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Rohde

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  1. Bei mir war es so, daß ich auch weiterhin in der gleichen Klasse geblieben bin. Und ich gehe auch mal davon aus, daß das der Normalfall ist. Schließlich würde das für die Schule einen riesigen Aufwand für wenige Schüler bedeuten, denn es müssen dann ja weitere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden (incl. Planung für Räume, die durch mehrere Klassen genutzt werden), entsprechendes Lehrpersonal muß vorhanden sein und so weiter. Es wird erwartet, daß Du Dir die Lerninhalte, die in dem Zeitraum drankommen würden, den Du verpassen würdest, selbst aneignen wirst. Meiner Meinung nach ist das auch völlig okay so.
  2. Aus Deiner Sicht mag "mehr Geld" ganz klar Pro sein. Der Betrieb sieht das wahrscheinlich etwas anders, da er ja dann eine billige Arbeitskraft durch eine normal bezahlte ersetzen würde, wobei das Know-How keinen Unterschied aufweisen würde. Demnach kann man von "puren" Vor- und Nachteilen nicht sprechen.
  3. Zu Deiner Arbeitszeit hat kann ich promillo nur zustimmen. Wenn es keine andere Regelung gibt, gilt das Arbeitszeitgesetz. Andere Regelungen dürfen für Dich aber nicht schlechter als die im ArbZG getroffenen Regelungen sein. Nach §3 ArbZG heißt das, daß man pro Werktag max. 8 Stunden arbeiten darf, im Ausnahmefall auch mal bis zu 10, die dann aber im Halbjahres- bzw. 24-Wochendurchschnitt wieder auf 8 ausgeglichen werden müssen. Sollte in Deiner Firma auch der Samstag als Werktag gelten, so sind demnach bis zu 60 Stunden Arbeit drin, die aber wieder ausgeglichen werden müssen. Was die Übernahme der Kosten angeht: Ich nehme mal an, daß es sich dabei nicht um die Kosten einer vorher gegangenen Ausbildung handelt, sondern um ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung eines Studiums. Solche Regelungen sind dabei durchaus üblich. Pro Jahr gilt dann ein bestimmter Betrag als abbezahlt, so daß nach Ende der Verpflichtungszeit das Darlehen komplett abbezahlt ist. Sollte es für normale Mitarbeiterschulungen sein, halte ich eine solche Regelung aber für äußerst zweifelhaft, da sie eine unangemessene Benachteiligung des Mitarbeiters darstellen.
  4. Wenn Ihr jedwede grafische Benutzeroberfläche weglaßt, sollte es sogar auf 'nem 386er laufen.
  5. Ich befürchte, Du hast da was in den falschen Hals bekommen, sprich mißverstanden. Mich stört gar nichts daran, daß man behinderten Menschen das Leben einfacher gestaltet, ganz im Gegenteil. Nur frage ich mich, ob ein solches Konstrukt, wie ich es oben geschaffen habe, theoretisch möglich ist, oder ob es auch für eine solche Vorgehensweise ein Gesetz gibt, die das unterbindet. Übrigens habe ich einen kleinen Fehler dabei gefunden: In Artikel 3 GG heißt es genau: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Vorteile gegenüber anderen darf man behinderten Mitbürgern demnach einräumen. Übrigens habe ich meine Abschlußprüfung schon seit einiger Zeit hinter mir, so daß mir eine derartige Verfassungsklage, wie von Dir angesprochen, keinen Vorteil bringen würde.
  6. Scheint ja nicht allzu intensiv gewesen zu sein, mit SQL und Access kann man schon 'ne ganze Menge anfangen. Da SQL wahrscheinlich die am weitesten verbreitete Möglichkeit ist, mit Datenbanken umzugehen, ist es eigentlich ein Muß, das durchzunehmen.
  7. Ups. [ 08. Juni 2001: Beitrag editiert von: Rohde ]
  8. Ups. [ 08. Juni 2001: Beitrag editiert von: Rohde ]
  9. Das ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Frag am besten dort nach. Sonstige Informationen zur Verkürzung findest Du auf meiner Homepage.
  10. Das ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Frag am besten dort nach. Sonstige Informationen zur Verkürzung findest Du auf meiner Homepage.
  11. Rohde

    CSS angaben.

