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Rienne

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  1. Du weißt schon, dass eine Abtreibung sowohl psychisch als auch physisch eine extreme Belastung darstellt und auch gar nicht so einfach zu bewerkstelligen ist?
  2. Womit dann verheiratete Personen/Perosnen in eingetragenen Lebenspartnerschaften benachteiligt werden würden.
  3. Oh ja, weil man sich ja aussucht als Frau auf die Welt zu kommen...
  4. Nichtsdestotrotz darf der Arbeitgeber nicht aufgrund dieser Möglichkeit eine Frau benachteiligen. Und sorry, aber als Mann ist man z.B. auch gefährdeter was einen Herzinfarkt angeht, welcher auch zwingend eine Reha erfordert und derjenige dann mehrere Wochen ausfällt. Und damit muss man als Arbeitgeber dann ja wohl genauso rechnen wie damit, dass eine Frau schwanger werden könnte... Also sorry, aber solche Argumentationen, um zu rechtfertigen, warum ein Mann einer Frau vorgezogen wird, sind dämlich. Habe auch schon oft genug darüber Gespräche mit Arbeitgebern (nicht meinen) geführt, wo auch die potentielle Schwangerschaft als Begründung genommen wurde, warum derjenige Männern mehr zahlt als Frauen o.ä.. Da kann man dann echt nur noch mit dem Kopf schütteln...
  5. Nein. Vater ist erst einmal automatisch der Ehemann. IMMER! Nachzulesen hier! Davon, dass die Mutter "durch kategorisches Ausschließen" diese Vaterschaft unterbinden kann, ist mir nichts bekannt. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Allerdings gibt es eine Regelung wenn das Kind innerhalb eines Scheidungsprozesses geboren wurde und innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes der eigentliche Vater die Vaterschaft anerkennt und der Ehemann zustimmt (hier unter Absatz 2 nachzulesen). Ansonsten muss erst ein Gericht die Vaterschaft klären/aberkennen. Nein wurde es nicht. Siehe Erläuterung oben! Nein! Nur Punkt 2 bezieht sich auf sexuellen Missbrauch. Punkt eins auf allgemein andere Straftaten, bei denen aber auch als exhibitionistische Handlung bestraft wird. D.h. also, dass, auch wenn sich §183 STGB (1) nur auf Männer bezieht, Frauen nicht automatisch als straffrei gelten oder gesetzlich bevorzugt werden, sollten sie einer exhibitionistischen Handlung nachgehen.
  6. Also mein Ratschlag wäre die Zähne zusammen zu beißen und das Studium durchzuziehen. Gerade in den ersten Semestern wird durch Mathe sehr gerne ausgesiebt. Aber wenn du die Module erst einmal hinter dir hast, ist der Rest eigentlich nicht mehr schwer. Auch die Motivation ist oft eine ganz andere, wenn man erst einmal die ersten zwei/drei Semester hinter sich hat. Besonders, wenn du eigentlich auch genau in der Richtung später arbeiten möchtest. Ich kenne es von vielen (mich selber eingeschlossen), die es bereut haben das Studium abgebrochen zu haben, und jetzt noch einmal berufsbegleitend studieren. Eine gute Hilfestellung ist auch, wenn du dir jemanden suchst, der dir die Themen in Mathematik noch einmal erklärt. Denn sobald man sie verstanden hat, ist es eigentlich auch nicht mehr so schwer, wie es aus einer Vorlesung oft erscheint. Notfalls kannst du dir ja auch eine bezahlte Nachhilfe suchen. Solltest du das Studium wirklich abbrechen wollen und eine Ausbildung zum FIAE machen, würde ich schauen, dass du verkürzen kannst und dir auch einen Betrieb suchen, der dich wirklich fördert und fordert. Je mehr Wissen und Skills du nach der Ausbildung hast, desto höher sind auch deine Chancen auf ein gutes Einstiegsgehalt. Als Weiterbildung nach der Ausbildung empfielt sich neben Berufserfahrung mMn eigentlich wirklich nur ein Studium. Daher auch mein Ratschlag nicht abzubrechen.
