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ickevondepinguin

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Alle Beiträge von ickevondepinguin

  1. Entweder hat er es als "Installation einer grundlegenenden IT-Infrastrukltur" verkauft oder der Prüfungsausschuss hatte Tomaten auf den Augen. Sorry, aber bei uns würde das als Thema (Titel + einzige Aufgabe) so niemals durchgehen.
  2. Meiner Meinung nach auch. Entscheiden ja die Entwickler, mit was die ihre Datenbank bauen wollen. Dafür brauch es wahrlich kein 40h-Projekt. Insgesamt fehlt bei der Idee die fachliche Tiefe. Vom kaufmännischen Prozess bis zur Umsetzung. Ich zitiere mal meinen Lieblingsforenkollegen @charmanta
  3. Die Vorredner haben es schon gesagt. Das ist oft so. und Schlagen beide in die gleiche Kerbe.... Mehr Infos darfs aber nciht geben, laufende Prüfung.
  4. Was ist der Grund für fiktive Preise? Praktikum/Umschulung zählt nicht. Das kann man erfragen (lassen). Weiter: Lohnkosten interessieren mich nicht. Ich will einen Stundensatz als Prüfer, in dem die Posten enthalten sind: Lohn, Nebenkosten, FIrmenwagen/FLottennutzung, Miete, .... Dieser muss realistisch sein. Das spiegelt die Kosten nicht wieder. Es entstehen immer Kosten. Neben Personalkosten (Lohn + Nebenk..., wir sprachen schon darüber) auch Betriebs- und Wartungskosten für die Lösung. Weiter sollte hier aber nicht geholfen werden, als mit diesen sehr allgemeinen Informationen da es sich um eine laufende Prüfung handelt 😉
  5. Dann beschreib das doch so? Deswegen muss es ja noch lange keine Anleitung werden. Du beschreibst ja nicht jeden Schritt so. Mehr dürfen wir dir aber auch schon nicht helfen, da laufende Prüfung...
  6. Kann man, ist aber nicht ganz so gerne gesehen und kann zu Punktabzug führen. Du sollst Inhalte dokumentieren, keine Nachbauanleitung schreiben. Das würde ich bei außergewöhnlichen Eingriffen machen. Wenn du jetzt mit mkfs.ext4 eine Partition formatierst, interessiert das niemanden. Wenn du aber bestimmte Variabeln brauchst, um dein Ziel zu erreichen, und ohne geht es nicht, dann ist es "dokumentationswürdig". - So meine Ansicht.
  7. Schließe mich @charmanta an! Das ist kein Projekt im Sinne der PO! Bitte neues Thema mit erkennbaren Tätigkeiten die einen Vgl von Lösungsansätzen erschließen lassen. @Informatik_Maxi Du bist ein Prüfling, welcher das zu einfach sieht. Weil dein Ausschuss sich da nicht dran hält lieber sieht das du da was mit tollen Produkten machst oder die Findung reininterpretiert gilt das noch lange nicht für die anderen 97% der Prüfungen da draußen.
  8. Bei uns gehört es definitiv dazu. Zudem sit es auch so, dass die Kundendoku/Admindoku Bewertungsrelevant ist (siehe Bewertungsmatrix). Ich verstehe es so, dass die Umgebung in die Jahre gekommen ist. Also schaut man nach einer Gesamtlösung.
  9. Nein, ein Projekt darf fehlschlagen oder nur teilbearbeitet werden können, wenn es nachvollziehbar dargelegt wird. Die IHK ist da nicht realitätsfremd. Die Prüflinge geben nur lieber fertige Projekte ab, weil dies dem Semi-Standard entspricht. Heißt: Es wird einfach irgendwie als fertig dargestellt und die Lösung installiert, auch wenn Hardware nicht beschafft werden konnte. Hier kann man möglicherweise Punkte verbrennen. Darlegen als Abweichung, im Projektverlauf an der entsprechenden Stelle aufgreifen und beschreiben. Den Lösungsansatz hast du im Projektverlauf ja demnach schon aufgezeigt. Für die Umsetzung kann das Ganze als PoC dargestellt werden. Bis hierher waren das sehr allgemeine Antworten. Da laufende Prüfung würde ich es auch dabei belassen. Wenn Du dir immer noch unsicher bist, sprich deine IHK an!
  10. Bei uns gibt es pro "Runde" eine neue Frist. Muss ja so sein. Bei uns werden die Antworten auch gesammelt übermittelt. Wenn unsere Prüffrist der Anträge ausläuft, und die Antworten da sind, gehen die gesammelt raus. Danach beginnt idR die neue Frist.
