Zum Inhalt springen

lpd

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1400
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von lpd

  1. Theoretisch ja, da du jede Art von Vertrag widerrufen musst, wobei es unterschiedliche Fristen gibt. Allerdings gilt bei mündlichen Verträgen, dass sie schriftlich festzuhalten sind, aus Beweissicherungsgründen. Dies muss dann innerhalb der Fristen oder unmittelbar danach geschehen. Die genauen Bestimmungen dazu findet man im übrigen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Arbeitsrecht, im Berufsbildungsgesetz - da gibt es zuviele, als dass ich die alle raussuchen und posten könnte.
  2. Hm... vermutlich viele Stunden Programmierarbeit, um mich ganze 50 Sekunden zu unterhalten. Länger brauche ich nicht, um alle Kombinationen auszuprobieren. Nichts destro trotz, ich baue mir nachher noch einen Schtröiberfisch mit Welle, und den wähle ich dann am 22.09. Wehe, der steht dann nicht auf meinem Wahlzettel.
  3. Dann ist deine Frage falsch gestellt, da wir davon ausgehen, dass du weißt, was sich hinter dem Begriff "Objektorientierte Programmierung" verbirgt.
  4. Nein, das ist nicht nur (moralisch betrachtet) fies, sondern : Unterschreibst du drei Verträge und überschneiden diese sich zeitlich in irgendeiner Form (Was hier zwangsläufig der Fall sein wird), ist nur der zuerst unterschriebene gültig. Alle anderen sind von vorneherein nichtig, und : Die Firmen können Schadensersatzforderungen stellen, wenn sie zum Beispiel aufgrund einer kurzfristigen Absage keinen Ersatz mehr finden. Also gut überlegen, ob & in welcher Form man mehrere Verträge unterzeichnet. Im übrigen gilt auch eine mündliche Zusage bereits als rechtskräftiger Vertrag. Eine Alternativ-Lösung wäre ein Vorvertrag, der den Unterzeichner zur ersten Wahl macht, aber erst ab einem bestimmten Datum gültig ist, wenn der Unterzeichner nicht absagt. Der Vorteil daran ist, dass die Firmen mehrere Bewerber unterzeichnen lassen können, aber erst kurzfristig entschieden wird, wer entgültig die Stelle antritt.
  5. Du musst dem Bundesamt für Zivildienst diese Änderung mitteilen, da der Zusrückstellungsgrund des letzten halben Jahres wegfällt. ZDG (Zivildienstgesetz) § 13 Verfahren bei der Zurückstellung (3) Zurückstellungen sind zu widerrufen, wenn der Zurückstellungsgrund weggefallen ist; der anerkannte Kriegsdienstverweigerer ist vorher zu hören.
  6. Der Spruch ist mehr als abgedroschen und stammt aus Zeiten, in denen man froh sein konnte, wenn man im 3. Lehrjahr etwa 200 DM verdient hat. Und solange es diesen Spruch noch gibt, solange wird es auch noch genügend Firmen geben, die in ihrer Personalpolitik die Gleichung "Azubi = billige Arbeitskräft und / oder finanzieller Vorteil" verwenden. Ob er jemanden braucht oder nicht, spielt absolut keine Rolle, er hat einen Rechtsanspruch auf eine solche Person, die im übrigen als "Ausbilder" bezeichnet wird.
  7. Och.. lass´ mal ruhig angehen. So wie ich das Festival kenne, wird es wieder gut besucht sein.
  8. @pepper Berufsschulpfllicht : Bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres Bei Beginn der ersten Berufsausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Abbrechen kann man die ausbildungsbegleitende Berufsschule nur, indem man verkürzt. Hierfür sind die Voraussetzungen und Fristen der zuständigen Kammer zu beachten.
  9. Hast du schonmal etwas vom "Reportbuilder" gehört ? Das wäre so ein Tool. Du kannst diesen in die Anwendung integrieren und hast somit die Möglichkeit, den Anwender seine Druckvorlagen selber erstellen zu lassen. Allerdings müsstest du dir Schnittstellen schreiben, damit du damit auch im Code arbeiten kannst, beispielsweise für die Zuweisung von Pipelines.
  10. Ja, das Problem ist uns bereits bekannt; und easy sagte, dass er dem nachgehen wird.
  11. Dann versuch´ es mal mit folgender Kombination : "Gewalt", "Konditionierung", "US Army" "US Armee" oder sonstiges. Ich bin mir sicher, dass du da einiges finden könntest - eventuell nur auf Englisch, aber such´ mal gezielt nach Berichten der US Army über Studien aus dem 2. Wk, und den daraus resultierenden Änderungen der Ausbildung junger Soldaten, die sich dann im Vietnam-Krieg bezahlt gemacht haben. Und zwar ging es darum, dass während des 2. Wk nur 15 - 20% der Soldaten direkt aufeinander geschossen haben. Daraufhin wurde das Trainingsprogramm geändert. Dort solltest du zumindest den Begriff "Konditionierung" finden. OT : Ausserdem ist Google doof.
