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MarcoDrost

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Alle Inhalte von MarcoDrost

  1. Ich glaube nicht, dass eine Umschulung Dein Problem löst. Je nachdem wo Du zwischenzeitlich beschäftigt warst, wird es mehr oder weniger schwer einen Wiedereinstieg in die IT zu finden. In welchem Bereich/welchen Bereichen hast Du seit Deiner Ausbildung gearbeitet? Bist Du aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis?
  2. Interessanter als Deine Frage finde ich die Tatsache, dass Du als gelernter DV-Kaufmann eine weitere Ausbildung zum Fachinformatiker absolvieren willst. Macht das wirklich Sinn? Der DV-Kaufmann war schliesslich die "Vorgänger"-Ausbildung.
  3. Bei einem Wechsel nach zwei bis fünf Jahren würde ich auch nicht unbedingt von einem Jobhopper reden. Hier ist die Situation jedoch anders: Im Lebenslauf würde das dann so aussehen: 1. Arbeitgeber - 1 Jahr 2. Arbeitgeber - 2 Jahre 3. Arbeitgeber - 0,x Jahre Personaler bemängeln an diesen Lebensläufen, dass die Kandidaten nur Positionen sammeln statt Ergebnisse. Wer jede Stelle nur kurze Zeit ausfüllt und sich dann für einen neuen Job entscheidet, kann seine Arbeit nicht unbedingt nachhaltig in Erfolge umsetzen. So bleibt er den Beweis schuldig, dass die eigenen Konzepte auch richtig waren. Das ist natürlich etwas. Nichtsdestotrotz solltest Du Dich mit einen möglichen neuen Arbeitgeber intensiv beschäftigen, damit Du keinen „Fehlgriff“ machst.
  4. Dem würde ich pauschal nicht zustimmen. Beim Thema Gehalt gibt es zwar nichts, was es nicht gibt. Beispiel: Die Bandbreite der Einstiegsgehälter nach der Ausbildung für einen Fachinformatiker liegt irgendwo zwischen 25 und 35 TEUR. Und auch da gibt es Ausreißer nach oben und nach unten. Wenn die Aussage zuträfe, würden sich alle Arbeitnehmer jedes Jahr oder auch jeden Monat um eine neue Stelle bemühen. Dem ist jedoch nicht so. Denn Unternehmen schauen u.a. auch darauf, wie lange ein Mitarbeiter seinen Arbeitgebern der Vergangenheit treu war. Wärst Du nach Deiner Ausbildung mit einem Gehalt von 25 TEUR eingestiegen und man hätte es zwischenzeitlich nicht angepasst, so wäre bei einem Wechsel auch eine Steigerung um 30% möglich. Allerdings hättest Du dann „nur“ 32,5 TEUR. Das Angebot, welches Dir von Deinem aktuellen Arbeitgeber vorliegt, finde ich (unabhängig von der Branche, der Region und der Unternehmensgröße) ganz gut. Man bietet Dir nach zwei Jahren die Aufhebung der Befristung und eine Gehaltserhöhung von knapp 15%! Das halte ich das für fair. An Deiner Stelle würde ich in Erwägung ziehen, das Angebot anzunehmen. Ein wenig Konstanz täte Deinem Lebenslauf ganz gut. Denn wenn es bei einem neuen Arbeitgeber (aus welchen Gründen auch immer) nicht klappt, dann kann leicht der Eindruck eines „Job-Hoppers“ entstehen.
  5. DGB-Jugend ~ Probezeit Ich bin mir nicht sicher, ob es der richtige Weg ist, aber was hältst Du davon, Deinen Ausbilder auf die Gerüchte anzusprechen?
