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Fragen, die mir Nachts den Schlaf rauben


lpd

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Ja, ich wollte schon immer mal einen Thread im DailyTalk eröffnen und dabei alle Register der Aufmerksamkeitsgewinnung ziehen. Aber ein "Hilfe" oder "Die IHK ist doof" war mir dann doch zu riskant. Manchmal verschwinden solche Threads nämlich spurlos. :rolleyes:

Zwei Fragen, die mich des Nachts quälen, und die ich nicht beantworten kann :

1. Muss ein Fahrradfahrer auf einem Rad- / Fussgängerweg auch dann klingeln, wenn er genügend Platz hat, an einem Fussgänger vorbeizufahren ? Eine Trennung des Weges in zwei Bereiche ist nicht gegeben. Für den Fussgänger besteht nur dann eine Gefahr, wenn er in Schlangenlinien läuft oder extrem schreckhaft ist.

2. Wenn Marken eingetragen & geschützt sind, darf man sie dann als Nicknamen in einem Forum verwenden ?

3. Können Namen als Marke eingetragen werden ?

Verdammt, waren ja drei Fragen. :eek:

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Ja, ich wollte schon immer mal einen Thread im DailyTalk eröffnen und dabei alle Register der Aufmerksamkeitsgewinnung ziehen. Aber ein "Hilfe" oder "Die IHK ist doof" war mir dann doch zu riskant. Manchmal verschwinden solche Threads nämlich spurlos. :rolleyes:

Zwei Fragen, die mich des Nachts quälen, und die ich nicht beantworten kann :

1. Muss ein Fahrradfahrer auf einem Rad- / Fussgängerweg auch dann klingeln, wenn er genügend Platz hat, an einem Fussgänger vorbeizufahren ? Eine Trennung des Weges in zwei Bereiche ist nicht gegeben. Für den Fussgänger besteht nur dann eine Gefahr, wenn er in Schlangenlinien läuft oder extrem schreckhaft ist.

2. Wenn Marken eingetragen & geschützt sind, darf man sie dann als Nicknamen in einem Forum verwenden ?

3. Können Namen als Marke eingetragen werden ?

Verdammt, waren ja drei Fragen. :eek:

1. K.a. aber der Fussgänger könnte plötzlich rüber laufen und evtl. bist du dann Schuld ;) Ob du musst keine Ahnung....klingelt doch eh keiner wirklich nur wenn man im weg is......

3. Namen wie Schmidt eher nicht, Firmennamen schon eher...solang es "Phantasie" Namen sind....glaub ich. Du kannst dir etz net Klaus schützen lassen aber Klausovo bestimmt ;)

*Nicht wirklich geholfend wegwatschel*

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1.) Müssen bestimmt nicht. Ich habe mal gehört, daß einer einen mit seinem Cousin kennt, der erzählt hat, also es soll schon mal vorgekommen sein, daß ein Radfahrer nicht klingelte. Ergo muß er wohl nicht.

2.) Der Eintrag und der Schutz erstrecken sich aber nur auf die eingetragenen Bereiche bzw. Branchen. Und sofern anhand des Nicknames keinerlei Verwechslung vorliegen kann, kannst du diesen Dir eintragen und äh schützen lassen und die andere Seite auf Unterlassung klagen????

3.)Es gibt Gucci, es gibt Prada, es gibt Neckermann, es gibt Uhse. Warum nicht LPD?

Aber jetzt meine Gegenfrage:

1.) Was muss einen jungen Menschen seinerseits auch als Moderator unterweg antreiben, mit solchen Quatsch die Nächte durchzuzechen?

2.) Gibt es bei Euch kein Bier?

3.) Sind die Frauen schon abgehauen?

Verdammt, waren ja drei Fragen. :eek:

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Sinngemäß laut "Regeln über die Radwegebenutzung" (§ 2 IV StVO)

Auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen ist auf Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen. Radfahrer haben auf diesen Wegen vor den Fußgängern keinen Vorrang. Daher stets bremsbereit fahren und rechtzeitig durch Klingeln auf sich aufmerksam machen.

Du MUSST daher nicht klingeln, solltest es wohl aber um dich selbst abzusichern.

Hier noch was:

Unangekündigtes Linksabbiegen des Vordermannes / unvorsichtiges Überholmanöver des Hintermannes

Will ein Radfahrer einen anderen überholen, muss er besondere Vorsicht walten lassen. Das gilt insbesondere dann, wenn unklar ist, ob der vorausfahrende Radler den Hintermann bemerkt und dessen Überholabsicht erkannt hat. Kommt es wegen eines allzu sorglos eingeleiteten Überholmanövers zu einem Unfall, so haftet der unvorsichtige Hintermann, - selbst dann, wenn sich auch der Überholte verkehrswidrig verhalten hat. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilurteil.