  7. 1. Ich würde dir empfehlen erst einmal zu schauen, wie die Firma überhaupt so ist, wenn du dort jetzt eine 450€-Stelle anfängst. Danach hast du erstens einen Eindruck von der Firma und weißt ob du dort bleiben möchtest oder nicht, und zweitens hast du durch deinen Job, wenn du ihn gut machts, ja schon "einen Fuß in der Tür", was ein Angebot für das duale Studium dort sicher steigert. 2. Du schreibst du hast eine FHR. In welchem Bundesland denn? Weißt du denn ob das Studium an einer FH oder an einer Uni stattfinden wird? Je nachdem, wie die Antworten auf diese Fragen sind, kann es sein, dass du schon alleine von den Grundvoraussetzungen her nicht für das entsprechende Studium geeignet bist. 3. Das mit der 4 in Mathe kann keiner von uns bewerten. Wie @Errraddicator schon schreibt: Entweder passen die formalen Voraussetzungen oder eben nicht. Wenn die Hochschule beispielsweise einen NC von 1.0 hat (jetzt mal übertrieben gesprochen), kannst du es auch vergessen. Wenn die Firma ein großer Konzern mit festen Regelungen hat (zum Beispiel: Duales Studium nur mit guten Noten in Mathe, Deutsch, Englisch), wird es auch schwer. Wie die Anforderungen bei "deiner" Firma sind, wissen wir ja nicht. Das müsstest du selber herausfinden. Genauso wie die Hochschule an der du dann studieren sollst und deren Anforderungen!
  8. Also meiner Erfahrung und meines Wissens nach muss zur Unterhaltszahlung immer eine Vaterschaftsanerkennung vorliegen, die der "Vater" auch unterschrieben haben muss, sonst ist da erst einmal gar nichts mit Unterhaltszahlung o.ä.. Anders ist es nunmal, wie ich oben ja schon geschrieben habe, bei Ehen. Dort ist der Ehemann nunmal erst einmal automatisch auch der Vater, selbst wenn das Kind nich von ihm ist. Habe auch nie gesagt, dass das ein Vorteil ist, sondern eben, dass es nunmal andere Probleme mit sich bringt. Meine Mutter hatte zum Beispiel während des damaligen Trennungsjahres ein Kind aus der neuen Beziehung bekommen, wo mein Vater dann auch erst einmal als Vater meines Halbbruders eingetragen wurde. Zum Glück konnten meine Eltern das aber zivilisiert und human klären.
  9. Sorry, aber das stimmt zum Teil nicht. 1. Wenn man verheiratet ist, ist der Ehemann IMMER als Vater eingetragen in der Geburtsurkunde. Da kann jedoch auch zu Problemen und Aufwand führen. Aber da von einem "Frauen werden gesetzlich bevorteilt" zu reden, halte ich definitiv für falsch. 2. Wer die Mutter eines Kindes ist, ist nunmal, bedingt der Schwangerschaft, zu 100% eindeutig. Bei dem Vater ist das so eine Sache. Daher ist es nur logisch, dass dieser ohne Eheschließung nicht direkt automatisch eingetragen wird. Das ist aber auch kein Beinbruch, da man, wenn man gemeinsam zum Standesamt geht, um die Geburtsurkunde zu beantragen, einfach dort direkt den Vater mit eintragen lassen kann, der dann auch die vollen Rechte und Pflichten hat. Und soweit ich weiß muss erst einmal auch niemand Unterhalt für ein Kind zahlen, für das er die Vaterschaft nicht anerkannt hat. Da hat die Frau nämlich dann das Problem erst einmal einen Vaterschaftstest vor Gericht zu erstreiten. Also da ist erst einmal gar nichts mit "Vorteile als Frau", eher im Gegenteil. Und zum Thema Exhibitionismus: Da steht zwar im ersten Absatz zwar nur etwas von einem Mann , aber wie man sehen kann, wird in Absatz 4 auch von Frauen, die wegen exhibitionistischer Handlung bestraft werden, geredet. Also nur weil §183 STGB u.U. nur für Männer greift, heißt das nicht, dass Frauen, die sich exhibitionistisch verhalten, nicht auch gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
  10. Moin moin! Lilo Wanders war doch eher für den Spruch: "Öffnet die Herzen, herzt die Öffnungen!" bekannt, oder nicht?
  11. Ich finde immernoch alles unter 2.200€/Monat (egal welche Region) für einen ausgebildeten Fachinformatiker eine Frechheit. Und da ist es auch egal, ob FISI oder FIAE, oder ob duale Ausbildung oder Umschüler. Also wenn du mich fragst, würde ich, sofern dein Chef das überhaupt zulässt, als Verhandlungsbasis 2.800€/Monat ansetzen. Dann kann man immernoch nach unten verhandeln, aber alles unter 2.400€ würde ich gar nicht erst annehmen. Wie viele schon schreiben, solltest du dich jetzt schon direkt auch auf andere Stellen bewerben. Zum Einen bekommst du dann einen Eindruck davon, was andere bereit wären zu zahlen und zum Anderen bist du, wenn du auch andere Angebote hast, in einer wesentlich besseren Verhandlungsposition. Denn oft haben die Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetriebe die Mentalität: "Den kann ich für nen Hungerlohn einstellen, weil es immernoch besser für ihn ist als arbeitssuchend zu sein."
