Alle Beiträge von stefan.macke
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Prüfung bestanden?
Es ist aber recht eindeutig: Eine 6: Durchgefallen Alles 4: Bestanden Eine oder zwei Fünfen: MEP auf Antrag des Prüflings oder Empfehlung des PA, sofern das Ergebnis zum Bestehen (also Gesamtnote 4) führen kann
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Ergebnismitteilung
Das ist so üblich und nennt sich Ergebnisfeststellung. Du musst keine Prüfung mehr machen, aber dein Ergebnis muss formell von einem Ausschuss festgestellt werden. Pack einfach die Dinge auf der Liste ein und sei pünktlich da. Das Berichtsheft will wahrscheinlich niemand sehen. Aber das ist halt ne Formsache.
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Bitte mal Bewerbungslayout verbessern
Obwohl ich als ITler weniger Wert auf die Gestaltung legen und mich auf den Inhalt konzentrieren würde, sieht die Bewerbung schon aus wie ein 08/15-Word-Dokument. Da kann man noch was rausholen. Es gibt z.B. tolle Vorlagen mit großen Bildern für das Deckblatt: https://www.google.de/search?q=bewerbung+deckblatt&tbm=isch Aktuell sind die Inhalte einfach untereinander gepackt. Das wirkt nicht sehr ansprechend. Und sticht vor allem nicht aus der Masse der Bewerbungen heraus. Ein bisschen Farbe wäre auch nicht schlecht. Die Fußzeile auf dem Deckblatt würde ich weglassen. Die Seitenzahl würde ich weglassen. Und wo ist das Anschreiben? Außerdem würde ich deinen Namen und die Kontaktdaten (Handy/E-Mail) auf jeder Seite in der Kopfzeile platzieren. Die Infos muss man schnell finden können. Bei den "beruflichen Stationen" würde ich zusätzlich noch deine Erfolge ergänzen. Die gelisteten Aufgaben hat jeder Admin. Aber was sind deine Leistungen? Kostenersparnis, Automatisierung, Sicherheit erhöht usw. "Schule und Studium" -> du hast doch gar nicht studiert!? Wenn man kein Auge für eine ansprechende Dokumentgestaltung hat (was überhaupt nicht schlimm ist), gibt es auch immer noch die Möglichkeit, einen professionellen Designer dranzusetzen. Kostet zwar ein bisschen was, führt aber vielleicht zu besseren Ergebnissen bei der Einladungsquote Viele Fotostudios bieten z.B. solche Pakete an. Die machen ein professionelles Bewerbungsfoto (dein Beispielfoto sieht eher nach einem Passfoto aus) und gestalten drumherum die Bewerbung. Dann kann man z.B. die Farbe deines Hemdes in die Kopfzeile übernehmen usw.
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Prüfung bestanden?
Bestanden. Vgl. §15 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf Eine Nachprüfung ist nur notwendig, wenn das Gesamtergebnis unter 50% liegt und man eine Chance hat, mit der Nachprüfung auf eine 4 zu kommen.
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Heute per Post... Projektdoku unter 30 Punkte... Prüfung durchgefallen.. Bitte um Eure Hilfe
1) Glaube ich nicht. Zu wenig Stunden sind nicht so toll, aber meiner Erfahrung nach fällt man damit nicht durch. Und vor allem nicht mit einer 6. Dafür muss schon etwas Krasseres gewesen sein, z.B. eine triviale Aufgabe, keine erkennbare Eigentleistung, Plagiat usw. 2) Ja. Bis zu zwei 5en kann man mit Nachprüfung ausgleichen, wenn insg. eine 4 rauskommt. Eine 6 kann man aber nicht ausgleichen. Vgl. §15, Abs. 8 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf
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Ausbilderschein
Mein kompletter Entwurf (Fachinformatiker Anwendungsentwicklung, Thema SQL) ist online: Unterweisungsentwurf für die AdA-Prüfung. Ist allerdings schon aus 2006. Hier gibt es noch zwei weitere Beispiele (ISDN-Karte einbauen, PC aufbauen) aus den IT-Berufen: http://www.ada-schein-pruefung.de/unterweisung.php Wenn noch jemand etwas aktuellere Entwürfe hat, gerne her damit!
