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ingh

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Alle Inhalte von ingh

  1. ingh

    Protokoll

    Sorry, dann habe ich nicht gesehen, dass du das mittlerweile ergänzt hattest.
  2. ingh

    Protokoll

    Welches wäre denn in deinem Fall der richtige Beruf? Lass dir doch nicht jeden Happen Information einzeln aus der Nase ziehen....
  3. Die Meldepflicht drei Monate vor Ende gilt nicht für Azubis: Allerdings liegt es im eigenen Interesse, sich dennoch entsprechend frühzeitig dort zu melden. Wenn die Übernahme (noch) nicht verbindlich zugesagt ist, auch "vorbeugend".
  4. ingh

    Protokoll

    Wäre es nicht einfacher, bei deiner zuständigen IHK (welche ist das eigentlich?) anzurufen und dort nachzufragen? Falls das "Protokoll" tatsächlich nicht wie beschrieben im Internet steht, ist man dort sicher auch dankbar für einen freundlichen Hinweis.
  5. Darf ich die Damen (und die Herren, wenn es sein muss, auch ) für den weiteren Smalltalk ins Coffeehouse einladen?
  6. Nur dann, wenn er das auch möchte:
  7. Mor*gäähn* :schlaf: Ich hatte "nur" -9°C *brrr* Kaum geschlafen heut Nacht Versuch ich noch zum Kaffeeautomat oder lass ich mich lieber gleich in die Kuschelecke fallen und penn ne Runde?
  8. ingh

