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Rienne

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  1. Darf man fragen, was du genau studiert hast? Meiner Meinung nach ist es nämlich auch noch einmal ein Unterschied ob du vorher beispielsweise etwas wie Sozialpädagogik, Germanistik, Jura oder aber Elektrotechnik, Mathe, Physik studiert hast. Je nachdem würde ich die Empfehlung auch davon abhängig machen. Ich weiß nicht, ob ich @Errraddicator da wirklich zustimmen kann. Du schreibst du möchtest dich Richtung Netzwerke weiterbilden. Das klassische Informatikstudium hat meines Wissens nach immernoch die Programmierung und sehr viel Theorie als Schwerpunkt. Da würde sich dann doch eher "Technische Informatik" als Studiengang anbieten; vielleicht auch noch ein Elektrotechnikstudium mit Schwerpunkt "Informations- und Kommunikationstechnik" (wie z.B. hier) Wenn es also für dich noch einmal ein Studium sein soll, dann würde ich dir einen Bachelor in Technischer Informatik empfehlen. Inwieweit du alternativ mit deinem "fachfremden" Bachelor und der Berufserfahrung bzw. ggf. entsprechenden Zertifikaten weiter kommen würdest, kann ich dir leider nicht sagen, da mir da Erfahrung und Erfahrunsberichte anderer fehlen. Noch einen fachfremden Master zu machen halte ich jedoch für wenig zielbringend, wenn du weiter in Richtung Netzwerktechnik arbeiten möchtest.
  2. Du kannst natürlich auch ein berufsbegleitendes Studium anfangen. Das bringt dich vermutlich am Weitesten, wenn es darum geht, was potentielle Arbeitgeber gerne sehen wollen.
  3. Naja, sollte man prinzipiell nicht sowieso nur mittels Methoden (bzw. Getter und Setter) auf die Eigenschaften von Klassen/Objekten zugreifen können? Ich persönlich würde ehrlich gesagt immer beides prüfen. Vor allem wenn es komplexer und unübersichtlicher wird und es vielleicht doch (unbeabsichtigt) zu einer Manipulation der Konstante kommt.
  4. Ich glaube das kommt sehr stark auf die jeweilige IHK an. Ich habe hier auch schon gelesen, dass du bei manchen IHKs selber bestimmen kannst, worüber du abgefragt wirst. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass fast alles dran kommen kann, da es sich ja um den Teil der Prüfung handelt, der für alle IT-Ausbildungen gleich ist. D.h. es kann auch sein, dass du eine SQL-Abfrage machen musst oder einen Algorithmus entwerfen musst oder aber eine Nutzwertanalyse erstellen sollst oder Fragen zu einen Netzplan beantworten sollst, oder oder oder.
  5. Ich hab zwar keine Ahnung von der Materie, aber hast du die Verbindungen auf beiden Seiten überprüft oder nur auf der, wo du die Buchse angeschlossen hast?
  6. Ist es denn wirklich nur eine Stelle, die besetzt werden soll? Also ich weiß z.B. von den Bundesämtern hier in der Gegend, dass sie meist direkt mehrere Leute suchen und das auch wiederholt. Außerdem würde ich mir an deiner Stelle nicht so viel Sorgen um die "Konkurrenz" machen, sondern dich eher auf deine eigenen Stärken konzentrieren und versuchen diese im Bewerbungsgespräch hervorzuheben. Und, wie viele auch schon geschrieben haben, haben es Frauen oftmals auch leichter im öffentlichen Dienst eingestellt zu werden. Nicht umsonst steht fast immer dieser Satz bei den Stellenangeboten :
  7. This! Vor allem, wenn das Projekt bereits vor Antragstellung bzw. vor Genehmigung seitens der IHK durchgeführt wurde. Vielleicht gab es in der Doku oder dem Anhang eben entsprechende Ungereimtheiten oder aber ein anderer Azubi aus dem Betrieb hat dasselbe ein sehr ähnliches Projekt bereits in einer vorherigen Prüfung präsentiert, oder oder oder.
