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Gerade eben schrieb layless:
Ich möchte die Kündigung nicht als Druckmittel nutzen. Es geht mir einfach nur darum wann der beste Zeitpunkt ist, diese im Gespräch anszuprechen.
Am Anfang, wenn du kündigst haben sich die vorgesehenen Punkte des Meetings ja eh erledigt.
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Wenn du deine Kündigung als Druckmittel verwenden willst ist das eine eher schlechte Idee. "Wir wissen zwar nicht wie es hier ohne Sie weitergehen soll, aber ab dem nächsten Monat probieren wir es mal."
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Ich bekomme sowas auch ab und zu, meine Manager will mich halt nicht überfallen. Gedanken würde ich mir erst machen wenn es offizielle Einladungen mit Menschen aus HR und/oder BR gibt. Selbst wenn er was kritisches hat, muß halt geklärt werden.
- FISI-Prüfer reagierte darauf
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vor 24 Minuten schrieb skylake:
Vielleicht bin auch nur nicht up-do-date als verknöcherter Beamter aber vllt. kannst du ein paar genauere Details liefern.
Neben wir an jemand verdient 2k Grundgehalt und erzielt über Monate jeden Monat ein Provision von 6k. Also 8k insgesamt. Jetzt wird diese Person über mehrere Monate krank. Zahlt der AG dann tatsächlich 8k weiter oder auf welche Summe wird reduziert?
Sollte er bisher jeden Monat konstant 8k verdient haben stehen ihm in den 6 Wochen der Lohnfortzahlung ebenfalls 8k zu, denn bei der Höhe des Arbeitsentgeltes gilt hier vereinfacht "krank ist wie gearbeitet". Nicht gezahlt werden hier Sachen wie Nachtzuschläge, etc., diese sind ja nicht angefallen. Anschließend bekommt der AN max. 72 Wochen Krankengeld in Höhe von 70% des letzten sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes, hier also 70% von 5.175 EUR (Beitragsbemessungsgrenze für die KK in 2024), also 3622,50 EUR. Wie immer kann es diverse Besonderheiten zur Besserstellung geben, insbesondere durch Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Mein AG z. B. stockt das KK auf 80% des letzten Bruttoarbeitsentgeltes auf, in diesem Beispiel also auf 6400 EUR.
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vor 7 Minuten schrieb skylake:
Das würde allerdings voraussetzen, dass man Provisionen usw. nur in der Höhe des Durchschnitts erzielt hat. Ansonsten kann es zu empfindlichen Einbußen kommen und das selbst bei nur vergleichsweise kurzer Krankheit.
Nein, "vergleichbar" bedeutet ja gerade nicht "durchschnittlich".
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vor 5 Minuten schrieb skylake:
Die wenigsten Verträge sind so kulant auch bei Krankheit einen gewissen Mindestsatz zu garantieren, der oberhalb von Halsabschneiderei angesiedelt ist.
Das ist auch gar nicht notwendig, das Gesetz sieht vor das Lohn in der Höhe gezahlt wird die ohne Krankheit zu erziehlen gewesen wäre. Bei Akkordlohn, Leistungszulage, Provision etc. müsste dazu der erziehlte Verdienst eines vergleichbaren Arbeitnehmers herangezogen werden.
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vor 6 Stunden schrieb shadow1605:
Lustig finde ich auch die Anregungen, dass man bei größerem Gehalt ja auch weniger arbeiten könnte. Das muss der Arbeitgeber aber halt auch mitmachen. Wenn ich zu meiner Chefin gehen würde und der sagen würde, dass ich jetzt nur noch 3 Tage die Woche arbeite oder einen auf Teilzeit machen möchte würde die mir aber was husten.
Wenn du das wollen würdest solltest du vielleicht dein Recht darauf kennen und zurück husten.
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html- Bitschnipser, SoL_Psycho und allesweg reagierten darauf
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vor 10 Stunden schrieb Siegbert von Oberhausen:
Ich komme nicht aus der Region Oberhausen, das ist mein Adelstitel
Netter Versuch, aber Oberhausen ist erst während der industriellen Revolution entstanden. Es gibt schlicht kein Adelsgeschlecht mit dem Namen.
- Infinity246, SoL_Psycho, 0x00 und 4 Weitere reagierten darauf
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Moin,
vielleicht solltest du vorher noch einen Kurs in "Wie stelle ich eine sinnvolle Frage" besuchen. In was machst du denn deinen Abschluss? Und was, außer einem stimmigen Gehalt, wäre für dich denn wichtig?
/Thomas
- IT Wikinger reagierte darauf
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Und wo hast du den Namen des administrativen Accounts, um den LAPS sich kümmern soll, definiert?
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vor 2 Minuten schrieb Michael1985:
Die ADMX Dateien für LAPS sind auf den DC's installiert.
Moin,
hast du denn auch eine GPO mit den LAPS Settings angelegt?
/Thomas -
Nein, du kannst aus anderen Tarifverträgen nichts über- oder ableiten.
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Nein, bei der Eingruppierung kommt es lediglich auf die zu über 50% auszuübende (sprich von HR wirksam übertragene) Tätigkeit an. Welche Tätigkeit welcher EG entspricht ist im TV-V geregelt, der TVöD ist uninteressant.
/Thomas
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vor 32 Minuten schrieb Alex_winf01:
Meine Kollegin ist stellvertretende Sachgebietsleiterin - OHNE Studium.
Naja, ohne Studium musst du halt immer den Weg über die "Sonstigen Beschäftigten" gehen, da muß die Personalabteilung aber Bock drauf haben. Auß meiner Sicht eines der größten Probleme des öD ist das es immer noch keine wirkliche technische Karriere gibt, es geht ab EG13 idR nur durch Personalverantwortung weiter nach oben.
