Veröffentlicht 17. April 20187 j Hallo. Ich habe schon den Ausbildungsvertrag bei einem Unternehmen unterschrieben. Nun habe ich eine Zusage bei einem Unternehmen bekommen, dass mir eher zusagt. Ich weiß, dass das Kündigen vor Ausbildungsbeginn kein Problem ist, aber ich würde gerne wissen, ob ich der neuen Ausbildungsstelle sagen soll, dass ich für sie bei einem anderen Unternehmen kündige oder das ganze besser nicht erwähnen soll.
17. April 20187 j Meiner Meinung nach sollte man es nicht erwähnen. Was willst du damit erreichen? Einige würden sich freuen, dass du dich extra für Firma B entschieden hast. Andere würden es kritisch sehen und denken, dass du dich nur für Geld/Karriere interessierst. (<--- ganz übertrieben) Einfach deine Ausbildung (ohne Stress) anfangen ^^ Bearbeitet 17. April 20187 j von Zaroc
18. April 20187 j Ich würde es wie ein Politiker/Journalist machen. Nicht Lügen, aber nur das Nötigste erzählen. D. h. ohne Grund würde ich es nicht breit treten. Wenn man mich explizit fragt, wäre ich allerdings ehrlich.
18. April 20187 j Cui bono? Wem nutzt es etwas wenn du es (ungefragt) erzählst? Die wollen dich eh schon haben, also musst du dir den Platz nicht mehr "erschleimen". Also neuen Vertrag unterschreiben, freuen, beim alten Ausbildungsbetrieb kündigen (in der Reihenfolge) und das wars. Wie Zaroc schon schrieb, du weißt nicht, ob es dir positiv oder negativ ausgelegt wird, warum als ein Risiko eingehen? Es kann als Illoyalität aufgefasst werden und ggf nach der Ausbildung mit entscheiden ob du (unbefristet) übernommen wirst...
18. April 20187 j Einfach eine Mail hin und sagen das du die Ausbildung nicht antreten wirst. Du brauchst dich da nicht zu entschuldigen oder zu rechtfertigen. Natürlich erst dort absagen wenn du den Vertrag bei dem anderen Unternehmen unterzeichnet hast
18. April 20187 j vor 4 Minuten schrieb Revtic: Einfach eine Mail hin und sagen das du die Ausbildung nicht antreten wirst. Da der Vertrag schon unterschrieben ist, reicht eine so simple Mail im Normalfall nicht.
18. April 20187 j vor 35 Minuten schrieb RubberDog: Da der Vertrag schon unterschrieben ist, reicht eine so simple Mail im Normalfall nicht. Es geht hier ja um einen Ausbildungsvertrag. Er könnte auch am ersten Tag nicht erscheinen und dann sagen: Ja ich nutze meine Probezeit und breche die Ausbildung ab. Sollte man dem Betrieb auch so sagen wenn sie meckern nach der ersten E-Mail. Natürlich kann man auch lügen und dazuschreiben aus privaten Gründen, etc. etc. aber in meinen Augen muss man sich da nicht rechtfertigen.
18. April 20187 j Es geht darum, was dem aktuell geplantem Ausbildungsbetrieb an Informationen gegeben werden soll - nicht dem ehemals geplantem. @wwacc ungefragt nichts darüber sagen. So kann gar nichts in diese Tatsache hinein interpretiert werden.
18. April 20187 j Rein rechtlich müßte @wwacc doch den Vertrag zur Erfüllung bringen? Also die zwei Wochen Kündigungsfrist abarbeiten, falls der AG sich vorab nicht auf einen Auflösungsvertrag einläßt?
18. April 20187 j vor einer Stunde schrieb allesweg: Es geht darum, was dem aktuell geplantem Ausbildungsbetrieb an Informationen gegeben werden soll - nicht dem ehemals geplantem. @wwacc ungefragt nichts darüber sagen. So kann gar nichts in diese Tatsache hinein interpretiert werden. ups, my bad. Naja trotzdem der alten Stelle einfach absagen und der neuen nicht sagen von der alten. Das geht ja keinen was an denke ich.
18. April 20187 j Autor Es ging darum, ob ich meinem neuen AG sagen soll ob ich dem alten für ihn gekündigt habe. Also @allesweg hat das schon richtig erkannt. Und bei Ausbildungsverträgen kann man schon vor Ausbildungsbeginn kündigen. Das wurde 1970 entschieden, weil es keinen Sinn ergibt, wenn der Azubi erst in der Probezeit (also am 1. Tag) kündigen kann, weil niemand davon Vorteile hat. Aber danke für die Antworten, ich behalte es dann für mich.
18. April 20187 j vor einer Stunde schrieb wwacc: Es ging darum, ob ich meinem neuen AG sagen soll ob ich dem alten für ihn gekündigt habe. Also @allesweg hat das schon richtig erkannt. Und bei Ausbildungsverträgen kann man schon vor Ausbildungsbeginn kündigen. Das wurde 1970 entschieden, weil es keinen Sinn ergibt, wenn der Azubi erst in der Probezeit (also am 1. Tag) kündigen kann, weil niemand davon Vorteile hat. Aber danke für die Antworten, ich behalte es dann für mich. Das war eben das was ich meinte, es macht doch keinen Sinn am ersten Tag zu kommen und da zu kündigen ohne Grund.
18. April 20187 j Vor allem ist es für den "dann doch nicht" Ausbildungsbetrieb fair möglichst früh Bescheid zu geben, da dieser dann ggf. die "zweite Wahl" noch mal ansprechen kann, und dann nicht ggf. ohne geeigneten Azubi da steht. Nicht weil der Betrieb unbedingt einen Azubi braucht als billige Arbeitskraft, sondern weil eben im blödesten Fall ein guter Ausbildungsbetrieb ohne da steht und ein guter Azubi in einer Ausbeuterbude versauert. Ja, ich glaube an das Gute im Menschen...
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