  12. Das Problem an der Sache ist ja - und das wollen viele nicht wahrhaben -, selbst wenn du 50 bist und ständig Ego-Shooter oder sonstige Spiele, in denen Gewalt vorkommt, spielst, sie beeinflussen dich trotzdem; ob du es nun wahrhaben willst, oder nicht. Dass hier mal wieder ganz einseitig nur die Spitze des Eisberges betrachtet wird, finde ich sehr traurig. Die Wahrnehmung der Realität wird nämlich durchaus durch Fernsehen und Computerspiele geprägt. Zitat eines 18jährigen Schülers aus Erfurt, der einen seiner Lehrer auf dem Boden liegen sah : "... und da war überall Blut, und er zuckte noch so hin und her - wie im Fernsehen.". Das nennt man übrigens "Gewaltkonditionierung" und man spricht heute von einer "konditionierten Gesellschaft". Das bedeutet im Klartext, dass derartige Bilder dir vertraut sind - beispielsweise durch Computerspiele - und du in der Realität solche Bilder automatisch mit bereits gesehenen vergleichst und somit wesentlich besser verarbeiten kannst. Du wirst abgestumpft und bist nicht mehr in der Lage, die Schrecklichkeit dieser Bilder zu erfassen, da diese Bilder sich seit Jahren durch verschiedene Medien in dein Unterbewusstsein eingeprägt haben. Würdest du diese Bilder tatsächlich so zum ersten Mal bewusst erleben, würde es deiner Psyche sehr sehr schwerfallen, diese zu verarbeiten. Ach so, die meisten Schüler, die nach Erfurt über Albträume, etc. klagen, sind übrigens Schüler der Unterstufe. Zufall ? ================ Übrigens, auch wenn es OT ist und nicht hierher gehört : Der Erwerb von Zigaretten ist in Deutschland nicht unter eine Altersbegrenzung gestellt, sondern lediglich der Konsum. Das bedeutet, das du mit 7 Jahren durchaus Zigarretten kaufen darfst. Und das ist der Grund, warum es in Deutschland so viele Zigarrettenautomaten gibt. Aber das nur am Rande erwähnt.
  13. Doch, Programme, die aus Quellcode ein Struktogramm erstellen können, gibt es schon. Beispiel : www.easycode.de http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=12539
  14. @Cody Ganz genau so. Eine zweite Abmahnung führt nur dann zur Kündigung, wenn sie sich auf denselben Sachverhalt bezieht, wie die erste.
  15. Nein, kann man nicht. Man muss vorher abgemahnt werden; und zwar schriftlich.
  16. Das bedeutet nichts. Natürlich haben solche Spiele einen Einfluss auf dich, ob du nun willst, oder nicht. Schonmal den Begriff "gesellschaftliche Konditionierung" gehört ?
  17. Nachtrag hierzu : Wenn das nicht genügt, musst du diese Zeit möglicherweise noch staatlich anerkennen lassen. Leider kann ich dir im Moment nicht sagen, wer dafür zuständig ist; ich würde hier entweder deine Kammer, deine ehemalige Schule oder die Fachhochschule fragen, die du besuchen willst.
  18. Lass´ dir die Zeit im Betrieb schriftlich bescheinigen. Als Praktikumszeit wird dir der Betrieb das wohl nicht anrechnen, da Praktika zum Beispiel i.d.R. unbezahlt sind. Kündigen kannst du, wichtiger Grund Berufsaufgabe, fertig. Wenn du dich dann an einer Fachhochschule bewirbst, schreibst du eben dazu, dass du mehr als 12 Monate in einem Ausbildungsverhältnis warst und dementsprechend die Voraussetzungen für dein Fachabitur erfüllt hast. Desweiteren benötigst du ein Schreiben deiner (ehemaligen) Schule, in der dir bescheinigt wird, dass du die schulischen Voraussetzungen für das Fachabitur erfüllt hast (Ich bekam so etwas von meinem ehemaligen Gymnasium).
  19. Ganz genau. Du hast damit die Fachhochschulreife.
  20. Hoppla. Ich meinte natürlich, 6000. Sind aber dann doch zuviel, hm ? :D Dann kenne ich ja mehr, als es gibt.
  21. Du meinst, aus wichtigen Grund. Ist jetzt auch egal; Jigga99, wenn du deine Ausbildung in diesem Betrieb abbrechen willst, kannst du das tun. Der wichtige Grund wäre in deinem Fall dann Vernachlässigung oder Nichtbeachtung der Ausbilderpflichten seitens des Betriebes. Nachweisen kannst du das durch die Einträge in deinem Berichtsheft. Kannst du das nicht, bleibt dir nur eine Kündigung wg. Berufsaufgabe; wie Ben & Woodstock es schon sagten. @Ben In den Bundesländern NRW, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Rheinland-Pfalz werden abgebrochene Ausbildungen als Praktika anerkannt, wenn es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt und die Ausbildung mindestens ein Jahr gedauert hat. Das würde beispielsweise reichen, wenn man Klasse 12, gymnasiale Oberstufe, abgeschlossen hat, um das Fachabitur zu erhalten. Bei Abschluss Klasse 11 müsste noch ein weiteres Praktikum über ein Jahr gemacht werden, um das Fachabitur zu bekommen.
  22. lpd

