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Datawrapper

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Beiträge von Datawrapper

  1. vor 5 Minuten schrieb Informatik_Maxi:

    aus meiner Sicht ist das Projekt deutlich Komplexer als das einrichten einer TK Anlage oder eines Monitoring Systems

    Charmanta und ickevondepinguin sind beide Prüfer seit vielen Jahren. Ist jetzt halt die Frage ob deine Sicht da in irgendeiner Weise relevant ist, wenn die beiden sagen, "das ist nichts". 

    Und wenn das aus deiner Sicht komplizierter ist, dann musst du eben schauen, dass du das in deinem Projektantrag auch so rüber bringst. Wenn du das nicht kannst, dann gilt für mich das, was charmanta und ickevondepinguin sagen.

    Reichst du den so ein und der wird abgelehnt mit der Bitte um ein anderes Projekt, dann ist das Thema für dich erledigt. Da brauchst du dann auch nicht nacharbeiten. 

  2. 71 Punkte sind doch nicht schlecht. Das sollte ja dein Ergebnis nicht allzu sehr runter ziehen. Wenns jetzt eine 49 Punkte wären und das über bestehen oder nicht bestehen entscheidet, dann könnte man überlegen da mal genauer nachzuschauen.

    Anwaltlich/Gerichtlich dagegen vorzugehen ist sehr teuer und garantiert 1. nicht dass du überhaupt eine bessere Note bekommst und 2. wie viele Punkte mehr erwartest du denn? Am Ende gibst du viel Geld aus um dann 4-5 Punkte oder weniger besser zu sein. Um auf eine 2 zu kommen müsstest du 10 Punkte mehr bekommen.

    Meine Meinung: Lass es sein. Kostet dich mehr Geld, als du jemals mehr verdienen könntest, weil dein Zeugnis etwas besser wird. Davon abgesehen, glaubst du, dass da jemand drauf schaut und sagt: "Sie wären gut geeignet gewesen, aber nur 71 Punkte bei der Projektdoku, da können wir Sie leider nicht nehmen. Wären es 80 gewesen, hätten wir Sie genommen"?

    Kann ich dir sagen, das wird nicht passieren.

    Ich habe jetzt nicht die Möglichkeit die Doku komplett zu lesen aber:

    vor 13 Minuten schrieb Gamelpad:

    IT-Berufe-Podcast an sehr vielen Dokus orientiert die mit 95-100% bewertet wurden und habe Bausteine die gut bewertet wurden mit reingenommen

    garantiert keine gute Projektarbeit. Wenn ich Koche und ich nehme verschiedene Zutaten die beliebt sind / ich mag, habe ich dadurch nicht automatisch ein leckeres Gericht. Es kommt auf das Gesamte an. 

    vor 13 Minuten schrieb Gamelpad:

    nahezu sicher war, dass sie im "sehr guten" Bereich bewertet

    Selbstwahrnehmung und wie es dann wirklich ist, gehen gerne mal weit auseinander. Am Ende hat ein Erfahrener Prüfer deine Arbeit bewertet und dein Antrag wurde sogar nochmal durch die IHK geprüft. Ergebnis siehst du ja im Kommentar der IHK. 

  3. vor einer Stunde schrieb Brapchu:

    Wenn du als FIAE mit nicht mal mehr 2 Monate bis zur Prüfung UML, Pseudocode, Algorithmen und SQL nicht einigermaßen sicher drauf hast ist echt höchste Eisenbahn.

    Das ist so ziemlich das, was in der Prüfung für FIAE dran kommt. Wenn das nicht sitzt sehe ich schwarz. 

    Aber @NigglzFIAE was ist an Pseudocode so schwer?

    Beispiel:
    Abfrage Vorname

    Ausgabe "Hallo " + Vorname

    Das wäre Pseudocode. Ist doch relativ einfach.

    Als Tipp für dich zum Üben:
    Überleg dir ein kleines Programm und schreibe dazu einen Pseudocode. 
    Gib den Pseudocode an ChatGPT mit der Angabe einer Programmiersprache.

    Wenn du den Code den dir ChatGPT ausgibt am Ende erfolgreich ausführen kannst, dann bist du mit deinem Pseudocode ganz gut unterwegs. 

    Hinweis: Das ist natürlich nur eine Möglichkeit, um zu Überprüfen, ob dein Pseudocode verständlich ist.