  6. Nichts für ungut, aber Dein Zeugnis liest sich wie eine Aneinanderreihung einzelner Formulierungen aus dem Internet. Dem Zeugnis fehlt die Struktur. Lass es besser von jemanden aus der Personalabteilung schreiben. Personaler schrauben schließlich auch nicht an Ihrem Rechner herum. Drei kleine Beispiele: Ich vermute, dass Du bereits Deine Ausbildung bei Deinem aktuellen Arbeitgeber gemacht hast. Das geht aus diesem Satz jedoch nicht eindeutig hervor. Besser ist: „Herr XXX, geboren am xx.xx.19xx, ist am xx.xx.20xx als Auszubildender im Beruf Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung in unser Unternehmen eingetreten. Am 17. Juni 2011 hat er seine Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen. Über diese Ausbildung liegt ein gesondertes Zeugnis vor. Herr XXX wurde anschließend in ein Angestelltenverhältnis übernommen.“ Was ist ein von fachlicher Kompetenz geprägtes Verhalten? Üblicher Weise beschreibt man ein gutes Sozialverhalten anders. Zum Beispiel: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Externen ist immer einwandfrei. Wegen seines freundlichen und verbindlichen Auftretens ist er stets ein sehr geschätzter Ansprechpartner.“ oder „Herrn xxx persönliches Verhalten ist stets vorbildlich. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern ist er anerkannt und sehr geschätzt. Er fördert aktiv die gute Zusammenarbeit, übt und akzeptiert sachliche Kritik, ist stets hilfsbereit und stellt, wenn erforderlich, persönliche Interessen zurück.“. Hoffen und wünschen? Klingt alles komisch. Vertrauter sind mir Formulierungen wie beispielsweise: „Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Herrn XXX erstellt. Wir bedanken uns bei ihm für seine bisher geleistete stets sehr gute Arbeit und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.“. Noch einmal: Es reicht meines Erachtens nach nicht, wenn Du an einigen Stellen nachbesserst. Lass Dir das Zeugnis am besten von einem kundigen Personaler ausstellen. Selbst ich fühle mich in dem Bereich nicht sicher und würde mir im Fall der Fälle professionelle Hilfe holen. Zu Deiner Zusatzfrage: Nein.
  7. Personaldienstleister sind in der Regel spezialisiert. Häufig bezieht sich die Spezialisierung auf die Branche und/oder Region. Es gibt nur wenige Unternehmen, die branchenübergreifend und (inter)national tätig sind. Einige (der großen) Unternehmen beschränken sich auch auf die Vermittlung von Führungskräften. Aufgrund der Spezialisierung erhalten die Personaldienstleister ihre Anfragen von Unternehmen. Insofern lässt sich Deine Frage nur mit einer Gegenfrage beantworten. Wie sind Deine beruflichen Wünsch und Vorstellungen? Wenn Du Dir die Frage beantwortet hast, weiß Du auch welcher Dienstleister für die der richtige sein kann.
  8. Du hast es wahrscheinlich schon geahnt: Das sehe ich anders. Wird man nach dem Versand seiner Unterlagen als Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, hat man als Bewerber die erste Hürde auf dem Weg zu einer neuen Einstellung erfolgreich genommen. Vieles von dem, was Du schreibst, bezieht sich auf das Vorstellungsgespräch. Der TE fragt jedoch, welche Unterlagen er seiner Bewerbung beifügen muss, damit er zu einem Gespräch eingeladen wird. Insofern beschränke ich mich bei meiner Antwort auf die relevanten Punkte. Ich habe mich bereits geäußert, warum ich den Versand aller Zeugnisse für sinnvoll halte und möchte mich nicht wiederholen. Ergänzend schicke ich folgendes nach: Was macht ein Bewerber, dessen letztes Arbeitszeugnis aufgrund irgendwelcher Zu- und Umstände nicht ganz so gut ausgefallen ist? Was macht ein Bewerber, von dem sich der letzte Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen in der Probezeit getrennt hat? Und so weiter und so fort. Soll man in diesen Fällen etwa dann das letzte „richtige“ (=gute) Zeugnis mit senden? Glaubst Du wirklich, dass Personaler so oberflächlich arbeiten? Was für Dich auf den ersten Blick zeitökonomisch bedeutet, halte ich für oberflächlich. Die Bearbeitung von Bewerbungsunterlagen nimmt tatsächlich einiges an Zeit in Anspruch. Allerdings haben sich zum einen die Zeiten geändert und Unternehmen erhalten längst nicht mehr so viele Bewerbungen, wie „in der guten alten Zeit“. Zum anderen sind Personaler sehr wohl in der Lage Bewerbungsunterlagen zügig zu erfassen und bewerten. Dazu werden Techniken wie die Positiv- oder Negativauswahl angewendet. Sucht man beispielsweise einen Mitarbeiter mit umfangreicher Erfahrung in Java oder VMware, kann man relativ zügig alle Bewerber aussortieren, die nicht über diese Kenntnisse verfügen. Dadurch gewinnt man Zeit für die passenden Bewerbungen. Wenn Du meinst, dass sich viele Personaler bei Ihrer Entscheidung auf ihr Bauchgefühl verlassen, dann mag das vielleicht für einige Unternehmen stimmen. In meinem mittelständischen Kundenkreis arbeite ich jedoch mit Profis zusammen, die Handwerk verstehen. Da ein Bewerber im Vorfeld nicht weiß, nach welchen Kriterien die Personalauswahl im Unternehmen erfolgt, kann ich jedem nur eine „professionelle“ Einstellung zur Erstellung der Unterlagen empfehlen. Wie soll ich Dich verstehen? Ich glaube nicht, dass Du unwahre Angaben in den Bewerbungsunterlagen für legitim hältst, oder?