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Nachträgliche Neubewertung schriftliche Prüfung
§15 Abs. 7 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf
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Aus anderen Projektdokumentationen zitieren
Ich habe meine Gedanken zur Verwendung fremder Vorlagen noch einmal ausführlich zusammengeschrieben: Verwendung von fremden Vorlagen für die Projektdokumentation. Wer mag, kann ja mal reinschauen. Über Feedback oder eine Diskussion würde ich mich freuen! Kurz zusammengefasst: Layout übernehmen ist ok. Warum soll das jeder wieder neu machen? Struktur übernehmen ist auch ok. Die Struktur orientiert sich am Projekt, das eh immer ähnlich abläuft. Inhalte dürfen nicht ohne Quellennachweis übernommen werden. Bei Verwendung fremder Vorlagen ist auf deren Lizenz zu achten. Ggfs. muss die Erlaubnis des Autors eingeholt werden.
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Aufgabe 25 - zwei Antworten richtig !?
Das stimmt nicht. Eine Selbstbeteiligung (übrigens das gleiche Prinzip wie bei der KFZ-Versicherung) ist dazu da, die Versicherungsunternehmen von "Kleinvieh" (z.B. übliche Arztrechnungen vom Hausarzt über 50 EUR) zu entlasten. Die Grenze von 5.000 EUR ist sehr hoch angesetzt. Übliche Selbstbeteiligungen in der KV sind z.B. einige hundert Euro pro Jahr. Und für einen Tarif mit Selbstbeteiligung zahlt man natürlich auch geringere Monatsbeiträge. Man kann also einfach rechnen: 1) ohne SB -> 12 * Monatseitrag; 2) mit SB -> 12 * Monatsbeitrag + SB. Und das günstigere nimmt man dann (falls die jährliche Belastung das zentrale Kriterium bei der Wahl des Tarifs ist). Ist man z.B. nur selten beim Arzt, ist der Tarif mit SB deutlich (!) günstiger als der ohne. Und in keinem Fall gleicht das einer Nichtversicherung. Du würdest sicherlich bei einer Vollkasko mit SB für dein Auto auch nicht von einer Nichtversicherung sprechen. Mit SB zahlst du halt deine kleinen Rechnungen erstmal selbst und bei großen Kosten springt dann der Versicherer ein. Zu DeMorgan: Jetzt übertreibst du aber ein bisschen Aussage 2 ist falsch und Aussage 4 ist richtig. Begründung siehe oben.
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Aufgabe 25 - zwei Antworten richtig !?
Nein, denn z.B. Beamte werden auch nicht gesetzlich versichert. Da bringst du leider etwas durcheinander. Im Gesetzestext geht es um einen Selbstbehalt von 5.000 EUR. Der Selbstbehalt ist der Anteil des Versicherten an den Krankheitskosten, den er selbst bezahlen muss. Bei einer teuren Herz-OP für 20.000 EUR zahlt der Versicherer also 15.000 EUR und der Versicherte 5.000 EUR. Und Unfallfolgen sind hier genauso abgesichert wie bei der gesetzlichen Versicherung. http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html Und zuletzt muss ich noch zu diesem Beitrag etwas sagen: Denn genau das steht ja in Antwort 4 des WiSo-Bogens: Das bedeutet doch, dass es auch ohne geht! Die Antwort ist also völlig korrekt. Und die andere leider völlig falsch. Daher gibt es hier auch nichts mehr zu diskutieren!
