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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Da Du Deinen Wohnort (zuständige IHK) nicht angegeben hast, ist Dein Beitrag wenig hilfreich. Denn das ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Abgesehen davon: Geht doch in Eurem eigenen Interesse sorgfältig mit diesen Nachweisen um!! (--> Suchfunktion) gruss, timmi
  2. Huch?!? Was für "Zettel" waren das denn? gruss, timmi
  3. Auf welcher? In Bonn sind die obligatorisch: Keine Berichtshefte - keine Prüfung. gruss, timmi
  4. Aus bewertungstechnischen Gründen ist es mir als Prüfer nicht möglich, eine solche Projektarbeit zu benoten. ---> Du hast ein neues Problem!! gruss, timmi
  5. Na, dann wollen wir jetzt mal die Daumen drücken, daß die Essener Kollegen die Version "Punkteabzug" der Variante "KO-Kriterium" vorziehen. gruss, timmi
  6. Genau darum hat die IHK Bonn nicht nur ein Abgabedatum, sondern auch eine Deadline-Zeit vorgegeben. gruss, timmi
  7. Nicht nur. Als referentielle Integrität bezeichnet man im weiteren Sinne auch die Konsistenz logisch zusammengehöriger Daten (-banken), die physisch nicht verknüpft sind, deren Inhalte aber nicht unabhängig voneinander verändert werden dürfen. Das ist z.B. bei hierarchischen Datenbankstrukturen (IMS, CICS usw.) oft der Fall. gruss, timmi
  8. Du hast Recht! Dieses Thema wurde daher damals auch heiss hier diskutiert. gruss, timmi
  9. Hach, wie ich solche Formulierungen liebe ... Sei doch, bitte, so lieb, und nenne mir Deine "gut unterrichtete Quelle" - bevor ich vor lauter Neugierde platze. gruss, timmi
  10. Ich habe zwar auch "aus dem Bauch heraus" das Gefuehl, daß heute wesentlich milder benotet wird als noch vor 2 Jahren. Aber das ist, natuerlich, nur ein Gefuehl. Es gibt viel zu viele Faktoren, die eine solche Beurteilung rein subjektiv sein lassen. Da ist alleine schon mal der Punkt, dass jeder Themen hat, die ihm selbst mehr liegen - oder halt nicht. Dann spielt der Zufall eine grosse Rolle: kurz zuvor zufaellig einen Artikel darueber gelesen oder ein solches Projekt in der Firma mitbekommen. usw. usw... gruss, timmi
  11. Ueblicherweise kommt kein ProjectManagementSystem ohne Pflichtenheft aus (ich kenne zumindest keins). Aber explizit wird es weder in der alten Bewertungsmatrix der IHK Bonn erwaehnt, noch findet es sich auf der neuen. (DIE Bewertungsmatrix gibt es uebrigens nicht!) Die neue Bewertungsmatrix der IHK Bonn für FIs werde ich bekannt machen, sobald die letzten Diskussionen darueber endlich vorbei sind. Offensichtlich gibt es dazu noch erheblichen Diskussionsbedarf, denn heute abend findet deshalb noch eine PA-Plenumssitzung statt. ...Und das, nachdem ich bereits 3 Arbeiten nach der neuen Matrix benotet habe. :confused: Ich bin "not very amused". gruss, timmi
  12. Wir in Bonn moechten den Antrag gerne mit der Doku zusammen kriegen. Dann ist es einfacher festzustellen, ob eventuelle "Hinweise" auch wirklich beruecksichtigt wurden. Aber darauf weisen wir auch auf einem Handout hin. Und falls wirklich mal jemand den Antrag nicht beifuegt, dann ist das auch kein Beinbruch. Dann müssen wir halt ein wenig in unserer Ablage wuehlen. gruss, timmi
  13. Ihr immer mit Euren japanischen Bemassungen. Ich stehe da mehr auf 80-er 2-Zylinder. gruß, timmi
