob fahrlässig von dir, die Meldung von dir muss vor, spätestens zum regulären Arbeitsantritt erfolgen. Alles andere kann abgemahnt werden. Wann du die AU vorzulegen hast steht in der Regel in deinem Aubildungsvertrag, steht da nichts drin oder handelt es sich um das gelbe IHK Muster, wäre es der 4. Tag.
 

vor 22 Minuten schrieb ultimatum:

3. Ich habe auf die Nachprüfung in der Schule verzichtet und stattdessen Urlaub gemacht - stimmt, alles mit meinem Ausbilder davor besprochen und es war in Ordnung! Er hat sogar mein Urlaub danach genehmigt... 

Auch das sollte ja irgendwo schriftlich fixiert worden sein, zudem kannst du selbst entscheiden ob du eine Nachprüfung machen willst oder nicht, von daher auch hier:
- anfechtbar

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vor 17 Minuten schrieb ultimatum:

1. Ich habe mein Berichtsheft nicht geführt und abgegeben - falsch, ich habe mein Berichtsheft geführt, aber der Ausbilder war im Urlaub und hat nicht mal alte Nachweise kontrolliert und zurückgegeben. Am ersten Tag wo ich wieder hier bin, habe ich alles abgegeben

Wie lange war denn die "Lücke" im Berichtsheft? Wie regelmäßig wurde normalerweise kontrolliert?

Sollte anfechtbar sein, zumindest steht es auf dünnem Eis.

vor 17 Minuten schrieb ultimatum:

2. Dass ich mein Krankheitsfall nicht gemeldet habe, und den Befund und die AU erst nach 7 Tage geschickt habe - PCR Test habe ich erst nach 5 Tagen bekommen, habe IMMER alles mit dem Arbeitskollegen per Telefon besprochen und zusätzlich die Geschäftsleitung informiert

Wann hat dein AG die AU, also den gelben Schein von dir bekommen? Krankheitsgrund geht ihn nichts an, dementsprechend musst du das Ergebnis des PCR Test nicht vorlegen. Es ist "nett" die Kollegen zu informieren wenn man etwas hoch ansteckendes hat, aber müssen muss man das nicht. Bei meldepflichtigen Krankheiten wird das Gesundheitsamt aktiv.

Also, wann hast du dich telefonisch krank gemeldet, wann lag der Zettel beim AG und wann wollte der AG den Wisch haben, und warst du überhaupt in der Lage die AU zu diesem Zeitpunk abzugeben?

Wenn nein, anfechtbar.

vor 17 Minuten schrieb ultimatum:

3. Ich habe auf die Nachprüfung in der Schule verzichtet und stattdessen Urlaub gemacht - stimmt, alles mit meinem Ausbilder davor besprochen und es war in Ordnung! Er hat sogar mein Urlaub danach genehmigt...

Was für eine Nachprüfung wäre das gewesen? Ich kenne nur die Ergänzungsprüfung im Rahmen des Fachgesprächs. Zu dem Termin geht man aber eh hin, da ist nix mit Urlaub?

Zudem, es war abgesprochen, Urlaub wurde genehmigt, was gibt es dann zu meckern?

vor 17 Minuten schrieb ultimatum:

Für die Tage, die ich in der Zentrale war, habe ich alles so dokumentiert. Ich warte jetzt noch auf die Kontrolle und die Unterschrift. Ist aber nicht das erste mal, wo ich nichts IT mäßiges mache.

Ab und zu im Notfall kann das ja noch ok sein, aber 2 Wochen am Stück wegen Urlaubsvertretung finde ich dann schon starker Tobak.

Eine Woche wegen massivem Personalmangel weil Corona ok, Aber doch keine 2 Wochen nicht nur weil der Betrieb es nicht auf die Kette bekommt?

vor 17 Minuten schrieb ultimatum:

Das mit der Schlichtungsstelle ist mir gar nicht bekannt. Was ist das?

Eine neutrale Stelle die versucht zwischen Azubi und Betrieb zu vermitteln wenn es Knatsch gibt.

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Ich mache mein Berichtsheft Old-School im Papierform. Es wird wöchentlich durch den Ausbilder kontrolliert. Letztens abgegeben habe ich am 24.06.2022. Danach war er im Urlaub und auch krank. Ich habe eben erfahren, dass es auch sein erster Tag heute ist. Heißt, da gab es überhaupt keine Lücke. Mein Berichtsheft stand bei mir die ganze Zeit, nur könnte ich es keinem zeigen.