  4. vor 13 Stunden schrieb ITler24:

    Bei vielen Stellenanzeigen wird jedoch eine mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich gefordert

    Arbeitgeber schreiben in Stellenbeschreibungen grundsätzlich ihre Wunschvorstellung. Das diese ganzen Punkte niemand leisten kann ist klar. Jeder Arbeitgeber setzt die Schwerpunkte anders.

    Einfach bewerben. Es kann ja nichts passieren. Wenn ein Arbeitgeber sagt, ihm ist mehrjährige Berufserfahrung sehr wichtig, dann bekommst du eine Absage. Wenn aber ein Arbeitgeber sagt, mehrjährige Berufserfahrung ist wünschenswert, aber nicht wichtig, dann wird er dich einladen.

    Wichtig ist nur, dass in der Stellenbeschreibung in beiden Fällen stehen wird: 
    "Ausbildung im Bereich Informatik mit mehrjähriger Berufserfahrung." 

  5. vor 3 Minuten schrieb ocseolbap:

    du verstehst einfach nicht die grundlegende Problematik nicht

    Und ich glaube du verstehst nicht, dass man sich im Nachhinein nicht befreien kann. Befreien geht vorher, sagt auch die IHK. Wenn die Prüfung einmal angetreten und nicht bestanden wurde, ist ein befreien im Nachhinein nicht möglich. 

    vor 4 Minuten schrieb ocseolbap:

    Also kann ich dein Argument mit "Das ich das nicht kann" absolut nicht nachvollziehen. Wie gesagt durch die erfolgreiche Teilnahme im Nachhinein habe ich es bewiesen.

    Dann sollte ja ein erneutes wiederholen der Prüfung für dich ein leichtes sein. Auch mit

    vor 22 Minuten schrieb ocseolbap:

    nicht wohlwollenden agierenden Prüfer

     

    vor 5 Minuten schrieb ocseolbap:

    Ich würde nur die Grundlage der Entscheidung verstehen.

    Du hast dich zu einer Prüfung (von der Weiterbildung) angemeldet. Zu dem Zeitpunkt hättest du die Befreiung beantragen können. Da du das nicht gemacht hast, kannst du das während der laufenden Prüfung nicht mehr nachholen.

    Da du nicht bestanden hast und somit die Prüfung wiederholst, befindest du dich aber immer noch in der laufenden Prüfung. Und in der Laufenden Prüfung kannst du keine Befreiung mehr anmelden. 

    Das einzige was du eventuell machen könntest (das musst du aber bei der IHK nachfragen) ist, die Prüfung komplett abzubrechen, alle bisherigen Ergebnisse zu verwerfen, die Weiterbildung neu starten und dann die Befreiung beantragen.

  6. @ocseolbap Wenn deine IHK bei der du die Prüfung machst, sagt, dass es nicht mehr geht, dann wird das so sein. Was willst du jetzt dagegen tun? Die IHK ist verantwortlich für die Prüfung.

    Und jetzt so aus Sicht der IHK haben Sie da jemanden vor sich sitzen, der die Prüfung gemacht hat, den Teil nicht bestanden hat und sich dann nachträglich befreien lassen will. 

    Du kannst dich ja nur deshalb befreien lassen, weil die IHK davon ausgeht, dass jemand, der den Ada Schein hat, diese Prüfung nicht mehr machen muss, weil er das sowieso kann. Ist bei dir anscheinend nicht der Fall. Also könnte die IHK auch so argumentieren, dass der Grund dich zu befreien nicht mehr gegeben ist. 

    Mach die Prüfung einfach nochmal. 

    vor 7 Minuten schrieb ocseolbap:

    die (meiner Meinung nach) nicht wohlwollenden agierenden Prüfer

    wirst du nicht unbedingt besänftigen, wenn du jetzt da ein riesen Heckmeck machst. 

  7. Ich persönlich würde bei Hobbies nur das wichtigste Hobby angeben. Also wenn du gerne Rad fährst, Modellbaust, Sportverein bist usw. dann würde ich da das angeben was für mich persönlich am wichtigsten ist, bzw. das was für die Stelle gut passt. 

    Wenn ich im Sportverein bin und das auch erwähne und das dann negativ angesehen wird, will ich die Stelle dann überhaupt haben? Wenn DAS für den Chef der ausschlaggebende Punkt ist?

    Genauso mit anderen Ehrenämtern. Solange ich pünktlich auf der Arbeit erscheine und meine Arbeit mache, geht es den Chef nichts an was ich in meiner Freizeit mache. Und wenn ich dann abends um 18 Uhr nach der Arbeit im Sportverein bin und mein Chef mir das krumm nimmt/verbieten will, dann will ich in dieser Firma auch nicht arbeiten. 

