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Hallo BitPicker, Naja, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Man sollte das Geschriebene schon kritisch hinterfragen, denn manches ist dann doch bewusst oder unbewusst unwahr z.B. um einen Vorteil zu erhalten (arglistige Täuschung, Betrug) oder einfach nur Unkenntnis der Rechtslage. Selbst die Aussagen von Anwälten sind nicht immer richtig. Das liegt daran, dass in Streitfragen zwei Parteien andere Ansichten zu der Streitfrage haben. Grüße Micha
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Hallo, sorry, hätte der Gesetzgeber gleich von einer Selbstbeteiligung gesprochen, wäre es nicht zu meiner Verwechslung gekommen (Wobei eine solche Selbstbeteiligung in den meisten Fällen wie Schnupfen, Stauchung, Schnittverletzung ja einer Nichtversicherung gleichkommt). Das in einem Paragraphen zwei Wörter: „Krankheitskostenversicherung“ (VVG §193 Abs. 3 Satz 1) und „Krankenversicherung“ (VVG §193 Abs. 1) gebraucht werden, lässt allerdings darauf schließen, dass es sich dabei nicht um dasselbe handelt. Damit wäre dann der Nachweis hinfällig. Jedoch handelt es sich bei der Aufgabe um eine Prüfung für werdende Fachinformatiker, die es gewohnt sind mit mathematisch, logischer Lösungsstrategie an die Fragestellung heranzugehen. Falls man jetzt voraussetzt, dass sich Selbstständige krankenversichern müssen und sich nicht pflegeversichern müssen, ergibt sich folgende Wahrheitstabelle: daraus würde dann auch folgen, dass ein Kreuzchen bei Antwort 2 richtig wäre. Weil es dabei unerheblich ist, ob sich Selbstständige krankenversichern müssen für den Fall, dass sie sich nicht pflegeversichern müssen. Es sei denn, die Krankheitskostenversicherung deckt beide Risiken ab. darunter könnte man doch die Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Selbstständigen verstehen? Jedoch geht es um das Versicherungsvertragsgesetz und das findet bei Streitigkeiten zu Verträgen Anwendung. Sollte also ein Versicherungsnehmer insolvent werden und könnte die Selbstbeteiligung nicht mehr aufbringen, dürfte der Versicherer nicht kündigen (VVG §205 Abs. 5) und müsste nach dem gesamtschuldnerischen Prinzip weiter die erbrachten Leistungen auslegen. Also gehe ich jetzt davon aus, dass ich da irgendwo einen Denkfehler habe und hoffe, dass mir den keiner übel nimmt. Ich musste die Frage ja nicht beantworten. Grüße Micha
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doch, manchmal ist dezenter besser. Danke, wieder eine Scriptfunktion entdeckt.
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Das würde im Umkehrschluss jedoch heißen, dass alle nicht hauptberuflich Selbstständigen gesetzlich versichert sein müssen. Ferner kommt das VVG aus den europäischen Gesetzen und wurde von der Bundesregierung implementiert. Im Sinne dieser Versicherungsverträge muss davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um natürliche Personen und nicht um quasi juristische Personen handelt. Zusätzlich ist nicht die Rede von deutschen Staatsbürgern, was die Vermutung zulässt, dass das VVG auf in Deutschland ansässige EU-Bürger Anwendung findet. Ich habe in der Frage am WE schon in einigen Publikationen geblättert, jedoch ist es so neu, dass es hierzu noch keine Fallentscheidungen gibt. Auch geht es im VVG um eine "Krankheitskostenversicherung" und nicht die typische Krankenversicherung die auch Unfall etc. mit einschließt. Die gemeinte Versicherung ist auch begrenzt auf 5000€, was eigentlich eine lächerliche Summe für zB. eine Herzklappen OP darstellt. Ferner ist in Aufgabe 25 auch die Pflegeversicherung gefragt, die im VVG keine Erwähnung findet. Bei Bankkrediten geht es meistens um Sicherheiten, Bürgschaften etc.. Oft wird hierbei ein Kredit genommen und die erforderliche Deckung mit Häusern, Autos oder anderen Firmen garantiert, dabei spielt ein Businessplan keine Rolle. Der ist typischer Weise eher für Startups ohne Eigenkapital wichtig. Aber:
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Hallo Stefan, doch die Äußerungen der Bundesregierung überzeugen mich. Man muss da lediglich immer den Zusammenhang in dem sie getätigt wurden, berücksichtigen. Man kann also durchaus von einer Krankenversicherungspflicht sprechen. Zum kontern müsste ich jetzt Präzedenzfälle zitieren. Andersrum wäre hier ein ähnliches Ergebnis zu erwarten. Lediglich an einer Stelle unterstellst Du mir, dass ich da die Kernaussage des SGB verdreht bzw. falsch zusammengefasst habe. Beide haben wir folgendes zitiert: SGB V §5 (5) (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html) Woraufhin meine Aussage fußte: Dazu dann Dein Kommentar: Wobei ich der Meinung bin, dass die Zusammenfassung durchaus berechtigt ist. Aber wir sollten das nicht weiter Ausdiskutieren (Ich hab ja meine Prüfung bestanden, Du wohl auch und somit ist das egal). Wie schon gesagt wo kein Kläger, da kein Beklagter. Grüße Micha
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Hallo, wer nicht versicherungspflichtig ist, braucht sich nicht zu versichern (SGB). Eine Straftat wäre dann im StGB vorgegeben, also kann lediglich das Ordnungsamt die Gewerbeführung untersagen. Zusätzlich kann der Nachweis über genügendes Eigenkapital erbracht werden. Banken verleihen sogar Geld ohne Schufaauskunft, teilweise sogar sechsstellige Beträge ohne Bonitätsnachweis. Grüße Micha
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Hallo, also Jurist bin ich nun wirklich nicht. Beides sind Bundesgesetze aber das SGB hat die neuere Fassung. Ferner ist das Versicherungsvertragsgesetz ein Gesetz, welches wie der Name sagt, den Inhalt und Zustandekommen etc.von Versicherungsverträgen regelt. Möglich ist natürlich auch, dass ein weiterer Paragraph noch Ergänzungen beiträgt. Widersprechen sich zwei Gesetze, so findet das Anwendung, welches dem Beklagten "besser" passt. Allerdings muss ich mich wohl berichtigen, denn dann wäre auch Antwort zwei richtig (Es heißt dort ja müssen nicht...). Das Banken einen Businessplan wollen ist eher wahrscheinlich, nur gibt es dazu keinen Vorgabe, deshalb kann das auch falsch sein. Grüße Micha
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Hallo, sicher ist das sinnvoll, jedoch steht auch in Wiki (Was nicht als verlässliche Quelle gilt): und in §5 Absatz 5 SGB V: Damit ist nur Antwort 4 richtig. Grüße Micha
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Hallo, das ist mein klarer Favorit: ich dacht mir nur, der hätte von mir stammen können *grins*. Luft gemacht und gut! Grüße Micha
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Outlook 2007 - Drucken - keine Seitenauswahl
mqr antwortete auf Milchmann1989's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Hallo, ich würde da einmal unter "Seitenzahlen" bei Exemplare schauen, das Fenster kenne ich jedoch eher aus der Ansicht, wo die mail noch nicht geöffnet ist, sondern lediglich angeklickt. Grüße Micha -
Hallo, beim Bohren hat man das Problem, dass ja immer noch um die Bohrlöcher herum gelesen werden kann. Mittels der Bluelaser-Technologie (Convar) werden die noch vorhandenen Daten kopiert und wieder in nutzbare Dateien konvertiert. Kerosin ist wenig praktikabel und auch im Hausgebrauch sehr gefährlich, obwohl man Titanex u.a. literweise kaufen kann. Zum unbrauchbar machen der Scheiben kommen für mich daher eher Magnesiumspäne in Frage (auch so etwa um die 1000°C/die Gegend wo Stahl schmilzt). Also einfach ein paar Wunderkerzen auf Leuchtsterne gelegt und die Scheiben darauf. Natürlich an einem geeignetem Platz mit Schutzkleidung/Brille etc. (Feuerlöscher zur Hand). Aber hier ging es ja darum, dass skerz die 20-30 € für seine externe Festplatte im Verkauf einnehmen wollte und daher muss er entweder selbst überschreiben oder ein Tool verwenden. Es hängt also davon ab, welches Betriebssystem er verwendet. Grüße Micha
