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SoL_Psycho

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  1. Schwachsinn Auszug aus dem Bundesurlaubsgesetz: § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Ergo: 24 Tage bei 6 Tage-Woche... Nur, wenn du wirklich bis zum 31.07.2010 in deiner Firma bleibst. Ansonsten bekommst du nur anteilig Urlaub (aufgerundet). Hast du also am 30.06. Prüfung und bist (de facto) nach Mitteilung des Ergebnisses nicht mehr Azubi, hast du nur Anspruch auf 6/12 = 1/2 von deinem Jahresurlaub, da dein Azubivertrag mit Bekanntgabe des Ergebnisses endet. Falls du beispielsweise am 30.06. von deinem Ausbildungsbetrieb zu einem Betrieb B wechselst, hast du auch nicht 7/12 + 6/12 = 13/12 deines Urlaubs in diesem Jahr. Lässt sich auch in §6 vom Urlaubsgesetz nachlesen
  2. Öhm sorry für Offtopic, aber wie schafft man es, nen Rechner aufrauchen zu lassen? :D:D Wasser? O-saft? Kaffee? Starkstromanschluss?
  3. DINGDINGDINGDINGDING Genau an dieses Wort dachte ich
  4. Grundsätzlich kann man aufgrund von Vorbildung (Abi / ITA / etc.) ein halbes Jahr verkürzen, wenn man dies mit dem Betrieb vereinbart und nochmal ein halbes Jahr wegen guten Leistungen... Wie mein Vorredner aber schon sagte, würde ich mich an die entsprechende Kammer wenden, die können dir das genauer sagen
  5. Naja, das Schlimmste, was dir passieren kann, ist imho, dass du Punktabzug auf die äußere Form kriegst... Schlimmer wirds nit
  6. Diese Diskussion gab es vorige Woche schon einmal in einem andere Thread, da gibt es wohl zwei unterschiedliche Ansichten...
  7. [x] Dummes Würstchen, das etwas trollen will [ ] Schulabschluss [x] Freitag
  8. §670 hat damit 0 (NULL!!!) zu tun... Das hat nix mit Bewerbungsgesprächen zu tun...
  9. Welchen § meinst du bitte?
  10. Das einzige, was mir auffällt ist: Die Kunden würde ich vor die Vorgesetzten setzen, ansonsten ist es ne glatte 1 imho...
  11. Ich hab für solche Anrufe immer eine kleine Tröte oder Pfeife neben meinem Telefon... Ihr glaubt gar nicht, wie effektiv das ist, die rufen nie wieder an :D:D
  12. Das ist Verhandlungssache und eine Sache der Eingruppierung
  13. Es ist aber (für mich) eine Änderung von zu Und ich kann in einen Projektantrag noch 1000 Mal reinschreiben "Änderungen vorbehalten", das würde mich als Prüfer nicht jucken...
  14. Wäre ich dein Prüfer, wäre es für mich nach dem Projektantrag nicht ok, aber ich bin nicht dein Prüfer
  15. Ich habe meine Exemplare der Projektarbeit auch hübsch binden lassen, nur hatte ich keine Projektmappe... Kam aber sehr gut an, kann dir also nur dazu raten
  16. Hmm... Also für mich lesen sich einige Teile des Antrags so, als ob du das System entwickeln / "erarbeiten" würdest... Ich hoffe für dich, dass die Mitglieder des Ausschusses das anders verstanden haben
  17. Och naja, habe da einige Alben, wo mir genau 1 Lied gefällt, da geb ich dann auch gern den Euro aus, um das zu haben (P.S.: Ja, ich bin auch einer der Doofen, die sich PC Spiele noch im Original kaufen :D:D)
  18. Im Zweifel übers Berichtsheft
  19. Reihenfolgen sind seeehr wichtig in solchen Zeugnissen... Halte ich für falsch... Ich habe mich mit einigen Personalern unterhalten und für die müssen die Kunden ganz klar vorne stehen, weil Kunden das A und O sind...
  20. Sehe ich das richtig, dass ich mich da zwei Jahre ausbilden lassen soll und zwar Vollzeit nachdem ich meine FI Ausbildung + 1 Jahr Berufspraxis hinter mich gebracht habe???
  21. Das Teil ist keine 1... Das könnte in Richtung 1 gehen, wenn die Kunden vor den Vorgesetzten aufgelistet wären. So bedeutet es, dass du den Kundenkontakt vermasselt hast, also dass man dich lieber im dunklen Kämmerlein hatte, als an den Kunden zu lassen
  22. Bitte mal erklären und sagen, bei welcher IHK sowas möglich sein soll... Noch nie gehört...
  23. Äh nee, wie hatteste dir das denn vorgestellt? Mal so eben 1 aus der Lieferung abzwacken und dem netten Kaufmann nen Fuffi in die Tasche stecken?

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