  8. Ist zwar eine berechtigte Frage, wird aber in der Aufgabenstellung nicht beschrieben, daher bin ich der Meinung, dass es auch nicht zwingend im EPK aufgeführt werden muss. Sonst müsste man ja auch noch fragen, was mit den Bewerbern ist, die zwar eine Zusage bekommen, aber von sich aus daraufhin absagen, etc pp. Dann fehlt aber nicht nur ein Ereignis, sondern auch die Funktion, die dieses Ereignis "triggert". Also so etwas wie ...->"Bewerbungen treffen per E-Mail ein"-> "Bewerbungen liegen vor" -> "Eingangene Bewerbungen prüfen" ->... oder aber man fügt die Bewerbungen als Informationsobjekt/Dokument mit auf. Letzendlich ist es eine Übungsaufgabe und vielleicht auch schon beim Stellen nicht vollends durchdacht bzw. daher von der Komplexität relativ simple gehalten. Daher finde ich nicht, dass man zuviel hineininterpretieren sollte und erst einmal nur das abbildet, was auch wirklich in der Aufgabe steht, sonst könnte man ja noch etliche Fragen stellen. Zum Beispiel:"Gibt es eigentlich eine Frist, bis wann auf die Bewerbungen gewartet wird, bevor man diese prüft, um die 5 besten Kandidaten zu finden?" etc pp.
  9. So wie ich das verstehe, geht es hier um die Daten des Kunden bzw. genauer die Information, für wen/bei wem das Projekt durchgeführt wurde. Das sind keine Daten die unter die DSGVO fallen, @spix, da diese nur natürliche Personen betrifft. Ich kann schon verstehen, dass die IHK/der Prüfungsausschuss diese Informationen haben möchte. Immerhin muss ja sicher gestellt werden, dass es sich um ein reales Projekt handelt und auch tatsächlich (im entsprechenden Zeitraum) durchgeführt wurde und auch, dass das Projekt nicht nur für die Abschlussprüfung "kreiert" wurde. In der Handreichung unserer IHK steht übrigens auch noch Folgendes: Wenn dein Betrieb wirklich darauf besteht, die Daten geheim zu halten, würde ich eine entsprechende Stellungnahme deines Betriebes an die IHK weiterleiten, da es dann auch nicht mehr in deiner Verantwortung liegt.
  10. Du hast nur nach ausgeschriebenen Praktikumsstellen geschaut? Da ist es oft normal, dass dort vor allem Studenten oder Personen mit Kenntnissen gesucht werden. Oft sind solche Stellen z.B. auch als Vorbereitung auf eine Bachelorarbeit in dem Betrieb gedacht. Ich würde eher inital bei IT Unternehmen, die dir zusagen, ein Praktikum anfragen. War doch damals in der Schule, wenn man eines dieser Schulpraktika machen musste, genauso, oder nicht?
  11. @sickzz1 das ist ja die Verkürzung im Voraus. Dazu muss man keine Berufsschulnoten berücksichtigen o.ä., sondern da reicht es eine entsprechende Vorbildung (z.B. eben Abitur) zu haben, um beispielsweise direkt ins 2. Lehrjahr zu starten. Lediglich der Betrieb muss dazu sein Okay geben. Was der TO vermutlich meint, ist die Abschlussprüfung vorzuziehen. Dazu muss der Azubi einen Antrag stellen, dem der Betrieb und die Berufsschule (sofern man eine besucht) zustimmen müssen. Normalerweise muss dafür der Notendurchschnitt in der BS 2,5 oder besser sein. Bei uns wurde seitens der Schule jedoch bei jedem, der das machen wollte, die Zustimmung gegeben. Ich habe übrigens auch die Prüfung vorgezogen und mit etwas Eigeninitiative ist das aich alles eigentlich kein Problem.
  12. Ich leider schon, da viele, die die Entscheidung über die Vergabe der Ausbildungsstelle treffen, da ihre ganz eigenen Vorstellungen und Ansprüche haben. Ich weiß, dass bei uns auch niemand eingeladen wird, der eine 5 in Mathe hat, auch wenn es das Abiturzeugnis ist. Und die meisten Konzerne schreiben direkt in ihre Stellenausschreiben, dass du mind. Abitur mit guten bis sehr guten Noten in Mathe, Englisch und Deutsch haben musst (manchmal auch noch befriedigend). Da diese auch oft Online-Bewerbungsverfahren haben, fliegt man da dann direkt aus der Auswahl. Halte ich selber für Mist, da Schulmathe wirklich nichts aussagt in Hinblick auf Ausbildung und beruflichen Alltag, aber ist leider harte Realität. Und wie der TO schon geschrieben hat, hat er sich bisher ja auch erst einmal bei den rennomierteren Unternehmen beworben. Gerade die haben meist sowieso eine größere Auswahl an Interessenten, die vermutlich auch bessere Noten in den gewünschten Fächern vorweisen können oder eben auch schon ein paar Semester Studienerfahrung im Fachbereich IT haben. Ich habe übrigens z.B. von Bayer und Currenta auch sofort eine Absage auf meine Bewerbung für eine Ausbildung erhalten, und das mit einem Abi-Schnitt von 1,6 mit 14 Punkten in Mathe und Informatik und mit Chemie und Physik als Leistungskursen (beide auch gut bis sehr gut), da das Online-Verfahren da strikt siebt. Bei mir waren vermutlich die zwei abgebrochenen Studiengänge der Grund. Und da fragt auch keiner warum ich denn abgebrochen habe/abbrechen musste (plötzlich alleinerziehend mit zwei Kindern).
