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vor 30 Minuten schrieb Ulfhednar:
In dem Kriese war es auch üblich, in der Kurzarbeit einfach nach einem halben Tag abzustempeln und dann den Rest weiter zu arbeiten, zumindest in der Verwaltung, die Produktion stand still.
Das ist schlicht Erschleichen von Leistungen und damit strafbar nach § 263 StGB, bei Höchststrafe von 10 Jahren auch kein Kavaliersdelikt.
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vor einer Stunde schrieb mylurid:
Ich kam aus der Wirtschaft in den ÖD und bin jetzt wieder davor zu in Wirtschaft zurück zu gehen.
Same here.
vor einer Stunde schrieb mylurid:IMHO: Wenn du mit deiner Karriere abgeschlossen hast und einen Job willst, bei dem sich ansich nicht viel ändert und man vieeel Zeit hat, falls sich doch was ändert, bist im ÖD gut aufgehoben. Wenn du allerdings Lust hast, etwas bewegen zu wollen, Lust hast auf interessante Projekte und auch gerne Wertschätzung für gute Arbeit bekommen möchtest, dann solltest du dir gut überlegen, ob du in den ÖD möchtest.
Der ÖD hat seine Vorteile und ich habe ihn immer als attraktiven Arbeitgeber wahrgenommen - aber der ÖD macht es sich mit seinen formellen Auflagen unglaublich schwierig Fachkräfte zu finden und zu binden.
Dieses Statement unterstütze ich zu 100%.
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Die Überstunden kommen dann wahrscheinlich mit der nächsten Zahlung Ende Mai. Das Arbeitszeugnis steht dir mit Beendigung des Arbeitsverhältnis zu, kann aber je nach Prozess beim AG manchmal etwas dauern. Wenn Anfang Juni nix da ist würde ich je nach Verhältnis eine freundliche Erinnerung bis Mahnung mit Zustellung durch den Gerichtsvollzieher schreiben.
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vor einer Stunde schrieb BadSentiment:
Als Wunschgehalt war ich immer so bei 65k. Die Headhunter meinten das sei zu viel und auch von den Firmen gab es die Rückmeldung, dass mein Wunschgehalt nicht in das bestehende Gehaltsgefüge passen würde.
Laß dich nicht veralbern, 65k kannst du sogar im öD bekommen.
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Ich würde auch eher nach einer dritten Option suchen, nach einer Trennung bleibt immer was zurück.
- Grimlet, TooMuchCoffeeMan und KleinHippo reagierten darauf
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vor 2 Stunden schrieb tTt:
Definitiv falsch!
Auch ALG2 wird rückwirkend nur ab dem Tag der Antragstellung gezahlt und nicht für den gesamten Monat. Ausnahmen bilden dabei lediglich unschädliche Wochend- oder Feiertage, die eine frühere Beantragung verhindert hat.
Definitiv richtig, siehe §37 (2) SGB II
"Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück."
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vor 2 Stunden schrieb tTt:
ALG1/2 wird immer nur ab Tag der Antragstellung bezahlt
Das ist nur halb richtig, ALG 2 wird immer rückwirkend ab den 1. des Monats gezahlt in dem der Antrag gestellt wurde.
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vor 25 Minuten schrieb thschm:
Aktuell schreibe ich nur über die Schwerpunkte meiner Tätigkeit und meine Aufgaben. Aber nenne weder den Namen der Firma noch den Ort.
Du kannst den Firmennamen schon weglassen und durch eine generische Beschreibung wie "Unternehmen im Maschinebau mit 500 Mitarbeitern" ersetzen, daran wird eine Bewerbung nicht scheitern. Ich habe das z. B. bei Headhuntern aus UK so gehandhabt, dort ist die Gefahr das die in der Firma anrufen ja kulturell bedingt durchaus höher.
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vor 5 Stunden schrieb turboSansho:
Also die Frage ist, würdet ihr bereit sein eine Stelle annehmen, wo man drei Stunden für Fahren braucht und dafür 44-47% mehr Gehalt bekommt?
Wenn man die Arbeitszeit auf eine 28-30h/Woche an 4 Tagen reduzieren kann würde ich da durchaus nachdenken.
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vor 20 Minuten schrieb Liwjatan:
Es gibt verschiedene Strategien dahin zu kommen. Die kurzfristige Strategie, die hier genannt wurde führt bei vielen dazu, dass auch das der maximal zu erreichende Output bleibt. Bis man halt 50+ ist ...
Warum glaubst du das das eine kurzfristige Strategie ist?
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vor 3 Minuten schrieb Kwaiken:
Bei ihrem Gehalt wird sie Aufstocker. Sie hat eine (soweit ich das noch im Kopf habe) staatlich bezahlte Ausbildung genossen, der sie befähigen soll für sich selbst zu sorgen (und dem Staat Steuern zu zahlen).
Naja, erstmal hat die staatlich finanzierte Ausbildung sie befähigt dem Staat nicht bereits jetzt krankheitsbedingt auf der Tasche zu liegen. Es steht doch nirgendwo geschrieben das sie diesen Job ewig macht, vielleicht traut sie sich nach einiger Zeit und Arbeitserfahrung ja mehr zu als im Moment.