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Aus anderen Projektdokumentationen zitieren
Sehr gut! +1 von mir! Zu deinen Fragen: Das Layout sollte kein Problem sein. Das ist bei einigen IHKen ja sogar bis ins Detail vorgegeben und alle Arbeiten sehen absichtlich gleich aus. Dafür könnte ich dir keine Punkte abziehen. Genausowenig wie wenn du eine unternehmensinterne Vorlage mit CI usw. verwenden würdest. Die hättest du ja auch nicht selbst erstellt. Und es kann - meiner Meinung nach - auch nicht Teil der ohnehin knappen Projektbearbeitungszeit sein, eine Hochglanzvorlage für Dokumente zu erstellen. Die Inhalte sind da schon eher ein Problem. Wenn du Passagen wörtlich aus anderen Dokumentationen übernimmst, ohne sie entsprechend zu kennzeichnen, begehst du ein Plagiat. Dabei ist es dann auch unerheblich, ob du ein Fachbuch oder eine andere Doku zitierst. Wenn du seitenweise Scrum erklärst und nicht daneben schreibst, dass du Schwaber zitierst, wird das auch mindestens einen Punktabzug geben, ggfs. aber sogar zum Nichtbestehen führen. Einfach deswegen, weil du eine fremde Leistung als deine eigene ausgibst. Und bei anderen Dokus wäre ich sogar extrem vorsichtig. Denn so viele Quellen gibt es für diese dann auch wieder nicht und die vorhandenen sind sicherlich auch dem ein oder anderen Prüfer bekannt (ja, die können auch das Internet bedienen ). Und da es sich bei den Inhalten dann sogar genau um solche Inhalte handelt, die du im Rahmen deiner Prüfungsleistung eigentlich selbst erarbeiten müsstest (dein Beispiel war die Wirtschaftlichkeitsanalyse), kann das eigentlich nur zum Nichtbestehen führen. Es spricht sicherlich nichts dagegen, sich bei Struktur, Inhalt, Layout usw. von anderen Dokus inspirieren zu lassen. Man kann - und soll - nicht ständig das Rad neu erfinden. Ganz besonders nicht in der IT. Aber ohne Kenntlichmachung fremde Inhalte zu verwenden ist absolut unzulässig. Auch wenn es sich bei der Doku nicht um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, gelten immer noch die Regelungen einer Prüfungsleistung. Und wenn du von anderen abschreibst, hast du selbst die geforderte Leistung nun einmal nicht erbracht. Ich selbst habe schon mehrere Dokus gelesen, die offensichtlich auf meiner eigenen Vorlage basierten. Das ist dank LaTeX gut zu erkennen. Und das ist auch kein Problem. Im Gegenteil: Dafür habe ich sie ja veröffentlicht. Ich weiß selbst, wie viel Arbeit eine gute Vorlage macht. Aber wenn Inhalte übernommen werden, ist bei mir der Ofen aus. Und ich hatte tatsächlich schon einen Fall, bei dem der Prüfling einfach alle (!) meine Gliederungspunkte übernommen und einfach mit Text aufgefüllt hat. Auch wenn die Punkte für sein Projekt gar nicht relevant waren (z.B. Make-or-buy, Datenbank). Er hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht und die Aufzählungszeichen vor den Textpassagen entfernt, die offensichtlich nur für meine Stichpunkte gedacht waren. Das war einfach nur schlampig und lieblos. Das Prüfungsergebnis war entsprechend.
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25.11.2015
Siehe § 15 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf Solange du nur eine 5 hast und insgesamt auf 50% in dem Prüfungsteil kommst, bestehst du direkt. Wenn du zwei 5en hast, kannst du in die Nachprüfung gehen, sofern es dir dadurch noch möglich wäre, insg. auf 50% zu kommen. Hast du irgendwo eine 6, ist direkt Feierabend.
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Aufgabe 25 - zwei Antworten richtig !?
Tut mir leid, aber das ist einfach nicht korrekt. Vielleicht überzeugt dich diese Veröffentlichung der Bundesregierung (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinSozialesFamilieBildung/070/t4-private-krankenversicherung.html):
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Aufgabe 25 - zwei Antworten richtig !?
Falsch. Begründung siehe oben. Korrekt. Wichtig ist das in der Regel: Das bedeutet, dass es auch Banken geben kann, die keinen Businessplan sehen wollen (wobei das eher selten vorkommen wird). Es gibt keinerlei Verpflichtung für das Erstellen eines Business-Plans.
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Aufgabe 25 - zwei Antworten richtig !?
Da ich zufällig in einer (privaten) Krankenversicherung arbeite, hier mal eine etwas ausführlichere Antwort. Nach VVG besteht in Deutschland für alle Einwohner eine Krankenversicherungspflicht: VVG §193 (3) (http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html) Das heißt, man ist entweder gesetzlich versichert oder muss sich privat versichern. Letzteres gilt, sobald man nicht versicherungspflichtig ist. Selbstständige sind dies (wie u.a. auch Beamte und Angestellte mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 54.900 EUR/Jahr) nach SGB nicht: SGB V §5 (5) (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html) Demnach muss sich ein Selbstständiger privat krankenversichern. Er kann sich nach SGB allerdings auch freiwillig gesetzlich versichern (z.B. weil dadurch automatisch seine Kinder mitversichert sind und er für sie keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss): SGB V §9 (1) (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html) Selbstständige haben somit die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Aber krankenversichern müssen sie sich definitiv! Nicht ohne Grund bieten alle privaten Krankenversicherungen den sogenannten Basistarif an, der Personen aufnehmen muss, die nicht anderweitig versichert sind (vgl. VVG §193 (5) http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html)
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Ausbildung oder Arbeiten?