    Oder Du benutzt einfach Klassen. Das geht so: a.rot{font-family:Arial;color:#ff0000;} a.blau{font-family:Arial;color:#0000ff;} a.rot:hover und a.blau:hover gehen dabei auch ohne Probleme. Im HTML-Code sieht das dann so aus: <a href=URL class=rot&gtroter Link</a> <a href=URL class=blau&gtblauer Link</a>
  12. Eigentlich sollte das egal sein. [ 07. Juni 2001: Beitrag editiert von: Rohde ]
  13. Entweder in den body-Tag (so wie oben von mir beschrieben) oder zwischen zwei script-Tags <script> self.focus(); </script>
  14. Da es sich dabei ja um eine private Webseite handelt, mit der Du wahrscheinlich keine Gewinnerzielungsabsichten führst, kannst Du eigentlich tun und lassen, was Du willst. Ich persönlich stehe ja auf 1600x1200 optimierte Seiten.
  15. <body on Load="self.focus();"> on und Load schreibt man dabei aber zusammen. Das gibt beim posten aber Mecker, denn das würde ja jedem hier Tür und Tor öffnen, hier zig Fenster aufpoppen zu lassen (oder noch ganz andere Sachen zu machen). [ 07. Juni 2001: Beitrag editiert von: Rohde ]
  16. Rohde

