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Ist die Begrenzung der Prüfungswiederholungen legitim? Abgetrennt von: Umschulung angedacht - welche Fachrichtung?


Tratos

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vor 2 Stunden schrieb Wissenshungriger:

Das Thema FISI ist für den OP durch, da er die Prüfung endgültig nicht bestanden hat.

Dabei ist es egal ob Externenprüfung oder sonst was. Er darf eine Prüfung zum FISI nicht mehr ablegen.

Wiederspricht das nicht dem Grundrecht ?

Zitat

 

Artikel 15 - Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten

Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben.

 

Ich kann ja auch Führerscheinprüfung beliebig oft wiederholen, dann braucht es halt nach einiger Zeit glaube 1 Jahr die Theoretische Prüfung noch mal, vielleicht verfallen auch die Fahrstunden und ich muss den Nachweis erneut bringen.

Aber das ich zu einem neuen Unternehmen gehe und mit diesem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag für den Bereich FAchinformatiker "Systemintegration abschließe und mich die Firma dort als neuer Azubi anmeldet, weshalb bitte sollte das nicht möglich sein, oder die Innung sagen, tja das war es für dich in diesem Leben kannst den Beruf nicht mehr ausüben.

Schon klar das sein schriftlicher Teil aus seiner ersten Umschulung hier nicht mehr zählt. Aber wenn ich von Vorne quasi bei Null beginne.

Ich könnte ja auch das Bundesland wechseln, oder Heiraten und den Nachnahmen meiner Frau annehmen, und meinen Lebenlauf kennt ja die Innung nicht, die haben kein Polizeiliches Register, wo ein X steht und es heißt.. der wird nie wieder eine IHK der Informatiker innung von innen sehen....

Also ich hab schon viel Gehört, aber das glaube ich nicht, die Innung hat ja keiner Vorteil, das sie mit jeder Prüfung und der Prüfungsgebühr ja auch Einnahmen generiert.

 

 

 

 

Bearbeitet von Tratos
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vor 2 Stunden schrieb allesweg:

Gilt das nur für die konkrete Fachrichtung und nicht für den Beruf Fachinformatiker?

Nein, nur für den FiSi, AE oder andere Spezialisierung - wieder 3 Versuche.

Na ja, so ist es in vielen Bereichen. Die Kommandatenprüfung für U-Boot Kapitäne kann man genau einmal ablegen, wenn man die vergeigt, kann man nicht mehr U-Boot Kommandant werden.

vor 15 Minuten schrieb Tratos:

Wiederspricht das nicht dem Grundrecht ?

Tja - hat bisher noch niemand erfolgreich angefochten. Was nützt es uns, wenn wir mit dem Regelwerk nicht einverstanden sind, es aber nicht ändern können ?

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Wie @Wissenshungriger schon sagt, trifft das wirklich zu. Du kannst zwar im akademischen Bereich nicht mehr deutschlandweit Informatik studieren, du kannst aber jederzeit z.B. Wirtschaftsinformatik, Ingenieursinformatik, ... studieren.

Genau das gilt m.W.n. auch für Ausbildungsberufe. Der FiSi ist nun für den TE "verbrannt" mit 2 Fehlerversuchen + 1 nicht fristgerechter Abgabe `= 3 Fehlerveruche

TE könnte aber:

Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung.

Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Systemintegration.

Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse.

Fachinformatiker/-in – Fachrichtung: Digitale Vernetzung.

 

Der FI Digitale Vernetzung ist dem FiSi wahrscheinlich am nächsten.

 

Ich persönlich würde zu einer dualen Ausbildung raten, wenn möchlich und keine erneute Umschulung. Ich würde versuchen in einem soliden Ausbildungsbetrieb anzufangen.

 

Bearbeitet von eulersche_Zahl
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Ok, wow wusste ich nicht das es hier sowas gibt, da in DE ja alles übers Arbeitsamt 100 Versuche hat.

Gut, der normale hat ja bei der Gesellenausbildung so wie ich auch im ersten Durchgang Erfolg.

Meist ärgert einen ja nur ein paar Noten, aber im groben haben ja alle bestanden.

