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Du wohnst in Bayern, da ist eh alles anders. In NRW, Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen und Hessen bekommt man definitiv sein Fachabitur, wenn man 11. oder 12. Klasse abgeschlossen und entweder 2jähriges (11.), 1jähriges(12.) staatl. anerk. Praktikum absolviert hat; oder aber eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatl. anerk. Ausbildungsberuf; oder vergleichbares.
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Er gehe hin auf die Webseite der Telefon- und Adressauskunft, gebe diese Zahl ins Feld "PLZ" ei.. und siehe da, er erhält... Na ? :D
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1. IE Startseite auf "Blank" stellen. 2. Klingt nach dem Assistenten für Internetzugang. Falls installiert, runter damit.
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Das After-Inser-Event müsste ausgelöst werden, nachdem du eine neue Zeile im Grid angelegt hast. Das Problem : In dem Moment hast du noch keine Daten. Dementsprechend kannst du diese Sache dort nicht lösen. Eventuell könnte es im After-Append-Event klappen, das weiß ich aber so jetzt nicht. Du kannst allerdings nachprüfen, wann ein Event ausgelöst wird, indem du es per Doppelklick erstellst, zwischen "begin" und "end" einen Kommentar einfügst ("//" reicht) und dann einen Haltepunkt auf "begin" legst.
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*lach* Zwei Dinge : Zum einen sind allgemein die negativen Sachen viel interessanter, als die positiven. Das merkt man besonders, wenn mal wieder eine Prüfung war. Und zum anderen können viele Umschulungen so schlecht nicht sein; die wachsende Zahl der Umschüler bestätigt das.
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Was mir gerade auffällt : Ist die Bezeichnung Zwischenzeugnis überhaupt korrekt ? Mir scheint, es geht um ein Arbeitszeugnis. Normalerweise ist mit "Zwischenzeugnis" ein (schulisches) Halbjahreszeugnis gemeint.
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Was genau in den Vertrag muss, siehst du außerdem, wenn du ihn bekommst. Dann siehst du auch, was du ausfüllen musst, und was dein Betrieb ausfüllen muss. Aber keine Panik, wenn der Vertrag nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist, schickt ihn die zuständige Handelskammer einfach zurück.
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Nein. Du musst entweder 2 Jahre eine Wirtschaftsschule besucht haben, oder die 11. (12.) Klasse auf einem Gymnasium beendet haben. Beendet heißt in diesem Fall, dass du in die 12. (13.) versetzt wirst.
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Folgendes Problem : Ich habe eine Excel-Tabelle. Diese enthält eine Liste mit Daten, die ich in eine Paradox-Tabelle bekommen will. Da die Excel-Tabelle mit 800 Sätzen à 20 Spalten ein wenig umfangreich zum abtippen ist, möchte ich ein kleines Tool schreiben (Delphi 5), mit dem ich die Excel-Tabelle Satz für Satz auslesen und über einen Record in die Paradox-Tabelle schreiben kann. Letzeres funktioniert. Nun geht es eben um die Frage, wie ich a) auf eine Excel-Tabelle zugreifen kann, wie ich die Spalten & Zeilen auslesen & in meinen Record packen kann.
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Es sollte. Das andere Beispiel ist a) viel zu kompliziert (überflüssig) und dürfte es den letzten Teil, also den nicht gewünschten, kopieren.
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Da gäbe es zum Beispiel die Behindertenquote. Aber hier hast du als Arbeitgeber die Möglichkeit, regelmäßig einen Betrag zu zahlen, anstatt Arbeitsplätze für Behinderte einzurichten, bzw. bereitzustellen.
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"Papa Staat" sagt das, indem er einen Mindestanteil an Stellen vorgibt, die von Frauen besetzt werden müssen. Insofern kann es passieren, dass die Priorität Geschlecht vor Qualifikation kommt.
