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Neue Ausbildungsverordnungen (Novellierung der IT-Berufe 2020)


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Hallo zusammen,

seit heute sind die neuen Ausbildungsverordnungen für die überarbeiteten IT-Berufe mit Inkrafttreten zu August 2020 verfügbar! Darunter auch die schöne...

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV)

Hurra! Endlich haben wir eine ganz eigene Verordnung! 😉

Viel Spaß beim Lesen (und Umsetzen)! 😄

Viele Grüße!
Stefan

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Zitat

§ 42

Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Berufsausbildungsverhältnisse zum Fachinformatiker/ zur Fachinformatikerin, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung absolviert hat.

Heißt das Auszubildende die ihre Zwischenprüfung nach dem 01.08.2020 hätten, müssen die Ausbildung nach der neuen Verordnung fortsetzen oder die Ausbildung beenden? Anders gefragt, für diese Auszubildenden gibt es keine Möglichkeit die Ausbildung nach der alten Verordnung fortzusetzen?

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vor einer Stunde schrieb _n4p_:

Heißt das Auszubildende die ihre Zwischenprüfung nach dem 01.08.2020 hätten, müssen die Ausbildung nach der neuen Verordnung fortsetzen?

So hatte ich es zuerst auch verstanden, aber nach dem zweiten Lesen stimme ich @allesweg zu:

vor einer Stunde schrieb allesweg:

dass begonnene Ausbildungen vor der Zwischenprüfung auf die neue Regelung umgestellt werden können

Anders kann es auch nicht sein. Bestehende Ausbildungen können ja nicht einfach rückwirkend auf andere Inhalte umgestellt werden (außer man will das freiwillig).

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vor 1 Stunde schrieb charmanta:

man beachte dass die Projekte nun auf 40 Stunden hochgehen ... und sicher wird das nun erstmal in lokale Prüfungsordnungen umgesetzt. Der Hengst will wiehern

Bei den FIAE geht die Stundenzahl sogar auf 80 hoch. Realistisch ist das, leider, immer noch nicht.

Ansonsten muss ich sagen, dass ich sehr froh bin die Prüfung bereits letztes Jahr hinter mich gebracht zu haben. Die neue Verordnung will mir nicht so recht gefallen und sei es nur, weil die schriftlichen Prüfungsteile für mein Empfinden an Relevanz einbüßen. Ich meine.. insgesamt nur noch 10% für Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen, was zuvor einen essentiellen Teil der GA I ausmachte?

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vor 58 Minuten schrieb Visar:

was zuvor einen essentiellen Teil der GA I ausmachte?

Naja .. 

Winter 19/20: 1 Aufgabe Projektmanagment, 2 Aufgaben Datenbank, 2 Aufgaben Entwickeln

also je nach dem was ich streiche geht hier das Entwickeln und Umsetzen auch nur zu 5-10% in das Prüfungsergebnis ein

(Teil B macht ja aktuell auch nur 50% und damit: GA1 20%, GA2 20%, WISO 10%)

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vor 15 Stunden schrieb stefan.macke:

So hatte ich es zuerst auch verstanden, aber nach dem zweiten Lesen stimme ich @allesweg zu:

Anders kann es auch nicht sein. Bestehende Ausbildungen können ja nicht einfach rückwirkend auf andere Inhalte umgestellt werden (außer man will das freiwillig).

Richtig. Diejenigen, die schon mit der Ausbildung angefangen aber noch keine Zwischenprüfung geschrieben haben, schreiben die alte Zwischenprüfung. Nach Vereinbarung mit dem Unternehmen kann der Azubi allerdings auch die neue schreiben.

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vor 4 Minuten schrieb Melina:

ist die denn soviel anders als die jetzige also die alte? 

Ääääähm... ja. Es sind zwei neue Ausbildungsberufe dazugekommen: Fachinformatiker Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse und der Fachinformatiker Fachrichtung Digitale Vernetzung.

Die Abschlussprüfung wird jetzt als gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt, die Zwischenprüfung bekommt Notenrelevanz.

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Umschüler machen ja eine verkürzte Ausbildung um 24 Monate und mussten bisweilen die Zwischenprüfung nicht mitschreiben.

a) Wird sich dies nun ändern und  Teil 1 der Prüfung "Einrichtung eines IT-gestützten Arbeitsplatzes" wird auch für Umschüler verpflichtend?

b) Hat wer paar nähere Infos über Prüfungsteil 1 die Einrichtung des IT gestützen Arbeitsplatzes, was dieser genau beinhaltet? 

VG

page

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vor 14 Minuten schrieb page:

Wird sich dies nun ändern und  Teil 1 der Prüfung "Einrichtung eines IT-gestützten Arbeitsplatzes" wird auch für Umschüler verpflichtend?

Du hast es selbst erkannt. "Teil 1" der Prüfung. Eine gestreckte Prüfung hat aus beiden Komponenten zu bestehen. 

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vor 23 Minuten schrieb Listener:

Du hast es selbst erkannt. "Teil 1" der Prüfung. Eine gestreckte Prüfung hat aus beiden Komponenten zu bestehen. 

Ich hatte es befürchtet, ich wollte es nur nicht wahr haben. :D

Wie ist dies dann aber zu verstehen?

§ 5 Abs. 2 Nr. 2b BBiG

(2) Die Ausbildungsordnung kann vorsehen,

2b.
dass Auszubildende bei erfolgreichem Abschluss eines zweijährigen Ausbildungsberufs vom ersten Teil der Abschlussprüfung oder einer Zwischenprüfung eines darauf aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs befreit sind.