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vor 7 Minuten schrieb Liwjatan:
Als Single würde ich mich erstmal fragen warum ich 1500 Euro Fixkosten habe und ob es da nicht Optimierungspotential gibt.
Ja, ich kann auch von 405 EUR + Miete leben, muß ein ALG II Empfänger ja auch. Stellt sich die Frage ob man dafür arbeiten geht.
vor 8 Minuten schrieb Liwjatan:Du bist immer wieder der neue
Und genau das macht Wechsel ja auch spannend, auf interessante Positionen kann man sich auch extern bewerben. Überhaupt, warum sollte ich mich auf einen uninteressanten Job bewerben? Du bleibst lieber jahrelang in einer Firma in der Hoffnung das irgendwann einer wegstirbt dessen Posten man erben kann?
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vor 12 Minuten schrieb Liwjatan:
Wenn nicht, dann kann der fachliche Benefit nicht gross gewesen sein und die wenigen Euro mehr Netto bei 10 bis 20% Gehaltssteigerung wiegen ein potentiel gutes Arbeitsklima nicht auf.
Das halte ich für Sozialromantik. Es sind übrigens nicht nur 10 -20% Steigerung, denn entscheidend ist ja die Steigerung des frei verfügbaren Einkommens. Angenommen man verdient 2100 EUR netto und hat Fixkosten von 1500 EUR, macht ein frei verfügbares Einkommen von 600 EUR. Wenn man sein Nettogehalt bei gleichen Fixkosten um 300 EUR erhöhen kann hat man eine Steigerung des wesentlichen Parameters von 50%.
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vor 1 Stunde schrieb Errraddicator:
Vor allem, wenn es dazu in Ingolstadt ist, bei dem ich bis dato davon ausging, dass man dort eher hohe Gehälter verdient, wegen der prominenten Arbeitgeber in der Region.
Das kannst du dort sicher auch, allerdings wird dir für das auspacken und anschließen eines PC auch dort niemand 25 EUR/h zahlen.
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vor 2 Stunden schrieb Kwaiken:
Sehe ich nicht so. Dass jemand etwas "freiwillig" macht, macht einen Umstand nicht plötzlich sittenkonform.
Nur weil jemand Dr. Ing. ist bekommt er als Kistenschieber keine 100k/Jahr.
- bummel, fisi2.0 und Miraishiki reagierten darauf
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vor 1 Minute schrieb Miraishiki:
Lediglich der geringe Urlaub ist wirklich nicht ok.
Der steigt ja mit der Betriebszugehörigkeit bis auf 30 Tage, wenn man den Job denn wirklich solange machen will.
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Gerade eben schrieb Kwaiken:
Dafür braucht man aber niemand mit einer dreijährigen Ausbildung.
Natürlich nicht, deswegen ist es ja nur E2. Aber da @DarkerAngel13 das nunmal gerade macht ist "sittenwidrige Bezahlung" schlicht falsch.
- Miraishiki reagierte darauf
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vor 3 Minuten schrieb Kwaiken:
Egal welche Umstände es sein mögen, sie rechtfertigen meiner Meinung nach von Arbeitgeberseite keine sittenwidrige Bezahlung.
Naja, IMAC Services sind mit E2 mMn korrekt eingruppiert.
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vor 17 Minuten schrieb Kwaiken:
Sie verdient 9,79 EUR / Stunde. Das sind knapp 0,5 EUR über dem Mindestlohn und 0,2 EUR über einem Gehalt bei McDonalds. Das ist hart.
Bei Lidl an der Kasse gibts mindestens 12.50 EUR, aber ohne die Umstände zu kennen ist es halt schwierig zu beurteilen warum jemand den Job angenommen hat.
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vor 16 Stunden schrieb neinal:
Wenn ich während der Leasingzeit das Teil kaputt mache, wie auch immer, dann zahle ich es trotzdem fertig ab. Auch, wenn es nicht mehr nutzbar ist.
Naja, wenn du es bar zahlst und dann kaputt machst ist das Geld auch weg. Sehe diesbezüglich keinen greifbaren Mehrwert in der Barzahlung...
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vor 19 Stunden schrieb userbig:
So weit so gut, allerdings wurden angesetzte Verhandlungsgespräche über meinen Vertrag/Verdienst nicht eingehalten (nach 6 Monaten) und mir zugesprochene Schulungen wurden nicht umgesetzt.
Hast du das denn mal bei deinem Chef angesprochen?
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vor 18 Minuten schrieb DER_BOZZ:
Stellenbezeichnung meinst du?
Oder Aufgaben oder so.
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vor 18 Minuten schrieb DER_BOZZ:
Hab mich auch entschieden.
Was ist es denn geworden?
Fachkräftemangel - Gründe und Auswege
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben
Du meinst weil andere klauen darf man das auch? Schwaches Argument, findest du nicht?
Soll das sowas wie eine Entschuldigung für das Verhalten sein? Der Arbeitnehmer hätte ja auch auf Bezahlung für die real geleistete Arbeit bestehen können, dann hätte er keinen Nachteil erlitten.