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hellerKopf

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Alle Beiträge von hellerKopf

  1. Das ist zu einfach, wenn man jetzt sagt, daß "alles hätte gewußt werden können". Die Form der AP1 ist noch nicht so stabil bekannt, wie die alten Zwischenprüfungen oder GA1. Der Ausschuss, der die Prüfungen formuliert eiert auch noch um die Themen und den passenden Schwierigkeitsgrad. Da wird es wohl noch dauern, bis man bessere Vorhersagen machen kann, was drankommt und was nicht.
  2. SAN Vorteile: Hohe Leistung: SAN bedeutet, dass andere Geräte in Ihrem Netzwerk keinen lokalen Speicher verwenden müssen, sodass sie reibungsloser laufen. Notfallwiederherstellung: Es ist einfach, Daten vom Hauptstandort auf ein externes SAN zu replizieren. Sie können die Umgebung schnell kopieren und schnell starten und ausführen. Bessere Redundanz: Weil die Server im SAN als Cluster arbeiten, müssen Sie nicht auf bestimmte Geräte zugreifen. Wenn einer der Server ausfällt, werden andere Geräte im selben Netzwerk wieder normal. Nachteile: Hohe Komplexität Teuer NAS Vorteile: Integrierte Sicherheit: Als einziges System für Dateispeicherung und -verteilung, NAS-Integration und zentralisierte Datensicherung. Günstig: NAS ist eine kostengünstige Speicherlösung. Vereinfachte Architektur: NAS ist wie ein Desktop oder Server aufgebaut. Einfachere Architektur bedeutet vereinfachtes Management. Weniger bewegliche Teile bedeuten weniger potenzielle Fehlerquellen. Nachteile: Eingeschränkte Skalierbarkeit Minimale Geschwindigkeit Hab ich gerade so gefunden.
  3. Sicher ist das hier jetzt in der Mehrzahl von TN geschrieben, die die AP1 nicht so toll fanden. Diejenigen, die gut durchgekommen sind, werden hier nicht so oft schreiben.
  4. Offizielle Lösungen gibt es später beim U-Form Verlag zu kaufen.
  5. Seite 8 Fragenkomplex 04 Themenkreis LF5 01 .... Konzeptionieren .... in der Aufzählung steht ..Netzwerkverbindungen, IP-Konfiguration 05 ...Aktivitäten bei Installtion ... wieder was zu IP Adressen So könnte der Ausschuss sich da rechtfertigen. Ich kenn aber die exakte Fragestellung nicht.
  6. AP1 ? Was kam dran? Könnt Ihr bitte kurz die Themen der Fragen auflisten, hier lesen viele mit, die beim nächsten mal dran sind.
  7. Mir ist klar, dass es sehr schwer ist, beim Thema Umschulung ruhig zu bleiben. Auf dem Markt tummeln sich viele Anbieter, mit erheblicher Bandbreite an Qualität und unterschiedlichen Durchführungsformen. Die Beschreibungen von Java1408 lese ich mit grossem Interesse. Die sich daraus entwickelnden Diskussionen - Qualität von Dozenten - Geschäftsmodelle der Anbieter - Aufnahmeverfahren - Zusammensetzung der Teilnehmer, Sprach- und sonstige Kenntnisse usw. sind auch toll. Aber können wir das irgendwie trennen? Ein Thread mit den Berichten und Diskussion in einzelnen Threads ? Da kann dann jeder beschreiben, wie seine Erfahrungen sind.
  8. hellerKopf hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Im November sind wieder Abschlußprüfungen. Es kommen jetzt die Praktikanten wieder zu den Umschulungsanbietern um sich auf die Prüfung vorbereiten zu lassen. Frag nach, bei welchen Firmen und wie diese Praktika waren. Oft erhält man Hinweise und direkte Kontakte zu den Firmen.