Und als Beamter sind die Anforderungen noch strikter.
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vor 1 Stunde schrieb usr:
Mein langfristiges Ziel sind 60k ohne eigenes Biz.
Mit E9b wirst du die höchste Stufe in 15 Jahren erreichen, das wären Stand heute etwa 55k. Bis dahin wird das sicherlich bei 60k sein, ne Karriere im herkömmlichen Sinn wird dort ohne Studium aber schwierig, wenn auch nicht unmöglich.
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vor 55 Minuten schrieb DrLovecraft:
Ich möchte meine Situation ja nicht verschlimmern, sondern verbessern.
Überlege dir was du wirklich machen willst, suche nach Junior Stellen in dem Bereich und lerne parallel die dazugehörigen Basics. Und wichtig, beschäftige dich nicht damit warum das gerade nicht geht oder vielleicht eventuell ja gar nichts bringt.
/Thomas
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Am 12.4.2023 um 14:05 schrieb hund555:
Ich kann Überstunden nachträglich melden, es steht aber ganz klar: "nur im Ausnahmefall kann bei hybrider Arbeit Mehrarbeit dem Zeitkonto gutgeschrieben werden"
Machst du überhaupt "hybride Arbeit"? Immerhin hast du einen Homeofficevertrag in dem dein Zuhause als erster Arbeitsort festgelegt ist. Aus meiner Sicht trifft diese Regelung auf dich nicht zu, es wäre hier höchstens "hybrid" wenn du ausnahmsweise mal ins Büro fahren solltest.
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vor einer Stunde schrieb Korox:
Ich werde wohl weitersuchen, auch wenn ich mir darum Gedanken mache, dass es wohl nicht die feine Art ist - also erst annehmen und dennoch weiterschauen.
Darüber solltest du dir keine Gedanken machen, die Probezeit ist ja beidseitig zum ausprobieren da. Ich wäre jetzt auch nicht überrascht wenn nach der Kündigung plötzlich doch 40k möglich sind.
- Bitschnipser reagierte darauf
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Am 17.3.2023 um 09:25 schrieb allesweg:
Wenn man mindestens einen ganzen Tag vor Ort ist, kann man natürlich die auf 2 0,33l-Dosen ausgelegte Minibar für seine Lebensmittel leer räumen, worauf das Personal die fehlenden Getränke nachfüllt und berechnet.
Also in meinen Hotels gibt es immer ein persönliches Fach im Kühlschrank, um Sachen fürs Abendbrot zu lagern würde das immer ausreichen.
Am 17.3.2023 um 09:25 schrieb allesweg:Die eine Stunde zwischen den Besprechnungen nutzt man, um alleine das Firmenareal zu verlassen und eines der 5 kostengünstigen Mittagsrestaurants im Büroviertel aufzusuchen, statt mit seinen Ansprechpartnern in die für Mitarbeiter subventionierte Kantine zu gehen.
Bei "Dauerkunden" mache ich das tatsächlich, wenn es in der Umgebung gute Angebote gibt. Wenn ich beim Kunden nur einmalig für nen Workshop oder so bin werde ich i. d. R. in die Kantine eingeladen.
Am 17.3.2023 um 09:25 schrieb allesweg:Wenn man entsprechende Regelungen trifft, sind auch Arbeitstage >10 h arbeitszeitrechtlich legal...
Arbeitszeiten > 10h können nur legal sein wenn es im geltenden Tarifvertrag festgehalten ist. Ich kenne allerdings nicht soviele Beraterfirmen bei denen Tarifverträge zur Anwendung kommen.
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vor 52 Minuten schrieb Velicity:
Gibt eben trotzdem Unternehmen, die zahlen eben maximal X und da kann der Recruiter meist nix dran ändern. Also kann man auch mit diesen Unternehmen ein wenig verdienen oder es eben sein lassen.
Oder eben ein Unternehmen das klar sagt, ich will wenig für die Leute ausgeben, dafür kriegst du als Recruiter einen etwas größeren Teil vom Kuchen und sparen tue ich dann auf Zeit, so dass das für den Recruiter sogar sehr lukrativ sein könnte.
Daran das in deiner Ausführung der Arbeitnehemr nicht vorkommt merkt man wie attraktiv diese Konstellation für diesen ist. Sozusagen überhaupt nicht attraktiv. Freundlich ablehnen und dem Recruiter ne akzeptable Gehaltsvorstellung für den nächsten Versuch mitgeben wäre da meine Konsequenz.
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vor 52 Minuten schrieb SagIchDirNicht:
Ich bin seit anderthalb Jahren auf E9.
Dein Problem ist das du schon da bist, wenn diese Stelle mit den Tätigkeiten die du machst jetzt ausgeschrieben wäre würde da vermutlich „Max. E13“oder so etwas im Text stehen. Nützt dir nur nichts, der öD sieht nicht vor das man nach dem bezahlt wird was man macht sondern nur nach dem was man machen soll. In der Industrie (Automotive, Pharma, Chemie) wären gerade deine HPC Skills vermutlich schwer gefragt und ich würde dich schon jenseits der 60k mit guten Chancen auf mittelfristig 80k+ sehen.
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vor 9 Stunden schrieb KlickiBuntiPowerUser:
da ich die aber die Stelle antrete, wäre es mir unangenehm, die Zahlen zu posten.
Warum? Hast du Angst das dir dann jemand ne Versicherung aufschwatzen will? 🫣
Viel Erfolg im neuen Job.
- Bitschnipser, monolith und CoffeeJunkie reagierten darauf
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Kündigung aussprechen im MA Gespräch
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben
Eher kein treffender Vergleich, das Format ist dafür schon passend.