Ich habe mich am Freitag am Arbeitsplatz freigetestet und war positiv. Am kommenden Montag habe ich vor der Arbeit noch ein schnelltest gemacht. Bin zur Arbeit gefahren und als ich an dem Parkplatz angekommen bin, kam das Positive Ergebnis per E-Mail. Danach direkt den Arbeitskollegen angerufen und informiert, zum Arzt gefahren und mich PCR getestet. Die Arztpraxis hat sich dann am Mittwoch per Telefon bei mir gemeldet, mit der Aussage ich bin PCR Positiv. Ich melde mich wieder bei dem Arbeitskollegen, der fordert den PCR Befund, was in der Praxis liegt. Habe dann die Praxis gebeten, ob die das per Post zu mir schicken können, da ich das Haus nicht verlassen darf. Haben sie gemacht, habe es erst am Freitag erhalten. Alles hat dann mein Vater in die Wege per Post geschickt. Ich habe dann mit einer Kollegin gesprochen, die die Geschäftsleitung informiert hat, wie die Lage bei mir aussieht und dass PCR + AU's unterwegs per Post sind.

Es geht um Nachprüfung in der Berufsschule. Ich hatte in zwei Fächern eine 5 (mangelhaft) gehabt. Da kam die Einladung, dass ich das verbessern könnte. Habe mit dem Ausbilder darüber gesprochen, er hatte nichts dagegen, dass ich stattdessen Urlaub mache, und die Noten dann im folgendem Schuljahr verbessere. Außerdem hat er das in einer E-Mail geschrieben.

Wie gesagt, ich sitze immer noch in der Zentrale und fühle mich absolut nutzlos hier! Zudem stress mit den ganzen Abmahnungen und werde immer mehr demotiviert...

Soll ich mich bei der IHK über die Schlichtungsstelle informieren?

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vor 15 Stunden schrieb ultimatum:

Ich mache mein Berichtsheft Old-School im Papierform. Es wird wöchentlich durch den Ausbilder kontrolliert. Letztens abgegeben habe ich am 24.06.2022. Danach war er im Urlaub und auch krank. Ich habe eben erfahren, dass es auch sein erster Tag heute ist. Heißt, da gab es überhaupt keine Lücke. Mein Berichtsheft stand bei mir die ganze Zeit, nur könnte ich es keinem zeigen.

Dann würde ich an deiner Stelle eine Gegendarstellung verfassen in der genau das drin steht:

  • Letzte Kontrolle durch Ausbilder am $Datum
  • Ausbilder Urlaub von/bis
  • Ausbilder AU von/bis
  • Azubi Urlaub von/bis
  • Azubi AU von/bis
  • Erster Tag Ausbilder
  • Erster Tag Azubi

Das würde ich auf jeden Fall mindestens zu meinen Unterlagen legen wollen, damit falls es zu einer Kündigung kommen sollte ich was aus dem Ärmel zaubern kann.

Man kann auch verlangen die Gegendarstellung zur Abmahnung in die Personalakte mit aufzunehmen, aber...

vor 15 Stunden schrieb ultimatum:

Ich habe mich am Freitag am Arbeitsplatz freigetestet und war positiv. Am kommenden Montag habe ich vor der Arbeit noch ein schnelltest gemacht. Bin zur Arbeit gefahren und als ich an dem Parkplatz angekommen bin, kam das Positive Ergebnis per E-Mail. Danach direkt den Arbeitskollegen angerufen und informiert, zum Arzt gefahren und mich PCR getestet. Die Arztpraxis hat sich dann am Mittwoch per Telefon bei mir gemeldet, mit der Aussage ich bin PCR Positiv. Ich melde mich wieder bei dem Arbeitskollegen, der fordert den PCR Befund, was in der Praxis liegt. Habe dann die Praxis gebeten, ob die das per Post zu mir schicken können, da ich das Haus nicht verlassen darf. Haben sie gemacht, habe es erst am Freitag erhalten. Alles hat dann mein Vater in die Wege per Post geschickt. Ich habe dann mit einer Kollegin gesprochen, die die Geschäftsleitung informiert hat, wie die Lage bei mir aussieht und dass PCR + AU's unterwegs per Post sind.

Der Arzt hat dir nicht direkt mit dem positiven Schnelltest eine AU ausgestellt?

Auch hier, alles dokumentieren. Was wurde wann wo durch wen veranlasst, mit wem hast du telefoniert und was hat der gesagt.

