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Th0mKa

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Beiträge von Th0mKa

  1. vor 55 Minuten schrieb Tiwil:

    Und Fahrtkosten zur Arbeit werden nun mal nicht erstattet, da besteht bei dir wohl Realitätsnachholbedarf.

    Diese Aussage ist in der Endgültigkeit natürlich auch Quatsch, es gibt durchaus Unternehmen die ihren Mitarbeitern die Pauschalen für den Weg zur Arbeit (anteilig) erstatten. Ist ja auch ein ganz gutes Steuersparmodell für beide Seiten.

  2. vor 10 Minuten schrieb Doniii:

    Wie hättet ihr reagiert? Ich lese auch gerne Kritik. Ich lerne daraus. Also danke für die Antworten bisher

    Naja du hast halt seine Zeit auf die unhöfliche Art verschwendet, so ein hin und her macht man nicht wenn man einigermaßen professionell auftreten will. Man sollte auch bedenken das die IT Welt klein ist, da bist du jetzt jedenfalls mindestens die nächsten 5-10 Jahre verbrannt.

  3. Am 29.1.2022 um 15:44 schrieb Hermes_DE:

    Das Argument von meinem Personalchef war, dass ich noch nicht genug Berufserfahrung habe und deswegen weiterhin nur in der E7 bleibe.

    Berufserfahrung wird aber nich über die Entgeltgruppe sondern die Stufe geregelt, vielleicht sollte die Einstufung des Personalers nochmal überprüft werden. Der scheint die ihm übertragenen Aufgaben jedenfalls nicht ordnungsgemäß erfüllen zu können.

  4. vor 3 Minuten schrieb 0x00:

    Aber wieso? Das kann unangenehme Konsequenzen für den AG haben, weshalb Brücken abbrennen die noch stehen?

    Und weshalb sollte man es sich mit dem Kunden verscherzen? Wenn der Kunde Termine plant zu denen ich (aus welchen Gründen auch immer) nicht verfügbar bin sage ich ihm das natürlich, der muß ja auch planen.

  5. vor 7 Minuten schrieb ocseolbap:

    Wie würdet ihr weiter vorgehen? Hat jemand hierzu Erfahrung auch bezüglich Kosten wenn man einen Anwalt beauftragt?

    Ich würde einen Termin zum Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren, das kostet üblicherweise 100 - 150 EUR, der kann dir das alles genau erklären. Ein Forum ist dafür eher nicht der richtige Platz, dafür gibts es zuviele Variablen die du vermutlich nicht im Internet auflösen willst.

  6. vor 13 Minuten schrieb topuser:

    Dadurch wird mein Chef ein bis zwei Projekte streichen müssen, für die ich vorgesehen war (Consulting).

    Na es gäbe da ja auch noch die Option einen Nachfolger für dich einzustellen, Kündigungen gehören zum Geschäft dazu. Meine Chefs haben alle unterschiedlich reagiert, da war von gar nicht bis "Oh scheiße" mit langem Gespräch alles dabei.

  7. vor 53 Minuten schrieb allesweg:

    Das sind 4*7,5+5h = 35h fest vorgegebene Arbeitszeit. Du kannst also 4h rangieren in der Woche. Flexibel ist anders...

    Ja, aber der im nächsten Beitrag zitierte Satz (aus dem Arbeitsvertrag?) klingt eher nach ner Servicezeit fürs Team. Das würde ich mir vor Unterschrift auf jeden Fall nochmal erläutern lassen. 

  8. vor 33 Minuten schrieb Whitehammer03:

    Wie würde es den AN freundlicher aussehen und welche Vorteile würde das mit sich bringen?

    AN freundlich würde da einfach "30 Tage" stehen, das wird von AG wegen einem Urteil des EUGH (?) gesplittet. Der gesetzliche Urlaub verfällt bei länger anhaltender Krankheit nicht, der zusätzliche schon wenn man das so formuliert.

  9. vor 3 Stunden schrieb allesweg:

    Wenn man das VOR Vertragsunterzeichnung schon mit einkalkuliert: welches Betriebsklima will man denn da haben?

    Die Klausel an sich ist relativ geläufig, das das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist ist gesetzlich festgeschrieben, nicht genommenen Urlaub verfällt regelmäßig zum Jahreswechsel. Ich sehe kein Problem darin meine Optionen schon vor Vertragsbeginn zu kennen und im Zweifel auch durchzusetzen. Die Realität der Firma wird aber eher sein das alle Mitarbeiter ihren Urlaub rechtzeitig so planen das er genommen werden kann und das von @Bitschnipseraufgezeigte Szenario nicht eintritt. 

  10. vor 3 Stunden schrieb Bitschnipser:

    "Chef, mein Urlaubsanspruch verfällt in ein paar WOchen" ""Aber Sie hätten Ihren Urlaub ja nehmen können. Um die Weihnachtszeit ist zu viel los, das geht jetzt nicht. Nehmen Sie ihn nächstes Mal früher" "Ich durfte ihn nicht nehmen, weil zuviel los war" "Na dann wird das nächstes Jahr besser". Rinse and repeat.

    Also grundsätzlich heißt es ja "Jahresurlaub" und nicht "Irgendwann mal Urlaub". Wenn du den Urlaub nicht nehmen kannst kann er auch nicht verfallen. Damit er genehmigt werden kann mußt du ihn aber erstmal (schriftlich) beantragen, wenn er dann abgelehnt wird kann man zur Not auch den Weg über Gericht wählen. Üblicherweise reicht aber schon der schriftliche Antrag damit er doch mit ins nächste Jahr genommen werden kann. Übrigens ist "Es ist zuviel los" vor Gericht regelmäßig kein hinreichender Grund den Urlaub zu verweigern.

