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Miraishiki

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Alle Inhalte von Miraishiki

  1. Nein, das ist in der FISI Prüfung sehr unwahrscheinlich. Es schadet aber sicherlich nicht die Begriffe zu kennen.
  2. Ich habe mich damals nach meinem Schulabschluss intensiv mit dem Thema beschäftigt und kann dir deshalb eine genaue Antwort geben (Die bundesweit gilt): Ja, du kannst mit der fachgebundenen Hochschulreife alle Studiengänge an Fachhochschulen studieren. Der Grund dafür ist recht einfach. Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Abschluss als die Fachhochschulreife. Du kannst somit auch keine Fachhochschulreife mehr erhalten. Das wäre genau so unlogisch, als wenn du die Mittlere Reife erhalten willst, nach dem du bereits das Abitur abgelegt hast. Du hast hier leider einen Mitarbeiter der FH erwischt der keinerlei Ahnung vom Thema hat. Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass du diese Auskunft nur mündlich erhalten hast... BTW: Wenn man Fachgebundene Hochschulreife bei Google eingibt, erscheint direkt der erste Absatz des Wikipedia Artikels der wie folgt lautet: Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Bildungsabschluss mit der Studienberechtigung für bestimmte Fächer und Fachrichtungen an Universitäten und sämtlichen Studienfächern an Fachhochschulen.
  3. Zwischen 25.000 - 40.000 Euro. Für einen genaueren Wert bräuchte man Branche/Ort/Tätigkeit etc.
  4. Für Berufsanfänger sind die Gehälter im ÖD ganz anständig. (Je nachdem wo man wohnt) Die Anzahl der Bewerber in den niedrigen Tarifstufen wird deshalb auch relativ hoch sein.
  5. Die Aufgabe kam doch bereits in der letzten Winterprüfung dran?
  6. Ich hatte Jemanden aus der Telekom in der Klasse. Dieser hatte zwei Prüfer von Telekom + Berufsschullehrer und durfte seine Präsentation sogar an seinem Arbeitsplatz halten. Das wird wohl nicht so streng gesehen. Eventuell kann das je nach IHK aber auch anders aussehen.
  7. Nach meiner eigenen Erfahrung können die Lehrer an den Berufsschulen so ziemlich alles unterrichten was sie möchten. Im Ernstfall hat man als Schüler oder Betrieb darauf nur relativ wenig Einflussmöglichkeiten. Wobei es bei mir sogar so war, dass Lehrer teilweise nur die Klassentür aufgeschlossen haben und die nächsten 4 Stunden dann weg waren. In solchen Fällen ist selbstständiges lernen angesagt. IHK-Prüfungen und Lernmaterial findet man ja genügend.
  8. Englisch: Englische Texte lesen und Antworten auf Deutsch geben. (IHK-Prüfung) Mathe: Grundrechenarten, Dreisatz und Prozentrechnung.
  9. Ja strenggenommen stimmen die Prozentangaben nicht. Logischer ist: Selbstkosten 100% und Nettosatz ist 106%
  10. Du musst rückwärts rechnen. Du hast einen Netto-Stundeverrechnungssatz von 100% Und musst auf die Selbstkosten zurückrechnen 94% (100 - 6 %) Dafür musst du Prozent auf Hundert rechnen. Eine entsprechende Formel ist von der IHK ja schon vorgegeben. Die Gemeinkosten spielen keinerlei Rolle, da diese vor den Selbstkosten kommen.
  11. Er hat bereits im Jahr 2015 in Gehaltsthread geschrieben, dass er 20000 Brutto im Jahr verdient. Ich glaube nicht dass jemand so lange einen Trollversuch durchzieht. Allerdings ist die Diskussion trotzdem langsam sinnlos, da er sich trotz mehrerer Einwände seinen miserablen Lohn weiterhin schön redet.
