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Sandrin

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Alle Inhalte von Sandrin

  1. Da gebe ich dir recht. Deswegen sind z.B. meiner Meinung nach Mathematisch Technische Assistenten die besseren Programmierer. Sie kann man vom Know How her schon eher mit einem Informatikstudenten vergleichen, zumindest was die Programmierung angeht. Das können FI/AE leider nicht mithalten. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller gewesen den Beruf Mathematisch Technischer Assistent etwas Praxisnaher auszubauen, als die Anwendungsentwicklerschiene zu realisieren, so wie es sie jetzt bei den FIs gibt. Wie du schon sagtest kann man ohne weiter reichende Mathekenntnisse meiner Meinung nach nicht ordentlich programmieren.
  2. Jetzt wo du das schreibst fällst mir wieder ein. Hatten wir diese Diskussion hier nicht schonmal? Damals auch aufgrund der fehlerhaften Passage im Handbuch?
  3. Ja, im ersten Jahr sind die Grundlagen für FI und SE gleich. Völlig normal, dass du als AE auch Elektrotechnik hast.
  4. Irgendwas findet sich immer. Es gibt bei euch doch bestimmt kleinere Projekte, die aus Zeitmangel noch nicht durchgeführt werden konnten und bis jetzt immer liegen geblieben sind.
  5. Nein, es ist nicht egal. Ich habe hier ja schon den § 15 der Berufsverordnung zitiert. Dort steht ausdrücklich drin, dass das Projekt erst nach der Genehmigung des Antrages durchgeführt werden darf.
  6. Mit Nutzen der Suchfunktion wärst du wahrscheinlich z.B. auf folgende Links gestoßen www.begga.de www.suicidal.de
  7. Die Informationen in dem Handbuch sind nicht richtig. Hier ein Ausszug aus der Berufsverordnung Bereicht IT: § 15 Abs. 2 Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel ... vorzulegen.
  8. Poste hier bitte mal die entsprechende Textstelle. Ich habe das Buch leider nicht mehr, da meine Ausbildung schon etwas her ist. Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so dort drin steht.
  9. Was Timmi-Bonn auch schon angedeutet hat... Du weißt aber schon, dass das Projekt erst nach der Genehmigung des Antrages durchgeführt werden darf?
  10. Das stimmt allerdings. Ich finde es teilweise echt erschreckend, was für Zeitgenossen ihre Kommentare in den verschiedensten Foren abgeben.
  11. Insbesondere finde ich solche Reaktionen immer sehr erstaunlich, wenn man bedenkt, dass wir Menschen ständig geschlachteten Hasen oder andere Tiere auf dem Mittagstisch haben. Naja, aber witzig finde ich die Seite trotzdem nicht.
  12. Das solltest du auf jeden Fall noch umändern! Das, was ihr in der Schule gemacht habt, ist kein Basiswissen. Es sind höchstens minimale Grundkenntnisse. Wenn du es in der Bewerbung so lässt, könnte man es dir hinterher als Lüge oder zu dick aufgetrage auslegen.
  13. Dürfte ich fragen, aus was dein Basiswissen besteht? Was habt ihr in der Schule für SAP-Themen behandelt? Wenn es nur das reine Umgehen mit der GUI war, dann solltest du das noch etwas anders schreiben, denn das ist kein Basiswissen, sondern sind Grundkenntnisse. In SAP kann man ein wenig mit den Begrifflichkeiten durcheinander kommen. Basiswissen bezeichnet hier das Wissen über Administrative Tätigkeiten, damit sind nicht allgemeine Grundkenntnisse gemeint.
  14. Ich schätze mal es ist ein Druckfehler. Ich bin seit 3 Jahren SAP Basisadministratorin, deswegen hat mich der Satz besonders angesprochen.
