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timmi-bonn

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  1. Du meinst laufschrift, nehme ich an? SMS ist ein Service, wie der name schon sagt - also etwas anderes. Das Problem ist, dass du eine dynamische Anwendung brauchst. Du willst während der Vorführung noch in den Lauftext eingreifen können, nicht wahr? Dazu fällt mir eigentlich auch nur ein Diaprojektor für die statischen Bilder und ein zusätzlicher Beamer am PC mit einem entsprechenden Progrämmileinchen (das sollte sich doch wohl schnell schreiben lassen, oder?) ein, auf dem Du Laufschrift additiv mit auf die Leinwand wirfst. gruss timmi
  2. Huch?!? Ich dachte bislang, ihr wollt hier ernstgenommen werden. Das Erwachsen-Werden fängt also erst nach der Gesellenprüfung an? Oder wie darf ich das jetzt verstehen? gruss timmi (verwirrt)
  3. Der Dumme ist immer der, der nichts daran tut, um das zu ändern. gruss timmi
  4. Hast Du schon mal bei der zuständigen IHK angefragt? Die beraten in solchen Fällen auch gerne. Ausserdem kennen die die Ausbildungsbetriebe in ihrem Kammerbezirk. Vielleicht lässt sich ja da was machen. gruss, timmi
  5. Frage sie doch mal, ob sie Dir das auch formlos schriftlich gibt (kurze Email oder ein Fax reicht). Denn ich bin ziemlich sicher, das diese Frau später von dieser Aussage nicht mehr allzu viel wissen wird. Dass Du hier eine Rechtsicherheit brauchst, das sollte sie ja gerade noch verstehen können. Vielleicht empfiehlst Du ihr ja auch eine kurze Rückfrage beim zuständigen Prüfungsausschuss. In Bonn zählt übrigens nur der reine Text zum verlangten Umfang der Doku; keine Inhaltsverzeichnisse, Anhänge, Glossare, Formulare usw. gruss, timmi
  6. Und damit also auch die Azubis selbst. gruss, timmi
  7. "Die" IHK ist aber der falsche Adressat für deinen Ärger. Hier musst du dich an deine eigene nase fassen und dich fragen, warum du dich nicht früher darum gekümmert hast, den Rahmenlehrplan kennenzulernen und darauf zu achten, dass auch alle Inhalte in Betrieb und Schule durchgenommen werden. Gerade bei der Projektarbeit ist das für mich um so unverständlicher, weil ihr das Präsentieren ja, wie du schreibst, geübt habt. Da wäre es doch nur naheliegend, dass wenigstens einer der Azubis sich gemeldet hätte, um darauf hin zu weisen, dass bei der Dokumentation noch Lücken existieren. Und dass Doku und Präsi am Ende der Ausbildung "drohen", das sollte jedem Azubi bekannt gewesen sein. Darum bin ich so fassungslos. Jetzt auf "die IHK" zu schimpfen, das finde ich billig. Als erwachsener Mensch solltest du auch in der Lage sein, Selbstkritik zu üben. gruss, timmi
  8. Ich weiss ja nicht, in welchen "Ecken" Du das aufgeschnappt hast. Aber so pauschal ist das Unfug. ... Und was heisst eigentlich "von den IHKn nicht gern gesehen"??? ... ist in der Ausbildung ganz gewaltig etwas schiefgelaufen. Denn sowohl Azubi als auch Ausbildungsbetrieb als auch die Schulen wissen, dass die Abschlussprüfung eine Projekt-Durchführung inkl. Dokumentation beinhaltet. Also darf der PA (nicht "die IHK") doch wohl davon ausgehen, dass in der Zeitplanung für Projekt und Doku nicht auch noch Lernzeit für neue Lerninhalte mit drin steckt. Und daher ist das durchaus ein realistischesr Wert für jemanden, der weiss, worauf er bei der Durchführung des Projektes im Hinblick auf die Doku achten muss. Falscher Ansatz. (s.o.) Ja, Völlig! Du tust ja gerade so, als ob alle Azubis am Ende ihrer Ausbildung plötzlich von der für sie völlig neuen Tatsache überrascht werden, dass sie ein Projekt durchführen und dokumentieren müssen. Btw., kleiner Tip, bevor Du dann wieder aus allen Wolken fällst: Das projekt muss auch noch dem PA präsentiert werden; und anschliessend folgt noch ein sogenanntes Fachgespräch darüber. gruss, timmi (fassungslos)
  9. Um eben nicht immer wieder in allen Threads suchen zu müssen, darum "ins Profil" bitte. gruss timmi
  10. Man reiche mir meine Kristallkugel ... Schreibe "Deine" IHK doch mal ins Profil, bitte! gruss, timmi
  11. Ich weiss ja nicht, wie die vielen anderen PAs das sehen; wir prüfen hier jedenfalls durchaus nach, ob die Zeiten überhaupt plausibel sind. Ganz so leger würde ich das also wirklich nicht sehen. gruss, timmi
  12. Du solltest Dich von einem (oder mehreren) unabhängigen Versicherungs-Agenten beraten lassen. gruss timmi
  13. Oh, es kann für die alten Hasen manchmal ganz interessant sein, was sie selbst, die Abteilung oder die Firma auf einen Neuling für einen ersten Eindruck machen. gruss timmi
  14. Wenn auch nur ein Bruchteil der Zeit, die hier über das "Frisieren" des Tabellenbuchs insgesanmt bereits verbraucht wurde, für's Lernen angewendet worden wäre, dann hätte eigentlich jeder Teilnehmer an diesen Diskussionen das Tabellenbuch inzwischen auswendig können. gruss timmi (ohne Smiley)