  9. Ich denke, dass wir so nicht weiterkommen. Aus diesem Grund schiebe ich noch ein paar Gedanken nach: Selbstverständlich bleibt es jedem überlassen nur die letzten Zeugnisse einer Bewerbung beizufügen. Es gibt mit Sicherheit auch zahlreiche Fälle, in denen eine Bewerbung mit „nur“ selektierten Zeugnissen zum Erfolg geführt hat. Mehr noch: Es gibt sehr viele Fälle, in denen einer Bewerbung alle Arbeitszeugnisse beigefügt würden und der Kandidat wurde trotzdem nicht eingestellt. Trotzdem sollte man es sich nicht zu einfach machen, wenn man sich auf seinen Traumjob bei seinem favorisierten Arbeitgeber bewirbt. Der Volksmund sagt „Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“. Die Bewerbung muss also dem Arbeitgeber gefallen und nicht dem Bewerber. Deshalb stellt sich die Frage, welche Vor- und Nachteile es für den Personaler mit sich bringt, wenn man nur selektierte oder alle Arbeitszeugnisse sendet. Dazu muss man wissen, was ein Arbeitgeber mit den Zeugnissen macht. In der Regel dienen die Zeugnisse zur Prüfung der Angaben im Lebenslauf und ermöglichen dem Personaler einen ersten Einblick in die Leistungsbeurteilung des Bewerbers. Fügt man einer Bewerbung nur ein Arbeitszeugnis bei, fällt dem Personaler eine objektive Beurteilung schwer. Erst eine größere Anzahl an Arbeitszeugnissen ermöglicht eine objektivere Betrachtung der Leistungsbeurteilungen. Sind die Leistungen eines Arbeitnehmers in allen Zeugnissen stets zur vollsten Zufriedenheit, sagt das mehr aus, als wenn es nur in wenigen Zeugnissen vorkommt. In einer „Kette“ von Zeugnissen lässt sich eventuell auch die Entwicklung eines Bewerbers erkennen. Falls jemand beispielsweise in der Schule nur „ausreichend“ war, kann es sein, dass er im Job von Stelle zu Stelle über sich hinauswuchs und in den letzten Unternehmen, bei denen er beschäftigt war, zu den Leistungsträgern gehörte. Solche und ähnliche Einblicke erhält man als Personaler nur, wenn man mehrere Zeugnisse vorliegen hat. Der andere Punkt ist etwas heikler. Manchmal greifen Bewerber, die eine Vielzahl von erfolglosen Bewerbungen versendet haben, auch zu härteren Mitteln um endlich eine Stelle zu erhalten. Sie verschönern ihren Lebenslauf und polieren ihn mit unwahren Angaben auf. Meine Diskretion verbietet es mir an dieser Stelle mehr zu schreiben. Nur so viel sei erwähnt: Auch ich bin bereits einem Bewerber auf den Leim gegangen und bin im Laufe der Zeit kritischer geworden. (Interessierte finden einen Artikel zu diesem Thema aus März 2011 in der FTD unter Bewerbungsbetrug: Wie sich Personaler vor Schummlern schützen | FTD.de.) Aus diesem Grund ist der Abgleich Daten aus den beigefügten Dokumente mit dem Lebenslauf sehr wichtig. Wenn man das weiß, dann macht man es dem Personaler einfach und fügt ihm die notwendigen Dokumente bei, damit er seine Arbeit machen kann. Dabei ist es uninteressant, wie alt die Dokumente sind. Wenn man im Lebenslauf schreibt, dass man Diplom-Informatiker sei, dann fügt man seine Diplom-Urkunde bei, so dass erst gar keine Zweifel aufkommen können. Und wenn man schließlich zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, bietet man dem Unternehmen an, dass man die original Dokumente zur Vorlage zum Gespräch mitnimmt. Just my two cents. Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
