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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Ganz im Gegenteil: Das ist goldrichtig. Eigentlich kannst Du in diesen paar Stunden sogar nur die Grundfunktionalität prüfen. Die in der Praxis wichtigen Katastrofentests (Band kaputt; andere Hardware mit anderem Micro-Code für die Komprimierung usw.) schaffst Du in dieser Zeit nicht mal ansatzweise. Und man sollte auch nicht davon ausgehen, dass alle Tests sauber durchlaufen! gruss, timmi
  2. Finde ich nicht. Du hast völlig recht, wenn Du sagst "Deine Projektarbeit ist keine Gruppen Arbeit." Leider reisst das hier immer mehr ein, dass hier die "Hausaufgaben" gemeinsam gemacht werden. Der Antrag ist, aus meiner Sicht, bereits ein Teil desr Projektarbeit. Denn da zeigt sich schon, ob die Start-Voraussetzungen für ein Projekt zumindest rudimentät verstanden wurden. gruss, timmi
  3. Mit diverser Hardware verschiedenster Anbieter und auf etlichen Plattformen. Unter anderem halt auch mit Arcserve und Tapelibrary-Systemen. Das war damals das reizvolle, weil ich von der Grossrechner-Seite komme und auch die dezentrale Welt mit berücksichtigen musste. Besonders spannend war das DR-Konzept dabei. Wir haben mit zwei Mitarbeitern dafür über ein halbes Jahr benötigt. ...Und damit waren wir verdammt schnell. Seitdem amüsiere ich mich immer wieder über Prüflinge, die ihr DS-Konzept offensichtlich niemals wirklich richtig getestet haben. Es ist faszinierend zu sehen, was denen im DR-Fall alles fehlen würde, um überhaupt mit dem Recovern anfangen zu können. Das beginnt schon mit den Checklisten, geht über die Software und endet noch lange nicht bei der fehlenden Bandbeschriftung und dem Katalog. gruss, timmi
  4. Schade, dass ich Dich da nicht prüfen darf. Ein solches Konzept habe ich vor Jahren mal für eine grosse Deutsche Bank gemacht. gruss, timmi (ehemals Spacemanager)
  5. Im Prinzip ist auch das völlig unerheblich: Ein Projekt hat immer einen definierten Auftraggeber (intern oder extern) und endet immer mit der Übergabe / Abnahme durch und an diesen. Ohne zumindest die Komponenten Auftraggeber, Pflichtenheft (oder Lastenheft) und Abnahme ist es schlichtweg kein Projekt. Natürlich gibt es auch noch andere Komponenten eines Projektes, die mal mehr, mal weniger zum Tragen kommen, wie z.B.: Fachkonzept, DV-Konzept, Berichtswesen, Meilensteine, Teilprojektleiter, Arbeitspaketverantwortliche ...usw...usw... gruss, timmi
  6. Du erarbeitest in der Evaluierung das beste Produkt für diesen Anwendungsfall und begründest das auch. Wenn Dein AG das dann aber nicht haben will, DANN ist das seine Sache - und Du nimmst das, was er von Dir verlangt. Schliesslich bist Du Dienstleister! Aber wahrscheinlich wirst Du eh Eure vorhandenen Produkte als günstigste Lösung herausarbeiten; denn es wird erstens seinen Grund haben, warum der damalige Entscheidungsträger diese Lösung gewählt hatte. Und zweitens hat die vorhandene Lösung spätestens bei der Kosten-/Nutzenrechnung wahrscheinlich einen gewaltigen Vorteil. gruss, timmi
  7. Diese "blöden Vorschriften" sind im Allgemeinen Betriebsvereinbarungen. Und die haben durchaus ihren Sinn in der Arbeitsplatzsicherung bereits angestellter Mitarbeiter. Du eierst in Deiner AG-/AN-Argumentation überhaupt ziemlich ziellos umher, wie ich in Deinen anderen Beispielen (Gehaltsvorstellungen) lesen konnte. Sammle doch mal selbst erst einmal ein bisschen praktische Erfahrungen und schnuppere "hinter den Kulissen der Arbeitswelt" herum, bevor Du solche unausgegorenen Sachen hier loslässt. gruss, timmi
  8. Du kannst Doch im Rahmen Deiner "Beratungspflicht" eine ganz normale Evaluierung durchführen und danach Empfehlungen aussprechen. Was der AG dann letztendlich wählt, das ist dann seine Sache. Vielleicht kommst Du ja sogar zu dem Ergebnis, dass Eure vorhandene Installation wirklich die beste Lösung ist. gruss, timmi