Aber dennoch wundert mich das noch keiner das Recht eingeklagt hat.

Aber verstehe das immer noch nicht wie die das Überprüfen, da wenn ich als Max Muster ne neue Lehrstelle antrete ja der Prüfer nicht weiß ob ich schonmal dagewesen bin.

 

Bearbeitet von Tratos
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Moment.

Du verwechselst hier "Berufsausübung" und "Ausbildungsabschluss".

Natürlich kannst du als Systemadministrator arbeiten ohne den Ausbildungsabschluss als Fachinformatiker Systemintegration zu haben. Hab ich ja selber auch gemacht und meinen Ausbildungsabschluss als Externer nachgeholt.

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vor 7 Minuten schrieb Tratos:

Naja aber wenn ich den Beruf nicht ausüben darf, ist er dennoch eingeschränkt. Ist ja keine Straftat nicht zu bestehen.

Klar darfst du z.B. den Beruf "Softwareentwickler" ausüben.

Du darfst dich aber nicht "Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung" nennen ohne bestandene Prüfung.

Bearbeitet von Brapchu
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ja schon, ist wie beim Fotograf, der das ohne Zeugnis auch anders benennt.

Aber das einem die erneute Teilnahme, extern, als neu Geselle etc. verwehrt wird, das finde ich etwas seltsam.

ich meine was passiert denn wenn sagen wir jetzt Max Mustermann nach Baden-Würtenberg zieht, Heiratet jetzt durch den Namen der Frau Heinz Muster heißt und nen Betrieb hat der ihn als Geselle anmeldet, dann würde er als Heinz Muster die 3 Jahre durchlaufen, wenn er besteht was wäre dann die Konsiquenz ? Er hat ja seine Fähigkeit nachgewiesen, und hätte bestanden und dann kommt einer und sagt als Max Mustermann hättest das nicht machen dürfen...

Wird ihm dann die Prüfungsgebühr erstattet, und der Gesellenbrief eingezogen ?

Wenn nicht, dann würde das ja für alle anderen ebenfalls die Möglichkeit eröffnen das Dokument zu erhalten.

Bearbeitet von Tratos
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vor 4 Minuten schrieb Tratos:

Aber das einem die erneute Teilnahme, extern, als neu Geselle etc. verwehrt wird, das finde ich etwas seltsam.

Du redest wirr und wirfst Begriffe durcheinander.

Ein Geselle ist ein Handwerker mit Ausbildungsabschluss. Die in den Ausbildungsordnungen und im BBiG hinterlegten Regelungen (Die Ausbildungsabschlussprüfung darf nur 2 mal wiederholt werden und solange hat der Azubi auch ein Anrecht, im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt zu werden) widersprechen nicht dem im GG verbrieften Recht der Berufsfreiheit. Du hast die Möglichkeit, diese Ausbildung zu machen. Das GG garantiert dir halt nicht, dass du die Prüfung auch garantiert bestehst.

Die Begrenzung des Anspruchs auf Prüfungswiederholung bietet halt auch Rechtssicherheit für das ausbildende Unternehmen. Nach deiner Logik könnte ja jemand alle halbe Jahre die Prüfung nicht bestehen und wäre bis zum Renteneintritt ein nahezu unkündbarer Azubi im Betrieb.

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Nein, die Pflicht des Ausbildungsbetrieb's einen Azubi länger als im Vertrag festgehalten zu beschäftigen wird nicht in Frage gestellt, nur die Tatasache das ich auch als externer, selbst zahlender etc. den Wunsch Beruf nicht mehr ausüben dürfte da mir die Kammer egal ob ich die 2.000 Euro Prüfungsgebühr selbst aufbringe verwehrt.

Also ich bin Millionär und bezahle 500x die Prüfung, dann müsste mir die Innung das ja gestatten.

Das war hier der Punkt. Mir schon klar das evtl. ein Azubi der 3mal antritt nicht umbedingt geeigenet ist den Job zu machen.

Aber das Grundgesetz sagt nun mal es ist die Wahl eines jeden. Da kann ich kaum glauben das eine IHK das aushebelt.

Bearbeitet von Tratos
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Erstens: ich habe die Diskussion mal abgetrennt.