  10. Auch wenn man diese und ähnliche Antworten immer wieder liest, werden sie dadurch nicht richtiger. Zu einer vollständigen Bewerbung gehören das Zeugnis über den höchsten Bildungsabschluss, das IHK-Ausbildungszertifikat, das Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie alle Arbeitszeugnisse (inklusive des Ausbildungszeugnisses). Diese Dokumente belegen zum einen die Daten im Lebenslauf und zum anderen zeigen sie die Entwicklung des Bewerbers (m/w). In Deinem konkreten Fall gilt es abzuwägen, ob Du den Unterlagen das Zwischenzeugnis 3 beifügst. Sollte in dem Arbeitszeugnis 4 darauf verwiesen werden, musst Du es beifügen. Ansonsten sehe ich Gestaltungsspielraum. Unabhängig von allen Überlegungen würde ich es wahrscheinlich meiner Bewerbungsmappe allein schon aus Gründen der Vollständigkeit beifügen. Eine gute Kundenreferenz kann eine Bewerbung aufwerten und sollte dementsprechend beigefügt werden. Um eventuellen technischen Einwänden gleich vorzubeugen: Als Fachinformatiker lernt man Dokumente in einer akzeptablen Größe einzuscannen. Darüber hinaus dürfte auch eine übersichtliche Darstellung in einem PDF-Dokument kein Problem darstellen.
  11. Eigentlich gibt es bei diesem Thema gar nicht so viel zu diskutieren: Bei Führungsposition oder Stellen mit externem Kundenkontakt wählt man den „Klassiker“: - gedeckter Anzug, Hemd und Krawatte - Kostüm oder Hosenanzug Für alle anderen IT-Bewerber/innen gilt, dass die Kleidung ein wenig untergeordnet ist. Schließlich zählen Persönlichkeit, Qualifikation und Wissen mehr als das Outfit . Eine dunkle Jeans und ein gebügeltes Hemd stellen bei einigen Firmen heute nicht unbedingt mehr ein Ausschlusskriterium dar. Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern o.ä. Unternehmen sind in der Regel jedoch konservativer. Auch bei allen anderen Unternehmen weiß man nie, auf wen man trifft. Und deshalb sollte man sich im Zweifelsfall besser zu formell als zu leger kleiden. Schließlich ist ein Jobinterview nichts anderes als eine geschäftliche Besprechung. Für alle gilt: Eine gepflegte und saubere Erscheinung ist die Visitenkarte der Persönlichkeit. Tabu sind zu tiefe Einblicke, Minirock, weiße Socken, Turnschuhe, Sandalen, Motiv-Krawatten und Jeans mit Rissen.
  12. Da jeder Auszubildende laut § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG - Einzelnorm) einen Anspruch auf Arbeitszeugnis hat, ist ein Ausbildungszeugnis zu einem üblichen Bestandteil vollständiger Bewerbungsunterlagen geworden. Ein Arbeitnehmer (AN) hat nicht immer einen Anspruch auf Erteilung des Zwischenzeugnisses. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis leitet sich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (AG) gegenüber dem AN ab. Zur Erteilung des Zwischenzeugnisses muss ein besonderes Interesse des AN vorliegen. Das kann zum Beispiel die Bewerbung auf eine neue Arbeitsstelle sein. Nur ist die Äußerung dieses Vorhabens nicht immer strategisch gut. Aus diesem Grund kann ich jedem Auszubildenden nur raten, von seinem Recht auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis Gebrauch zu machen.