  15. Entschuldige, aber wenn du nicht weißt, dass es SAP/R3 und nicht SAP P3 heißt, dann ist es mit den Basiskenntnissen nicht gerade weit her. Ist nicht böse gemeint.
  16. Ich denke, dass die Chancen wahrscheinlich genauso sind wie jetzt. Auf dem IT-Arbeitsmarkt herscht gerade eine ziemliche Flaute, und ob sich das in 2,5 Jahren ändert ist unwahrscheinlich. Aber im Endeffekt, musst du selber die Entscheidung treffen. Versuche doch ersteinmal eine Ausbildungsstelle zu finden. Du kannst dich ja parellel weiter auf Stellen, die jetzt nach deinem Studium in Frage kommen, bewerben. Leider besteht die Möglichkeit, dass viele Firmen sagen, sie wollen dich nicht ausbilden, da du schon ein abgeschlossenes Studium hast.
  17. Eine Ausbildungsstelle garantiert nicht, dass du hinterher auch von dem Betrieb übernommen wirst. Wenn du nicht übernommen werden würdest, wärest du in der gleichen Situation wie jetzt. Du würdest dann auch ohne Berufserfahrung (denn Ausbildung zählt nicht als Berufserfahrung) einen Job suchen.
  18. Ich pick mir mal nur einen kleinen Teil aus deiner Bewerbung raus. Du schreibst du würdest dich freuen dein Wissen über SAP/R3 erweitern zu können. Hast du denn schon Wissen über SAP? Ich denke, hier ist die SAP-Basisadministration gemeint. Ich finde, dass sich der SAtz etwas merkwürdig anhört. Du schreibst, dass du deine Kenntnisse erweitern möchtest, obwohl dieser Satz eigentlich aussagt, dass du gar keine richtigen Kenntnisse in SAP hast.
  19. Nicht nur SAP selber bietet SAP-Beraterstellen an. Es gibt noch eine Reihe andere Firmen, die SAP-Berater beschäftigen.
  20. Hast du schonmal daran gedacht, dich auf SAP-Berater-Stellen zu bewerben? Gerade mit einem abgeschlossenen BWL Studium hast du gute Chancen als SAP-Berater (FI, MM, HR,...)
  21. Diese Begründung verstehe ich nicht so ganz. Du meinst, dass du im späteren Berufsleben mit einem Abi bessere direkte Aufstiegschancen hast, als mit dem Realschulabschluss? Ich schätze, da liegst du leider falsch. Die Firmen unterscheiden dann später eher danach, ob du studiert hast oder nicht. Und nicht danach, ob du vor deinem Berufsabschluss die Realschule besucht hast, oder das Abi (Fachabi) gemacht hast.
  22. Wer hat dir bitte das gesagt? Das ist definitiv nicht möglich. Um das Projekt zu machen, braucht man einen Betrieb, in dem man es durchführen kann. Da es lt. Prüfungsordnung ein reales Projekt sein muss , dass dem Betrieb von Nutzen ist, kann es nicht zu hause gemacht werden.
  23. Sandrin

    Hannukah

    Meines Wissens nach ist das vom 30. November bis 7. Dezember.
  24. Ich schätze die Stelle ist so eingeordnet, wie ich es oben geschrieben habe. Aber sicher bin ich mir nicht. Normalerweise wird das beim BAT eigentlich mit in die Anzeige rein geschrieben. Ich glaube hier im Forum ist schonmal irgendwo so eine BAT-Tabelle rumgeschwirr, ich weiß aber nicht mehr in welchem Thread das war. Vielleicht findest du ja etwas mit Hilfe der Suchfunktion.
  25. Es kommt darauf an, was für einen Aufgabenbereich du dann hättest und wieviel Eigenverantwortung die Stelle erfordert. Was steht denn genauer in der Stellenausschreibung? Meistens liegen diese Stellen im BAT Vc, Vb Bereich. Einen Betrag zu nennen, ist hier relativ schwer, da es davon abhängig ist wie alt du bist, wieviele Zulagen dort gezahlt werden usw. Was mit den Sozialleistungen gemeint ist, kann ich dir leider nicht beantworten. Das selbst von Behörde zu Behörde immer unterschiedlich.

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