Im konkreten Fall muss der überholende Radfahrer für die Hälfte des Unfallschadens aufkommen, obwohl auch der Vordermann durch plötzliches Ausscheren auf die andere Straßenseite den Zusammenstoß mitverschuldet hatte.

Aufgrund des Beweisergebnisses gelangte das Landgericht Nürnberg-Fürth zum Schluss, dass sich beide Radfahrer verkehrswidrig verhalten hatten:

Der Vordermann dadurch, dass er plötzlich die Fahrbahn überquerte, ohne ausreichend den rückwärtigen Verkehr zu beobachten und ohne sein Abbiegen deutlich anzukündigen, zum Beispiel durch Handzeichen.

Der Hintermann dadurch, dass er ohne jede Vorankündigung überholen wollte, obwohl er nicht sicher sein konnte, dass ihn der Vordermann überhaupt bemerkt hatte. Eine Vorankündigung, etwa durch Klingeln, wäre im konkreten Fall vor allem deshalb angebracht gewesen, weil kurz nach der Unfallstelle links neben der Straße ein Radweg begann. Aufgrund des blauen Gebotszeichens waren beide Radfahrer verpflichtet, nach links auf diesen Sonderweg zu wechseln. Statt dessen wollte der Beklagte mit unvermindertem Tempo auf der Autostraße weiterfahren. Dieses Verhalten war schon für sich allein genommen verkehrswidrig. Zumindest aber hätte der von hinten kommende Beklagte damit rechnen müssen, dass sich wenigstens sein Vordermann an das Verkehrszeichen hält und nach links auf den Radweg fährt.

Bei dieser kritischen Verkehrslage wäre somit besondere Vorsicht am Platze gewesen. Der Beklagte hätte seine Geschwindigkeit herabsetzen und seine Überholabsicht deutlich ankündigen müssen, befand das Gericht.

(Urteil des Landgerichts Nürnberg - Fürth vom 7.11.1995, Az. 2 S 4512/95; rechtskräftig)

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1. Muss ein Fahrradfahrer auf einem Rad- / Fussgängerweg auch dann klingeln, wenn er genügend Platz hat, an einem Fussgänger vorbeizufahren ? Eine Trennung des Weges in zwei Bereiche ist nicht gegeben. Für den Fussgänger besteht nur dann eine Gefahr, wenn er in Schlangenlinien läuft oder extrem schreckhaft ist.

Wenn ein Reiter sich auf einer öffentlichen Staße befindet, wieviel Bußgeld kostet es ihn, mit dem Handy zu telefonieren?

as-sassin

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Wenn ein Reiter sich auf einer öffentlichen Staße befindet, wieviel Bußgeld kostet es ihn, mit dem Handy zu telefonieren?

as-sassin

§ 23 Abs. 1 a StVO sagt folgendes aus:

'Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist'.

Da hier nur von einem "Fahrzeug"führer die Rede ist. IMHO nix.

Gruß

Enno

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Zu 2)

Voraussetzung für eine Markenrechtsschutzverletzung:

- Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen (Namen)

- Verwechslungsgefahr von Namen und Waren bzw. Dienstleistungen

- Verwendung identischer oder ähnlicher Geschäftsbezeichnungen

Wo und wie der Name verwendet werden darf, wird hier nicht genau beschrieben, sollte also allgemeingültig sein. Allerdings gilt das nur, falls für den entsprechenden Fall auch das Markenrecht zur Geltung kommt - und das ist für nichtkommerzielle Internetbereiche wohl nicht der Fall.

Nach Einem Rechtsspruch ist aber genau dieser Punkt noch nicht befriedigend ausformuliert und stellt eine Gesetzeslücke dar. Woanders habe ich aber gesehen, daß nach dem Hausrecht eine Verwendung von bestimmten Nicks untersagt werden kann, wenn es in den AGB aufgeführt ist - aber eben nur auf der betreffenden Homepage.

Eine Recherche beim DPMA ist leider sehr kostenintensiv und für den normalen Menschen auf der Suche nach einem Nick ist ruckzuck bei 10 Recherchen der größte Teil vom Lohn aufgebraucht.

