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FISI-I

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  1. Woher weiß denn das Skript, dass die Dateien schon komprimiert wurden?
  2. ... für alle gleich geltenden Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin* (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV)- Das hat sich aber wohl noch nicht bei allen IHKn herumgesprochen.
  3. Folgende Möglichkeit sollte funktionieren. 1. Bestätigung des/der AG über die im Berufsbereich FISI/ITSE durchgeführten Tätigkeiten. (Dauer um die 4,5 Jahre) 2. Mit dem Nachweis aus 1. Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG bei der zuständigen IHK. 3. Antrag auf Anerkennung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen (ehem. GA2 und WiSo). 4. Prüfungsteilnahme für den Teil AP2, der berufsspezifisch ist.
  4. Und wie kommst Du darauf, dazu den Techniker haben zu müssen? Die Tätigkeiten kann auch ein IT-Systemelektroniker ausüben.
  5. Dann wäre es mal interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage der Ausbildungsverordnung diese Kammern einen solchen Bewertungspunkt abprüfen.
  6. Wenn man weiß, dass der Prüfling keine Entscheidungsbefugnis hat, dann die Entscheidung eines anderen zu begründen nicht die Leistung des Prüflings, denn er hat diese Entscheidung nicht getroffen. Bestenfalls gibt er dann die Beweggründe des Entscheiders wieder, mit oder ohne Verständnis derselben. Wenn den Prüfungsausschüssen dieses bekannt ist, dann sollte diesen auch geläufig sein, dass eine Entscheidung zu treffen nicht zur beruflichen Handlungsfähigkeit eines Auszubildenden gehört. Nicht von ungefähr schreibt die Verordnung von vorschlagen. Der Gefahr, dass das Projekt verflacht, entgegnet diese dadurch bspw. bei den FISI, indem sie einen Punkt zu Lösungsalternativen fordert. Ist es nicht um so schlimmer und verwerflicher, wenn die PAs um diese gefakten Teile wissen und es dennoch bewerten? Was lernt der Prüfling hier? Wie man richtig besch.....? Ja, natürlich fällt auch der Zeitansatz für das Projekt in diese Kategorie und muss dringend korrigiert werden. Ich bleibe dabei, weder ist die häufig erhobene Forderung nach einer Entscheidung durch den Prüfling von der Verordnung gedeckt, noch spiegelt sich die Entscheidungsleistung in den Bewertungsbögen, nach denen die PAs die Bewertung der Prüfungsleistung vornehmen müssen, wieder. Hier ist nur die Darstellung möglicher Alternativen als Bewertungspunkt berücksichtigt. Und das sich diese Bewertungsbögen mMn unberechtigterweise unterscheiden, ist mir klar, was aber für alle PAs gleich gilt, ist die Fachinformatikerausbildungsverordnung. Auf deren rechtlicher Grundlage erfolgt die Prüfung und sie muss sich in diesem Rahmen bewegen.
  7. Genau genommen, dient die Prüfung der Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit und die kann und muss eben den Stand der Dinge, die der Prüfling im späteren Berufsleben zu "meistern" hat, widerspiegeln. Übrigens gehört die Befähigung, Entscheidungen zu treffen und das zu prüfen nicht dazu, denn sonst würde sie irgendwo in der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildungsthemen auftauchen. Viellicht hilft das dem @houseshow ein wenig bei der Suche nach einem Projektthema, ohne krampfhaft etwas neues machen zu müssen/wollen, um hier eine Entscheidungsebene darzustellen, die es so nicht gibt, schon gar nicht im öD bei den vorliegenden Rahmenverträgen oder Vorgaben.
  8. Ich möchte da einmal einhaken. Wenn die allermeisten Ausschüsse diese Erwartungshaltung haben, dann ist das doch sehr widersprüchlich, denn die Entscheidungen trifft im Unternehmen mit Sicherheit ein anderer als der Auszubildende oder Umschüler. Diese Entscheidungen begründen zu sollen, allein ist schon merkwürdig. Insbesondere auch dann das Projekt mit einer u.U. anderen Auswahl als man sie selbst "gefunden" hat, duchzuführen, macht die Sache nicht realistischer. Das ist mehr Fake als Fakt. Nebenbei gibt die Prüfungsordnung auch mit keinem Wort her, dass hier Entscheidungen getroffen werden sollen. Der einzige Begriff, der in die Nähe einer Entscheidung in der PO kommt, ist der etwas "vorzuschlagen". Dieses ist die Vorstufe zu einer Entscheidung und wenn man diese selbst treffen kann oder soll, benötigt es keinen Vorschlag, sondern man kommt/geht gleich zum Entscheidungsergebnis. Daher sollte man sich von dieser durch die PO nicht gedeckten Forderung, zu verlangen, etwas entscheiden zu müssen, lösen. Was passiert, wenn der PA nicht mit der Entscheidung/Begründung derselben des Prüflings übereinstimmt? Wird dann das Projekt/die Projektbewertung abgelehnt? Falls nicht und eine normale Bewertung stattfindet, muss sich der PA fragen, warum dann nach der Entscheidungsebene verlangt wird.