    *.rar

    Oder versuch es mit dem Power Archiver 2000. Der ist Freeware, läßt sich bedienen wie WinZIP und kann mit einer ganzen Reihe von Kompressionsformaten umgehen. RAR und ZIP sind auf alle Fälle dabei. http://www.powerarchiver.com/
  17. Hallo zusammen, manchmal fallen mir in irgendwelchen Gesetzestexten einige §§ auf, aus denen ich mir in Zusammenhang mit anderen §§ irgendeine Theorie zurecht spinne. So auch heute. Wer die genauen Gesetzestexte nachlesen möchte, findet die auf meiner Homepage. Nach §39(1) BBiG muß man, um zur Abschlußprüfung zugelassen zu werden, - die Ausbildungszeit zurückgelegt, - an der Zwischenprüfung teilgenommen, - sein Berichtsheft geführt haben und - das Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein. Nach §48(3)1 BBiG ist man als körperlich, geistig oder seelisch Behinderter auch zur Abschlußprüfung zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des §39(1) BBiG nicht vorliegen. Dabei spielen aber noch die §§28 und 29 BBiG eine Rolle, bei denen ich aber keine Gründe finden konnte, die die o.g. Regelungen in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Soweit die sinnwahrenden, verkürzten Aussagen, die für meine Begriffe relevant sind. Nach meinem Verständnis können demnach körperlich, geistig oder seelisch Behinderte theoretisch - direkt nach Ausbildungsbeginn - ohne Teilnahme an der Zwischenprüfung - ohne Führung eines Berichtsheftes - ohne Eintragung des Berufsausbildungsverhätnisses an der Abschlußprüfung teilnehmen. Artikel 3 GG (das jetzt aus dem Kopf, ich hab's gerade nicht zur Hand) sagt aber aus, daß niemand aufgrund von [...] Behinderung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Eigentlich wollte ich mir dabei kein Urteil erlauben, ob das nun ein Vorteil oder Nachteil für die betroffene Person ist. Aber aufgrund von §34(1) BBiG ist es wohl ein Vorteil, da dieser aussagt, daß man die Abschlußprüfung zweimal wiederholen kann. Somit hat man für die Abschlußprüfung drei Versuche, wobei es ja Praxis ist, daß man in einmal bestandenen Prüfungsteilen nicht noch einmal geprüft wird. Vorausgesetzt man hat entsprechende Vorkenntnisse oder kniet sich wirklich voll rein in die Ausbildung, kann man nach einem halben Jahr schon bestehen bzw. einen Teil der Prüfung bestehen (vielleicht auch mit Glück, aber das ist ja egal). Damit hätte man im nächsten Anlauf (nach einem Jahr Ausbildungszeit) erneut die Möglichkeit, die Abschlußprüfung oder einen weiteren Teil davon zu bestehen. Somit wird es theoretisch von Prüfung zu Prüfung immer weniger Lernaufwand. Im dritten Anlauf, wenn man schon ein wenig Routine mit den Abschlußprüfungen hat, sollte es dann klappen und man hätte nach spätestens eineinhalb Jahren seine Ausbildung abgeschlossen. Könnt Ihr an meiner Theorie irgendwelche Schwachpunkte oder unlogische Schlußfolgerungen entdecken? Oder habe ich irgendwelche §§ oder komplette Gesetze übersehen? Vielleicht kann auch einer der IHK- bzw. ZPA-Mitarbeiter was dazu sagen, die hier in letzter Zeit wahrscheinlich mal öfter über die Diskussionsforen gesehen haben.
  18. Netzplan mußt Du im Betrieb gehabt haben. Unter Punkt 10.2 (Projektplanung) d) im Ausbildungsrahmenplan, für dessen Inhaltsvermittlung der Betrieb verantwortlich ist, steht "Projektplanungswerkzeuge anwenden". Der Netzplan ist beispielsweise ein solches Werkzeug. Unter 5.5 (Systempflege) findest Du den Punkt . Dort steht "Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbankabfragen durchführen". Der Marketing-Mix sollte bei Punkt 2.4 "Markt- und Kundenbeziehungen" zur Sprache gekommen sein. Da es sich hierbei um gemeinsame Ausbildungsinhalte (für FI-AE und FI-SI) handelt, hättest Du damit rechnen können.
  19. Ich persönlich benutze seit Jahren Epox-Boards und bin damit äußerst zufrieden. Das fängt bei der Beschriftung auf dem Board an und hört beim Kundenservice auf.
  20. Wenn Du JavaScript abschaltest, poppen keine Fenster mehr auf. Ich glaube mit Webwasher und Norton Internet Security kann man das aufpoppen ebenfalls unterbinden.
  21. Bei mir stand im Arbeitsvertrag auch drin, daß ich zum ersten Februar eingestellt werde. Im ersten Moment habe ich dann auch gedacht: "Super, 'ne Woche frei!". Nach dem zweiten Lesen stand da noch der Zusatz: "... oder nach bestandener Abschlußprüfung" (oder so ähnlich). Vielleicht steht bei Dir etwas ähnliches und Du hast es auch erst einmal überlesen.
  22. Die Lücke würde im Betrieb entstehen. Bei der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte müßtest Du Dich bei Deinen Leistungen ziemlich blöde anstellen, um auf der Straße zu landen. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß Dein Betrieb kein Interesse daran hat, Dich nach der Ausbildung zu übernehmen, denn sonst würde man ja nicht auf die Idee kommen, zu sagen, daß Du auf der Straße landen könntest. Aber ich mag mich auch irren.
  23. Meines Wissens nach lassen NT-Betriebssysteme einen direkten Zugriff auf die Hardware nicht zu.
  24. Rohde

    Flashdetection!

    Sieh Dir mal den Quelltext unter http://www.bravo.de an. Die haben dort so etwas im Einsatz.
  25. Ausgehend davon, daß Deine Leistungen im Betrieb mit denen in der Schule mithalten können, fällt es mir schwer zu glauben, daß Dein Ausbilder nicht gerade begeistert war. Dafür fallen mir nur zwei Gründe an, warum er nicht gerade begeistert war. - Das Unternehmen hat ein halbes Jahr früher einen preisgünstigen Mitarbeiter weniger. - Du könntest das Unternehmen ein halbes Jahr früher verlassen. Beides sind nicht gerade Gründe, die einer Pro-Mitarbeiter-Einstellung nahe kommen. Hat er denn Gründe dafür angegeben?

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