  13. Huhu, um mal einen Überblick zu bekommen: Du hast letztes Jahr dein Abitur gemacht? Und dann (laut anderem Thread) angefangen Lehramt für Geographie und Sozialkunde zu studieren? Dir ist aber bereits im ersten Semester "die Lust daran vergangen" und du willst nun eine Ausbildung zum FISI machen? Ich kann mir gut vorstellen, dass du bei vielen Unternehmen bereits durch die Mathenote ausgesiebt wirst. Vor allem bei großen Konzernen und bei Onlineverfahren wird da vermutlich nicht einmal ein Blick in dein Anschreiben geworfen. Allerdings gibt es genug Firmen, denen bewusst sein sollte, dass die Mathematik in der Oberstufe nicht viel mit dem Wissen und den Fähigkeiten zu tun hat, die ein "guter" FISI haben sollte. Was dort eher ein Grund für die Absagen sein könnte, ist die Tatsache, dass du bisher etwas komplett fachfremdes studiert hast und dort nicht einmal ein Semester ausgehalten hast. Kein Betrieb möchte das Risiko eingehen und einen Azubi einstellen, der dann nach wenigen Wochen/Monaten wieder das Handtuch schmeißt, weil er feststellt, dass es doch nicht so das Wahre für ihn ist. Du hattest auch Informatik in der Schule, wenn ich es richtig gelesen habe und dort waren deine Noten 2-3? Das ist etwas worauf du in deinen Bewerbungen aufbauen solltest. Auch könntest du, unabhängig von deinen Bewerbungen, bei Firmen nachfragen, ob du bei ihnen ein Praktikum im Bereich IT machen kannst, so dass du Erfahrung sammeln kannst und das auch in die Bewerbungen schreiben kannst. (Frei nach dem Motto:"Ich habe Interesse daran, eine Ausbildung als Fachinformatiker zu machen. Da ich bisher jedoch keine praktische Erfahrung habe, würde ich gerne über ein Praktikum bei Ihnen im Betrieb einen Einblick in dieses Berufsfeld bekommen." oder so ähnlich) Wenn du dich jedoch auch nach der Ausbildung weiterbilden möchtest oder gar ein Studium in Richtung Informatik für dich in Frage kommt, wäre mein Ratschlag an dich, dass du dich vielleicht (parallel) zur Ausbildungsstellensuche auch für ein (Wirtschafts-)Informatikstudium o.ä. an einer Fachhochschule (die sind meist etwas praktischer orientiert als Unis) einschreibst und dir ggf. Nachhilfe für Mathematik suchst. Selbst, wenn du es nicht wirklich durchziehen willst oder feststellst, dass es "zu hart" für dich ist, hast du dadurch ein paar Vorteile bei Bewerbungen. Zum Einen nehmen viele Betriebe bevorzugt Studienabbrecher aus den Bereichen Informatik oder Elektrotechnik als FI-Azubis und zum Anderen hast du so auch keine Lücken in deinem Lebenslauf, wenn du dieses Jahr doch keine Ausbildungsstelle findest. Nicht zuletzt besteht dann auch immernoch die Option, dass du dich einfach doch richtig reinhängst und direkt das Studium durchziehst. So hättest du dann nicht auch noch 2,5-3 Jahre mit einer vorherigen Ausbildung "vergeudet", wenn du danach sowieso noch einmal studieren möchtest (Studium ist und bleibt nunmal die "sicherste" Form der Weiterbildung).