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Hallo Colamann, es fällt mir ja schwer zu glauben: und das eine geschmolzene Scheibe lesbar gemacht werden kann hab ich nicht behauptet. Wenn man sich die Bilder vom 11.09. anschaut, fragt man sich unweigerlich wie konnten die die FP rekonstruieren. Vielleicht liege ich aber bei der Flammtemperatur von Kerosin falsch. (Ich les gerade 2200 K, Wikipedia müssten jedoch °K sein als Wert.) Das ist jedoch völlig richtig und eine Bohrmaschine erzeugt einen mechanischen Defekt. Wobei natürlich das einfache Papierkorb leeren kein überschreiben ist, sonder nur eine Freigabe des Speicherplatz. (Daher funktionieren ja auch Befehle wie undelete und unformat) Grüße Micha
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Hallo, sicher ist eher selber machen. Schnell einen Programm-Dreizeiler mit eine Endlosrekursion zum Speichern mit z.B. 11110000 und nach der Fehlermeldung "Speicher voll" das Ganze mit 00001111 (Alternativ FF 00 und dann 00 FF). Nach Behördenstandard 8 mal überschreiben. Die Bohrmaschine ist aber der sichere Weg. dban wird jedoch auch vom Bundesministerium empfohlen, soweit ich das jetzt im Kopf hab.Tools könnten einem da etwas vorgaukeln. Convar hat auch fast alles aus dem World Trade Center Desaster rekonstruiert (und das bei über 1000 Grad und Tonnen von Beton). Grüße Micha
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Hallo Crash, Ähm... ja klar, Du hast recht, eben ein kurzes Selfbrainstorming zu dem Thema: ich erinnere mich da an früher, wo dann mein Tape "geraucht" hat als ich den Schalter auf 110 V gestellt hab. An der Stelle könnte es jedoch sein, dass evt. die Ausgangsspannung der USV angepasst werden muss und wo Du ja die Liste mit den Steckertypen verlinkt hast, bleibt zu erwähnen, dass es für alle eben auch Adapter gibt. Diese Adapter sind allerdings mit Vorsicht zu gebrauchen (s. Tape) und auch meist weder zugelassen oder geprüft. Falls es überhaupt Computertechnik gibt, die von Hause aus nur mit 110V/60Hz läuft. Es ist halt nicht immer erwünscht, dass alles völlig kompatibel ist. Zusätzlich werden bei den größeren USVs ja dann eh keine Schukostecker mehr verwendet, sondern eher Verteilungen (Und noch größer dann eben E-Motor-Generator-Schwungmasse-Diesel). Grüße Micha
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Suche Erklärung für eine Prüfungsaufgabe
mqr antwortete auf aether's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Hallo, Für eine Hexadezimalzahl benötigst Du 4 Bit bzw. 1/2 Byte. Daraus folgt für jeden Speicherplatz 11 mal 4 Bit. Nun gibt es zwei Ansätze entweder das ganze wird in "vollen" Byte gespeichert oder der Minimalplatz, also 44 Bit pro einminütige Anzeige (wovon ich ausgehe, da sonst wiederum pro Variable drei komplette Byte genommen würden, d.h. auch für die erste Angabe drei Byte). Also: 24 Stunden * 60 Minuten * 11 Anzeigeelemente * 1/2 Byte = 7920 Byte (Das ganze erfolgt codiert, d.h. die Werte N,S,W,E werden aus dem Hexadezimalen A,B,C,D "übersetzt".) Grüße Micha -
Hallo x3r0, offline ist ein Wort aus dem englischen und bezieht sich nicht nur auf eine Netzwerkverbindung. In diesem Fall sind es die Batterien deren Betriebszustand "offline" ist, da sie erst zugeschaltet werden müssen (bauartbedingt). 2 Punkte die auch verdient werden sollen. (Wobei ich mich am Rande frage wofür überhaupt eine Netzwerkverbindung, Installationssoftware etc. benötigt wird. Da fällt mir nur die Spannungs- und Frequenzeinstellung ein (110V oder 60Hz) und vielleicht der Ladezustand ("sie haben noch 10, 9, 8 sec."). Wahrscheinlich wird man aber an der Stelle die Lastabwurfkriterien vorgeben und warnen, da man sonst evt. den Netzausfall nicht bemerkt) Grüße Micha
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Ausbildung Fachinformatiker : Chance nutzen?