  13. Am Donnerstag habe ich eine Antwort auf meine Anfrage vom 28.06.2012 an das Bundesinstitut für Berufsbildung erhalten. Anfrage vom 28.06.2012: [...] im Forum der Internetplattform Fachinformatiker.de kursieren Gerüchte, dass die Zukunft des Ausbildungsberufs Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration ungewiss sei. Es wird geschrieben, dass es zu viele IT-Ausbildungsberufe gebe und „man“ überlege die Berufe IT-System-Elektroniker und Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration in einem neuen Berufsbild aufgehen lassen wolle. Ausgehend davon, dass Sie in die Entwicklung neuer Ausbildungsberufe involviert sind, erlaube ich mir anzufragen, ob dann diesen Äußerungen etwas dran ist. Für eine kurze Rückmeldung, die ich gerne im Forum veröffentliche, bedanke ich mich im Voraus.[...] Antwort vom 12.07.2012: Sehr geehrter Herr Drost, nach unseren Informationen gibt es derzeit noch keine konkreten Überlegungen für eine Neuordnung. Natürlich ist die letzte Neuordnung der IT und auch der Elektroberufe schon eine Weile her und es gibt unterschiedliche Überlegungen, in wie weit eine Neuordnung sinnvoll wäre und welche Schneidungen und Erweiterungen sinnvoll wären. Aus diesem Grund wurde derzeit im BIBB gerade ein Projekt im Bereich der Elektroberufe gestartet welches auch Schnittstellen zu IT-Berufen untersuchen wird. https://www2.bibb.de/tools/fodb/pdf/at_42395.pdf dieses Projekt läuft von 3. Quartal 2012-zum 2. Quartal 2014. Für die praktische Umsetzung Ihrer betrieblichen Ausbildung können Sie davon ausgehen, dass die Ausbildung zunächst unverändert beibehalten wird, Änderungen zeitnah breit veröffentlicht werden und laufende Ausbildungsjahrgänge nach der bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung abgeschlossen werden können. Beste Grüße [...] Bundesinstitut für Berufsbildung Arbeitsbereich 4.4: " Unternehmens- und personenbezogene Dienstleistungsberufe " Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn
  14. Aufgrund Deiner Frage habe ich soeben noch einmal per Mail nachgefasst, ob und wann ich mit einer Antwort auf meine Frage rechnen kann.
  15. Unabhängig von einzelnen Details: Mit der Aussage, dass Du Dir ein Arbeitszeugnis und kein Ausbildungszeugnis erstellt hast, meine ich nicht nur die Überschrift sondern auch den Charakter. Ändere Überschrift und Einleitung und nimm die Sätze mit der Abschlussprüfung und Übernahme heraus. Dann hast Du einen Grundstein für ein Arbeitszeugnis, welches man Dir auch noch in einigen Jahren ausstellen könnte. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Das Zeugnis würde mich persönlich nicht davon abhalten, Andreas Mustermann ggf. zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen. Bei einem Ausbildungszeugnis für mich, würde ich jedoch auf Nummer sicher gehen, und mir das Zeugnis von einem Arbeitsrechtler oder einem „seriösen“ Zeugnisgenerator erstellen lassen.
  16. Ich bin zwar kein Jurist, aber dem würde ich mich nicht unbedingt anschließen. Ich vermute, dass es timmiboy weniger ums Arbeitszeitgesetz geht und unterstelle ihm, dass ihn die Vergütung der Fahrten mehr interessiert, oder? Wenn Du den Artikel in der Süddeutschen zu Ende liest, findest Du noch einen interessanten Absatz: „[…]Ausnahmen stellen außerdem jene Berufe dar, in denen die Fahrzeit zur Arbeitszeit gehört. "Das gilt beispielsweise bei Arbeitsstätten auf Fahrzeugen, also für Berufskraftfahrer oder Zugpersonal. Eine Vergütung hat auch zu erfolgen bei Fahrten von Personen, deren Beruf ambulant ausgeübt wird, mit Aufenthalten an immer wieder anderen Tätigkeitsorten", sagt Schaller. Dazu zählen zum Beispiel Kundendienstmechaniker, Vertreter oder Postboten.[…]“. Ähnliches schreibt auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann aus St. Ingbert in seiner Zusammenfassung „Die arbeitsrechtliche Behandlung von Reisezeiten“: Die arbeitsrechtliche Behandlung von Reisezeiten - Anwaltskanzlei Rainer Hoffmann (s. Absatz zum Thema Dienstreise). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es sich bei diesem Posting nicht um eine Rechtsberatung handelt. Es spiegelt lediglich meine Meinung wieder.