    Bundeswehr

    Bevor dir irgendjemand glaubt, dass das bei der Bundeswehr Standard ist, möchte ich doch eben klarstellen, dass die Dienstvorschriften etwas anderes sagen; dort kann man nachlesen, was passiert, wenn der falsche Vorgesetzte dich alkoholisiert beim Wachdienst erwischt. Dann fliegt man sehr wohl hochkantig aus der Firma und darf mit nicht sehr angenehmen Konsequenzen rechnen. Im Übrigen verstößt ein Befehl, der einen Soldaten zwingt, etwas zu sich zu nehmen, gegen geltende Armeebestimmungen. Ich glaube dir gerne, dass das in deiner Einheit so gewesen ist; aber es ist eben nicht erlaubt und deswegen eignet es sich wohl eher nicht, um Werbung für den Wehrdienst zu machen.
  23. Picard, Der Gesetzgeber definiert normalerweise einen Grundsatz und listet dann sämtliche Ausnahmen auf. Soweit ich mich zurückerinnere, war das, was ich darüber gelesen habe, nur ein Urteil, und kein Gesetz. Vielleicht auch eine Tarifvereinbarung; ich weiß es momentan wirklich nicht. Ich weiß aber, dass es solche Vereinbarungen gibt, insbesondere im Außen- und Kundendienst, da hier An- und Abfahrten dem Kunden oft angerechnet werden, und zwar auch dann, wenn der Außendienstmitarbeiter von zuhause aus startet und anschließend wieder zurück nach Hause fährt.
  24. Was den Weg zur Berufsschule betrifft : Auch Berufsschulunterricht ist , Arbeitszeit – Die Zeit, in der Auszubildende in der Berufsschule sind, muss vom Arbeitgeber, voll auf die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit im Betrieb angerechnet werden ‑ einschließlich der Berufsschulpausen und der An‑ und Abfahrten (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 413/99). Ein entsprechendes Urteil zum Thema "An- und Abfahrt = Arbeitszeit" habe ich im Moment nicht parat.
  25. lpd

    Wm Thread

    Zitat : "Ähm... ich will jetzt arbeiten." :bimei

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...