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ausbildungsnachweis / ihk richtlinien
lpd antwortete auf dragon-star's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Nein. Da es "die IHK" nicht gibt, kann sie auch keine Richtlinien herausgeben, logisch ? Wenn du wissen willst, wie du es in deinem Bezirk zu führen hast, musst du bei deiner zuständigen IHK nachfragen. Richtlinien gibt es nämlich nur wenige, insbesondere, wenn es um die Aufteilung der Zeit geht. Von Tages- über Wochen bis hin zu Monatsberichten kann es da alles geben; i.d.R. werden Tages- oder Wochenberichte akzeptiert. Außerdem gibt es noch Unterschiede, ob du zum Beispiel noch den guten alten Kugelschreiber benutzen musst, oder schon hochmoderne Vorlagen für WORD, insklusive Ausdruck, verwenden darfst. Dann noch die Art & Weise, zum Beispiel stichpunkartig, oder ganze Sätze... -
Das Gerücht, Delphi würde immer weniger eingesetzt werden, kommt in letzter Zeit wohl häufiger auf; bislang hat Borland aber nichts dergleichen bestätigt oder gar eine Gewinnwarnung rausgegeben. Bevor es hier wieder zu einer Pro-Contra-Diskussion kommt, möchte ich sagen, dass es fast keinen Unterschied macht, welche Sprache man erlernt - sofern sie OOP ist -, denn später wird erwartet, dass man sich eine neue Sprache binnen wenigen Wochen aneignen kann. Insofern spielt es für mich keine Rolle, ob ich nun Delphi benutze (für die Genauigkeitsfanatiker : Delphi IDE m. OP), oder etwas anderes. Ich arbeite zwar gerne damit und würde es zum Beispiel dem "Klassiker" C++ vorziehen, aber ich weiß ja nicht, wohin es mich verschlagen wird. Das einzige Problem, was mE auftreten könnte, sind Schwierigkeiten beim Umstieg von OP auf C++ (umgekehrt geht mE wesentlich leichter), da die Syntax sich in einigen Operationen ähnelt, aber etwas anderes bedeutet. (":="). Die Folge : der C++ Compiler schluckt das natürlich, akzeptiert es auch - aber das, was man erreichen will, erreiht man nicht. Oder ein anderes Beispiel : Referenzzähler für Zeiger müssen in C++ hoch- und runtergezählt werden; in Delphi geschieht das automatisch. Na ja, ist halt "Macht der Gewohnheit", aber unterschiedliche Syntax ist die eine Seite, unterschiedliche Arbeitsweisen die andere. Nein, wenn ich die OOP erlerne, sollte dies natürlich sprachenunbhängig sein (theoretisch), praktisch würde ich es allerdings schon bei einer Sprache belassen, diese etwas näher kennenlernen, und mich eventuell gen Ende der Ausbildung mit anderen Sprachen befassen.
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Nun, es macht nichts, wenn du dein Projekt nicht fertiggestellt hast. Du kannst dann in der Dokumentation den Schnitt beschreiben, den du aufgrund der Zeitvorgabe machen musstest und eine neue Schätzung für den Rest vornehmen und natürlich erläutern, warum du dein Projekt nicht vollständig fertigstellen konntest. Gelingt dir das, wird das in der Regel von den PAs akzeptiert, da es besonders bei größeren Projekten immer zu Verzögerungen oder unvorhergesehen Ereignissen kommt, die im Vorfeld vielleicht noch nicht deutlich geworden sind. Du hast die Zeit, die du brauchst, ja grob geschätzt und eingeteilt, aber es ist halt nur eine Schätzung. Du solltest allerdings nicht allzu viel unerledigt haben, denn letztendlich hat der PA dein Projekt ja auch genehmigt, weil er davon überzeugt war, dass dies in 70 Stunden zu schaffen ist.