  9. Ich finde Deine Kommentare gut. So können wir auch die andere Seite, die der TE hier beschrieben hat, aus erster Hand erleben. Reine Theorie ist immer so trocken.
  10. Ersteres wird Dir sicher im Bereich öD größtenteils erspart bleiben. Damit zusammen hängt alllerdings auch die stark eingeschränkte zweite Sache, sich zu entwickeln. Daran ist dann meist auch eine Veränderung der formellen Qualifikation gebunden.
  11. Und genau das ist mit der Textpassage: beschrieben.
  12. Also das halte ich einmal für ein Gerücht. Beim letzten Prüfungsdurchgang wurden von 18 Anträgen bei den FISIs 14 direkt angenommen und das nur in unserem PA. Da einfach zu pauschalisieren, die Anträge würden anfangs immer abgelehnt, gehört ins Reich der Mythen und Märchen (keine Legenden).
  13. Hast Du Dir einmal ein Schaltbild einer Online-(VFI)-USV angesehen? (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:VFI_UPS_-_Online_UPS_(German).svg) Dann erklärt sich Deine Frage aufgrund Deiner falschen Annahme schon selbst. @Eckbert96 Bitte bei Erklärungen die Fachbegriffe richtig verwenden. 240V/12V ist kein Wechsel-/Gleichstrom, sondern eine entsprechende Spannung. Deine folgende Erkäuterung würde auch sonst nicht schlüssig sein, wenn sie auch das Problem nicht ganz beschreibt.
  14. Wenn hier schon von Rechtslage geschrieben wird, dann gilt es, bevor der TE nach irgendwelchen Fahrerlaubnisvorgaben sucht, zu prüfen, ob man überhaupt Anspruch auf eine Umschulung hat. Daran könnte es schon scheitern. Andererseits ist das mal wieder das typische wir-drehen-uns-im-Kreis-Problem: ohne Fahrerlaubnis keine Umschulung, ohne Umschulung kein Geld für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Alleine das wollte dem Fallmanager schon berücksichtigen. Abgesehen davon, dass der TE mit der Umschulung ganz schnell aus der "schönen" Statistik verschwindet.
  15. Vll. ist er auf die Idee gekommen, dass auch in Rechenzentren ITSE arbeiten, die ortsfest arbeiten, wie im öD z.B.
  16. Bitte nicht anderen Schwächen bei der Lesekompetenz unterstellen, wenn man selbst hätte unmissverständlich zitieren können. Wer über Lesekompetent verfügt, darf auch gerne über den Tellerrand schauen und sich vorher überlegen, ob das Selbstgeschriebene nicht mit dem Zitierten anders als intendiert verstanden werden könnte. Mal abgesehen von dem Schreibstil aka Ton, danke. Zum Thema selbst: Der TE muss sich überlegen, ob er belegen kann, dass die nachträglich so plötzlich "aufgetrenen" Unternehmensreglen überhaupt Gegenstand des Arbeitsvertrags geworden sind. Falls nicht ist er zumindest in einer guten Verhandlungsposition, was einen möglichen Weggang angeht.
  17. Dann hast Du kein Problem mit den Ausbildungsinhalten, sondern mit der Prüfungssituation. Daran solltst Du arbeiten.
  18. Zu meinem Verständnis. Wo dozierst Du?
  19. Wieso ist es denn noch möglich für den Informatikkaufmann eine Prüfung abzulegen? Den gibt es doch nicht mehr.
  20. Wenn man das System Backup verstehen will, dann stellt man, wie oben in der Aufstellung bereits beschrieben fest, dass sich das inkrementelle und das differentielle Backup nur durch die unterschiedliche Behandlung des Archivbits unterscheiden. Beim Vollbackup kommt dann als Unterschied zum differentiellen nur der Datenumfang hinzu. Und genau da liegt dann das Besondere in der zugegeben komischen Backupstrategie. Es ist immer darauf zu achten, wann das/die Archivbits zurückgesetzt wurden. Nur auf diesen Zustand bezieht sich das differentielle Backup. Der sonst angegebene Hinweis das differentielle Backup sichere alles seit dem letzten Vollbackup gilt nur dann, wenn zwischenzeitlich keine Archivbits zurückgesetzt wurden, da das für das differentielle Backup nicht erkennbar ist.
  21. Es sei noch angeraten, dass das Unternehmen bei der Realisierung auf professionelle Hilfe zurückgreifen sollte, wenn zu dieser fortgeschrittenen "Tageszeit" die Virtualisierung für sich entdeckt worden ist.
  22. Vor allen Dingen, es gibt doch bestimmt einen betrieblichen Ausbildungsplan. Der sollte ja einfach mit dem Ausbildungsrahmenplan und der sachlichen und zeitlichen Gliederung abzugleichen sein.
  23. Eher macht sein Ausbildungsbetrieb die falsche Ausbildungsrichtung mit ihm.

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