  11. vor 4 Stunden schrieb thun2:

    Nein, es kann sich nicht jeder legal als Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung bezeichnen, da dies eine geschützte Berufsbezeichnung ist.

    Das ist ja auch gar nicht relevant, in  Stellenanzeigen wird doch üblicherweise nicht nach FIAE gesucht sondern nach Kompetenzen. Dabei kommen dann die gängigen Bezeichnungen wie Frontend / Backend oder Junior / Senior ins Spiel. Aber so ganz konkret scheinst du nicht werden zu wollen, du schreibst zwar viel Text, hast dabei aber wenig Inhalt. 

  12. vor 11 Stunden schrieb Jinju:

    FYI: Ich selbst habe bisher kein einziges Arbeitszeugnis jemals vorzeigen müssen.

    Und ich musste schon sämtliche Arbeits- und Schulzeugnisse vorzeigen, damit steht es jetzt bezüglich anekdotischer Evidenz 1 zu 1. Im Arbeitszeugnis stehen übrigens nicht nur weiche Faktoren sondern auch ganz schnöde harte Daten wie Anfang und Ende einer Beschäftigung, Arbeitgeber haben durchaus Interesse daran das mit dem zugesandten Lebenslauf zu vergleichen. 

  13. Gerade eben schrieb topuser:

    Dann muss ich jetzt quasi die Kündigung einreichen und kriege den Unterschriebenen Vertrag wahrscheinlich erst im Januar...

    Das wiederum würde ich nicht machen. Teile dem neuen AG doch mit das du den Vertrag beidseitig unterschrieben bis spätestens 29.12. brauchst und sich andernfalls dein Beginn um einen Monat verschiebt. Üblicherweise ist das kein Problem weil Standardvorgehen.

  14. vor 9 Minuten schrieb topuser:

    Jetzt bin ich etwas verwirrend, kann mein Chef meine Kündigungsfrist einfach auf 2 Monaten anheben? Ich habe im Internet folgendes gefunden:

    Das kommt auf den genauen Wortlaut im Vertrag an. Grundsätzlich ist das, wie von dir schon vermutet, nur zulässig wenn die verlängerte Kündigungsfrist für beide Seiten gilt.

    vor 9 Minuten schrieb topuser:

    Wenn meine neue Stelle am 01.03.2022 startet, wann muss ich dann kündigen? Wann muss die Kündigung spätestens eingehen beim Chef?

    Sollte die vertragliche Frist Bestand haben muß die Kündigung deinen Chef am 31.12.2021 erreichen, sollte die gesetzliche Frist gelten wäre es der 31.1.2022. Aber wenn du eine belastbare Aussage brauchst solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.

  15. vor 18 Minuten schrieb SR2021:

    Sehe ich etwas anders, wenn der "Chef" darüber informiert ist das man sich weg bewirbt, könnte er ja eventuell sogar auf die Idee kommen zu erfragen wieso, weshalb, warum und ggf. entsprechende Anpassungen erwirken.

    Und du meinst es ist gut wenn der Chef diese Fragen erst dann stellt wenn ich ihm sage das ich kündigen will? Wenn ich mich extern bewerbe ist die Erde doch eh verbrannt, dann hab ich innerlich schon lange gekündigt. Den zweiten Frühling sehe ich da eher auch nicht. 

  16. vor 1 Minute schrieb SR2021:

    Wenn nichts in der Art vereinbart ist bin ich immer ein Freund der offenen Worte, ist ja niemanden mit geholfen wenn du dich jetzt in Projekte einplanen lässt bei denen jetzt schon klar ist das es nicht mehr passt.

    Wenn er jetzt sagt "Chef ich kündige demnächst" und dann klappt das aus $Gründen nicht ist ihm aber auch nicht geholfen. Ohne unterschriebenen Vertrag sagt man nichts ist eine der goldenen Regeln beim Jobwechsel. Davon würde ich auch nur abweichen wenn ich das Jobangebot primär zur Verbesserung der Konditionen beim aktuellen AG eingeholt habe.

  17. vor 6 Minuten schrieb topuser:

    Wenn du zum 01.03. anfangen würdest, wann würdest du dann mit der Kündigung um die Ecke kommen am besten?

    Eine Woche vor Ende Februar?

    Nur wenn die Kündigungsfrist nur ein oder zwei Tage beträgt. Bei gängigen Fristen ist das viel zu spät, wie lang ist sie denn bei dir laut Vertrag?

     

    Edit: Ja, dann kann man das eine Woche (oder auch zwei) vor Ende Januar machen. Du verbreitest keinen Stress nur weil du kündigst, das ist ein normaler Vorgang in einer Firma. 

  18. Gerade eben schrieb topuser:

    Wie ist es denn jetzt, wenn ich im Dezember / Januar kündige, aber in einem Projekt vermittelt wurde, dass über ganz 2022 gehen soll und ich dort fest eingeplant bin?

    Dann ist das nicht dein Problem, Kündigungen und Projektnachbesetzungen sind normales Geschäft bei solchen Konstellationen. Du sagst mindestens solange nichts bis du den Vertrag beidseitig unterschrieben bei dir hast. Und ich persönlich würde auch bis zur Kündigung nichts sagen, wenn man das frühzeitig erwähnt ist der Zeitraum mit schlechter Stimmung nur länger.

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