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unterteilen der IHK Prüfungen
lpd antwortete auf darealmcs's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Hm.... Zunächst mal ist das Prüfungsforum für alle da; und zwar so, wie es jetzt besteht. Wer sich mit den Prüfungen mit BaWü auseinandersetzen will, kann dies tun und sollte dies in seinem Threadtitel deutlich ansagen. Das Problem ist halt, dass so manch einer dann trotzdem dort reinquakt, entweder, weil er seinem Mitteilungsbedürfnis nachkommen muss, oder weil er einfach nicht gelesen hat, worum es geht, oder weil er glaubt, er könne mit seiner Bemerkung etwas beitragen - nur überwiegend ist dem nicht so. Insbesondere zur Prüfungszeit häufen sich dann die Leute, die überall ihren Senf dazugeben müssen, egal worum es gerade geht. Und ich glaube nicht, dass die vor einem BaWü-Forum Halt machen würden, zumal sie ihren Senf auch schon im Aufgaben- und im Projektforum ablassen, wenn sich die Gelegenheit bietet. Letztendlich würde es nicht mE nicht viel bringen, die beiden Prüfungsarten zu trennen; im Endeffekt nur mehr Arbeit für die beiden Mods. -
Es geht ja noch weiter. Bleibt der Auszubildende der Berufsschule fern, und sein Betrieb hat Kenntnis davon, unternimmt jedoch nichts dagegen, drohen auch diesem Konsequenzen. Von Strafgeldern bis hin zum Verlust der Ausbildungserlaubnis auf Bestehenszeit sitzt alles drin. Bleibt der Auszubildende der Berufsschule fern, und sein Betrieb weiß nichts davon (sprich, der Auszubildende geht nicht in den Betrieb oder erscheint dort und lügt, es wäre kein Unterricht, etc.), ist das rein rechtlich betrachtet nicht nur unentschuldigtes Fehlen in der Schule, sondern am Arbeitsplatz, denn Schulzeit = Arbeitszeit. Das heißt, der Auszubildende kann - je nachdem, wie lange er das gemacht hat, und ob er z.B. gelogen hat -, fristlos entlassen werden, ohne vorherige Abmahnung. Übrigens, wenn Auszubildende reglmäßig zu spät zum Unterricht erscheinen, ist es dasselbe, als wenn sie regelmäßig zu spät zur Arbeit erscheinen würden. Auch dafür kann der Betrieb sie abmahnen.
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Richtig. Ich bin allerdings von Leuten unter 21 ausgegangen. Wenn du angemeldet bist, kannst du auch nicht ohne weiteres dem Unterricht fernbleiben, weil du schon 21 bist. Ob & wie du dich dann noch abmelden kannst, weiß ich aus dem Stand nicht; einfach nicht hingehen ist jedoch unentschuldigtes Fehlen; und die Konsequenzen sind so, wie ich sie beschrieben habe; wobei : Die einen Länder greifen härter durch, die anderen nicht.
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Gute Idee. Bestell´ deinem Kollegen einen schönen Gruß, in den meisten Bundesländern werden Leute, die diese Auffassung ausleben, mit nicht sonderlich angenehmen Konsequenzen zu leben haben. Erstens : Die Berufsschulpflicht besteht. Geht man nicht hin, ist das unentschuldigtes Fehlen. Der Betrieb kann Fehlstunden übrigens nicht entschuldigen, bei mehr als drei Fehltagen hintereinander braucht man ein ärztliches Attest. Stellt die Schule fest, dass jemand nicht oder selten zum Unterricht erscheint, passiert folgendes : Als erstes wird sich die Schule mit dem Betrieb in Verbindung setzen. Bringt das nichts, geht es weiter zu Schritt Nummero Duo : Der Schüler wird abgemahnt. Erscheint er immer noch nicht, wird das ganze an die Schulbehörde gemeldet, es gibt eine zweite Abmahnung & einen Zahlungsbescheid in Höhe von etwa 250 €. Hilft das auch nichts, passiert daraufhin folgendes : Entweder wird sich die Polizei des Schwänzers annehmen und ihn regelmäßig zum Unterricht begleiten (wenn der Schüler die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat), oder der Schwänzer wird subspendiert. Ach ja, sollten seine Fehlstunden einen bestimmten Satz überschreiten (20% der Gesamtstunden), muss er automatisch zur mündlichen Nachprüfung, wenn ihm keine Noten erteilt werden können. Sonst bekommt er keine Zulassung zur Abschlussprüfung. Sind die Fehlstunden allerdings unentschuldigt, hat er kein Recht auf die Nachprüfung, hat er kein Recht darauf, eventuell versäumte Klassenarbeiten nachzuholen, und mit ein bischen Glück auch kein Recht, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. So ungefähr sieht die Karriere eines notorischen Schulschwänzers aus. Klingt gut, oder ?
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Nun, das neue Schuldrecht ist im Sommer 2001 beschlossen worden. Daher ist es für die kommende Prüfung relevant.