  14. Also prinzipiell sollte das Arbeitszeugnis am Tag des Ausscheidens vorliegen, wenn du eins gefodert hast. (Bei mündlichen Anfragen ist das aber halt immer so eine Sache.) Da du, laut eigener Aussage, bereits Mitte Dezember nicht mehr in der besagten Firma tätig bist, ist es nur verständlich, dass du (mit Frist) auf ein Arbeitszeugnis bestehst. Du solltest halt wissen, was du nach Ablauf der von dir gesetzten Frist tun möchtest, da es (soweit mir bekannt ist) keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Jedoch kannst du ja sagen, dass du beispielsweise bis Ende Januar ein Zeugnis haben möchtest, da der eigentliche Zeitpunkt (=Tag des Ausscheidens) nicht eingehalten wurde und bisher auch keine Reaktion auf deine ursprüngliche Anfrage kam, und du ansonsten einen Anwalt einschalten oder gerichtliche Schritte einleiten wirst.
  15. Doch, da §5 TzBfG eine Benachteiligung von Beschäftigten in einem befristeten Arbeitsverhältnisses ausschließt und es nunmal eine Benachteiligung wäre, wenn §629 BGB für solche Personen nicht gelten würde.
  16. Kurz gefasst: Wenn die Beschäftigung aufgrund einer Befristung ausläuft ist das einer Kündigung gleichzusetzen. Du kannst aber auch gerne einen Fachanwalt oder aber Google fragen, @WYSIFISI. Du wirst überall finden, dass §629 BGB auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen und Ausbildungen greift. Bei einer Ausbildung ist es übrigens auch irrelevant, ob der Betrieb bereits einen Vertrag zur Anstellung nach Ausbildungsende vorgelegt hat. Solange der Azubi nicht unterschrieben hat, darf er sich für anderweitige Vorstellungsgespräche freistellen lassen.
  17. Ja! Die Ausbildung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis und damit gilt dort auch §629.
  18. Gegenfrage: Du befindest dich noch in Ausbildung, oder? Und du möchtest, NACHDEM du deine Ausbildung erfolgreich beendet hast, bei einem anderen Arbeitgeber anfangen, der ein duales Studium anbietet, richtig? Dann hast du nach §629 BGB eigentlich auch das Anrecht darauf, für das Vorstellungsgespräch freigestellt zu werden, so dass du gar nicht erst um eine Verschiebung bitten müsstest. Immerhin kann es dir dann auch passieren, dass das Unternehmen daraufhin sagt, dass sie genug andere Bewerber haben, die sich liebend gerne die Zeit nehmen würden das Gespräch zu den Zeiten zu führen, die ihnen vorgeschlagen werden (Wobei das wirklich der worst case wäre). Ansonsten würde ich versuchen die Situation zu erklären und einen Zeitraum angeben, der dir passen würde, anstatt einen exakten Termin vorzuschlagen.
  19. Gilt die Kündigungsfrist laut Vertrag denn für beide Seiten oder nur für dich? Sofern sich beide Seiten an die Fristen halten müssen, ist die Klausel meines Wissens nach rechtens.
  20. 1. Man kann mit allem relativ gut Geld verdienen oder aber für einen Hungerlohn arbeiten. Es ist immer eine Frage, was man selber aus sich macht, wie man sich verkauft, wieviel Glück man hat, was für Charakterzüge man hat, was für Connections man aufbaut, ... Allerdings wird fast niemand jemanden als Freelancer anheuern, der nichts nachzuweisen hat. Keine Ausbildung, kein Studium, keine Zertifikate, keine Referenzen: das ist den meisten ein viel zu hohes Risiko. 2. Du kannst immer Geld verdienen, das hat wenig damit zu tun, ob du jetzt im 1. oder 5. Semster eines (Informatik-)Studiums bist oder gar nicht studierst. Du musst halt zumindest ein wenig das können, was die jeweiligen Arbeitgeber sehen wollen. Prinzipiell kannst du also auch schon im ersten Semester eine Stelle als Werksstudent bekommen.
  21. Das hat die IHK schon seit einigen Jahren begriffen. Sind eigentlich nur die Prüfungen vor 2014, wo dem noch nicht so ist.
  22. Keine Ahnung, wie oft, aber kann vorkommen. War bei mir der Fall und hätten die Prüfer mir nach der mündlichen Prüfung nicht nochmal die Punkte gesagt, hätte sogar in meinem IHK Zeugnis die falsche Punktzahl gestanden (63 statt 89 Punkte). Musste es entsprechend korrigieren lassen.