mqr antwortete auf checkaline's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Hallo, zum einen Kabelbäume vorfertigen z.B. für die Autoindustrie o.ä., bei denen die Adern und Leitungen nach Menge und Abzweig speziell für den Kunden vorgefertigt werden und dann in die entsprechenden Bauteile eingepasst werden evt. DVD-Player. Dazu werden noch die Aderenden "veredelt" mit z.B. RJ 45 Steckern. Ein anderer Zweig ist die Schaltschrankverdrahtung: Sowas, was auch in jeder Wohnung mit den Sicherungen zu finden ist, nur für größere Projekte (Fabriketagen), dabei werden evt. die einzelnen Ausgänge (z.B. die Beleuchtung) mit SPS programmiert. Sehr schwer zu sagen, da keine Referenzen auftauchen. Die Website finde ich optisch sehr gelungen, jedoch fehlt es noch an echtem Inhalt, wohl sehr neu. Grüße Micha -
Hallo, versuch doch einfach mal den Adobe Reader zu aktualisieren, oft hilft das schon. Grüße Micha
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DTH hör ich jetzt auch wieder verstärkt, nebst Westernhagen und Roxette.
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Hallo Beezerk, ich bin zwar kein Freund von davon jedes Wort auf die Goldwaage zu legen aber das: sollte man vielleicht eher so formulieren: ich habe im Juni 2014 meine dreijährige Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung abgeschlossen. das dies im Lebenslauf steht ist ja klar und viele beenden etwas/sind fertig ohne erfolgreichen Abschluss. Grüße Micha
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Hallo, ja, bei einer eingangsunabhängigen Stromversorgung (VFI) sind die Batterien direkt zwischen Gleich- und Wechselrichter angeschlossen und glätten so die Gleichspannung mit. So können Eingangsverzerrungen besser abgefedert werden und bei Netzausfall brauchen die Batterien nicht zugeschaltet werden. Das war die Vorgabe. Die Offline (VFD) muss die Batterien erst zuschalten, dass dauert einige Millisekunden und die Ausgangsspannung ist im kleinem Rahmen Eingangs- und Lastabhängig, bevor umgeschaltet wird. Grüße Micha
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Handwerkskammer - Fachinformatiker Systemintegration
mqr antwortete auf urghss's Thema in IT-Arbeitswelt
Hallo urghss, @Versicherung: Tja mit der Versicherung ist das so eine Sache, dass ist immer irgendwo Wagnis abhängig sowohl als Haftpflicht als auch als Krankenversicherung. Bei der Krankenversicherung ist das im kleinen Rahmen weniger dramatisch: Wenn einem da einmal eine Grafikkarte auf den Fuß fällt, was solls? Dramatischer kann da eher schon der Wegeunfall sein. Die private Krankenversicherung sollte natürlich unverzichtbar bleiben. Bei der Haftpflicht ist es so eine Sache wie man den Auftrag konkret mit den Kunden vereinbart. Bleibt es da bei einem kleinen Hardwareaustausch im privaten Bereich des Kunden, wird man wahrscheinlich im Maximum mit einem neuen Computer als Wagnisbeschreibung auskommen können. Wenn nichts mehr geht beschafft man auf eigene Rechnung einen Neuen und installiert die Software des Kunden und wehe es stellt sich heraus, dass da Raubkopien beteiligt waren. Dann kann man wiederum die Schuld zurückschieben *grins*. Wobei man fast immer mit dem Kunden reden kann, denn es gilt ja: Er will etwas und so wie es ist geht es nicht. Falls man jedoch das Rechenzentrum einer Großbank lahmlegt (bei einem Festplattentausch), heißt es natürlich: Gleich beginnt der Banktag und die Börse öffnet! In diesem Fall wird der Kunde (die Bank) jedoch vorher die Kompetenzen und Absicherung des Beauftragten prüfen (Wie auf dem Bau). Achja und die Rente... Grüße Micha