  12. Also vor allem wenn man Kinder hat, dann reicht doch das Geld meist immer vorne und hinten nicht. Dass man sich da einfach mit 2000 Euro Brutto zufrieden gibt, kauf ich nicht ab. Ich glaube uns wird hier irgendein wichtiger Umstand verschwiegen.
  13. Was ich noch unglaublicher finde ist, dass er 2015 mit 3 Jahren Berufserfahrung nur 20000 Euro Brutto im Jahr verdient hat. Ich meine selbst die Packer bei Amazon im Leipzig-Lager verdienen doch mindestens 21500 Brutto ohne BE und ohne Ausbildung, teilweise auch ohne Deutschkenntnisse. Also er muss wohl schon verdammt nette Kollegen haben, anders kann ich mir nicht erklären wieso er für das Gehalt morgens aufsteht.
  14. Sofern die Eltern finanziell nicht einspringen können, hat man Anspruch auf BAB (Berufsausbildungshilfe) von der Arbeitsagentur.
  15. Also ich würde 40k als untere Grenze nehmen. Im ÖD zum Beispiel, findet man mittlerweile selbst im Helpdesk so gut wie keine Stelle mehr unter EG8. (Entspricht ca. 35.000 im Jahr)
  16. @Visar Am Tag der bestandenen Prüfung ist man kein Azubi mehr. § 22 BBiG hat somit keine Bedeutung mehr.
  17. Ohne Arbeitsvertrag gibt es keine Kündigungsfrist. Die Ausbildung endet am Tag der bestandenden Prüfung.
  18. An deiner Stelle würde ich mich jetzt schon nach entsprechenden Stellen/Ausbildungsplätzen umschauen. Aus deinen letzten Beiträgen ist nämlich ein großer persönlicher Frust zu erkennen. Der IT-Bereich scheint einfach nicht das richtige für dich zu sen.
  19. Der 08/15 Windows-Helpdesk-FISI der Programmieren hasst und in der Powershell ausschließlich den Ping-Befehl kennt, wird es in der Zukunft sicherlich sehr schwer haben. Diese Entwicklung ist aber bereits seit Jahren bekannt.
  20. Mal eine naive Frage: Worin besteht eigentlich der Nutzen für die Unternehmen, Auskünfte über ihre ehemaligen Mitarbeiter zu geben? Im Gegensatz zu einem Zeugnis, besteht hierzu ja keinerlei gesetzliche Verpflichtung. Eigentlich geht das Unternehmen ja durch die Auskunft erstmal nur ein rechtliches Risiko ein. Wenn der ehemalige Vorgesetzte nun unbewusst oder bewusst, Information preisgibt die nicht zulässig sind. Muss das Unternehmen schnell mal mehrere Monatsgehälter an Schadensersatz zahlen. Es wird deshalb sicherlich auch Unternehmen geben, die allgemein keine Auskunft geben.
  21. So ist es. Deshalb gibt es auch einige Unternehmen mit 1000+ MA, die den Betriebsrat bisher erfolgreich verhindern konnten.
  22. In der Prüfung kommen meist 1 - 2 kleine Aufgaben dran. (USV-Berechnung, USV-Arten, URI-Umrechnung) Im alltäglichen Geschäft der meisten FISIs wohl heutzutage nur noch von sehr geringer Bedeutung. Grundkentnisse sollte man aber trotzdem haben, falls man mal mit einer USV etc. arbeiten muss.
  23. Es gibt Prüfer welche sich die Dokumentation erst einen Tag vor der Präsentation ansehen. Somit besteht durchaus die Möglichkeit, dass man erst am Tag Präsentation erfährt dass man durchgefallen ist.
  24. Ansichtssache. Welchen Sinn hat es denn die IHK Note zu verbessern, wenn man eh schon ein festes Übernahmeangebot hat.
  25. Der Durchschnitt aller drei Teile muss 50 % entsprechen. Man darf in keinem Teil schlechter als 30% sein. GA 1 = 30 % GA 2 = 45 % WISO = 100 % Wäre zum Beispiel ein Durchschnitt von 50% mit dem man immer noch bestanden hätte.

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