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mqr

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Alle Beiträge von mqr

  1. Hallo, sorry, hätte der Gesetzgeber gleich von einer Selbstbeteiligung gesprochen, wäre es nicht zu meiner Verwechslung gekommen (Wobei eine solche Selbstbeteiligung in den meisten Fällen wie Schnupfen, Stauchung, Schnittverletzung ja einer Nichtversicherung gleichkommt). Das in einem Paragraphen zwei Wörter: „Krankheitskostenversicherung“ (VVG §193 Abs. 3 Satz 1) und „Krankenversicherung“ (VVG §193 Abs. 1) gebraucht werden, lässt allerdings darauf schließen, dass es sich dabei nicht um dasselbe handelt. Damit wäre dann der Nachweis hinfällig. Jedoch handelt es sich bei der Aufgabe um eine Prüfung für werdende Fachinformatiker, die es gewohnt sind mit mathematisch, logischer Lösungsstrategie an die Fragestellung heranzugehen. Falls man jetzt voraussetzt, dass sich Selbstständige krankenversichern müssen und sich nicht pflegeversichern müssen, ergibt sich folgende Wahrheitstabelle: daraus würde dann auch folgen, dass ein Kreuzchen bei Antwort 2 richtig wäre. Weil es dabei unerheblich ist, ob sich Selbstständige krankenversichern müssen für den Fall, dass sie sich nicht pflegeversichern müssen. Es sei denn, die Krankheitskostenversicherung deckt beide Risiken ab. darunter könnte man doch die Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Selbstständigen verstehen? Jedoch geht es um das Versicherungsvertragsgesetz und das findet bei Streitigkeiten zu Verträgen Anwendung. Sollte also ein Versicherungsnehmer insolvent werden und könnte die Selbstbeteiligung nicht mehr aufbringen, dürfte der Versicherer nicht kündigen (VVG §205 Abs. 5) und müsste nach dem gesamtschuldnerischen Prinzip weiter die erbrachten Leistungen auslegen. Also gehe ich jetzt davon aus, dass ich da irgendwo einen Denkfehler habe und hoffe, dass mir den keiner übel nimmt. Ich musste die Frage ja nicht beantworten. Grüße Micha
  2. Das würde im Umkehrschluss jedoch heißen, dass alle nicht hauptberuflich Selbstständigen gesetzlich versichert sein müssen. Ferner kommt das VVG aus den europäischen Gesetzen und wurde von der Bundesregierung implementiert. Im Sinne dieser Versicherungsverträge muss davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um natürliche Personen und nicht um quasi juristische Personen handelt. Zusätzlich ist nicht die Rede von deutschen Staatsbürgern, was die Vermutung zulässt, dass das VVG auf in Deutschland ansässige EU-Bürger Anwendung findet. Ich habe in der Frage am WE schon in einigen Publikationen geblättert, jedoch ist es so neu, dass es hierzu noch keine Fallentscheidungen gibt. Auch geht es im VVG um eine "Krankheitskostenversicherung" und nicht die typische Krankenversicherung die auch Unfall etc. mit einschließt. Die gemeinte Versicherung ist auch begrenzt auf 5000€, was eigentlich eine lächerliche Summe für zB. eine Herzklappen OP darstellt. Ferner ist in Aufgabe 25 auch die Pflegeversicherung gefragt, die im VVG keine Erwähnung findet. Bei Bankkrediten geht es meistens um Sicherheiten, Bürgschaften etc.. Oft wird hierbei ein Kredit genommen und die erforderliche Deckung mit Häusern, Autos oder anderen Firmen garantiert, dabei spielt ein Businessplan keine Rolle. Der ist typischer Weise eher für Startups ohne Eigenkapital wichtig. Aber:
  3. Hallo Stefan, doch die Äußerungen der Bundesregierung überzeugen mich. Man muss da lediglich immer den Zusammenhang in dem sie getätigt wurden, berücksichtigen. Man kann also durchaus von einer Krankenversicherungspflicht sprechen. Zum kontern müsste ich jetzt Präzedenzfälle zitieren. Andersrum wäre hier ein ähnliches Ergebnis zu erwarten. Lediglich an einer Stelle unterstellst Du mir, dass ich da die Kernaussage des SGB verdreht bzw. falsch zusammengefasst habe. Beide haben wir folgendes zitiert: SGB V §5 (5) (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html) Woraufhin meine Aussage fußte: Dazu dann Dein Kommentar: Wobei ich der Meinung bin, dass die Zusammenfassung durchaus berechtigt ist. Aber wir sollten das nicht weiter Ausdiskutieren (Ich hab ja meine Prüfung bestanden, Du wohl auch und somit ist das egal). Wie schon gesagt wo kein Kläger, da kein Beklagter. Grüße Micha