Genau richtig so! Du hast noch nicht einmal das erste Zeugnis in der Hand und willst die Ausbildung verkürzen. Auf welcher Grundlage? Deine Einschätzung, dass du schon Vieles kannst, in allen Ehren, aber einen objektiven Nachweis deiner Qualifikation hast du noch nicht. Und erfahrungsgemäß haben die Leute, die von Anfang an alles können, bei genauerem Hinsehen meist nur gefährliches Halbwissen. Ich würde bei meinen Azubis auch immer bis zum ersten Zeugnis warten und dann entscheiden. Und das sollte auch keine Demotivation sein, sondern das genaue Gegenteil: Wenn du wirklich verkürzen willst und alles super einfach für dich ist, dann häng dich doch extra rein und liefer ein erstklassiges Zeugnis ab. Dann steht der Verkürzung doch nichts mehr im Weg! Die IHKen akzeptieren übrigens auch kurzfristige Anträge auf Verkürzung. Es reicht also locker aus, nach dem ersten Zeugnis den Antrag zu stellen.
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GA1 und GA2 situationsbezogen?
Ich würde noch weiter gehen: Nicht einmal die einzelnen Aufgaben innerhalb der beiden Teile haben einen Bezug zueinander. Sie beziehen sich zwar meist auf einen gemeinsamen Kontext (z.B. ein Softwareunternehmen oder die Domäne "Zeiterfassung"), aber sie bauen niemals aufeinander auf, in dem Sinne, dass Ergebnisse der einen Aufgabe relevant für die andere sind. Das kann auch nicht so sein, da man ja jede einzelne Aufgabe streichen können muss. In manchen Prüfungen - z.B. wenn in Handlungsschritt 1 ein ERM gezeichnet werden muss und in HS2 dann SQL-Abfragen konstruiert werden müssen, für die ein Tabellenmodell angegeben ist - wird sogar explizit in der Prüfung geschrieben, dass es keinen Bezug zur vorherigen Aufgabe gibt. Und GH2 ist sogar für alle IT-Berufe (also auch Informatikkaufmann usw.) identisch, nicht nur für die beiden Fachinformatiker.
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Fachgespräch Fragen Lync Migration
Das ist eine coole Idee! Werde ich übernehmen! Ich habe bislang einfach ein paar Fachgespräche auf Basis der Präsentation mit den Azubis geübt und dabei alles Mögliche gefragt, das mir eingefallen ist. Wenn ich dann durch war, gab es noch eine Präsi vor der gesamten Abteilung, die auch meist noch einige weitere Fragen nach sich zog. Aber mit der Mindmap kann man das Ganze noch in eine etwas geordnetere Bahn lenken und vielleicht sogar recht sicher sein, nichts zu übersehen.
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Neue Forensoftware - Fragen und Feedback
Der Beitrag ist zwar schon älter, aber welches Addon war es denn bei dir? Habe leider das gleiche Problem...
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Neue Forensoftware - Fragen und Feedback
Kann ich nachvollziehen. Mit Discourse nähert man sich ja eher einer Plattform wie Stack Overflow an (ist ja auch der gleiche Entwickler ). Da würde es bestimmt schwierig, die alten Beiträge sinnvoll zu migrieren. Alls klar. Das ist verständlich. Ich habe auch nichts gegen bezahlte Software. Damit verdienen wir schließlich auch unser Geld. Hat mich nur gewundert, da ich dachte, dass es auch gute Lösungen im Bereich Open Source gibt.