  9. Wenn Du dann bitte mal klar schreibst, was Du denn nun hier erwartest! Was verstehst Du unter "Ansatz"? Ich lese aus Deinem Anfangsbeitrag bislang sowas raus wie "Bis hierhin habe ich es ja selbst geschafft. Und jetzt schreibt ihr mal weiter." Was genau möchtest Du wissen? gruss, timmi
  10. Mein lieber Renatus, kaum im Forum aktiv - und schon bis zum Hals im Fettnapf. Wenn Du, was in Foren allgemein üblich ist, erstmal eine Zeitlang mitgelesen hättest, dann wäre Dir bestimmt aufgefallen, dass gerade die von Dir so angepflaumte Tabara (daran ändert auch ein eingestreuter Smiley nix!) eine von denen ist, die durch ihre Konstanz und Fachlichkeit bei der Beantwortung von Fragen hier immer wieder auffallen. So, wie Du hier auftrittst, wirst Du jedoch diejenigen eher abschrecken, die Dir möglicherweise ansonsten geholfen hätten. Ich jedenfalls habe auch keine Lust (mehr), Dir Deine Hausaufgaben hier im Forum zu machen. Die Formulierung des Antrages gehört mit zur Abschlussprüfung - also zu Deinen Aufgaben. ...Dann mach' mal schön! gruss, timmi
  11. Es gibt sogar 4 verschiedene Arten, einen Projektantrag zu bewerten: genehmigt genehmigt mit Hinweisen abgelehnt abgelehnt mit Hinweisen Je nachdem, wie Dein Antrag beschieden wurde, kannst Du das Thema beibehalten, musst jedoch bei der Durchführung die "Hinweise" beachten; kannst das selbe oder ein anderes Thema für den neuen Antrag wählen; oder Du musst ein ganz anderes Thema wählen. Das sollte in der Begründung des (ablehnenden) PA aber explizit drinstehen. Falls der Antrag zum 2. Mal nicht genehmigt wird, dann kannst Du erst im nächsten Prüfungszyklus, also ein halbes Jahr später, einen neuen Anlauf nehmen. gruss, timmi
  12. Falsches Bild! Sieh es doch besser so: Du hast in der Wüste Deines (Noch-)Nicht-Wissens etliche Oasen geschaffen. Und jetzt sollen die Kamele bei der Prüfung doch zusehen, dass sie diese Oasen finden. Das ist (leider) ganz normal. Denn die Zwischenprüfungen nehmen keinerlei Rücksicht darauf, wie weit Du bereits im gesamten Lehrstoff gekommen bist. Zur Zeit kann man die Zwischenprüfungen nur als eine Art Generalprobe ansehen, bei der die Schauspieler aber erst die Hälfte ihres Textes kennen. Die ZP ist also eher eine Art Stellprobe, wie man im Theater sagen würde. Den einzigen Nutzeffekt, den ich in ihr überhaupt sehen kann ist, dass der Prüfling vor der eigentlichen AP zumindest schon mal das Ambiente einer solchen Prüfung kennenlernen konnte. gruss, timmi
  13. Das Problem ist, dass hier immer wieder "die" IHK genannt wird - die es nicht gibt. Das Handling in fast allen Sachen ist von IHK zu IHK, ja, von PA zu PA, oft sehr unterschiedlich. Darum bedaure ich es ja auch so, wenn Forumsmitglieder weder ihre Fachrichtung noch ihren Wohnort (zuständige IHK) im Benutzerprofil eintragen. Dadurch gibt es immer wieder diese unnötigen Verwirrungen und Nachfragen. gruss, timmi
  14. Ich würde dieses Projekt als nicht FISI-spezifisch genug ablehnen. Auch wenn das keine "reine" AE-Sache ist, so ist der Schwerpunkt doch eindeutig bei der Anwendungsentwicklung zu sehen. --> §15 gruss, timmi
  15. Und warum sollten Dir Prüfer, Azubis und fertige Fachinformatiker hier im Forum unisono etwas anderes raten? Um Dir zu schaden?!? Denk' mal drüber nach! gruss, timmi ("schon seit vielen Jahren Prüfer")
  16. Ich gehe mal davon aus, dass Du selbsstständig in der Lage bist, die "Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik" zu lesen. Speziell den §15 kann ich Dir empfehlen. Was Du daraus machst und wie DU das Wort Wirschaftlichkeit interpretierst, das ist dann ganz alleine Deine Sache. gruss, timmi
  17. Sehr merkwürdige "Begründung". Qualifiziert und hilfreich ist sie nicht. gruss, timmi (rätselnd)
  18. Da ich kein AE-ler bin, kann ich inhaltlich leider kaum etwas dazu sagen. Aber wie lautet denn der offizielle Text der Ablehnung? Ich weiss nämlich wirklich nicht, was das "Niveau einer Zwischenprüfung" sein soll. Das Problem der ZP ist es ja gerade, dass das Niveau halt nicht unter dem der Abschlussprüfungen liegt - obwohl erst ein Teil des Lehrstoffes vermittelt wurde. gruss, timmi (konfus)
