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stefan.macke

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Alle Inhalte von stefan.macke

  1. Hallo zusammen, ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle (!) Inhalte des alten und neuen Ausbildungsrahmenplans (für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung, aber zu >80% relevant für die anderen Fachinformatiker und zu >60% für alle IT-Berufe) gegenüberzustellen: Neuordnung der IT-Berufe zum 01.08.2020 Ich habe geschaut, welche alten Inhalte in welchen neuen Inhalte aufgehen, welche gestrichen oder verändert wurden usw. Vielleicht hilft das ja dem/r ein oder anderen bei der Planung der betrieblichen Ausbildung ab dem 01.08.2020. Achja: Und ich habe das alles in Excel-Dateien zum Download bereitgestellt! 🙂
  2. Deine Überlegungen in allen Ehren, aber hast du nichts Wichtigeres zu tun, als dir darüber Gedanken zu machen? Kein Prüfer wird dir auch nur einen Punkt abziehen, weil du die "falsche" Schrift benutzt hast (es sei denn, du nutzt Comic Sans ). Nimm doch einfach den üblichen Standard. Du wirst doch ITler und kein Mediengestalter! 😄
  3. Das gilt nur für wenige Berufe, die man 2- oder 3-jährig erlernen kann, wobei der 2-jährige Berufe auf den 3-jährigen angerechnet werden kann. Beispiel: Fachlagerist (2 Jahre) -> Fachkraft für Lagerlogistik (3 Jahre). Du machst nach 2 Jahren die erste Abschlussprüfung in einem anerkannten Beruf und bist "fertig" damit. Dann kannst du aber noch ein Jahr anhängen, um den zweiten "besseren" Berufsabschluss zu erreichen. Und bei dieser dann insg. dreijährigen Ausbildung sparst du dir durch die erste bestandene Abschlussprüfung die Zwischenprüfung bzw. den ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung. In den IT-Berufen gibt es aber nur 3-jährige Berufe.
  4. So hatte ich es zuerst auch verstanden, aber nach dem zweiten Lesen stimme ich @allesweg zu: Anders kann es auch nicht sein. Bestehende Ausbildungen können ja nicht einfach rückwirkend auf andere Inhalte umgestellt werden (außer man will das freiwillig).
  5. Hallo zusammen, seit heute sind die neuen Ausbildungsverordnungen für die überarbeiteten IT-Berufe mit Inkrafttreten zu August 2020 verfügbar! Darunter auch die schöne... Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV) Hurra! Endlich haben wir eine ganz eigene Verordnung! 😉 Viel Spaß beim Lesen (und Umsetzen)! 😄 Viele Grüße! Stefan
  6. Darauf kannst du dich nicht verlassen. Das musst du auswendig können. Jedenfalls ist das sehr zu empfehlen, wenn du die Aufgaben in der kurzen Zeit korrekt lösen willst.
  7. Das stimmt. Aber sehr wahrscheinlich wird der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung auch maschinell korrigiert. Er wird für alle IT-Berufe identisch sein. Also kann es fast nur Multiple Choice werden...
  8. Wat? 🙂 Sorry, verstehe gerade nicht, was du meinst. "Korrekturtürme" kenne ich nur von GA1 und GA2. Die bringt die Dame der IHK immer mit. 😉
  9. ZP und WiSo werden maschinell bewertet. Nur GA1 und GA2 korrigieren Menschen.
  10. https://fachinformatiker-anwendungsentwicklung.net/vorlage-fuer-die-projektpraesentation-der-it-berufe 😁
  11. Das ist wohl wieder stark von den einzelnen IHKen abhängig, aber ich kann dir mal meine Erfahrung schildern. Es ist meist der Abschluss nötig, den du als Prüfer selbst vergibst, also z.B. Fachinformatiker Anwendungsentwicklung. Es ist aber auch möglich, mit einem abgeschlossenen Studium der Informatik Prüfer zu werden. Du musst dich einfach mit der Materie des Berufs auskennen. "Erfahrung" ist nicht unbedingt nötig. Ich kenne Prüfer, die direkt nach ihrer Ausbildung angefangen haben. Ein AdA-Schein dürfte daher auch keine Voraussetzung sein. Aber bitte halte dich immer an deine IHK und frag die Voraussetzungen konkret nach. Das Prüferamt ist ein Ehrenamt. Du machst alles in deiner privaten Zeit! Außer du hast ein nettes Unternehmen, das dich für die Prüfungstage freistellt. Für die Korrekturen der Dokus, Genehmigung der Anträge usw. wird das aber eher nicht passieren. Die liest du zuhause. Die Anzahl der Dokus richtet sich nach deinem Ausschuss. Bei uns wird einfach gleichverteilt vom Vorsitzenden. Du kannst zu Beginn aber sicher darum bitten, erstmal weniger Dokus zu lesen. Eine "Vergütung" bekommst du nicht (siehe Ehrenamt), sondern nur eine Aufwandsentschädigung für gefahrene Kilometer, ausgedruckte Dokus, genehmigte Anträge usw. Du sollst keine Kosten haben, aber auch nichts verdienen. Insb. bekommst du keinerlei Vergütung für gearbeitete Stunden! Nein, das kannst du nicht. Du musst eher in der Breite aufgestellt sein und hast dann deine eigenen Schwerpunkte, die du in der Tiefe beherrschst. Der Ausschuss besteht nicht umsonst aus mind. 3 Mitgliedern. Da ist die Chance hoch, dass irgendjemand sich gut mit dem jeweiligen Thema auskennt. Du solltest aber schon grundsätzlich viele Bereiche des Berufs kennen und auch bewerten können, ob die Lösungen der Prüflinge sinnvoll sind oder nicht. Im Zweifel liest du das nach! Du kannst nicht erwarten, dass man sich als Prüfer nicht fortbilden muss. Insb. die rechtliche Situation der Prüfungen wirst du dir aneignen müssen. Es steckt schon ein initialer Lernaufwand für dich dahinter! Finde ich gut! Junge Nachwuchsprüfer stellen meist ganz andere Fragen als die "alten Hasen" und sind oft auch in den modernen Technologien unterwegs. Das bereichert sicherlich einen Ausschuss. Ich wünsche dir viel Erfolg!
