Zum Inhalt springen

FISI-I

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    339
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    4

Alle Inhalte von FISI-I

  1. Um festzustellen, dass sich die Prüfung nicht an die PO gehalten hat, benötigt man auch nicht das Ausfallen der Prüfung.
  2. Es wäre schön, wenn Du da mal alle auf dem Laufenden hältst.
  3. Du weichst vom Thema ab. Es geht nicht um den Schweregrad der Prüfung, sondern, dass sich deren Ausgestaltung nicht an die Vorgaben der Prüungsordnung gehalten hat. Wenn man sich da nicht mehr darauf verlassen kann, dann kann man auch das ganze Prüfungszeremoniell sein lassen, weil sich dann die Prüfungsergebnisse auch nicht mehr vergleichen lassen. Natürlich ist die Argumentation der Betroffenen in erster Linie über die Schwere der Prüfung, aber dann ohne sich zu fragen, warum das so ist, einfach über die sich Beschwerenden lustig zu machen, ist mindestens genauso kurz gedacht, wie man es den anderen vorwirft/-hält.
  4. Stellen wir doch mal die Frage anders. Was will man denn machen, wenn die Prüfungsfragen in der AP2 doch auch aus anderen Themenbereich kommen? Welche Möglichkeiten soll es denn da geben und wer ergreift diese dann? (Siehe Thread über die Beschwerde über die letzte AP1).
  5. Betrachtet man den jetzigen Stand von ChatGPT, dann hast Du @DerHarte sicher recht. Aber es liegt ja im Wesen einer KI eben verbessert zu werden bzw. sich selbst zu verbessern. Und da betrifft natürlich auch dann die Vereinfachung der Eingabe. Das der Output schon bei bestimmten Dingen heutzutage nicht mehr überprüft werden kann (wie früher die Einführung des Taschenrechners auch dazugeführt hat, dass man das Angezeigte für richtig annahm, weil man es eben nicht mehr überprüfen wollte/konnte.), ist ja schon gegeben und wird durch die Verwendung nicht besser. @Whiz-zarD Beziehst Du in die Güte der Trainigsdaten auch die mit ein, die die KI sich selbst schafft? Da liegt mMn das größere Probleme. In der schnellen Verarbeitung von Daten und eben in der sehr schnellen Erzeugung. Im schlechtesten Fall ist das ein extrem schnelles Trial and Error. Und wie Du auch schon so richtig schreibst, jemand der nicht in der Materie steckt, kann diese Ergebnisse nicht einschätzen. Und genau das ist das Problem, denn für den Fall des fehlenden eigenen Wissens beschäftigt man ja gerade eben Spezialisten. Und wenn man da lieber der KI vertraut.....
  6. Dann hat man Dir aber nicht das mathematische, sondern das kaufmännische Runden "beigebracht".
  7. Dann lass Dir gesagt sein, dass die Versicherungen einen nicht unbeträchtlichen Teil Deiner Versicherungsbeiträge in eine Strategie, die meist über die Instanzen der Gerichte läuft, investieren, um Dir gegenüber nicht leisten zu müssen. Es gibt kaum einen Bereich einer Versicherungsleistung, der so umstritten ist und man sich jahrelang Gutachten um Gutachten und die Ohren haut. Und das aus Sicht der Versicherung gern mit open end, da dem Versicherten irgendwann das Geld zum Prozessieren ausgeht.
  8. Für ein Ausbildungszeugnis liest sich das als Note 2. Die Dir übertragenen Aufgaben sollte man noch genauer spezifizieren. U.U. könnte man den Passus, warum Du das Unternehmen verlässt noch detaillierter ausführen.
  9. Warum machst Du es Dir nicht einfacher? Du bewirbst Dich doch mit einer bestimmten Motivation, sei es eine neue Herausforderung, woraus auch immer die besteht, sei es die Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln zu wollen oder was auch immer. Und genau das kannst Du im Bewerbungsgespräch doch erläutern und Deine Frage dahingehend formulieren, wie Du das in dem Unternehmen realisieren kannst und wie man Dich dabei unterstützen kann. Daraus ergibt sich automatisch die thematische "Augenhöhe". Liegts an der Art des Führen des Interviews, wirst Du da kaum Chancen haben, etwas so zu ändern, dass es Dir nicht als negativ ausgelegt wird. Denn das das Interview so geführt wird hat seinen Grund, der entweder in den beteiligten Personen oder im Unternehmen selbst liegt.
  10. Es kann doch vom Inhalt her nicht passen., da hier Tätigkeiten, vordergründig das Lernen in der Ausbildung und dann das Anwenden in der Arbeitssituation nicht getrennt wurden. Mir scheint es eher so, dass dieses Arbeitszeugnis weniger von dem Willen mittels Auslassungen eine Note zu vermitteln geprägt ist, als von der Unerfahrenheit des Verfassenden.