    Gratis Ipod

    I) Das Angebot ist bei weitem nicht so seriös wie es angepriesen wird. II) Möglicherweise handelt es sich dabei um ein (in Deutschland verbotenes) Schneeballsystem III) Referrer-Links sind hier unerwünscht.
  9. Dein Arbeitgeber hat sicher eine Menge Papiere, aus denen ersichtlich ist, wann du deine Stelle angetreten hast, z.B. deine Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Meldungen an Sozialversicherungen und Berufsgenossenschaft, dass du als vollwertiger Angestellter arbeitest, ... Interessant könnte aber nach meiner (sehr laienhaften) Einschätzung die Frage sein, ob die Arbeit im Monat Juli auf einem eigenständigen (mündlichen) Arbeitsvertrag beruht, der dann durch den "neuen" Vertrag ab 1.8. abgelöst wurde, oder aber ob ihr den schriftlichen Arbeitsvertrag durch mündliche Vereinbarung an die neue Situation angepasst habt. Taucht irgendwo im Vertrag eine Klausel auf, dass Änderungen nur schriftlich erfolgen dürfen? Lass dich am besten von einen Fachmann für Arbeitsrecht beraten. @baba007: für den Rentenanspruch zählt AFAIK die Meldung (und damit verbunden die Zahlung eines Beitrags) an die Sozialversicherung. Wie der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, bzw. welches Anfangsdatum da drinsteht, ist dafür egal.
  10. Nein, ich gehöre (laut Werbung) zu den zufriedensten Autofahrern Europas (Um genau zu sein: Ich fahre einen Toyota Avensis D-4D Kombi, der mittlerweile fünf Jahre und 140.000 km auf der Karosse hat.) Mal sehen, was die Werkstatt morgen sagt, vielleicht stimmt das ja dann wieder
  11. Zwei Leute am selben Projekt sind oft eine knifflige Sache. Ganz wichtig ist hierbei, dass jeder der beiden ein eigenständiges, klar abgegrenztes und einzeln zu bewertendes Teilprojekt übernimmt. Dabei muss jedes Teilprojekt die Anforderungen an ein Abschlussprojekt erfüllen und es darf zu keinen Überschneidungen kommen. Ein gegenseitiges Zuarbeiten über exakt definierte (und auch genau einzuhaltende!) Schnittstellen ist jedoch möglich. Jeder dokumentiert dabei sein Teilprojekt, und zwar so, dass klar erkennbar ist was er im Rahmen seines Projekts selbst geleistet hat, und was von "außerhalb" geleistet wurde.
  12. Wenn du das meinst: der Kombischalter für Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage und Heckscheibenwischer steht auf aus. Für den Heckscheibenwischer ist das übrigens keine teilintelligente Antipp-Intervallsteuerung, sondern ein simpler Drehschalter, und der Wischer läuft auch nicht im Intervall- sondern im Dauerbetrieb.
  13. Mor*gäähn* *Kaffee "Löffelständer Art" brau* Hmm, mein Heckscheibenwischer ist seit gestern höchstmotiviert, um nicht zu sagen arbeitswütig. Er mag gar nicht mehr aufhören. Um ihn wieder einzubremsen (nicht dass er sich nachher völlig verausgabt) und um die Scheibe, die Mechanik, und vor allem meine Nerven zu schonen, hab ich ihm erstmal den Stecker gezogen. Mist[TM], ich wollte morgen früh doch mal ausschlafen, und nicht in der Werkstatt stehen...
  14. Das alleine muss nicht unbedingt viel heißen. Und wenn ich daran denke, wie katastrophal vor nicht allzulanger Zeit ein Geländewagen (der weder klein ist, noch aus Plastik besteht) beim Crashtest abgeschnitten hat.... Wie sehen denn die Crashtests der beiden Kandidaten aus? Die müssten sich doch bei irgendeiner Autozeitschrift recherchieren lassen... Wie sind die beiden denn in der Versicherung eingestuft? Was kosten die Verschleißteile, und wie leicht lassen sich ggf. auch gebrauchte Ersatzteile (Parkrempler) beschaffen? Zahlst du solange das Taxi? :floet:
  15. Im Prinzip hast du es doch schon selbst zitiert:
  16. Genau das war es auch, was mittels der Scherze letztendlich erreicht werden sollte. Auch wenn die Erkenntnis, warum das Sperren tatsächlich wichtig ist, bei einigen erst etwas später eingesetzt hat. Solche kleinen und größeren Peinlichkeiten (je nach "Lernresistenz" ) bleiben besser im Gedächtnis haften als so manche Ermahnung A propos Katzen: Auch schon vorgekommen ist der Kollege, der sich auf dem Tisch abstützen wollte und dabei per Mausklick ein paar Ordner in den Tiefen irgendeines Laufwerks verschoben hat...
  17. Meine lieben früheren Kollegen und Mitazubis hätten dir das schnell beigebracht. Scherze wie ein grellgelb eingestelltes Windowsdesign, oder eine "eindeutige" Webseite stehenzulassen waren da noch die harmloseren Sachen.
  18. Vorsicht, Missverständnis: Der Begriff "Zielgruppe" bezieht sich hier nicht auf die Nutzer der Webapplikation, sondern auf die Zuhörer, auf die die Abschlusspräsentation zugeschnitten sein soll. Anders ausgedrückt: Welche Rolle soll der Prüfungsausschuss "spielen", wenn diese Präsentation vorgetragen wird. (ein knapper halber Tag ist doch nicht alt?)
  19. Vielleicht etwas in der Art von "Interessierte IT-Fachkräfte, die in einem befreundeten Betrieb arbeiten und die möglicherweise demnächst vor einem ähnlichen Problem stehen wie du" Womit befasst dich dein Abschlussprojekt? Wer sagt eigentlich, die Angabe "fachkundiges Publikum" wäre zu ungenau? Dein Dozent oder dein Prüfungsausschuss?
  20. Mor*gääähn* :schlaf: So schlecht wie heute bin ich schon lange nicht mehr aus dem Bett gekommen.
  21. Welche Windows-Version verwendest du auf dem alten PC? Wird diese Version von dem Controller unterstützt?
  22. Was muss diese Software können, was du nicht mit den Standardwerkzeugen von MS Office oder OpenOffice ohne großen Aufwand bewerkstelligen kannst?
  23. Huch, hoppala... :eek Sorry, da sind mir wohl zwei Zahlen durcheinandergekommen Die 35 war die Stundenzahl fürs Projekt (außer AE)
  24. 20 Punkte würden nicht reichen. Alles unter 35 Punkte ist ungenügend, und damit durchgefallen. Mit diesen 35 Punkten in Präsi/FG kämst du dann auf 58% in Teil A und auf einen Gesamtschnitt von 74%, also eine drei. Siehe dazu auch den Notenrechner auf Uli's Prüfungspage.
  25. Jedes System hat eine eigene SID, und es solte mich doch sehr wundern, wenn diese nicht irgendwie mit auf der Diskette gespeichert würde. Ansonsten könnte man doch viel zu viel Unsinn damit anstellen.... @dooley: Hast du schon mal den Herrn Nordahl nach seiner Bootdiskette gefragt?

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