  11. Nein. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass eine solche Löungsauswahl stattfinden wird. Dafür planst du Zeit und formulierst es auch in dem Antrag. Im Antrag stehen keine konkreten Lösungsansätze. Diese vergleichst du in angemessener Art und Weise. Die Lösungsauswahl alleine beträgt im Schnitt 2 Stunden, bei uns.
  12. Schau, dass du die restliche Zeit, neben dem Orga-Kram für die Liveeinführung, sinnvoll verteilst, dann hätte ich damit kein Problem.
  13. Theoretisch hat man Zeit bis 40h vor Abgabepunkt der Dokumentation. Real eine Woche vor Abgabe der Doku. Die Anzahl von Antragsversuchen ist weder in der Prüfungsordnung noch im Gesetz gedeckelt. Zum Antrag: Was waren denn die Ablehnungsgründe? Ich sehe bei diesem Antrag KEINE Auswahl einer Lösung. Wo vergleichst Du Lösungsansätze (kein reiner Produktvergleich, das kann jede kaufmännisch arbeitende Person!)? Ich würde diesen Antrag in dieser Form ablehnen.
  14. Du schreibst doch auch das Berichtsheft im Betrieb. Von daher....
  15. Wie dem auch sei: Grundsätzlich sind 10% der Gesamtpunkte für den Bereich Kunden-/admin/Anwender.../such-dir-was-was-Doku angesetzt für die Bewertung. Weglassen = -10 Punkte....
  16. Im Zweifel den Prozess gegen den Ausbildungsbetrieb und bekommt seinen Verdienstausfall erstattet, da man weiterhin Auszubildender ist und keine Fachkraft...
  17. Nein. In deine Versicherung investiert. Wenn dein Ausbilder dir einen nicht-gute Ausbildung durch deine Einträge bescheinigt, dann hast du hinterher hier gewonnen...
  18. Korrekt. Und die gewichtest du entsprechend. Davon rate ich dringend ab! Die Kriterien sollten eindeutig aus dem Soll-/der Anforderungsanalyse/dem Lastenheft zu entnehmen sein, je nachdem was vorliegt! Selbiges gilt hinterher für das Testen deiner Lösung. Ich empfehle immer, alle Tests schon VOR Lösungsauswahl zu definieren - damit ein lösungsunabhänigiger Test durchgeführt wird! Am Ende lässt sich dann auch ein ordentlicher Soll-/Ist-Vergleich durchführen. Durch die immer gleichen Kriterien(kataloge) bekommt das Projekt einen roten Faden.
  19. Ja würde ich. Da in dem Ausbildungsbericht Tatsachen dokumentiert werden. Das Berichtsheft ist deine (Ausbildungs-)Lebensversicherung. Das IST später dein Nachweis, das du nicht richtig ausgebildet wurdest!
  20. Als Prüfer gar nichts! Was sagt denn dein Ausbilder dazu, der das Unterschreiben muss?!
  21. Ergänzung: Erst nach Abschluss des Verfahrens. Heißt, erst nach erfolgter Beschlussfassung des Prüfungsausschusses - nach dem Fachgespräch. Nach AP1 kannst du folglich keine Einsicht fordern, da das Verfahren aufgrund der gestreckten Abschlussprüfung noch nicht beendet ist.
  22. Halte ich für Gefährlich sich NUR darauf zu verlassen. Vgl. zur Zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung, welche als Anlage deinem Berufsausbildungsvertrag beigelegen haben dürfte, ist zu empfehlen.
  23. Da hast du's. Keine Eindeutige Nennung. Der PA geht sicher, dass du Alternativen abwägst. Mach das einfach, und gut ist. Es gibt bei Cloud-Teleonie ja viele Anbieter, dessen Funktionen und Umfang man gut bewerten kann. Viel Erfolg!
  24. Ich denke, der PA geht somit von einem Vgl. aus und hat nur noch einmal deutlich gemacht, das dieser bitte gemacht werden soll. Diese ist somit drin und gehört natürlich, selbstverständlich in eine Projektplanung hinein und in den Ablauf hinein. Ansonsten, siehe die Antwort von @charmanta.
  25. Nein. Wie ich oben schrieb: Immer von den Prozessen der jeweiligen IHK und des jeweiligen Prüfungs(teil)ausschusses. Der Antrag wird auch nicht nur durch EINEN Prüfer zugelassen oder abgelehnt. Die Frage bei Dir wäre: Welche Kammer? Die Frage beim Kollegen: Welche Kammer?

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