Fakt ist, dass man mit einem positiven Schnelltest in Isolation muss, das hast du getan. Solange man keine Symptome hat gibt es auch nicht zwangsläufig eine AU, "Hausarrest vom Amt" aber trotzdem. Such dir mal die aktuellen Verordnungen zusammen, und ruf ggf. beim Gesundheitsamt oder deiner Krankenkasse an. Die können dir zumindest sagen, was laut Verordnung hätte gemacht werden können/müssen und ob es irgendwo hätte anders laufen müssen.

Ich persönlich hätte dem Kollegen der das PCR Ergebnis wollte den Vogel gezeigt, meine Vater die Sachen in der Praxis abholen und beim AG abgeben lassen, und die AU zumindest digital schon mal voraus geschickt. Aber wenn das aus welchen Gründen auch immer keine Option war...

Ja, man kann es ggf abmahnen, es war eine besondere Situation die nicht mehr vorkommen wird. Krone richten und weiter.

vor 15 Stunden schrieb ultimatum:

Es geht um Nachprüfung in der Berufsschule. Ich hatte in zwei Fächern eine 5 (mangelhaft) gehabt. Da kam die Einladung, dass ich das verbessern könnte. Habe mit dem Ausbilder darüber gesprochen, er hatte nichts dagegen, dass ich stattdessen Urlaub mache, und die Noten dann im folgendem Schuljahr verbessere. Außerdem hat er das in einer E-Mail geschrieben.

Mail sichern, und gut ist. Berufsschulnoten sind nach der Ausbildung nicht mehr sonderlich relevant. Da sich der Betrieb wohl auch das ganze Schuljahr einen Dreck um die Noten geschert hat (sonst wären die zwei 5er keine Überraschung und man hätte schon frühzeitig gegen gesteuert) sollten die da den Ball flach halten.

Moment "und die Noten dann im folgendem Schuljahr verbessere"? Wann war das? Ich dachte du bist jetzt durch die Prüfung gefallen? Es gibt für dich keine weitere BS.

War das im Schuljahr davor? Dann kann man das jetzt nicht mehr Abmahnen.

vor 15 Stunden schrieb ultimatum:

Wie gesagt, ich sitze immer noch in der Zentrale und fühle mich absolut nutzlos hier! Zudem stress mit den ganzen Abmahnungen und werde immer mehr demotiviert...

Fordere ein, dass sich der Betrieb an seinen Teil des Vertrages hält und dich ausbildet.

Da ihnen offensichtlich so viel dran gelegen ist, dass der Vertrag ganz genau erfüllt wird:

  • Dein Ausbilder hat einen neuen Ausbildungsplan zu erstellen in dem festgehalten ist wie die die Dinge vermittelt werden sollen an denen die Prüfung gescheitert ist.
  • Er hat dafür zu sorgen dass dir diese Inhalte vermittelt werden
  • Er hat dafür zu sorgen, dass dir nur ausbildungsrelevante Tätigkeiten übertragen werden
  • ...
vor 15 Stunden schrieb ultimatum:

Soll ich mich bei der IHK über die Schlichtungsstelle informieren?

Schaden wird es nichts.

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Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben! Einen Azubi "loswerden" ist relativ schwierig, viel schwieriger als einen regulär Beschäftigten. Hiermit wird nur versucht diese Schwierigkeit zu umgehen. 

Ich an Deiner Stelle würde

- gegen die Abmahnung vorgehen/widerspruch einlegen, notfalls weitergehen

- ein Gespräch mit der IHK suchen und um Hilfe/Rat bitten

- evtl. einen Betrieb suchen in den man wecheln kann um dort die Ausbildung zuende zu bringen.

Auf keinen Fall würde ich freiwillig die Ausbildung durch derartiges Mobbing abbrechen und mir die Zukufnt versauen lassen.

Bearbeitet von Pentax77
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Ich kann zusätzlich auch noch neben IHK-Schlichtungsstelle und Agenturfür Arbeit den/die Vertrauenslehrer:in empfehlen. Ich hatte damals, als ich auch Schwierigkeiten im Betrieb hatte alle mit im Boot. Schule, IHK und Agentur für Arbeit. Das hat dem Betrieb richtig Bange gemacht, weil sie Angst hatten, dass da größere Misstände aufgedeckt werden könnten, wenn die zum Schlichten in den Betrieb kommen.

Wünsche dir viel Glück und Erfolg für deinen weiteren Weg!

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... hier wird was verwechselt. Die Schlichtung findet auf neutralem Boden, in der IHK statt und beide Seite können sich hier sogar juristisch Beistand holen.Sinn der Schlichtung ist es, den Ausbildungsvertrag zuende zu führen und beiden Seiten die Möglichkeit einer Aussprache zu geben.