Meine Meinung: Solange eine Prüfung nicht jedem frei zugänglich ist, sollte ein solches Markenrecht nicht im Internet auf jeden einklagbar sein.

Was lernen wir daraus? Sobald ein derartiges Gesetz Wirkung hat schnell alle häufig gebräuchlichen Nicks schützen lassen und Abmahnungen schreiben lassen, was das Zeug hält! Damit sind schon viele steinreich geworden.

Noch was anderes:

Zur Frage 1 gibts ja einen übertragenen traurigen Fall, der mich zum Nachdenken bringt.

Es gab ja den Renn-Rudi, der mit über 200 Sachen auf der Autobahn schreckhafte Verkehrsteilnehmer überholt hat und eine Frau mit Kind hat aufgrund dessen ja einen tödlichen Verkehrsunfall erlitten, obwohl er sie nicht mal gestriffen hat. Nach der Klingel-Regel hat er auch nicht unbedingt auf sich aufmerksam machen müssen (wobei sowas erst recht einen Schreck hervorrufen kann), außerdem verstehe ich diese so, daß es lediglich nicht zu einer Kollision kommen darf. Hupen ist im gegensatz zum Klingeln sogar nur in Sonderfällen erlaubt. Der Überholer hat aufgrund dessen ja eine Haftstrafe bekommen und sitzt jetzt im Gefängnis.

Gestern kam ein Bericht über eine Frau, die bei jedem Auto, welches an ihr vorbeifährt, panische Ängste hat und unkontrollierbar reagiert. Es ist ja vorprogrammiert, daß irgendein unglücklicher Überholer wieder als Killer durchgeht. Ein Betrunkener mit selbem unvorhersehbarem Verhaltensmuster darf ja auch nicht Auto fahren. WIESO DARF SO JEMAND DANN ÜBERHAUPT AM STRASSENVERKEHR TEILNEHMEN?

Was mich erschreckt ist, daß alle Befragten zu dem Thema einheitlich den Rudi als schuldigen Mörder betrachten. Würde man nun jeden, der über 200 Km/h fährt (auf linker Spur & auf erlaubten Strecken der Autobahn, was ja nichts unübliches ist) und nach dem ein Unfall passiert, auf diese Weise als Killer abstempeln würden unsere Gefängnisse sofort platzen.

Ich würde mich totlachen, wenn irgendwann mal rauskommen würde, daß der Unfall wegen Handy-Telefonieren passiert wäre, oder weil die Frau irgendwo während der Fahrt herumgekramt hat. Das wäre auch nichts unübliches bei Autofahrern - ist nur leider praktisch gar nicht nachzuweisen ohne Fotos oder achtsame Zeugen. Die meisten Fahrer achten beim Fahren auf Autobahnen nämlich nicht auf die Insassen, sondern nur auf die Autos.

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ich weiss nicht was du da nachts machst, aber ich haette da keinen nerv drauf mich nachts mit solchen problemen zu beschaeftigen...

probiers mal mit schlafmitteln

gruss

kennst du das nicht? also ich kann abends vorm einschlafen auch über ewig vile sachen nachdenken... muss wohl daran liegen dass man da das einzige mal am Tag zeit hat um bissl die gedanken baumeln zu lassen

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Da wir schon bei Fragen sind die einen nicht schlafen lassen:

1. Warum vertauscht ein Spiegel links und rechts, aber nicht oben und unten?

2. Kann man schnell genug aufwachen um sich selber schlafen zu sehen?

3. Warum vergeht die Zeit für einen Astronauten, der zu einem weit entfernten Stern fliegt, langsamer als für einen Erdenbewohner, obwohl sich sowohl das Raumschiff von der Erde entfernt, als auch die Erde von dem Raumschiff?

4. Warum war ich so blöd und habe der Frau die ich liebe nichts von meinen Gefühlen gesagt?

5. Wenn man einen sehr langen Lichtstrahl nimmt (mehrere Lichtminuten lang) und ihn hin und her schwenkt, kann man dann den Lichtstahl Wellen schlagen sehen? (Vergleichbar mit einer Peitsche)

6. Warum kann ich Nachts nicht schlafen?

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Da wir schon bei Fragen sind die einen nicht schlafen lassen:

2. Kann man schnell genug aufwachen um sich selber schlafen zu sehen?

3. Warum vergeht die Zeit für einen Astronauten, der zu einem weit entfernten Stern fliegt, langsamer als für einen Erdenbewohner, obwohl sich sowohl das Raumschiff von der Erde entfernt, als auch die Erde von dem Raumschiff?