  4. Hallo, wer nicht versicherungspflichtig ist, braucht sich nicht zu versichern (SGB). Eine Straftat wäre dann im StGB vorgegeben, also kann lediglich das Ordnungsamt die Gewerbeführung untersagen. Zusätzlich kann der Nachweis über genügendes Eigenkapital erbracht werden. Banken verleihen sogar Geld ohne Schufaauskunft, teilweise sogar sechsstellige Beträge ohne Bonitätsnachweis. Grüße Micha
  5. Hallo, also Jurist bin ich nun wirklich nicht. Beides sind Bundesgesetze aber das SGB hat die neuere Fassung. Ferner ist das Versicherungsvertragsgesetz ein Gesetz, welches wie der Name sagt, den Inhalt und Zustandekommen etc.von Versicherungsverträgen regelt. Möglich ist natürlich auch, dass ein weiterer Paragraph noch Ergänzungen beiträgt. Widersprechen sich zwei Gesetze, so findet das Anwendung, welches dem Beklagten "besser" passt. Allerdings muss ich mich wohl berichtigen, denn dann wäre auch Antwort zwei richtig (Es heißt dort ja müssen nicht...). Das Banken einen Businessplan wollen ist eher wahrscheinlich, nur gibt es dazu keinen Vorgabe, deshalb kann das auch falsch sein. Grüße Micha
  6. Hallo, sicher ist das sinnvoll, jedoch steht auch in Wiki (Was nicht als verlässliche Quelle gilt): und in §5 Absatz 5 SGB V: Damit ist nur Antwort 4 richtig. Grüße Micha
  7. mqr hat auf x3r0's Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Hallo, das ist mein klarer Favorit: ich dacht mir nur, der hätte von mir stammen können *grins*. Luft gemacht und gut! Grüße Micha
  8. Hallo Crash, Ähm... ja klar, Du hast recht, eben ein kurzes Selfbrainstorming zu dem Thema: ich erinnere mich da an früher, wo dann mein Tape "geraucht" hat als ich den Schalter auf 110 V gestellt hab. An der Stelle könnte es jedoch sein, dass evt. die Ausgangsspannung der USV angepasst werden muss und wo Du ja die Liste mit den Steckertypen verlinkt hast, bleibt zu erwähnen, dass es für alle eben auch Adapter gibt. Diese Adapter sind allerdings mit Vorsicht zu gebrauchen (s. Tape) und auch meist weder zugelassen oder geprüft. Falls es überhaupt Computertechnik gibt, die von Hause aus nur mit 110V/60Hz läuft. Es ist halt nicht immer erwünscht, dass alles völlig kompatibel ist. Zusätzlich werden bei den größeren USVs ja dann eh keine Schukostecker mehr verwendet, sondern eher Verteilungen (Und noch größer dann eben E-Motor-Generator-Schwungmasse-Diesel). Grüße Micha
  9. Hallo x3r0, offline ist ein Wort aus dem englischen und bezieht sich nicht nur auf eine Netzwerkverbindung. In diesem Fall sind es die Batterien deren Betriebszustand "offline" ist, da sie erst zugeschaltet werden müssen (bauartbedingt). 2 Punkte die auch verdient werden sollen. (Wobei ich mich am Rande frage wofür überhaupt eine Netzwerkverbindung, Installationssoftware etc. benötigt wird. Da fällt mir nur die Spannungs- und Frequenzeinstellung ein (110V oder 60Hz) und vielleicht der Ladezustand ("sie haben noch 10, 9, 8 sec."). Wahrscheinlich wird man aber an der Stelle die Lastabwurfkriterien vorgeben und warnen, da man sonst evt. den Netzausfall nicht bemerkt) Grüße Micha
  10. mqr hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    DTH hör ich jetzt auch wieder verstärkt, nebst Westernhagen und Roxette.
  11. Hallo, ja, bei einer eingangsunabhängigen Stromversorgung (VFI) sind die Batterien direkt zwischen Gleich- und Wechselrichter angeschlossen und glätten so die Gleichspannung mit. So können Eingangsverzerrungen besser abgefedert werden und bei Netzausfall brauchen die Batterien nicht zugeschaltet werden. Das war die Vorgabe. Die Offline (VFD) muss die Batterien erst zuschalten, dass dauert einige Millisekunden und die Ausgangsspannung ist im kleinem Rahmen Eingangs- und Lastabhängig, bevor umgeschaltet wird. Grüße Micha
  12. Hallo, ich muss schon sagen, die Beispielstundenpläne sehen doch echt locker aus aber bei mir war das auch der Elektrotechnik Diplomstudiengang, Vollzeit und bei diesem Pensum 8.Semester Mindeststudienzeit. Allerdings waren bei mir auch noch 3 Wahlpflichtnebenfächer (handschriftich eingetragen) bei, die in den Beispielplänen noch zu kommen? Grüße Micha
  13. Hallo, bei mir sah das im ersten Semester so aus (Präsensstudium/TFH-Berlin): Grüße Micha
  14. Hallo, bei mir (XPSP3, Chrome) registriert sich der Nick von ganz alleine, sobald ich auf die Soapies klicke (da ist es mir aufgefallen). Man könnte auch sage einfach lossurfen und alles wird gut. Grüße Micha

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