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Neue Forensoftware - Fragen und Feedback
Hallo Stefan, nach einer kurzen Umgewöhnungszeit finde ich das neue Forum inzwischen auch gut! Gerade die Darstellung auf Mobilgeräten ist vorbildlich. Was ich mich aber die ganze Zeit frage: Gibt es keine gute Forensoftware, die kostenfrei ist? Es hört sich so an (und sieht so aus), als wäre die neue Software ein kommerzielles Produkt. Der Forenmarkt müsste doch auch irgendein brauchbares Open-Source-Produkt abwerfen, oder nicht? Und hast du vor der Umstellung mal an so etwas wie Discourse (https://www.discourse.org/) gedacht? Oder sollte der "Charme" eines echten Forums erhalten bleiben? Viele Grüße! Stefan
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FIAE Projektantrag abgelehnt
Wenn dein Prüfungsausschuss die Einhaltung der 70 Stunden und die fehlende Wirtschaftlichkeit tatsächlich nicht bemängelt und tatsächlich nur die genauere Gliederung deines Projektablaufs fordert, dann mach das einfach so wie von arlegermi beschrieben. Ich meinte 7-8 Stunden pro Unterpunkt, wobei die meisten Phasen deutlich kürzer sein werden. Die längste Phase ist erfahrungsgemäß die Projektdokumentation selbst, die von vielen Prüflingen mit 7-8 Stunden angesetzt wird (falls sie überhaupt Teil der Projektlaufzeit sein müssen). Also als Beispiel deine Phase "Dokumentation": Dokumentation (14h)Erstellen der Kundendokumentation (5h)Erstellen der Entwicklerdokumentation aus JavaDoc-Kommentaren (1h)Erstellen der Projektdokumentation (8h)Dein Beschreibungstext liest sich eigentlich gut und ist verständlich. Wenn dein Ausschuss also wirklich nur die genauere Gliederung von dir verlangt, sollte der Genehmigung nichts weiter im Wege stehen. Ich kann nur sagen, wie es bei uns im Ausschuss laufen würde. Und da würde das Projekt aufgrund der "falschen" Projektlaufzeit und der fehlenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abgelehnt. Für letzteren Punkt gibt es sogar extra einen vordefinierten "Ablehnungstext" im IHK-System. Insgesamt würde ich dir nach der Schilderung deines Ausbildungsumfelds noch dringend dazu raten, auch private Zeit in dein Projekt zu investieren (oder zumindest in die Projektdokumentation, die ja letztlich nur bewertet wird).
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FIAE Projektantrag abgelehnt
Was mir sofort auffällt: Dein Projekt dauert keine 70 Stunden. Das würde bei uns sofort abgelehnt. Du musst exakt 70 Stunden planen. Deine Zeitplanung ist außerdem zu grob. Ich empfehle maximal (!) 7-8 Stunden pro Phase, besser weniger (weil genauer). Du hast keinerlei Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingeplant. Außerdem ist keine methodisches Vorgehen erkennbar: keine Modellierung (Architektur, Klassendiagramm usw.), keine Use-Cases, keine MockUps usw. Sind die paar Zeilen dein gesamter Projektantrag? Oder hast du noch Fließtext unterschlagen? Wenn ja, stell bitte deinen gesamten Antrag zur Bewertung ein (bitte anonymisiert). Ansonsten musst du definitiv noch einmal ran. Die paar Stichpunkte reichen nicht als Antrag. Du hast ja nichtmal genau beschrieben, was deine Anwendung eigentlich macht, geschweige denn einen Projektnamen genannt. Ein paar allgemeine Hinweise findest du noch hier: Inhalte des Projektantrags.
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Berichtsheft
Das habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Das Berichtsheft trägt meines Wissens nach nicht zur Bewertung des Prüflings bei. In keinem mir bekannten Bewertungsschema einer IHK wird das Berichtsheft erwähnt. Es ist zwar Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung, aber einen Einfluss auf die Note darf es meines Wissens nach nicht haben. Vielleicht kommen die Prüfer aber durch die Aufgaben im Berichtsheft auf spannende Fragen für das Fachgespräch. Wir schauen ins Berichtsheft, um zu kontrollieren, ob der Ausbildungsbetrieb seinen Job gemacht hat und der Prüfling nicht nur Kaffee kochen durfte.
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Themen Abschlussprüfung November 2015
Jo, das passt. Aus dem Rheinwerk-Verlag. Ende September 2015 erscheint schon die neue Auflage. Zur Sicherheit noch das "Tabellenbuch" dazu. Das ist eine gute Grundlage.