 

Umschüler haben zwingend schon eine Erstausbildung, insofern müsste Teil 1 ja dann doch wegfallen (können) oder? Darauf aufbauend heißt vermutlich die damalige Ausbildung muss zwingend eine IT Ausbildung gewesen sein oder?
 

 

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vor einer Stunde schrieb page:

dass Auszubildende bei erfolgreichem Abschluss eines zweijährigen Ausbildungsberufs vom ersten Teil der Abschlussprüfung oder einer Zwischenprüfung eines darauf aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs befreit sind.

Das gilt nur für wenige Berufe, die man 2- oder 3-jährig erlernen kann, wobei der 2-jährige Berufe auf den 3-jährigen angerechnet werden kann. Beispiel: Fachlagerist (2 Jahre) -> Fachkraft für Lagerlogistik (3 Jahre). Du machst nach 2 Jahren die erste Abschlussprüfung in einem anerkannten Beruf und bist "fertig" damit. Dann kannst du aber noch ein Jahr anhängen, um den zweiten "besseren" Berufsabschluss zu erreichen. Und bei dieser dann insg. dreijährigen Ausbildung sparst du dir durch die erste bestandene Abschlussprüfung die Zwischenprüfung bzw. den ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung.

In den IT-Berufen gibt es aber nur 3-jährige Berufe.

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vor 5 Minuten schrieb stefan.macke:

Das gilt nur für wenige Berufe, die man 2- oder 3-jährig erlernen kann, wobei der 2-jährige Berufe auf den 3-jährigen angerechnet werden kann. Beispiel: Fachlagerist (2 Jahre) -> Fachkraft für Lagerlogistik (3 Jahre). Du machst nach 2 Jahren die erste Abschlussprüfung in einem anerkannten Beruf und bist "fertig" damit. Dann kannst du aber noch ein Jahr anhängen, um den zweiten "besseren" Berufsabschluss zu erreichen. Und bei dieser dann insg. dreijährigen Ausbildung sparst du dir durch die erste bestandene Abschlussprüfung die Zwischenprüfung bzw. den ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung.

In den IT-Berufen gibt es aber nur 3-jährige Berufe.

Ah ok, danke für die Info. :)

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vor 3 Stunden schrieb Bluejazzer:

Bei den neuen Richtungen stellen sich mir Fragen:

Ich habe immernoch nicht richtig verstanden was der FI für Datenanalyse macht. Ist das so eine Art Winfo-light? Digitale Vernetzung scheint viele Schnittstellen mit Systemintegration zu haben.

Datenanalyse scheint sowas wie der Beruf als Data Analyst zu sein. Also überwiegend Datenauswertung. Digitale Vernetzung stammt überwiegend aus der Automobilbranche. Da geht es um sog. Cyber-physische Systeme, wie z.B. IoT.

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Ich persönlich finde es eigentlich echt gut das die Anforderungen jetzt Mal hochgeschraubt werden, irgendwie habe ich das Gefühl das jeder Hanz und Franz den Fachinformatiker nun hat. 

Aktuell sieht die Arbeitslage für Fachinformatiker gut aus aber in ein paar Jahren gibt es viel zu viele.

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4 Fachinformatiker Berufe. Meint ihr da werden die Firmen und potentielle Azubi durchblicken? Ich halte dieses mehr an Komplexität für einen Fehler. Das wird zu noch mehr Fragen führen. Es hätte gereicht die Lehrpläne alle paar Jahre anzupassen anstatt neue Berufe zu erfinden die je nach Mode in 5 Jahren wieder obsolet sind.

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Dass die weniger gefragten Berufe (Informatikkaufmann, etc.) gestrichen wurden, finde ich gut. Wenn etwas seit Jahren im Abstieg ist, sollte man es nicht künstlich am leben erhalten. 👍

Dass es nun vier anstelle von zwei Fachinformatikern gibt, finde ich hingegen unsinnig. Es wird schwierig werden, jungen Menschen zu verklickern, für welchen dieser vier Berufe sie sich nun zu entscheiden haben und wo genau die Trennlinien verlaufen. Das war bei zwei Berufen problemlos möglich. Bei vieren wird das schwer. ☝️

Hinzu kommt, dass wir von einer Ausbildung reden und wir alle wissen, wie schwankend und teilweise auch niedrig das Niveau der Absolventen ist. Es werden in vielen Ausbildungen so oder so nur Grundlagen vermittelt. Dass ein Fachinformatiker-Azubi, der bei VW z. B. gelernt hat, während dessen andere Schwerpunkte hat als jemand, der z. B. an einer Handwerkersoftware programmiert, sollte dabei klar sein. Braucht es dazu wirklich neue Berufe? Für mich sind das Untermengen des gleichen Berufs, welche sich durch den betrieblichen Alltag ergeben und weniger neue Berufsbilder.

Auf mich macht es den Eindruck, dass die IHK versucht, mit Studiengängen gleichzuziehen, welche immer beliebter werden und eben solche Fälle dediziert abdecken. Für mich ist dabei fraglich, ob das, was im akademischen Umfeld Sinn macht, auch einen Pendant in der dualen Ausbildung haben muss?

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir werden es sehen. 

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Mein Modell würde anders aussehen ...
Eine einzige Fachinformatiker-Ausbildung, welche  3 Jahre geht. Die Inhalte sind ein angepasster Mix aus FIAE / FISI. Anspruchsvoller als heute. Am Ende der FI-Ausbildung gibt es wie heute den Gesellenschein und man ist "Allrounder". 
Und danach kann man sich modular mit je einjährigen Fachausbildungen spezialisieren. Und zwar NUR, wenn man die FI-Ausbildung hat. Ohne Ausnahme. Da kann man sich dann austoben und Spezialisierungen sammeln ohne Ende.

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