4. Warum war ich so blöd und habe der Frau die ich liebe nichts von meinen Gefühlen gesagt?

5. Wenn man einen sehr langen Lichtstrahl nimmt (mehrere Lichtminuten lang) und ihn hin und her schwenkt, kann man dann den Lichtstahl Wellen schlagen sehen? (Vergleichbar mit einer Peitsche)

2. ne wenn man wach ist kann man ja nicht mehr schlafen ;)

3. weil sich der Astronaut bewegt, nicht die erde

4. selbst schon beantwortet, weil du blöd bist :D

5. wenn man den ganzen lichtstrahl betrachtet sollte man wellen sehn, IMHO

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Da wir schon bei Fragen sind die einen nicht schlafen lassen:

1. Warum vertauscht ein Spiegel links und rechts, aber nicht oben und unten?

2. Kann man schnell genug aufwachen um sich selber schlafen zu sehen?

3. Warum vergeht die Zeit für einen Astronauten, der zu einem weit entfernten Stern fliegt, langsamer als für einen Erdenbewohner, obwohl sich sowohl das Raumschiff von der Erde entfernt, als auch die Erde von dem Raumschiff?

4. Warum war ich so blöd und habe der Frau die ich liebe nichts von meinen Gefühlen gesagt?

5. Wenn man einen sehr langen Lichtstrahl nimmt (mehrere Lichtminuten lang) und ihn hin und her schwenkt, kann man dann den Lichtstahl Wellen schlagen sehen? (Vergleichbar mit einer Peitsche)

6. Warum kann ich Nachts nicht schlafen?

1. Ist eben so :D

2. Hmm ne aber man kann ja davon träumen oder?

3. Weil er nichts zu tun hat und sich langweilt :D

4. Passiert das nicht jedem irgendwann mal :rolleyes:

5. Das will ich sehen, wie du einen Lichtstrahl in der Hand hälst...

6. Weil du dir wie ich auch zuviele Gedanken machst ;)

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Da hier nur von einem "Fahrzeug"führer die Rede ist. IMHO nix.

Gruß

Enno

Da ein Reiter aber ein Fahrzeug darstellt, muss er den normalen Satz bezahlen, es sei denn, er benutzt eine Freisprecheinrichtung (das ist jetzt kein Witz!) :beagolisc

*selber Reiter ist und daher die Rechtslage ziemlich gut kennt*

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@developer

Danke. Das war es, was mir gefehlt hat. Es ist nämlich so, dass ein Bekannter von mir von einem Fahrradfahrer über den Haufen gefahren wurde und nun auf Schmerzensgeld klagen möchte, weil der Radfahrer nicht geklingelt hat. Der Fahrradfahrer hingegen beruft sich darauf, dass genügend Platz zum Überholen da war und er nicht hätte klingeln brauchen. Die Frage ist also, ob mein Bekannter erfolgreich klagen könnte oder nicht.

@Crush

Genau darum ging es mir. Ein findiger Anwalt vertritt nämlich die Ansicht, dass Nicknamen wie "Coca Cola" oder ähnliches eine Markenrechtsschutzverletzung darstellt und überlegt nun, ob er daraus eine zusätzliche Einnahmequelle machen sollte. Er scheint mit den Abmahnungen bezüglich mangelhafter / fehlender Impressen nicht ausgelastet zu sein.

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Da wir schon bei Fragen sind die einen nicht schlafen lassen:

1. Warum vertauscht ein Spiegel links und rechts, aber nicht oben und unten?

Gaaanz einfach. Ein Spiegel vertauscht gar nichts. Werder oben und unten, noch rechts und links.

Was rechts ist siehst du im Spiegel auch rechts, was oben ist oben uns so weiter

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3. Warum vergeht die Zeit für einen Astronauten, der zu einem weit entfernten Stern fliegt, langsamer als für einen Erdenbewohner, obwohl sich sowohl das Raumschiff von der Erde entfernt, als auch die Erde von dem Raumschiff?

Weil Zeit 1. Relativ und 2. abhängig von Masse und Geschwindigkeit ist :)

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Auf der Homepage von fragenohneantwort gabs eine Frage, warum Wasser ein Mindesthaltbarkeitsdatum hat.

Und dann war dieses Bild dabei:

Wasser hat nur in PET Flaschen ein MHD...nach einer bestimmten Zeit würden die Weichmacher im Plastik den Geschmack des Wassers erheblich beeinflussen...deshalb das MHD. ;)

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