  19. Das sind "Hinweise", nicht "Auflagen". Wie auch immer: Ich halte es für unschön seitens eines PA, den Antragsteller nicht daraufhinzuweisen, dass der PA davon ausgeht, dass die gem. Prüfungsordnung geforderte Kosten-/Nutzenbetrachtung implizit im Antrag vorhanden sei und spätestens in der Doku dann explizit vorkommt. Andererseits kann ich (inzwischen) auch PAs verstehen, die nicht (mehr) einsehen, hier die Hausaufgaben ihrer Prüflinge zu machen. Auf jeden Fall ist die K/N-Analyse unabdingbar im Projekt. Fehlt sie, dann muss der PA bei der Benotung hier Abzüge machen. gruss, timmi
  20. Eine schwierige Frage, denn es gibt verschiedene Projektmanagementsysteme - und alle unterscheiden sich da ein wenig. Aber ich vermute doch mal, dass bei Euch im Unternehmen eine (merkwürdige) Spezialform existiert, die sich in "offiziellen" PMSen nicht wiederfinden lässt. Wie willst Du denn ohne festgeschriebenes Pflichtenheft (manchmal auch Lastenheft genannt) die Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers nachvollziehbar festschreiben? Denn nach der "reinen Lehre" endet seine Mitsprache direkt nach dem Pflichtenheft. Und ein DV-Konzept ist üblicherweise nix anderes, als die "Übersetzung" des Fachkonzeptes in die "spezifische EDV-Sprache". Natürlich wird auch bei uns in der Firma nicht jedes winzige Projektileinchen streng nach PMS durchgeführt. Aber Du sollt in Deinem Prüfungs-Projekt ja beweisen, dass Du neben der Fachlichkeit auch das Projektmanagement beherrscht. Also wirst Du Dich da dann auch an die "reine Lehre" halten müssen: Du brauchst also einen Auftraggeber, ein Pflichtenheft, ein Fachkonzept (auf das DV-Konzept kannst Du wahrscheinlich verzichten) und - direkt aus dem Fachkonzept abgeleitet - ein Testkonzept. Das Projekt endet, wie alle Projekte, dann mit der Übergabe an den Auftraggeber und dessen Abnahme gemäss dem Pflichtenheft. Dabei übergibst Du das Projektergebnis, die Doku, alle Testprotokolle und lässt Dir von ihm unterschreiben, dass alles zu seiner Zufriedenheit gelaufen ist. gruss, timmi
  21. Na, DAS finde ich doch mal selbstlos: Erst mehrere Sätze beim U-Form-Verlag kaufen und sie dann anschliessend verschenken!?! Denn dass Du als EDV-ler Raubkopien anfertigst, sie weitergibst und das dann auch noch in einem öffentlichen Forum kundtust ... So dumm wirst Du ja wohl nicht sein. gruss, timmi (skeptisch)
  22. Also, ich habe mitnichten den kompletten Antrag gelesen (das mache ich nie); aber mir fiel beim Überfliegen doch auf, dass Du offensichtlich ein DV-Konzept erstellst, ohne vorher ein Pflichten- (oder Lasten-) Heft erstellt zu haben. Selbst wenn man annimmt, dass das implizit im Punkt 1 enthalten ist, dann fehlt immer noch das Fachkonzept, aus dem ein DV-Konzept schlussendlich erstellt wird. Es wäre geschickter, diese beiden Begriffe reinzubringen, damit der Ablauf wieder der "reinen Lehre" des Projectmanagements entspricht. Btw., Du erstellst kein Test-Szenario sondern ein Testkonzept. gruss, timmi
  23. Hihi - Alle Jahre wieder ... gruss, timmi
  24. Das ist richtig. Aber aus Deinem Antrag geht das nicht klar hervor; Du formulierst ungeschickt, wenn Du sagst: "Der Webserver soll aufgrund der besseren Anbindung bei einem Provider aufgestellt werden. Die Hard- und Software wird hierbei von der Firma XY geliefert. Zur Absicherung des Webservers soll eine Firewall eingesetzt werden. Diese muss entsprechend der Anforderungen und des Bedarfs von XY konfiguriert werden." Da sind zu viele Vorgaben drin; d.h., dass Du selbst kaum noch Entscheidungsfreiraum hast: beim Provider aufgestellt, HW + SW wird geliefert, entsprechend Anforderungen ... Selbst wenn Dein Projekt komplex genug ist und Eigenleistung genug beinhaltet, so ist das vom zuständigen PA nur reinzuinterpretieren. Es ist immer geschickter, die Eigenleistungen (Alternativen, Entscheidungen) im Antrag deutlich rauszustreichen. gruss, timmi

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