  15. Er kann aber eine Abmahnung schreiben. Und bei der 2. Abmahnung hat der AN dann echte Probleme. gruss timmi
  16. Ich weiss; das war bei mir damals auch so. Die IHK Bonn schreibt nix dazu vor; also sind Block- oder Flattersatz beide erlaubt. (Rein theoretisch wären also auch rechtsbündig und zentriert OK.) Ca. 95 Prozent aller Dokus, die ich in den letzten Jahren zum Bewerten auf den Schreibtisch gekriegt habe, die waren im Flattersatz (linksbündig ) formatiert. Ich persönlich lese den auch lieber als Blocksatz, welcher manchmal zu unnatürlichen "Löchern" neigt. Aber das ist eine rein subjektive Vorliebe. gruss timmi
  17. Ich habe mich hier in Bonn auch schon ein paar Mal darüber gewundert, dass die Prüfungsordnung nicht im Downloadbereich zu finden ist. Sie ist ja schliesslich kein Geheimnis - im Gegenteil! Die Form-Vorschriften sind allerdings eigentlich nie Bestandteil der Prüfungsordnung. Dazu geben die IHKn üblicherweise sogenannte Handreichungen an die Azubis raus, in denen all das genau erklärt wird. Hier ist die IHK Bonn vorbildlich: Die aktuelle Handreichung für die IT-Berufe hat z.B. inzwischen einen Umfang von 32 Seiten erreicht. Darin gibt es u.a. Hinweise zu den Themen: Prüfungsstruktur Bestandteile der Abschlussprüfung Ablauf der Prüfung Zeitplan zur Abschlussprüfung Das Prüfungsverfahren Allgemeine Hinweise zum betrieblichen Projekt Anforderungen an das Projekt Bearbeitungszeit Projektinhalte Projektantrag Form des Projektantrags Inhalt des Projektantrags Genehmigungsverfahren Anforderungskatalog für einen Projektantrag (Checkliste) Projektdurchführung Projektdokumentation Bewertung der Projektarbeit/Projektdokumentation Präsentation und Fachgespräch Bewertung von Präsentation und Fachgespräch Bewertungsmatrix für die Projektdokumentation Bewertung Präsentation und Fachgespräch Noten- und Punkteschlüssel zur Bewertung der Prüfungsleistungen gruss timmi
  18. In Bonn ist vorgeschrieben (FISI): die vorgeschriebene Schriftgröße ist 12 Punkt (entspricht Arial 11); der Zeilenabstand ist 1 ½-zeilig. Der Ausdruck hat einseitig zu erfolgen. Aber das gilt halt nur für Bonn. Da aerosol seinen Wohnort (zust. IHK) nicht im Profil eingetragen hat, wird er (/sie?) hier auch keine definitive Antwort erhalten können. @eXistence: Bist Du ausgebildetet Typograph oder redigierst Du häufig wissenschaftliche Texte, dass Du Deine Meinung so als unumstössliches Credo hinstellst? gruss, timmi
  19. Entschuldigung, wenn das falsch rüberkam. Aber das war wirklich nur als Lernfrage von mir gedacht gewesen. Für mich war ein GUI immer nur als die (Schnittstelle zur) grafische Oberfläche definiert. Und daher wollte ich gerne wissen, ob sich diese Definition inzwischen vielleicht geändert hat. Das oben Beschriebene hätte ich als Plausibilitätsprüfung hinter einem GUI definiert. ... Und jetzt weiss ich immer noch nicht, ob das nun (noch) richtig ist oder nicht. gruss, timmi (lernbegierig)
  20. Da wäre ich mal sehr vorsichtig! Ich will Dir ja keine Illusionen rauben; aber der genehmigende PA kann durchaus die Meinung vertreten haben, dass Du die Prüfungsordnung kennst (solltest Du ja schliesslich eigentlich auch!) und die nicht explizit im Antrag aufgeführten Punkte schon implizit vorhanden sind und in der Doku dann klar rauskommen werden. Der PA begibt sich immer auf eine Gratwanderung, wenn er mit allzu vielen "Hinweisen" bereits einen Teil der Hausaufgaben des Kandidaten macht. Zum Thema Kunde: Ein Projekt benötigt keinen Kunden. Die äquivalente Rolle dort ist der Auftraggeber. Dieser initiiert das Projekt und mit der Übergabe an ihn endet das Projekt. Ob der AG intern oder extern ist, das spielt für ein Projekt überhaupt keine Rolle. Die Begriffe Kunde und Auftraggeber werden hier fast täglich von irgendwem verwechselt. Du bist also in guter Gesellschaft. gruss timmi
  21. Wie sonst willst Du denn testen??? Du testest schliesslich immer gegen Fehler - und nicht auf Funktionieren (ausser im reinen Anschalt-Test). Was, wenn nicht mögliche Fehler, sollte Deine Testmatrix denn sonst wohl enthalten? Was verstehst Du eigentlich unter einem Test-Konzept? gruss timmi
  22. Bist du sicher? Eine Plausibilitätsprüfung kann (/ sollte sinnvollerweise) zwar durchaus Bestandteil eines GUI sein - muss es aber doch nicht zwingend (per Definition), oder? gruss, timmi (verwundert)
  23. Da der Test zum Projekt gehört, gehört er auch in die Projekt-Planung. Hier musst Du evtl. noch kurz begründen, warum Du genau diese Testumgebung für geeignet hälst, um allgemein gültige Aussagen zur QS treffen zu können. gruss, timmi
  24. Das ist eine unzulässige - und damit eventuell gefährliche - Pauschalierung. Denn das wird von IHK zu IHK anders gehandhabt. gruss timmi

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