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Berufsgenossenschaft/Verwandschaft?


BunteKuh

Empfohlene Beiträge

Hallo,

bei dieser Frage mit dem Stromunfall...soll ich da erst die Verwandten des Opfers oder erst die Berufsgenossenschaft informieren? Und vor allem...was ist das für eine bescheuerte Frage? Das ist doch scheißegal! Weiß da jemand eine definitive Antwort?

Gruß,

BunteKuh

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Wahrscheinlich weiß noch nicht mal die Prüfungskommission, was das alles soll. Ich bin davon ausgegangen, daß die Prüfungskommission erst die Berufsgenossenschaft informiert haben will...

Allerdings *grübel* muß man zuerst den Notarzt rufen oder hat Erste Hilfe Prio 1? Hängt doch vom konkreten Fall ab. Ich hab folgende Reihenfolge: 3;4;5;2;1

Echt gräßliche Aufgabe. Wer denkt sich sowas aus? Ist seeeehhr uneindeutig...

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Never trust a running system.

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@loha~~~it's,

erst stecker ziehen - muskelentspannend fuer das opfer.

erste hilfe - nur wenn es eine frau ist.

arzt rufen - einer muss den tot ja bescheinigen wenn es ein mann ist.

angehoerige benachrichtigen - einer muss ja das brikett identifizieren.

erst dann kennen wir seinen namen und koennen die berufsgenossenschaft informieren

regards angelhunter

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angelhunter...deine beschreibung war echt gut *g*,aber mal davon abgesehen...ich würde auch erst den stecker ziehen und dann erste hilfe leisten (wenn es ein mann ist ;-) )und bevor ich die berufsgenossenschaft benachrichtige,die family informieren.Das habe ich auch so angegeben.

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Zuallererst muss ich dich aus deinem illusionären Traum reissen. in der BRD und auf der ganzen Welt geht es NUR ums Geld!

Selbstverständlich wird erstmal Notwehr geleistet nachdem der Brutzelfaktor diminuiert wurde, dann schau ich in die gleben Seiten, wer sich mit sowas auskennt, nämlich ein METZGER und dann, tja großes DANN schei** ich auf die Verwandten, weil mich die IHK anko**t, krieg ne 3 in der ZP, und damit basta! Bin gespannt, wieviele Fragen die IhahahahaK diesmal nicht auswerten kann, weil die es nicht auf die Reihe bringen, für einen abgegrenzten (vorher gelehrten) Stoff gescheite Fragen hinzukriegen.

HUG habe gesprecht

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@Metzger

natürlich kann es ärger geben,wenn du vergisst die berufsgenossenschaft zu informieren (keine leistungen), du vergisst es aber nicht, du legst nur die reihenfolge fest, wann du wen informierst und der berufsgenossenschaft ist es mit ziemlicher sicherheit sch...egal ob sie ne stunde früher oder später informiert wird.stell dir nur vor das unfallopfer liegt im sterben,da kann die bg auch nichts gegen oder für tun, es ist aber auf jeden fall wichtig, dann sofort die angehörigen zu informieren und nicht erst nach stundenlangen telefonaten mit der bg (beschreibung des unfallhergangs,ursachen,...)

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Ich denke auch, dass die Berufsgenossenschaft erst zum Schluß informiert werden muß, da die dafür zuständig sind die Kosten zu übernehmen und diese eh erst noch ermittelt werden müssen. Außerdem muß das doch eh der Arbeitgeber erledigen (die Genossenschaft anrufen).

Mit der ersten Hilfe und dem Arzt haben wir bei uns auch ziemlich lange diskutiert und kamen zu dem Schluß, dass das eindeutig situationsabhängig ist (wenn z.B. der Mensch keinen Puls mehr hat und ich müsste ihn wiederbeleben, dann werde ich nicht erst das nächstgelegene Telefon suchen und dem Arzt die Geschichte erzählen...)

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Hi, also zu der Reihenfolge:

so weit ich das bei unseren Sicherheitsschulungen immer mitbekommen habe (immerhin sind die bei uns einmal im Halbjahr und dauern fast nen ganzen Arbeitstag), muss die BG zuerst informiert werden, weil die sich die Unfallstelle und die Umstände unverzüglich angucken müssen, da die Schuldfrage geklärt werden und somit auch festgestellt werden muss wer zahlt. Gerade die Kohle ist ja für die Angehörigen auch sehr wichtig!

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Also ich hab die Angehörigen vor den Genossen gerufen...

Ich sach mal das ganze wird in der Realität eh anders ablaufen.

Die Prüfung ist ja soooooooo realistisch. wink.gif

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  • Vampire

Laß' es nicht so enden. Sag' ihnen, daß ich was gesagt hab'.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von AngeLHunTer:

@loha~~~it's,

erst stecker ziehen - muskelentspannend fuer das opfer.

erste hilfe - nur wenn es eine frau ist.

arzt rufen - einer muss den tot ja bescheinigen wenn es ein mann ist.

angehoerige benachrichtigen - einer muss ja das brikett identifizieren.

erst dann kennen wir seinen namen und koennen die berufsgenossenschaft informieren

regards angelhunter

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Nö.

Auch hier gilt wieder:

Wenn mans genau nimmt siehts so aus:

Erste Hilfe macht man immer erst nachdem der Arzt gerufen.

Vorher macht man Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Erste Hilfe ist z.B. Wunden verbinden, Brüche schienen etc.

Ausserdem die ganze Sache muss von Fall zu entschieden werden.

Jetzt stellt euch ausserdem mal vor, ihr könnt diese LSM nicht. Was dann?

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  • Vampire

Laß' es nicht so enden. Sag' ihnen, daß ich was gesagt hab'.

[Dieser Beitrag wurde von Vampire am 23. März 2001 editiert.]

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Alles falsch!

Zuallererst informiert man die Berufsgenossenschaft und informiert sich nebenbei nochmal über die neuesten Unfallverhütungsvorschriften.

Während der Verunglückte noch vor sich hin brutzelt, ruft man die Verwandten an und erzählt denen, daß man nun bald Erste Hilfe leisten wird. Man bittet die Verwandten, einen Notarzt und eine Pizza herzubestellen.

Man unterbricht den Stromkreis, indem man mehrere Wasserflaschen auf den Boden ausgießt und versucht - durch kleine Radiergummi-Staudämme - das entstandene Rinnsal so zu umzulenken, das es den Stromkreis letzendlich unterbricht (kann dauern).

Man ruft nun nochmal bei der Berufsgenossenschaft an um sich über mangelnde Sicherheit am Arbeitsplatz zu beschweren.

Die Erste Hilfe kann man nun den erscheinenden Notärzten überlassen...

[Dieser Beitrag wurde von bommel am 24. März 2001 editiert.]

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