  12. D.h. dein Vater ist auch schon nur halber Bayer gewesen? Ich dachte immer bei den Bayern gilt das Prinzip "ganz oder gar nicht!".
  13. Interessant bei dem Beitrag ist ja folgender Abschnitt: Ich sehe bei vielen Betrieben immernoch das Problem, dass diese einen bereits voll einsatzfähigen Mitarbeiter haben wollen und nicht bereits sind, selber die nötigen Schulungen zu veranlassen. So sind sie z.B. nicht bereit, ein wirklich fähiger Entwickler, der jedoch in der gewünschten Programmiersprache noch keine oder wenig Erfahrung hat, einzustellen. Klar birgt es auch Risiken, aber so wird auch oft Potential "verschenkt". Und jemanden, der ein Hochschuldiplom hat, würde ich auch lange noch nicht als Spezialisten betiteln, da dort doch genau das "Spezialwissen" erst einmal gar nicht vorhanden ist, sondern nur eine Grundlage zur Spezialisierung.
  14. Das liegt daran, dass in den meisten Fällen bei einer dualen Ausbildung eine staatliche Berufsschule besucht wird, bei der die Kosten der Staat trägt. Wie die BFD Beraterin das mit den Kosten gemeint hat, ist mir nicht ganz klar. Meint sie dabei die Kosten bei einer schulischen Ausbildung? Die Kosten, wenn du die selbe Schule besuchen würdest wie bei der Umschulung? Denn normalerweise trägt bei einer normalen Ausbildung der Staat die kosten. Und da ist meines Wissens auch egal ob es die erste oder die 10. Ausbildung ist. Des Weiteren besteht auch eigentlich das Prinzip der Kostenfreiheit eines Azubis während der Ausbildung.
  15. Umschulungen sind in der Regel immer kürzer, da man ja i.d.R. im Voraus bereits eine Ausbildung absolviert hat. Allerdings kannst du dir auch auf eine reguläre duale Ausbildung in einem Betrieb gewisse Vorkenntnisse/Vorbildung anrechnen lassen (dazu zählen z.B.bereits abgeschlossene Ausbildungen, höhere Schulabschlüsse oder vorherige Ausbildungszeit in diesem Beruf oder einem, der nahe an der aktuellen Ausbildung ist). Das ist aber etwas, was du dann mit dem Ausbildungsbetrieb absprechen solltest oder auch schon direkt in deine Bewerbung schreiben kannst. So eine Verkürzung muss am Anfang der Ausbildung festgehalten werden. Zusätzlich kann man dann auch im Nachhinein noch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen (i.d.R. ein halbes Jahr). Insgesamt kannst du eine Ausbildung um maximal 50% der regulären Ausbildungsdauer verkürzen. Auch u.a. hier nachzulesen.
  16. Du hast bei o2 auch eine Jahresübersicht der Rechnungen von deinen Mobilfunkverträgen. Allerdings hast du bei o2 bei den normalen Rechnungen auch immer noch die Möglichkeit der Einzelverbindungsnachweise. Und diese dürfen nunmal eigentlich nicht länger als 6 Monate aufbewahrt werden. Ich denke mal, dass o2 dort grundsätzlich keine Trennung vorsieht und entsprechend beides nach 6 Monaten nicht mehr zur Verfügung stellt (bei der Telekom kann man meines Wissens nach sogar nur 80 Tage die Einzelverbindungen einsehen). Wenn du es genau wissen möchtest, solltest du vielleicht eher die Rechtsabteilung von o2 fragen oder aber einen Anwalt für Telekommunikationsrecht oder so.
  17. Auch das Speichern einer PDF ist ja streng genommen Datenspeicherung. Fraglich ist dann eher, ob O2 nach den 6 Monaten überhaupt noch eine Rechnung (entgeltlich) verschicken dürfte. Und auch bei der DSGVO hat man ja gesehen: Die Betroffenen machen lieber mehr als zu wenig. Auch wenn man vielleicht darüber streiten mag, ob nun nur die Daten oder auch die Rechnung betroffen ist.