  17. Da erscheint mir was unlogisch: Du schreibst, dass Absagen erhalten hast, weil Dir Berufserfahrung fehle. Nun sammelst Du Berufspraxis und bemängelst, dass Du in Deinem Job unzufrieden bist, und möchtest das Problem durch Zertifizierungen und Weiterbildungen lösen. Gegen Zertifizierungen und Weiterbildungen ist überhaupt nichts einzuwenden - im Gegenteil. Aber warum fährst Du nicht zweigleisig und schaust Dich neben einer möglichen Weiterbildung auch weiter auf dem Arbeitsmarkt um? Es spricht nichts dagegen, wenn Du Dich jetzt aus einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit erster Berufserfahrung bewirbst. Die noch nicht ganz so umfangreiche Berufspraxis könntest Du durch vertretbare Eingeständnisse bei Deiner Gehaltsvorstellung ausgleichen. Das eingesparte Geld wird ein gutes Unternehmen in Deine Aus- und Weiterbildung investieren, wenn es Dein mögliches Potential erkennt. Wenn Du magst, kannst Du mir gerne einmal Deine Bewerbungsunterlagen per Mail schicken. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit aufgrund Deiner Fachrichtung gering, dass einer meiner Kunden einen passenden Job für Dich hat. Allerdings vermute ich, dass Deine Unterlagen noch nicht optimal sind. Ich bin gerne bereit Dir eine ehrliche Rückmeldung und ggf. Verbesserungsvorschläge für Deine Bewerbung zu geben.
  18. Du hast Dir sehr viel Mühe gemacht und überwiegend gute Formulierungen gefunden. Trotzdem hast Du einige wichtige Punkte ausgelassen (z.B. die Beurteilung Deiner Fachkenntnisse: „Seine Fachkenntnisse und praktischen Fertigkeiten sind ausnahmslos sehr gut.“) und einige Formulierungen verdreht (z.B. Kunden und Vorgesetzte - besser ist: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern war stets vorbildlich.“). Darüber hinaus hast Du Dir ein Arbeitszeugnis und kein Ausbildungszeugnis erstellt. Zeugnisse sollten besser von Profis mit arbeitsrechtlichem Hintergrund erstellt werden. Falls in einer Firma dieser nicht existiert, sollte sich das Unternehmen für „schmales Geld“ einen rechtssicheren Zeugnisgenerator kaufen (z.B. den Haufe ArbeitszeugnisAssistent). Diesen kann man auch online kostenlos testen. Eine kostenlose Alternative für Ausbildungszeugnisse bieten die IHKs in NRW. Mit dem Programm „e-Assitent Ausbildungszeugnis“ kann man ein Ausbildungszeugnis erstellen. Das Programm leitet den Anwender Schritt für Schritt durch die Zeugniserstellung. Zu jedem Bewertungspunkt müssen dann lediglich Noten 1 bis 5 nach dem Schulnotenprinzip vergeben werden. Der so erstellte Zeugnistext kann anschließend in WORD übernommen, überarbeitet und abschließend auf dem Firmenbogen ausgedruckt werden. Du findest eine Download-Möglichkeit unter E-Assistent Ausbildungszeugnis - IHK Nord Westfalen. Dort findest Du auch einen PDF-Leitfaden für die Erstellung von Ausbildungszeugnissen mit praktischen Beispielen: http://www.ihk-nordwestfalen.de/fileadmin/medien/02_Wirtschaft/22_Aus-_und_Weiterbildung/00_Ausbildungsbetriebe/Ausbildungsberatung/Zeugnis/leitfaden.pdf
  19. Damit wir Dich besser verstehen, erlaube ich mir eine kurze Rückfrage. Was sollen wir unter IT-Ansprechpartner verstehen? Hast Du den Toner im Drucker gewechselt? Hast Du Arbeitsplätze aufgebaut? Hast Du Kollegen/innen in neue Programme eingewiesen? Hast Du Software installiert? Normalerweise gibt es in den Behörden doch immer ein zuständiges Rechenzentrum, oder?
  20. Um die erhitzten Gemüter zu kühlen: Nach dem ersten Lesen dieses Threads habe ich am 28.06.2012 eine Anfrage an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn geschrieben. Diese wurde am 29.06.2012 an einen Mitarbeiter des BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) weitergeleitet. Ein Antwort liegt mir bislang nicht vor. Das könnte vielleicht an der Urlaubszeit in NRW liegen. Sobald ich diese erhalte, werde ich sie selbstverständlich an dieser Stelle veröffentlichen.
