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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

 ich hatte am 19.06 meine Schriftliche Prüfung (Fisi) und hatte beim GA1 vorne auf den Titel Blatt nicht den Handlungsschritt angegeben der weggestrichen werden soll, sondern hab ihn einfach im Arbeitsblatt Durchgestrichen bzw. Die Überschrift Handlungsschritt...

Kann ich da Probleme bekommen?, weil die Prüfungsaufsicht mir nicht sagen konnte wie ich da verfahren soll und ich es erst bei GA2 gemerkt habe, dass man den Handlungsschritt vorne angeben muss.

Vor der Prüfung, haben sie euch nicht informiert, was ihr alles machen musst?

Uns wurde gesagt, dass es wichtiger ist, dass auf dem Blatt vorne die Nummer des gestrichenen Handlungsschritts steht, als das Wegstreichen des Handlungsschritts.

Ich hoffe, dass die Prüfungsaufsicht Gnade zeigt...

Bearbeitet von Der Grieche

vor 9 Minuten schrieb Thumestone:

Nee er meinte zu mir er hätte keine Ahnung...

Toll, jetzt hab ich echt schiss das ich da Probleme bekomme...

Ruf am Montag bei deiner IHK an und informiere dich.

Ich wünsche dir viel Glück. Durchfallen deswegen sollte nicht als Fall geben.

Wenn du es nicht angibst wird immer der fünfte Teil gestrichen. Das passiert automatisch.  Durchstreichen bringt Garnichts hätte ja sein können das du vor Frust einfach nur was durchgestrichen hast.

Bearbeitet von OpenWorld

Bei fehlender oder nicht eindeutiger Kennzeichnung auf dem Deckblatt gilt der 5. Handlungsschritt als nicht bearbeitet. Das geben zumindest alte Prüfungen her. Einfach mal auf die Deckblätter gucken (Hab ich eben zur Absicherung auch noch mal gemacht).

Wenn du also 1, 2, 3 und 5 bearbeitest, 4 hinten durchstreichst, aber es vorne nicht angibst, hast du im Worst Case das Problem, dass zwei Handlungsschritte nicht bearbeitet sind und du gar nicht mehr als 75 Punkte erzielen kannst.

Bearbeitet von Visar

Hast du während deiner kompletten Vorbereitung Mal eine alte Prüfung gemacht und dir die Anweisungen, die auf dem Titelblatt stehen, durchgelesen? Dann wüsstest du das. 

Ich verstehe, dass das eine "blöde" Situation ist, aber nach drei Jahren Ausbildung darf auch eine IHK erwarten, dass man relativ banale Anweisungen auf der Titelseite der Prüfungen lesen und anwenden kann. 

Gerade eben schrieb Listener:

Hast du während deiner kompletten Vorbereitung Mal eine alte Prüfung gemacht und dir die Anweisungen, die auf dem Titelblatt stehen, durchgelesen? Dann wüsstest du das. 

...oder einfach die Minute investieren und alle Hinweise der Prüfung lesen, die gerade geschrieben wird.

Zu sagen "Ich wurde nicht darüber aufgeklärt" ist halt auch Unsinn, da es doch auf dem Deckblatt einer jeden Prüfung steht.

Macht euch doch bitte nicht verrückt. GA1 und GA2 werden von Menschen korrigiert. Da passiert nichts "automatisch". Wenn vorne eine Zahl fehlt, aber offensichtlich (!) ist, welcher Handlungsschritt nicht bearbeitet wurde (das ist oft leider nicht der Fall), wird ein Prüfer das entsprechend berücksichtigen. Ich kenne keinen Prüfer, der wegen so einer Kleinigkeit einem Prüfling einen Strick dreht, auch wenn das die "korrekte" Vorgehensweise wäre. Ich finde es zwar auch seltsam, dass erwachsene Menschen die simpelsten Anweisungen bei so einer wichtigen Prüfung nicht befolgen können, aber deswegen steiche ich niemandem 25% seiner Punkte.

vor 39 Minuten schrieb stefan.macke:

Macht euch doch bitte nicht verrückt. GA1 und GA2 werden von Menschen korrigiert. Da passiert nichts "automatisch". Wenn vorne eine Zahl fehlt, aber offensichtlich (!) ist, welcher Handlungsschritt nicht bearbeitet wurde (das ist oft leider nicht der Fall), wird ein Prüfer das entsprechend berücksichtigen. Ich kenne keinen Prüfer, der wegen so einer Kleinigkeit einem Prüfling einen Strick dreht, auch wenn das die "korrekte" Vorgehensweise wäre. Ich finde es zwar auch seltsam, dass erwachsene Menschen die simpelsten Anweisungen bei so einer wichtigen Prüfung nicht befolgen können, aber deswegen steiche ich niemandem 25% seiner Punkte.

Dann bist du wirklich ein sehr kulanter Prüfer. Bei meiner IHK ist das genau eben nicht der Fall. Sofern der Fall wie oben geschildet eintreten sollte, gilt das Motto "Friss' oder stirb." Es klingt doof aber es ist so. Zumal meine Berufsschullehrer uns das herauf und herunter gebetet haben, dass wir das auf keinen Fall vergessen sollten.

Bearbeitet von varafisi

Bei uns wurden die einzelnen Personen nach vorne gerufen mit dem Mikro und sollten das eintragen. Bevor es alles nicht korrekt eingetragen wurde, wurde die Prüfung nicht fortgesetzt. In den 3 Prüfungen war es der Fall, das hin und wieder mal die Leute vergessen haben etwas einzutragen. Ist wahrscheinlich von IHK zu IHK unterschiedlich.

Bei uns waren die Prüfer mega kulant ... haben bei einem sogar gesehen, dass er bei einem ding nix ausgefüllt hat und sind dann zu ihm und haben gefragt ob er die übersehen hätte ... mehr an Kulanz geht nicht

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