  8. Wenn du den Teil nicht bestanden hast, dann ist es vielleicht sinnvoll, dass du dir die Themen doch nochmal zu Gemüte wirst und beim nächsten Mal den Teil bestehst. Offensichtlich kannst du die geforderten Themen nicht. 

    Blöd gelaufen würde ich sagen. 

    Nachträglich befreien lassen ist natürlich nicht möglich. Macht ja auch keinen Sinn, es heißt ja befreien. Von etwas befreien lassen, was man schon gemacht hat ist ja sinnfrei. 

    Das ist wie wenn ich in die Abitur-Nachprüfung gehe, weil ich hoffe mich ein wenig verbessern zu können und wenn ich mich dann verschlechtere, dann möchte ich die Note auf ein Mal doch nicht mehr haben. 

  9. vor 3 Minuten schrieb Neighboorhood:

    Das geht leider nicht (mehr)

    Das ist ärgerlich. Dann musst du da jetzt wohl oder übel durch. 
     

    vor 40 Minuten schrieb Neighboorhood:

    Die Internetverbindung läuft über eine konfigurationsbeschränkte Homestation von Vodafone. Hier gibt es keine Subnetze, Gastnetze etc. Mehrere 20€ Switches sind in Reihe geschaltet. Mein Server, auf dem meine SQL Datenbank und das Warenwirtschaftsystem läuft, ist ein 2c/4t Laptop der 6ten. Core-i Generation. An meiner Testbench werden regelmäßig Fremdgeräte mit dem LAN verbunden. Das Wifi im Arbeitszimmer ist nicht stabil. Mein Backup besteht aus einem Veeam-Task, der auf die über USB angeschlossene Festplatte speichert. Also keine Redundanz.  

    Unabhängig davon, dass sich diese Themen alle nicht als Projekt eignen, ein Rat von mir. Du MUSST die Punkte die du genannt hast dennoch anpacken! Und zwar meiner Meinung nach mit folgender Prio:

    Fremdgeräte an dein eigenes Netzwerk anschließen: SOFORT ÄNDERN!
    SQL DB und Warenwirtschaftssystem auf einen vernünftigen Client umziehen: Wichtig!
    Backup Redundanz: Wichtig!
    Wifi instabil: Nice 2 have

  10. vor 13 Minuten schrieb charmanta:

    das hätte dann ITSE werden können ;)

    Sehe ich auch so. Du hättest/solltest eher eine Ausbildung als IT Systemelektroniker machen wollen. Bei FISI bist du mit deinen Interessen (die sich aus deinem Beitrag herauslesen lassen) falsch. 

    Vielleicht kannst du den Ausbildungsberuf noch wechseln. In der normalen Ausbildung geht das, wie das bei einer Umschulung ist, weiß ich nicht. 

  11. vor 5 Minuten schrieb tim91:

    mehr Geld und Vertrag auf 37h ändern

    vor 5 Minuten schrieb tim91:

    Führung durch Kontrolle möchte ich auch nicht mehr

    vor 5 Minuten schrieb tim91:

    interessantere Aufgaben

    Also ganz ehrlich, das kann dir die aktuelle Firma nicht bieten. Die Arbeit die da ist, muss erledigt werden, die können ja nicht einfach für dich "interessantere Aufgaben" erfinden. 

    Mehr Geld und weniger Stunden ist auch immer so eine Sache, da wird der Arbeitgeber aufpassen, weil sonst das Gefüge innerhalb der Firma nicht mehr passen könnte, dann steigen ihm die anderen Mitarbeiter auch aufs Dach.

    Du wünscht dir hier sehr viel, ist ja auch dein Recht, aber du solltest nicht erwarten, dass der Chef am Montag sagt: Ok Herr Tim, machen wir so. Hauptsache Sie bleiben. 

    Firmen lassen sich so nicht durch Ihre Mitarbeiter erpressen und das ist auch keine gute Grundlage für ein Arbeitsverhältnis. Ich würde an deiner Stelle zu einem anderen Unternehmen wechseln.