  9. Bei der IHK Hagen steht dazu: https://www.ihk.de/hagen/bildung/inhalt/abschlusspruefungen/abschlusspruefung-nicht-bestanden-3745600 2. Sie verlängern die Ausbildung nicht Damit endet Ihre Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Sie können sich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anmelden, um die Prüfung zu wiederholen. Wie melde ich mich zur Wiederholungsprüfung als externer Teilnehmer an? Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, nehmen Sie bitte, mit der SIHK zu Hagen Kontakt auf. Wir werden Sie für den nächsten Prüfungstermin vorsehen und Ihnen rechtzeitig eine Anmeldung zusenden. Bitte beachten Sie bei der Rücksendung der Anmeldung den Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung. Ich finde dort nichts über die Wartezeit nach BBiG. Werden die Begriffe "Externenprüfung" und "Wiederholungsprüfung als externer Teilnehmer " unterschiedlich benutzt? Also besser mal direkt bei der IHK anrufen.
  10. Genau das kann man erwarten und verlangen!! Java1408 ist da Kunde. Man hat ihm nicht einen Kurs geschenkt, wofür er dankbar sein soll. Er nimmt die Leistung einer Versicherung in Anspruch in die er mal eingezahlt hat. Er muss doch nicht ausbaden, dass die Dozenten dort schlecht bezahlt werden. Wenn man für das gebotene Geld keine besseren Lehrkräfte kriegt, muss eben eine bessere Bezahlung durchgesetzt werden.
  11. Beim "Studium" gibts auch noch verschiedene Ausprägungen. Wenn Code wirklich der Schwerpunkt sein soll, ist das vieleicht eine passende Variante: https://www.macromedia-fachhochschule.de/de/bachelor/digital-technologies-coding/
  12. ja, ich habe ein massives Problem in einem unfreundlichen Ton zu kommunizieren, wenn du nicht mal den Nachweis deiner Aussage beibringen willst. Wo ist die exakte Stelle der IHK Formulare, die es nicht möglich macht, dass ein AZAV zertifizierter Kurs eine großen Anbieters, selbst bezahlt werden darf und man dann nicht zur Prüfung gehen kann. URL oder pdf wird mir reichen. Ohne diese Belegung der Aussage, denke ich, dass es sinnvoller sein wird, die Diskussion zu beenden. PS_ Dazu gibt es bei den Profilen eine Schaltfläche. Unten rechts.
  13. Dann hilf mir bitte mal. Wo ist die exakte Stelle der IHK Formulare, die es nicht möglich macht, dass ein AZAV zertifizierter Kurs eine großen Anbieters, nicht selbst bezahlt werden darf? Wenn du die Stelle zeigen kannst, dann wird es eine Menge Klagen gegen große Anbieter geben, die unlauteren Wettbewerb betreiben. Auszug aus der Werbung eine großen Anbieters: "Die Umschulung ist zertifiziert nach AZAV und mit einem Bildungsgutschein förderfähig. Eine Förderung über die Deutsche Rentenversicherung, den Berufsförderungsdienst oder dem Chancengleichheitsgesetz bzw. dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz ist ebenfalls möglich. Dadurch ist die Teilnahme i.d.R. kostenlos. Das Angebot richtet sich selbstverständlich auch an Selbstzahler."
  14. Also die Frage, ob es als Selbtszahler möglich ist, dürfte ja geklärt sein. Ob es sinnvoll ist, ist die neue Frage. Ich kann es mir nicht vorstellen. Denn für die Summe eines "kleinen" Jahresgehalts, kann ich mir ein Jahr lang vieles erarbeiten. Nur habe ich dann noch keine Zulassung für die IHK Prüfung.