Zweitens:

vor 2 Minuten schrieb Tratos:

Da kann ich kaum glauben das eine IHK das aushelbt.

Nicht die IHK sondern das BBiG.

Zitat

In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__37.html

Das gilt für ALLE Ausbildungsberufe.

vor 4 Minuten schrieb Tratos:

nur die Tatasache das ich auch als externer, selbst zahlender etc. den Wunsch Beruf nicht mehr ausüben dürfte

Noch einmal: Du kannst als Systemadministrator arbeiten ohne die Ausbildung als Fachinformatiker abgeschlossen zu haben. Damit ist die Berufsfreiheit weiter gewahrt.

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ok, faszinierend damit ist das Schicksal eines Azubis an den Betrieb gebunden den er wählt um sein Leben zu gestalten, den wenn er da nur als einfache Arbeitskraft genutzt wird und dadurch den Abschluss nicht schafft weil ihm das mit 16 Jahren alles nicht so bewusst ist, kann es sein das er nie als Fachinformatiker oder entsprechendem Ausbildungsberuf mehr tätig werden kann, wenn er die 3 Versuche vergeigt.

Danke Chief Wiggum, bin schon 40 aber das hatte ich jetzt so von unserem Rechtssystem noch nicht erwartet. Gut das du mir hier mehr beigebracht hast. Und gut das ich damals bestanden habe.

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vor 1 Minute schrieb Tratos:

ok, faszinierend damit ist das Schicksal eines Azubis an den Betrieb gebunden den er wählt um sein Leben zu gestalten, den wenn er da nur als einfache Arbeitskraft genutzt wird und dadurch den Abschluss nicht schafft

Genau. Es sind immer die Anderen schuld, nie man selber.

Lass es mich so ausdrücken: um die FiSi-Abschlussprüfung dreimal hintereinander nicht zu bestehen muss man sich schon SEHR anstrengen.

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vor 7 Minuten schrieb Tratos:

ok, faszinierend damit ist das Schicksal eines Azubis an den Betrieb gebunden den er wählt um sein Leben zu gestalten, den wenn er da nur als einfache Arbeitskraft genutzt wird und dadurch den Abschluss nicht schafft weil ihm das mit 16 Jahren alles nicht so bewusst ist, kann es sein das er nie als Fachinformatiker oder entsprechendem Ausbildungsberuf mehr tätig werden kann, wenn er die 3 Versuche vergeigt.

Azubis können den Betrieb wechseln. Azubis haben Eltern und/oder Freunde (meistens). Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung dürften auch Azubis die mit 16 starten bereits 18 sein und damit rechtlich "Erwachsen".

Die Azubis die 3 Versuche vergeigen dürften im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich liegen (Wenn überhaupt).

Bearbeitet von Brapchu
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3x nicht bestehen,  das ist dabei schon krass. V.a. weil man ja auch mangelhafte Teilnoten haben darf etc. Also dass geht nur mit extremer Prüfungsangst oder würde mir ganz ernsthaft Gedanken machen,  ob das ne sinnvolle Berufswahl ist oder ob ich nicht andere Neigungen und Talente habe. 

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  • Chief Wiggum änderte den Titel in Ist die Begrenzung der Prüfungswiederholungen legitim? Abgetrennt von: Umschulung angedacht - welche Fachrichtung?
vor 4 Stunden schrieb Tratos:

Nein, die Pflicht des Ausbildungsbetrieb's einen Azubi länger als im Vertrag festgehalten zu beschäftigen wird nicht in Frage gestellt, nur die Tatasache das ich auch als externer, selbst zahlender etc. den Wunsch Beruf nicht mehr ausüben dürfte da mir die Kammer egal ob ich die 2.000 Euro Prüfungsgebühr selbst aufbringe verwehrt.

Also ich bin Millionär und bezahle 500x die Prüfung, dann müsste mir die Innung das ja gestatten.

Das war hier der Punkt. Mir schon klar das evtl. ein Azubi der 3mal antritt nicht umbedingt geeigenet ist den Job zu machen.

Aber das Grundgesetz sagt nun mal es ist die Wahl eines jeden. Da kann ich kaum glauben das eine IHK das aushebelt.