Hier ists ja noch kurz vor 12, aber die Zeichen stehen auf Sturm. Ich würde zunächst mit dem Abteilungsleiter oder dem Chef sprechen und um Rücknahme der Abmahnung bitten, da Du Dich ja scheinbar hinreichend verteidigen kannst. Im Zweifel die o.g genannten Fakten per Mail oder Brief/Abgabe klarstellen und Übergabe dokumentieren.

Die IHK kommt dann in den Betrieb, wenn die Güte der Ausbildung kontrolliert werden soll. Das heisst dann aber meistens anders, das ist eher ein offizieller Besuch der Ausbildungsbeauftragten der IHK :D

vor einer Stunde schrieb Pentax77:

Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!

dem schliesse ich mich an.

 

vor einer Stunde schrieb Maniska:

Da ihnen offensichtlich so viel dran gelegen ist, dass der Vertrag ganz genau erfüllt wird:

  • Dein Ausbilder hat einen neuen Ausbildungsplan zu erstellen in dem festgehalten ist wie die die Dinge vermittelt werden sollen an denen die Prüfung gescheitert ist.
  • Er hat dafür zu sorgen dass dir diese Inhalte vermittelt werden
  • Er hat dafür zu sorgen, dass dir nur ausbildungsrelevante Tätigkeiten übertragen werden

das würde ich sogar einfordern und zwar per Mail mit Dokumentation. Damit nimmst Du dem Betrieb jegliche Munition

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Ich würde auch durchblicken lassen dass, du wenn du noch mal durchfallen solltest (was keiner hoffen mag) die Ausbildung noch einmal verlängern wirst.

Das darfst du, und das würde ich an deiner Stelle auch machen.

Mach ihnen klar dass es einfacher ist dich loszuwerden indem man dich jetzt optimal unterstützt und dafür sorgt dass du die Prüfung bestehst und nicht indem man dir Steine in den Weg legt.

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Ich habe eben wieder mit meinem Ausbilder gesprochen und meine Meinung zu der Abmahnung gesagt. Er hat mir auch eine vernünftige Gegendarstellung empfohlen. Ich habe ein paar Formulare gefunden, glaube aber, dass das nicht ausreichend ist. Habt ihr Empfehlungen für mich? Kann mir da einer helfen?

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Mein erster Impuls war auch zu widersprechen, aber hier noch kurz den Absatz:

Zitat

 

5. Vor- & Nachteile des Widerspruchs gegen eine Abmahnung

Der Vorteil eines Widerspruchs gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung liegt für Arbeitnehmer darin, dass sie dadurch falsche Vorwürfe gegen ihre Person ausräumen können.

Ein Arbeitnehmer ist aber nicht verpflichtet, auf eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung Widerspruch einzulegen. Es gibt auch keine Frist, in der ein Widerspruch erfolgen muss. Unternimmt der Arbeitnehmer nichts gegen eine Abmahnung, kann der Arbeitgeber nicht davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer die Vorwürfe einräumt. Auch im Gerichtsprozess ist ein vorheriges Untätigbleiben kein Indiz für die Richtigkeit der Abmahnung (BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85).

Es kann mitunter auch nachteilig sein, der Abmahnung zu widersprechen. Denn kommt es zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht – z. B. im Zuge einer Kündigungsschutzklage –, muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Abmahnung begründet war. Er trägt die Beweislast. Ein Widerspruch kann dem Arbeitgeber dann bereits die Gegenargumente des Arbeitnehmers offenbaren und ihm einen taktischen Vorteil verschaffen.

Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, ist daher vom Einzelfall abhängig.

 

Quelle

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vor 2 Stunden schrieb ultimatum:

Mein Ausbilder war im Urlaub in der Zeit, danach krank. Keine Ahnung wie die kommuniziert haben?

Zusätzlich zu dem was die anderen hier schreiben würde ich dann spätestens jetzt anfangen, alle "dienstlichen" Sachen zu protokollieren - kannst ja überlegen ob du einfach nur ein Gedächtnisprotokoll für dich selber machst oder nach irgendwelchen Gesprächen nochmal ne Mail schreibst mit "Hi Chef, damit wir alle auf dem selben Stand sind hab ich nochmal ne kurze Liste mit den Besprochenen Dingen gemacht..." einfach damit du nicht von deinem Unternehmen nicht völlig durcheinander bringen lässt.

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