  11. Chief hats ja schon geschrieben. Einen Tipp für die Stellung der Prüfungsfragen kannst Du gerne bekommen: Interpretiere nichts in die Aufgabenstellung hinein oder such etwas, was dort nicht explizit aufgeführt ist.
  12. Der Berufsalltag steht bei der Prüfung nicht im Fokus. Das kann er auch nicht, da dieser zu vielfältig ist, als dass man diesen abbilden könnte. Es geht hier um die berufliche Handlungsfähigkeit und die beinhaltet in erster Linie Grundlagen bei Kenntnissen und Fertigkeiten und keine Abfragen zu Produkten. Sonst käme am Ende ein auf Produkte dressierter Arbeiter dabei heraus. Man kann sich ja mal vorstellen, wo der bei der Innovationsgeschwindigkeit in der IT bleibt, wenn er sich nicht fortbildet. In anderen Berufen mag das früher möglich gewesen sein, in der IT aber nie. Der zweite von Dir genannte Punkt wird ja von dem schriftlichen Teil der Prüfung abgedeckt. Letzterer Punkt, den Du hier benennst, ist und kann nur das Anwenden der gelernten Grundlagen speziell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Arbeitsplatzes sein, eben die Spezialisierung. Die kann die Ausbildung aus oben genannten Gründen gar nicht leisten.
  13. Nun, ein Maurer muss in der Prüfung kein Haus bauen, weil sich eben sehr viele Handlungsschritte wiederholen, bis ein Haus gebaut ist. Diese oft auftretende Wiederholung sehe ich bei einer Projektaufgabe, die der FI bearbeiten soll gerade nicht. Und alleine daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer anderen Herangehensweise, wenn man nicht die Prüfungsinhalte so vereinfachen will, dass sie zum Ende hin ihre Aussagekraft verlieren. Letztlich steht am Ende die Frage: Verfügt der Prüfling über die geforderte, berufliche Handlungsfähigkeit?
  14. Kannst Du mal erklären, wie der Prozess Deiner Meinung nach ablaufen soll?
  15. Ist das nicht ein bisschen naiv, zu glauben, dass da jemand den Link aufruft?
  16. Gegenfrage. Wird alles Wissen nur durch Ausbilder vermittelt?
  17. Könnte es sein, dass man ABC-Schützen aufgrund des Alters und der fehlenden Fähigkeit zu erkennen oder zu wissen, wie man sich gezielt Wissen aneignet, sich nicht selbst überlässt? Der TE ist ja nun nicht gerade mehr in dem Alter und hat wohl auch schon einige Schulzeit hinter sich. Es geht hier bei Grundwissen auch nicht um die Vermittlungsart "learning by doing", es gibt genügend Literatur anhand derer man sich das strukturiert aneignen kann.
  18. Das ist richtig und nun das Aber. Niemanden interessiert es auf dem Arbeitsmarkt nachher, aus welchem Grund Du Wissen nicht hast. Und im Speziellen erfordert ein Beruf in der IT sowieso das ständige Lernen.
  19. Aber das Grundwissen ist doch genau das, welches man sich eben selbst am besten aneignen kann. Es ist bekannt, um was es geht und setzt keine Erfahrung voraus. Wie soll denn das bei Deiner Forderung ablaufen? Dir überträgt man also eine Aufgabe, die Du dann selbstständig löst/lösen sollst. Um das zu tun, musst Du Dich also selbstständig informieren und Wissen aneignen. Das aber wiederum ist kein anderes Lernverhalten, welches man zum Erwerb des Grundwissens benötigt. Mal abgesehen davon, dass man sich fragen muss, wie Du die Aufgaben ohne das Grudnwissen überhaupt angehen, geschweige den lösen willst.
  20. Was steht denn in der Ausbildungs-/Prüfungsverordnung?
  21. Ein kleiner Hinweis: Es gibt keine stillschweigenden Verträge. Einzig das Zustandekommen eines Vertrages ist durch Stillschweigen möglich, allerdings auch nur dann, wenn vorher unter den Parteien das Stillschweigen als Zustimmung vereinbart wurde. Der Vertrag, der hier vorliegen könnte, ist entweder durch konkludentes Handeln oder aber durch eine vorherige Vereinbarung beider Parteien (Beginn, Dauer) zustandegekommen. Im ersten Fall ist es ein unbefristeteter Vertrag, der auch nach dem BBiG nicht den Mindestlohn, sondern eher dir branchenübliche Bezahlung vorsieht. Bei der zweiten Möglichkeit gelten eben die vereinbarten Konditionen.
  22. Ja, kann jemand, aber warum sollte jemand das für Dich tun?
  23. Da sollte die IHK Köln sich mal anschicken, einen Prozess aufzulegen, der eben genau diese Einladungen erst dann versendet, wenn auch das (vorläufige) Bestehen der Projektarbeit bekannt ist. Alle Informationen liegen bei der IHK und die meint nun die Entscheidung zu Erscheinen/Nicht zu erscheinen dem Prüfling aufzuerlegen. Seltsame Ansichten der IHK.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...