 

Du vergisst, dass wir im Förderalismus sind. Bildung ist Ländersache und kommt sogar einer Diktatur teilweise gleich :D

 

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Zum Grundrecht: Du darfst zwar jeden Beruf frei wählen... aber Du musst die Prüfung bestehen! Laut Deiner Argumentation wäre es auch per Grundrecht vereinbar, wenn jemand einfordert, garnicht an irgendeiner Prüfung teilnehmen zu müssen (seien 3 oder 100 Versuche), da dieser ja mit so einer Prüfung niemals bestehen könnte!?

P.S.

Wer es 3 Mal nicht schafft... den möchte ein Chef auch 3 Mal nicht einstellen. ;)

 

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Am 13.12.2023 um 21:06 schrieb Tratos:

ok, faszinierend damit ist das Schicksal eines Azubis an den Betrieb gebunden den er wählt um sein Leben zu gestalten, den wenn er da nur als einfache Arbeitskraft genutzt wird und dadurch den Abschluss nicht schafft weil ihm das mit 16 Jahren alles nicht so bewusst ist, kann es sein das er nie als Fachinformatiker oder entsprechendem Ausbildungsberuf mehr tätig werden kann, wenn er die 3 Versuche vergeigt.

Nur wen er sein Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt hat und laut diesem alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes bei denen der Azubi unzureichend abgeschnitten hat vermittelt wurden.

Stehen da 3 Jahre "Hof fegen" drin, ist der Betrieb in Erklärungsnot, wobei ich von einem Azubi - auch mit 16 - schon erwarten würde dass er merkt, wenn der 3 Jahre nichts lernt.

 

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Am 13.12.2023 um 15:33 schrieb Tratos:

Wiederspricht das nicht dem Grundrecht ?

Ich kann ja auch Führerscheinprüfung beliebig oft wiederholen, dann braucht es halt nach einiger Zeit glaube 1 Jahr die Theoretische Prüfung noch mal, vielleicht verfallen auch die Fahrstunden und ich muss den Nachweis erneut bringen.

Aber das ich zu einem neuen Unternehmen gehe und mit diesem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag für den Bereich FAchinformatiker "Systemintegration abschließe und mich die Firma dort als neuer Azubi anmeldet, weshalb bitte sollte das nicht möglich sein, oder die Innung sagen, tja das war es für dich in diesem Leben kannst den Beruf nicht mehr ausüben.

Schon klar das sein schriftlicher Teil aus seiner ersten Umschulung hier nicht mehr zählt. Aber wenn ich von Vorne quasi bei Null beginne.

Ich könnte ja auch das Bundesland wechseln, oder Heiraten und den Nachnahmen meiner Frau annehmen, und meinen Lebenlauf kennt ja die Innung nicht, die haben kein Polizeiliches Register, wo ein X steht und es heißt.. der wird nie wieder eine IHK der Informatiker innung von innen sehen....

Also ich hab schon viel Gehört, aber das glaube ich nicht, die Innung hat ja keiner Vorteil, das sie mit jeder Prüfung und der Prüfungsgebühr ja auch Einnahmen generiert.

Du erinnerst mich an diese Leute die nach einer Staffel Suits ein auf Anwalt machen :)))))

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vor 10 Stunden schrieb Maniska:

Nur wen er sein Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt hat und laut diesem alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes bei denen der Azubi unzureichend abgeschnitten hat vermittelt wurden.

Stehen da 3 Jahre "Hof fegen" drin, ist der Betrieb in Erklärungsnot, wobei ich von einem Azubi - auch mit 16 - schon erwarten würde dass er merkt, wenn der 3 Jahre nichts lernt.

 

Stimmt, aber das liest man hier ja von einigen das entweder die Umschulung schlecht gestaltet ist, oder der Betrieb einen zum First-Level-Support hat, und wie einige schon schrieben bis ins 3te Lehrjahr eigentlich noch nicht viel vermittelt bekommen haben, und sich dann irgend ein Projekt zusammen Zimmern, das hier regelmäßig als ist nicht zulassungskonform bewertet wird.

 

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