  23. Huhu, vielleicht wäre ja auch noch dieser Studiengang etwas für dich. Ist zwar etwas weiter weg, aber Präsenzveranstaltungen sind nur samstags und außer den Semesterbeiträgen+Materialgebühr zahlst du eigentlich nix. Der Studiengang hat halt nicht nur diese theoretischen, programmierlastigen Themen eines normalen Informatikstudiums, sondern bietet auch die Ausrichtung auf "typische" FISI-Themen. Allerdings solltest du auch dort klären, ob es auch ausreicht, dass du vor deiner Umschulung bereits in dem IT Bereich (mehr oder weniger) gearbeitet hast.
  24. Also bei uns wurden die verschiedenen Fachrichtungen schon strikt getrennt und auch der Unterricht hat sich unterschieden. Wieso sollte die Prüfung einfacher oder schwerer sein durch den kaufmännischen Anteil? Auch Fachinformatiker haben btw. einen kaufmännischen Anteil in ihrem Lehrplan. Was du während deiner Ausbildung tatsächlich machst, ist immernoch vom Ausbildungsbetrieb abhängig und liegt idR nicht im Ermessen des Azubis. Aber in der IT ist das so ne Sache mit den Ausbildungsberufen, da wissen die Unternehmen oftmals selber nicht, was jetzt die passendste Ausbildung ist für das, was sie sich für ihre Azubis vorstellen. Ich weiß auch von Betrieben, wo die interne IT eigentlich nur IT-Kaufmänner/-frauen ausgebildet hat, obwohl deren Einsatzgebiet eher dem eines FISIs entsprochen hat. Theoretisch wäre das auch mein Vorschlag gewesen. Aber mit dem Hintergrund, dass der TO nach der Ausbildung nur ein Jahr BE gesammelt hat, sich dann in Nachholen des Abiturs versucht hat und danach dann auch noch ein Jahr arbeitsunfähig bzw. krank geschrieben war, sind die Chancen, selbst in seinem gelernten Beruf eine Stelle zu finden, sicher nicht die besten. Wie @Hohlkopf schreibt, wäre der bessere Weg aber sicherlich eine verkürzte betriebliche Ausbildung gewesen, statt eine Umschulung (sofern es sich finanziell realisieren lässt). Die Umschulungen sind halt sehr allgemein gehalten und du wirst dort vermutlich sehr wenig (sinnvolles) programmieren und noch weniger Richtung Webentwicklung machen. Ich kann nicht einschätzen, wie gut du in den ganzen Programmierthemen, die du aufzählst, tatsächlich bist, aber es klingt fast so, als ob dir die Umschulung in der Hinsicht kaum einen Mehrwert bieten wird. Vom allgemeinen Anteil ganz zu schweigen, da du den ja bereits mit deiner vorherigen Ausbildung abgedeckt hast. Beim Praktikumsbetrieb musst du dann auch noch sehr viel Glück haben, dass dieser etwas in der Richtung macht, die dir zusagt, und dich auch wirklich einarbeitet und auch arbeiten lässt, und dich nicht nur an einen PC abstellt und dich dir selbst überlässt. Hört man ja leider immer wieder. Was genau verstehst du denn unter "am Ball bleiben"? Ich finde es schwer, von am Ball bleiben zu sprechen, wenn man so viele unterschiedliche Baustellen aufmacht. Problem ist auch, dass die Softwareentwicklung extrem vielfältig und oftmals sehr speziell ist (in der Webentwicklung kommt auch noch eine gewisse Schnelllebigkeit hinzu). Es bringt dir z.B. nicht viel, wenn du dich in Frameworks xyz und 123 einarbeitest, aber dein Praktikumsbetrieb oder auch dein späterer Arbeitgeber damit gar nichts am Hut hat/haben will. Das klingt fast zu motiviert. Ich hoffe, dass dir die Realität da keinen Strich durch die Rechnung macht und dir den Spaß am Coden nimmt. Was ist denn aus deinem alten Vorhaben geworden, dass Abitur nachzuholen? Hast du das komplett aufgegeben? Immerhin scheint der Grund für deine Krankschreibung ja vorüber oder hat sich zumindest gebessert, wenn du in absehbarer Zeit eine Umschulung anfangen möchtest. Mit der Hoschulzugangsberechtigung hättest du nämlich u.U. auch die Möglichkeit dich auf ein duales Studium zu bewerben. Sprich du arbeitest normal in einem Betrieb, eine IT-Ausbildung hast du ja bereits, und studierst berufsbegleitend Informatik, was dir definitiv mehr bringen würde bei deinem Vorwissen als eine Umschulung, die zu ~70% inhaltlich deiner vorherigen Ausbildung gleicht.

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