  12. Ich habe schonmal eine ganze Podcast-Episode zu möglichen Maßnahmen während der Ausbildung aufgenommen. Vielleicht hilft dir das. Ein paar Stichworte: Tägliche Standup-Meetings Buchclubs Wöchentliche Feedback-Gespräche Azubi-Projekte Code Reviews Pair Programming Links der Woche Fachartikel schreiben Fachvorträge ausarbeiten Bootcamps für andere Azubis
  13. Hast du meine obige Antwort eigentlich gelesen? Ich habe das exakte Gegenteil geschrieben. Du musst mir (und deinen Prüfern) nicht erklären, was eine for-Schleife ist. Implementierung = Programmierung. Also ja. Auch hier wieder: niemand will von dir ein if-Statement erläutert haben. Es geht ums große Ganze. Der Entwicklungsprozess könnte aber auch gemeint sein. Beides Dinge, die ich in einer Projektdokumentation erwarte.
  14. Nein. Du wirst von Informatikern im Beruf des Informatikers geprüft. Du musst sogar sehr technisch werden. Und natürlich auch kaufmännisch. Du musst nur darauf achten, dass man als unternehmensfremder Leser dein Projektthema versteht. Technisch kannst (und sollst) du richtig vom Leder ziehen!
  15. Das ist nur eine Vorlage mit allen möglichen (!) Inhalten, die mir (!) eingefallen sind. Das ist keine verbindliche Liste mit Kapiteln, die jeder Prüfling auszufüllen hat. Was für dein Projekt nötig und sinnvoll ist, musst du individuell entscheiden. Das kann dir niemand vorgeben.
  16. Wer gibt dir diesen Punkt vor? Hat deine IHK das von dir verlangt? Das kann ich mir fast nicht vorstellen, da es nicht in jedem Projekt sinnvolle Inhalte dafür gibt.
  17. Wir müssen vielleicht mal kurz die Begriffe klären: 1) Rahmenlehrplan: Vorgabe für die Inhalte an den Berufsschulen (Lernfelder usw.) 2) Ausbildungsrahmenplan: Verbindliche Vorgabe der im Betrieb zu vermittelnden Inhalte, unabhängig von IHKen, enthält die sachliche und einen Vorschlag für die zeitliche Gliederung der Ausbildung 3) Betrieblicher Ausbildungsplan: Den bekommt der Azubi mit Vertragsunterzeichnung von seinem Unternehmen, das ihn aus 2) abgeleitet und auf die betrieblichen Anforderungen angepasst hat (z.B. Lernen der ERP-Software im 1. Lehrjahr) @NegatronDerSchwarzeAutobot: Du solltest dir also 2) anschauen (Internet) und mit 3) vergleichen (Ausbildungsvertrag), ob alle Inhalte enthalten sind und wann diese in deinem Betrieb vermittelt werden sollen.
  18. BBiG § 27, Eignung der Ausbildungsstätte: (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__27.html) Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 16. Dezember 2015 zur Eignung der Ausbildungsstätten, 2.5.1 Relation zwischen Fachkräften und Auszubildenden: (https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA162.pdf)
  19. Woher hast du diese Information? Die Berufsverordnung sagt etwas anderes:
  20. Das ist richtig. Präsentation und Fachgespräch werden zu einer gemeinsamen Note zusammengefasst. Wenn die Präsentation entsprechend gut ist, könnte man selbst bei einem völlig versemmelten Fachgespräch bestehen.
  21. Da du dir das Thema selbst aussuchen kannst, weißt du das am besten selbst! "Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen." §15 (7) http://www.gesetze-im-internet.de/itktausbv/__15.html
  22. Das war dann Glück. Wir haben schon mehrfach Prüflinge im Fachgespräch nach Bildrechten gefragt. Jetzt nicht unbedingt bezogen auf die Bilder in der eigenen Präsentation, sondern auch ganz allgemein. Wieso gelten für die Dokumentation andere Regeln? Wenn du fremde Werke nutzt, musst du korrekt darauf hinweisen. Ob Präsi oder Doku ist egal.
  23. Also wir erwarten das. Wir hatten das Thema BAB dieses Jahr mehrfach als Thema im Fachgespräch. Übrigens immer eingeleitet durch eine nicht korrekte Antwort zum Stundensatz wie oben beschrieben.
  24. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass der TE dass alles korrekt berücksichtigt hat. Eine pauschale Aussage wie "das spart uns Geld" reicht natürlich nicht als wirtschaftliche Begründung für das Projekt. Das sollte jedem Prüfling klar sein.
  25. Na wenn das nicht Grund genug ist! ? Letztlich geht es bei so gut wie allen Projekten darum, Geld zu sparen. In den meisten Fällen wird zunächst Zeit gespart, die sich dann in Geld umrechnen lässt. Den Zwischenschritt hast du dann nicht. Also ja: das Projekt ist völlig ok!

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