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Staatliche Zuschüsse für Fachzeitschriften etc.
lpd antwortete auf Mephisto81's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Nein. Fachzeitschriften sind zunächst nicht notwendig, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Angenommen, dem wäre aber so, müsste der Betrieb die Kosten übernehmen. -
Da du das Laufwerk bereits im Dezember, und nicht erst im Januar gekauft hast, bleibt dir im Moment eine einzige Möglichkeit : Du musst das Laufwerk erneut zurückschicken, mit Bitte um Nachbesserung oder Ersatz. Der Hersteller hat nach altem Recht die Möglichkeit, zweimal nachzubessern, erst danach kannst du mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen. Nochmal : es gilt noch das alte Vertragsrecht, du hast also weder zwei Jahre Garantie darauf, noch die Möglichkeit, sofort vom Kaufvetrag zurückzutreten. Im übrigen ist eigentlich nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer dafür zuständig. Bring´ das Laufwerk zurück, lass´ dir schriftlich eine Frist bestätigen, in der du entweder ein Ersatz- oder ein nachgebessertes Laufwerk erhältst, und wenn sich nach Ablauf der Frist immer noch nichts getan hat, bzw. das auch nichts gebracht hat, dann tritt fristlos vom Kaufvertrag zurück. Alle anderen Optionen sind von deinem Händler abhängig, wenn er auf erneute Nachbesserung besteht, hast du keine Möglichkeit, etwas dagegen zu machen, da wie gesagt im Dezember das neue Kaufvertragsrecht noch nicht in Kraft war.
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So, nun ein paar Worte von mir dazu : Der IE ist - je nach Standpunkt - der beste Browser, bzw. der mieseste Browser, den es gibt. Standpunkt aus Sicht des Anwenders : Der beste Browser, da er nahezu alle Webseiten anzeigen kann, im Gegensatz zu Netscape oder Modzilla. Standpunkt aus des Entwicklers : Der mieseste Browser, da er nahezu alles interpretiert, ohne sich an HTML- oder JavaScript-Standards zu halten. Im Klartext : Ich kann meine HTML-Seite nahezu beliebig gestalten; mit dem IE lässt sie sich fast immer anzeigen. Allerdings werde ich nie herausbekommen, ob ich mich an den HTML-Standard gehalten habe, wenn ich nicht mit Netcape oder Modzilla teste, denn die legen Wert darauf. Und wenn ich nicht richtig HTML gelernt habe (Ja, es gibt nicht nur die Syntax, sondern auch Reihenfolgen, etc. zu beachten), dann werde ich extreme Schwierigkeiten haben, nach dem Standard zu entwickeln und wahrscheinlich nur schwer herausbekommen, woran es liegt, dass NC oder MZ die Seite nicht korrekt anzeigen. Eine weitere Sache, die man mal erwähnen muss, ist die Geschichte IE & JavaScript. Fakt ist, der IE benutzt kein Javascript; jedenfalls kein reines. JavaScript ist ursprünglich für Netscape entwickelt worden. Microsoft hat einige Veränderungen / Erweiterungen vorgenommen und dies ebenfalls als JavaScript bezeichnet; eine Klage durch Netscape hatte allerdings zur Folge, dass Microsoft die Bezeichnung nicht verwenden darf. Deswegen heisst es nun "JScript". Und die größte Sicherheitslücken im IE stellen eben die vielseitigen Interpretationsmöglichkeiten dar, da ich mir kaum Mühe machen muss, mich explizit an Standards zu halten, etc. Aber andererseits ist das auch gut so. Ich, der gerade HTML & JavaScript lernt, arbeite nur mit Netscape & Modzilla. Wenn der IE das interpretieren kann, ist gut, wenn nicht, ist auch egal. Wenigstens kann ich anschliessend behaupten, dass ich HTML kann - richtig kann - und über mögliche Sicherheitsrisiken beim Einsatz von JavaScript muss ich mir auch wesentlich weniger Gedanken machen.
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ZP FI 03/02 - warum is der Durchschnitt so mies?
lpd antwortete auf sonderzeichen's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Genau das ist aber seine Aufgabe. Der Betrieb kann seine Pflichten nicht auf die Berufsschule abwälzen. Zur kostenlosen Bereitsstellung von Ausbildungsmitteln ist er gesetzlich verplichtet. Das stimmt. Das liegt daran, dass anhand der ZP überprüft werden soll, wie weit der Auszubildende betrieblich ist. In der ZP geht es gar nicht um das, was in der Berufsschule gelernt wurde.