  14. Stelle Dir doch bloss mal vor, jemand wuerde wirklich den Text seiner Doku so regenbogen-bunt formatieren. Wie gesagt: Farbe wirkt nur da gut, wo sie gezielt eingesetzt wird. Umkehrschluss: Der Einsatz von Farbe birgt zusaetzliche Gefahren. gruss, timmi
  15. ... und sich das schriftlich geben lassen. Und selbst dann ist noch nicht gewährleistet, daß die Prüfungsaufsicht ein modifiziertes Tabellenbuch durchgehen läßt. Für mich als PA-Mitglied ist höchstes Ziel die Chancengleichheit aller. Das ist meiner Meinung nach wirklich nur mit einem jungfräulichen Buch zu garantieren. Wie gesagt: Es ist und bleibt eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft. gruß, timmi
  16. Ein schönes Beispiel dafür, daß Farbe Vorteile hat - aber auch sehr gefährlich sein kann. gruss, timmi
  17. Dieser ganze Thread bestätigt doch meine These, daß jegliche Modifikation des Tabellenbuches ein Risiko birgt. Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob es denn nun besser sei, das Buch mit Zusatzinformationen jeglicher Art zu füllen - oder halt nicht. Letztlich ist das eine Frage der Risiko-Einschätzung und -bereitschaft. Ich würde es niemals riskieren, wegen eines modifizierten Tabellenbuches von einer Prüfung ausgeschlossen zu werden. Ob berechtigt oder nicht, das bleibt sich in den Auswirkungen zunächst einmal völlig gleich. Und ich würde - auf der anderen Seite - als Prüfungsaufsicht ganz bestimmt viel Ärger machen, falls ich ein solches "Werk" bemerke. gruss, timmi
  18. Hi, ich habe mal ein bisschen danach gegoogelt und folgendes dazu gefunden: "Sy entführt Ehemann und Geliebte und zwingt sie, für Sexphotos zu posieren, doch er tut nur so, als würde er Photos machen." (Quelle hier) Ich vermute aus dem Kontext heraus mal, daß Sy "seine Familie" nicht besudeln will. gruss, timmi
  19. Für alle diejenigen, die auch zu faul sind, die Suchfunktion des Forums zu nutzen: - - - - - - - Zitat Anfang - - - - - - - IHK-GBA-News Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung IT-Berufe Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei. Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 - - - - - - - Zitat Ende - - - - - - - gruss, timmi
  20. Ich bin glücklich, daß unsere IHK hier seit diesem unseligen Vorfall die Unterlagen nicht mehr vor der Prüfung an die PAs verteilt. So kann mich auch niemand verdächtigen, ich hätte geplappert. Ich hätte übrigens überhaupt kein Verständnis dafür, wenn andere IHKn das nach der leidvollen Erfahrung von damals anders handhaben sollten. gruss, timmi
  21. Dito in Bonn. ... Wie ich ja bereits vor kurzem hier ausfuehrlichst geschrieben hatte (--> Suchfunktion), gruss, timmi
  22. Die beiden Aussagen dieses Satzes sind ein Widerspruch in sich selbst. Warum sollte diese "freundliche Dame" Dich belogen haben? In Bonn ist das genauso: Glossar und Literaturhinweise gehören in den Anhang. gruß, timmi
  23. Ach ja, so'ne Ural hatte ein Bekannter von mir auch mal. Knuuuuuutsch, timmi
  24. In der aktuellen c't ist da einiges drüber drin. gruss, timmi
  25. ??? Hupps?!? Wie kommst Du da denn drauf? Da hast Du etwas falsch verstanden: Ein sauberes Fachkonzept ist beinahe schon ein fertiges Test-Konzept. ...Welches Du dann natürlich erst in der Testfase benutzt. Was willst Du vorher auch testen? Da hast Du schon Recht. Allens Chlor? gruß, timmi

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