  18. Ich vermute mal, dass sich dabei auf §97 Abs. 3 TKG bezogen wird:
  19. Du vergisst aber, dass die Mitgliedschaft bei der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Da hat man als Betrieb gar keine Wahl, Beiträge zu zahlen oder nicht. Und die IHK ist auch verpflichtet die Interessen der Auszubildenden zu vertreten nicht nur der Arbeitgeber/des Ausbildungsbetriebs.
  20. Also, der Hauptunterschied ist folgender: Ein Try-Catch-Block ist eine Anweisung, die du für alles Mögliche nutzen kannst, um dort Fehler abzufangen und anschließend zu behandeln. Das muss nicht zwingend der Versuch sein einen String in einen Integerwert zu konvertieren. TryParse hingegen ist eine bereits eingebaute Methode bei Datentypen, mit der du 1. überprüfst ob sich der Wert der Variable überhaupt in den Datentyp mit der du die Methode aufrufst konvertieren lässt (Rückgabewert der Methode ist true oder false), und 2. den Wert dann in eine von dir definierten Variable des entsprechenden Datentyps schreibt (das ist der Part mit dem out number bei dir im Coding).
  21. Der "Angreifer" hat aber doch erst einmal gar keine Möglichkeit den genutzten Algorithmus zu ändern.
  22. Und was wäre der Sinn dahinter einen solchen Hash-Algorithmus zu entwickeln bzw. zu nutzen? Es soll ja eben nicht JEDE Eingabe passen, sondern nur eine bestimmte (z.B. eben das passende Passwort).
  23. Nicht zwingend. Wenn du eine Tasse fallen lässt (was ja auch streng genommen ein Algorithmus ist), kannst du dies auch nicht wieder "rückabwickeln". Auch kannst du bei einer berechneten Zahl (selbst wenn bekannt ist, wie diese berechnet wurde), nicht direkt auf die Werte zurückschließen, aus denen diese berechnet wurde. Wenn der Algorithmus zum Beispiel Zahl1 * Zahl2 ist. Kannst du nicht sicher sagen, dass bei einem Ergebnis von 64 Zahl1=4 und Zahl2=16 war. Und eine Hashfunktion ist um ein vielfaches komplexer.
  24. Dem kann ich nur zustimmen. Mich würde mal interessieren, was @Velicity im Detail macht bei seinem Job, dass man dort nach der Probezeit alles drauf hat und so mieserabel vergütetet wird. Fast jede Stelle im öD, selbst bei grottigster Einstufung, bringt mehr und hat bessere soziale Konditionen (Stichwort Urlaub und Überstunden). Also ich lerne auch jeden Tag immer wieder etwas Neues und sehe da ehrlich gesagt auch noch kein Ende. Mag sein, dass es daran liegt, dass ich Programmiererin bin, aber ich kann mir auch irgendwie nicht vorstellen, dass es den meisten FISIs da anders geht. Und nur mal zu deiner Ausrede, @Velicity, dass es an der Region oder so läge. Es gibt hier im Forum genug Leute, die nicht in der Nähe von FFM, München, Köln & Co. leben bzw. arbeiten und auch nicht bei Mega-Konzernen tätig sind und durchaus bereits mit 40k€+ nach der Ausbildung eingestiegen sind. Und zum Thema "in die andere Seite hineinversetzen": Das sind idR nur Illusionen oder Ausreden, mit denen man sich selber versucht, eine schlechte Situation schön zu reden. Und meist ist es doch so, dass die treudoofsten Mitarbeiter die sind, die als erstes gehen müssen, wenn es dem Unternehmen nicht mehr gut geht. Und wenn dein Chef nicht mehr zahlen kann und auch keine weiteren Mitarbeiter einstellen kann, aber euch ständig Überstunden schieben lässt, dann sollte er vermutlich ehrlicher zu sich selbst sein und einsehen, dass er nicht in der Lage ist das Unternehmen erfolgreich zu führen und es sein lassen...
  25. Nicht zwingend. Man kann ja auch in die Bewerbung so etwas schreiben wie "Da ich mich aus einer Festanstellung heraus bewerbe, bitte ich um Diskretion." Da wird dann auch klar, dass der Bewerber nicht von Unternehmen selber zum Gehen genötigt wird. Außerdem reden wir hier vom zweiten Wechsel nach der Ausbildung, die 4 Jahre zurück liegt. Gerade zu der Zeit ist es doch ganz normal sich erst einmal zu orientieren und ggf. auch festzustellen, dass das Aufgabengebiet, was man in der aktuellen Anstellung hat, vielleicht doch nicht das ist, was man die nächsten Jahre machen möchte.

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