Ich bin kein Jurist, aber ich glaube, dass das nur geht, wenn du das Ganze nicht gewerblich betreibst. Sobald es gewerblich ist - egal wie groß das Gewerbe ist - mußt du für den Endverbraucher die Gewährleistung der Hersteller weitergeben. Dh. wenn der Hersteller z.B. auf eine Festplatte, die du einbaust, 2 Jahre Garantie gibt, dann mußt du gewerblich diese 2 Jahre weitergeben und würdest im Fall, dass der Endkunde die Gewährleistung in Anspruch nimmt, selbst wieder einen Anspruch an den Hersteller haben.
Genau hier sehe ich auch das Problem an Kunden zu kommen, denn diese vertrauen eher darauf, dass es in 2 Jahren den großen Elektromarkt noch gibt als dein Kleingewerbe.