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charmanta

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Alle Beiträge von charmanta

  1. Wenn Du FIAE lernen willst dann würde ich auf jeden Fall den Abschluss an einer IHK bevorzugen. Der FiAE ist genormt und ( meine Meinung als AG ) nur eine Kammerprüfung garantiert ein bestimmtes Niveau. Was ist denn mit der Technikfachschule bzw Akademie für Technik, bildet die nicht auch aus ? Edit: wenn Du einen Gutschein bekommen hast bist Du möglicherweise Aspirant für einige neue Angebote ... darf ich mal fragen wer Dein Träger ist ? Gerne auch per PN
  2. Es ist dem PA übrigens UNTERSAGT am Prüfungstage inhaltlich Stellung zu nehmen ;)
  3. auch hier nochmal aus dem Gewürzregal: wir dürfen nur bewerten, was wir sehen. Die Noten der Schule kennen wir zwar, aber die dürfen gar nicht mit einfliessen ;) Wenn ein Unternehmen soooo spiessig ist und hier auf die Note schaut dann würde ich die Finger davon lassen. Ich hinterfrage den Bewerber im Zweifel, was da denn los war, aber als Prüfer kenne ich die Umstände auch besser als ein Durchschnittspersonaler
  4. Kurz mal mein Senf dazu: - eine bestandene Prüfung kann nur beim Nachweis formaler Fehler wiederholt werden. Gegen eine Benotung hat ein Prüfling keinerlei Chance da der PA paritätisch eine Entscheidung getroffen hat - "Knapp an der nächsten Note" ... ich kenne das so, dass unsere PAs sich dessen absolut bewusst sind und in solchen Fällen meist lange debatieren, ob die gebrachte Leistung im Sinne des Wortes "Ausreichend" oder "Befriedigend" war ( bzw. angepasst an die Situation ). Da man Dir diese grenzwertige Punktzahl gegeben hat war der PA der Meinung, dass mehr nicht drin war. Bitte bedenke, dass bei der Präsi und dem FG auch Dinge bewertet werden, die Du nicht bewusst mitbekommst. Hierzu gehören die Überzeugungsfähigkeit, meist gemessen an Wortwahl, Sprache, Verständlichkeit oder auch Füllworte. Sowas bekommst Du selbst in der Regel nicht mit und in der Prüfungssituation bist Du immer anders als vor Kumpels ... Augen zu und durch, nach dem ersten Job schaut sich niemand mehr die Note an ;)
  5. Was machst Du denn wenn Du nicht bestehst ? Hier würde sich das Ausbildungsverhältnis auf Anfrage verlängern. Frag mal bei der IHK an ... ich halte Deinen Vertrag für Murks
  6. Fragen geht immer und wenn der Betrieb weiss was er an dem Azubi hat könnte er ja was als Bonus geben Wer mehr leistet bekommt auch mehr Butter aufs Brot, sachte Omi schon Aber der Vertrag gilt im Zweifel. Es gibt keinerlei Rechtsanspruch
  7. und die IHK hat Richtwerte für branchenübliche Summe. Sie hält sich aber aus der Vertragsgestaltung zwischen Dir und Deinem Betrieb raus. In der aktuellen Situation kannst Du sogar schauen, ob Du mehr rausholen kannst, wenn Du Dich traust ... Würde ich aber erst nach der Probezeit machen, wenn Du auch schon gezeigt hast wer Du so bist
  8. Solange Du eine Duldung hast darfst Du ohne Erlaubnis der Arbeitsagentur gar keine Arbeit annehmen. Ein Arbeitsverhältnis nur mit Duldung muss durch das Amt bestätigt werden, da Dein Asylantrag ja abgelehnt wurde. Durch die Ausbildung wird die Abschiebung ausgesetzt und Deine Chance ist nun, zusammen mit der Agentur für Arbeit, eine Stelle für Dich in einem "Mangelberuf" zu bekommen. Wende Dich direkt an das Amt und versuch mit denen einen Job zu finden Das Problem ist halt die Duldung .. formal wurde Dein Asylantrag abgelehnt und da kannst Du nicht frei entscheiden: https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/duldung/