  15. Umschulen ohne finanzielle Förderung Wer die Umschu­lung ohne finan­zi­elle Förde­rung macht, kann als Selbst­zah­ler die Kosten der Umschu­lung natür­lich auch selbst tragen. Die Voll­zeit-Umschu­lung kostet über den Zeit­raum von zwei Jahren 37.409,76 EUR, die Teil­zeit-Umschu­lung kostet über den Zeit­raum von drei Jahren 38.276,28 EUR. Das sind 12,81 EUR pro Unter­richt­stunde, Stand Juni 2022. Die Höhe der Umschu­lungs­kos­ten vari­iert von Jahr zu Jahr. Die Umschu­lung und die eigene Lebens­hal­tung während der zwei Jahre finan­zi­ell zu bestrei­ten ist mögli­cher­weise nicht für jede/jeden Inter­es­sier­te*n reali­sier­bar. aus : https://it-bildungshaus.de/umschulung-fachinformatik/finanzielle-foerderung
  16. Das klingt ja so, als gäbe es noch verantwortungsvolle Entscheider, die nicht jeden in die IT stecken, der mal Tetris gespielt hat. 😁
  17. Bevor du weiter "ins Blaue" fragst: Es gibt verschiedene Ausrichtungen. Die Ausbildung beginnt mir den Gemeinsamkeiten. Lies dir diese Infos durch: https://www.azubi.de/beruf/ausbildung-fachinformatiker und die Seite der Arbeitsagentur oder IHK
  18. Dieser Thread liest sich mittlerweile so: Schreibschwächen verhindern eine Aisbildung nicht. Auch die Prüfung wird dadurch nicht gefährdet. Ausbildung und Prüfungsausschuss sind kein verlässlicher Filter, der einen AG gegen einen solchen Mitarbeter abschirmt. Entweder entdecke ich die Schwächen im Bewrbungsprozess, oder muss dann damit leben.
  19. Kann mir mal jemand in der Liste der Ausbildungsberufe den "Programmierer" zeigen? Ich finde da immer nur den Fachinformatiker in verschiedenen Vertiefungen. Aber alle haben das "Erstellen von Code" im Rahmenplan.
  20. Das wird wohl eine angeregte Diskussion. Grundsätzlich ist die Frage: Wie weit können wir ignorieren, das ein Betroffener nicht die Fähigkeiten erbringen kann, die für die Berufsausübung notwendig sind. 1.Welchen Schreib- und Ausdruckfähigkeiten braucht ein FI? Wäre er Gabelstaplerfahhrer, wäre meine Antwort, wenn es Zettel abzeichnen kann, dann ok. Aber der FI ? 2. Kann der Mangel beseitigt werden. Das kann nur mit dem Betroffenen und seinem Ausbilder geklärt werden. 3. Was passiert, wenn man das Problem ignoriert? Dann ist da mangelnde Fürsorge, denn die Probleme, die der Betrroffene in der Prüfung und im Berif haben wird, sind vorhersehbar. PS:: vieleicvht kann es ior ja erpsaren hier imm mer mein Tippfehler zu korrigieren
  21. Da wirst du einen Zeitraum von der IHK erhalten, Die nennen dir einige Wochen in denen du deine 40h leisten darfst.
  22. Ihr seid ja schon lange nicht mehr beim Thema des Threads, sondern diskutiert, ob ein FI sich freiwillig weiterbildet. Ich habe einfach mal die nächst beste Stellenanzeige gelesen: Gewünscht wird: Zertifizierungen führender Hersteller wünschenswert sowie Bereitschaft zur stetigen Weiterbildung Und jetzt kann man sein Häkchen machen bei - nur wenn es in der Arbeitszeit ist das bedeutet, wenn Ihr voll eingebunden seid, nie mehr von dem Job wegzukommen, bis Ihr und die Aufgabe aufgegeben werde - oder freiwillig/in Absprache mit AG in/außerhalb der Arbeitszeit, um den eigenen Marktwert zu erhalten.
  23. Ich habe auf den Prüfungen noch keine Vermerk über Urheberrechte gelesen. Da die Prüfungen ja von den Berufsschulen und dem Minsiterium heuasgegeben werden, kann es sein, dass keine Verlag damit Geld verdient. Das betrifft erstmal nur die älteren Prüfungen. Mit der neuen AO verwendet ja auch BW die bundesweiten Prüfungen.
  24. Es liegt daran, dass es ja viel bequemer ist, hier zu fragen. Dabei sollte es jetzt zeitnah in jeder ordentlichen Ausbildung eine Vorbereitungsphase auf die Prüfung geben. Ich hab den Block bald mit drei Wochen Dauer im Plan. Und die Firma hat alle bisherigen Prüfungen nach neuer AO rechtzeitig bei U-Form eingekauft.
  25. Ganz ruhig, in einer Umschulung muss man in wenigen Monaten alles bringen, wozu ein Azubi 3 Jahre hat. Wenn da was zu kurz kommt, kann man versuchen es im Praktikum noch nachzuholen. Wichtig ist nur, dass man zur IHK Prüfung den geforderten Umfang kennt.

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