  21. Auch wenn mich Dein Gehalt jetzt nicht unbedingt vom Hocker reißt – ich finde es gut. Schließlich hast Du Dein Gehalt um über 15% steigern können. Herzlichen Glückwunsch! Kurzfristig gedacht mögen diejenigen, die einen sofortigen Wechsel in Betracht ziehen würden, vielleicht besser fahren. Mittel- bis langfristig glaube ich jedoch, dass Du mindestens genauso gut unterwegs sein wirst. Anfangsgehälter in den ersten Jahren nach der Ausbildung sind nicht das Maß aller Dinge. Weitaus wichtiger erscheint mir die Berufserfahrung, die man in dieser Zeit sammeln kann. Darüber hinaus hat eine gewisse Konstanz im Lebenslauf meistens nur dem geschadet, der sie nicht aufweisen kann.
  22. Lass Dich nicht verunsichern und mach Dir Dein eigenes Bild. Stepstone hat beispielsweise eine schöne übersichtliche Broschüre für Schüler/innen die sich auf einen Ausbildungsplatz bewerben. In den Beispielen findest Du Antworten auf Deine Fragen. Du findest die Broschüre unter http://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/upload/2011-07-08-BWR-Azubis-online.pdf Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deiner Bewerbung!
  23. Auch wenn Du eigentlich nur die „nicht so ganz langjährigen FI's“ angesprochen hast, erlaube ich mir trotzdem einen kurzen Kommentar. Ende 2011 gab es beim BITKOM, dem Sprachrohr der IT-, Telekommunikations- und Neue-Medien-Branche, einen interessanten Bericht. Demnach (38.000 offene Stellen für IT-Experten (Erwerbstätige) - BITKOM) wurden im Oktober 2011 38.000 IT-Experten gesucht. Das ist ein ganz schöner Aufwärtstrend nach der großen Krise in 2009. Mein persönlicher Eindruck ist, dass es seitdem auch nicht weniger geworden sind. Meine Erfahrung ist, dass es den suchenden Unternehmen ähnlich wie Dir geht. Man schaltet Stellenanzeigen und erhält nur wenig Resonanz. Auch ich suche zwischenzeitlich C#- und Java-Entwickler (m/w), obwohl es eigentlich nicht zu meiner Kernkompetenz, dem Bereich IBM System i, gehört. Ich vermute, dass es daran liegt, dass Unternehmen nach jedem Strohhalm, der sich Ihnen bietet, greifen. Einen wichtigen Punkt hat bigvic bereits angeführt: Die beschränkte Suche auf eine bestimmte Region schränkt Deine Erfolgschancen ein wenig ein. Die überzogenen Stellenanzeigen würde ich nicht überbewerten. Unternehmen haben ihre Vorstellungen – Bewerber auch. Man sucht für sich das Optimale. Es kann jedoch sein, dass Firmen derzeit überwiegend einen Mangel an erfahrenen IT-Kräften haben. Derzeit gibt es noch viel Arbeit, die sofort erledigt werden soll. Da bleibt nicht immer die Zeit eine/n junge/n Kollegen/in einzuarbeiten. Auch das gibt es noch - allerdings selten. Ich hatte erst vergangene Woche einen Kandidaten, der auch etwas länger gesucht hat, bei einem Kunden. Das Gespräch dauerte mehrere Stunden und am Ende war man sich einig. Fazit: Du hast einen spannenden Beruf erlernt. Gib nicht auf. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Suche und bin mir fast sicher, dass Du bald das richtige Unternehmen für Dich finden wirst.
  24. Ja, musst Du. Ein Lebenslauf ist sehr formal aufgebaut und unterteilt sich in verschiedene Rubriken. Die erste lautet „Persönlichen Daten“. Dazu zählen die Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse sowie Geburtsdatum und -ort, Nationalität und Angaben zum Familienstand. Nein, musst Du nicht. Manchmal kann es sich jedoch empfehlen. Sollten Dein Vater, Deine Mutter oder einer der Geschwister in der IT arbeiten, wäre es erwähnenswert. Personaler könnten davon ableiten, dass Du das Berufsbild recht gut kennst.

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