  9. Genau, als Prüfer. Oder Du bietest Deine Leistungen Vereinen an, das ist auch ein Ehrenamt
  10. Wir dürfen gar kein Feedback zeigen .... Hilfestellungen schon. Wenn da also noch was kommt dann war die Antwort noch nicht befriedigend
  11. Ich hebe nochmal den Finger ... bei einer laufenden Prüfung darfst Du hier solche Tips nicht abfragen
  12. Danke für den Hinweis, bitte keine weiteren Threads zu dem bekannten Thema mehr öffnen Gibt schon genug
  13. nach bestem Wissen, ja. Es fallen wirklich nur sehr selten Leute durch. Dass zumindest bei den letzten Prüfungen jemand dabei war den wir "coolen" mussten kann ich nicht entsinnen. Aber umgekehrt ... bei der Verkündung des Urteils danach ... das ist leider viel häufiger
  14. Das sehen wir. Und serviere mir die böse Zunge, gerne geschmort in Madeira ;) Völliger Unsinn, jeder wird gleich behandelt. Aber man sieht durchaus, ob ein Projekt in einem Betrieb durchgeführt oder auf Papier durchlaufen wurde ;)
  15. Ich kann das nicht pauschal beantworten ... aber wir würden versuchen, Dich zu beruhigen und locker ins Gespräch zu bringen. Eine Verschnaufpause per se ist nicht geplant und ich halte die auch nicht für sinnvoll ( Du machst Dich da vermutlich noch mehr fertig ), aber durch "Smalltalk" fangen wir Dich *erfahrungsgemäss* auch wieder ein. Ich hatte persönlich wirklich schon sehr viele Prüflinge, die "durch" waren ... auch bis kurz vorm Zusammenbruch. Haben alle überlebt ;)
  16. der Vertreter der Berufsschule stellt anhand des von Dir gewählten Bereichs eine eigene kleine Frage zusammen ... die wird für jede MEP von den Lehrern individuell erstellt und ist nirgendwo zu finden ;) Da Du nur 15 Minuten Zeit hast wird das nichts allzu komplexes sein ... aber Du musst halt Deine Lösung vorstellen
  17. übrigens interessiert sich KEIN Arbeitgeber für Euren Nettoverdienst Es ist Eure Sache ob Ihr heiratet, Kinder zeugt, aus der Kirche austretet etc ... Also immer mit Brutto rechnen, nie mit Netto Dass Dein Arbeitgeber Dir einen Vertrag anbietet zeugt von seinem Interesse. Ist doch immer ein gutes Zeichen
  18. ein erfahrener Prüfer erkennt auch einen Blackout ... wir bringen Dich runter, keine Sorge Auch Prüfer sind Menschen und ich hatte selbst schon nen Blackout bei ner eigenen Prüfung ... das vergisst man nicht
  19. auf jeden Fall mach ich Deinen anderen Thread dazu mal dicht, einer reicht ;)
  20. Du kannst jederzeit mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes zurücktreten, soweit ich weiss. Aber dadurch verlängert sich das Ausbildungsverhältnis, daher würde ich das mit dem Betrieb besprechen
  21. frag mal zur Sicherheit bei Deiner IHK an inwieweit Du da frei bist. Das kann von IHK zu IHK anders geregelt werden ;)
  22. Wenn in max. 2 Bereichen von Teil B nur ein „mangelhaft“ (5) erreicht wurde und in einem anderen mind. „ausreichend“ (4), kann die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten in einem durch den Prüfling zu bestimmenden Themenbereich ergänzt werden. Die Gewichtung ist dann 2:1 (altes Ergebnis:Ergänzungsprüfung). Aus der schicken Seite von Kollegen Stefan Macke Wobei ich das hier nicht so kenne dass der Prüfling das Thema bestimmt
  23. schon. weil die erst nach dem Schreiben der Verspäteten hätte veröffentlicht werden dürfen ? Aber das nur OT
  24. wenn die Schriftart nicht anders vorgegeben ist Ab mit den Bildern in den Anhang, wie Alistair schon völlig korrekt schrieb
  25. charmanta hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    schreibst Du bitte vorher mal StefanE an und fragst um Erlaubnis ? Nur zur Sicherheit

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