Wenn jemand eigenmotiviert den Beruf seiner Erstausbildung nicht mehr ausüben will und einen anderen Berufsweg einschlagen will, so muss er dies eigenverantwortlich tun. Unabhängig von Familienstand, Alter, Geschlecht, Herkunft, sonstigen Verpflichtungen.
Kann jemand seinen erlernten Beruf nachweisbar nicht mehr ausüben, ist eine von Kostenträgern unterstützte Umschulung möglich.
Kann ein unterhaltspflichtiger Elternteil unverschuldet seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, so sind die Unterhaltsverpflichtungen zu überprüfen und der Unterhaltspflichtige ggf. für eine andere Erwerbstätigkeit zu qualifizieren.