    Aber auf keinen Fall zur DB, die machen weniger Wochenstunden bei mehr Gehalt nicht mit ;):D

  12. vor einer Stunde schrieb tim91:

    Der Vorgesetzte meinte, ich soll mich vom Arbeitsvertrag nicht abschrecken lassen, wir haben das alles ja persönlich vereinbart 😅

    Mündliche Nebenabsprachen, die in keinem offiziellen Dokument schriftlich festgehalten wurden, sind so als hättest du keine Absprache getroffen. IMMER ALLES was mündlich besprochen wurde, in den Arbeitsvertrag schreiben lassen, ansonsten nicht unterschreiben.

  13. vor 23 Minuten schrieb bettaginthebox:

    da ich nicht genau weiß, was ich eigentlich großartig überwachen kann/soll. Da wir keine Anwendungen nutzen, bin ich mir unsicher, ob es ausreicht, nur die PCs allgemein zu überwachen.

    Wenn es überhaupt kein Projektziel gibt, kann es auch kein Projekt geben. 

    Es muss bei euch intern jemanden geben, der Ziele definiert und deine Aufgabe ist es dann, für die Erreichung dieser Ziele im Rahmen der Projektarbeit Lösungen zu finden. 

    So sehe ich da erstens kein Vernünftiges Projektziel, weil, was willst du den "allgemein überwachen"? 

    Jede Sekunde einen Ping zu jedem Computer ob der noch erreichbar ist? 

    Das muss zuerst klar definiert sein, bevor du überhaupt dein Projekt und die Zeiten planen kannst. 

    Wenn du kein Ziel hast aktuell, wie konntest du dann die Zeiten planen? Hast du einfach geraten wie lange das dauern könnte? Weil ohne Ziel kannst du den Umfang ja gar nicht abschätzen.

  14. DIe IHK schreibt dazu:

    Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen — auch unter Berücksichtigung einer
    mündlichen Ergänzungsprüfung — wie folgt bewertet worden sind.
    1- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend",
    2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend",
    3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend" und
    4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend"

  15. vor 25 Minuten schrieb IT Wikinger:

    Ich  glaub ich hab ihn kaputt gemacht xD

    Nein das ist richtig so wie es in @roodys rechner steht. 

    Aktuell hast du nicht bestanden, weil du 2 5er hast, in Prüfungsteil 3 und 4. Um die 5 in Prüfungsteil 4 auszugleichen müsstest du in der MEP mindestens 89 Punkte haben. Dann wird aus der 5 eine 4. 

    Es ist verwirrend, dass da die Note 3 steht, weil obwohl du mit 70 Punkten in der MEP und mit den anderen Noten auf insgesamt eine 3 kommst, hast du trotzdem in der gesamten AP2 2x die Note 5 was nicht sein darf. Deswegen ist Nicht bestanden hier richtig.

    Das macht der Prüfungsrechner der IHK tatsächlich genauso wie der von roody. Da steht auch Gesamtergebnis Note 3 und trotzdem "Nicht bestanden"

  16. vor 8 Minuten schrieb marhaase:

    Darf man den AP-Teil-1 auch gleich wiederholen oder muss man auf AP-Teil-2 warten, wie sich das entwickelt?

    vor 1 Stunde schrieb Datawrapper:

    ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar

    Nein. AP1 ist nicht eigenständig wiederholbar. Wenn du in AP2 durchfällst dann musst du AP1 wiederholen, wenn dieser schlechter wie 4 war. Ansonsten bleibt die Note stehen.

    Wenn es dir schlecht geht, dann krankmelden. Deshalb wird vor der Prüfung gefragt. 

  17. vor 50 Minuten schrieb Aeropsia:

    aber ich frage mich immer noch woher die Information stammt, dass man dann auch die AP Teil 1 neu schreiben darf.

    Ok wenn wir jetzt hier ganz genau sein wollen, dann findest du alles dazu im Berufsbildungsgesetz §37 Absatz 1:

    Zitat

    1. In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar.

    Wir haben bei der Fachinformatiker Ausbildung den Fall, dass sie in "zwei zeitlich ausanderfallenden Teilen" besteht. AP1 und AP2. 

    "Nichtbestehens zweimal wiederholt werden" --> Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Das heißt, solltest du nicht bestehen, hast du die Möglichkeit, die Teile, die du nicht bestanden hast, zu wiederholen. Die die du natürlich mit 4 oder besser hast, müssen nicht wiederholt werden.

    "ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar." --> Du kannst nur AP1 nicht wiederholen. 

    Im Falle, dass du AP1 nicht bestanden hast und die gesamte Ausbildung auch nicht, musst du AP1 auch wiederholen. 

    @Brapchu hat da schon recht. 

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