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Durchgefallen, kann man sich trotzdem bewerben ?


Pascal8501

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Hallo, 

ich bin leider zum 3. mal in der GA1 Prüfung durchgefallen, habe die restlichen aber bestanden, leider habe ich den Abschluss trotzdem nicht erworben. 

Kann ich mich trotzdem als ungelernter Fachinformatiker bewerben ? 

Berufsschuldurschnitt: 2,3 

Zwischenprüfung: 80 Pkt 

Auf Arbeit auch schon einiges an Erfahrung gesammelt und bereit noch viel mehr zu erlernen. 

Hat jemand eine Idee? 

 

Ich bedanke mich bei jedem,

Pascal 

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Klar, grundsetzlich kannst du in dem Beruf ja auch ohne die bescheinigte Eignung der IHK arbeiten, ist ja kein geschützer Berufszweig der so etwas zwingend voraussetzt.

Musst halt nur jemanden davon überzeugen dich trotzdem einzustellen.

Ist natürlich etwas unschön das es ausgerechnet die GA1 ist also quasi die Kernkompetenz deines Berufszweigs.
GA2 würde sich noch einigesmaßen "wegdiskutieren" lassen.
 

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@SR2021danke für deine Antwort. 

Mich ärgert es auch sehr, da ich es einfach nicht verstehe, da die andere Prüfungen alle mit gut zu meistern waren. 

Gibt es dafür eine gewisse Ausschreibung, oder kann man sich auf eine normale Stelle bewerben, die ja dann einen Fachinformatiker für Systemintegration wollen und ich es ja dadurch nicht wirklich bin. 

 

Liebe Grüße

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vor 2 Minuten schrieb Pascal8501:

Gibt es dafür eine gewisse Ausschreibung, oder kann man sich auf eine normale Stelle bewerben, die ja dann einen Fachinformatiker für Systemintegration wollen und ich es ja dadurch nicht wirklich bin. 

In der Regel steht ja in den Stellenausschreibungen immer "Fachinformatiker für Systemintegration" oder vergleichbarer Abschluss o.ä. .

Wichtig für dich wird es sein, einen Betrieb zu finden der dich so einstellt, in dem du dann vielelicht 3-5 Jahre den Job machst und dann wird die meisten anderen AGs die Berufserfahrung mehr interessieren als die Tatsache, dass dir in deiner Ausbildung die letzten paar Prozente fehlen.

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vor 29 Minuten schrieb Pascal8501:

Hat jemand eine Idee? 

Du schreibst in den CV rein: "Ausbildung Fachinformatiker SI 2017-2021 - Firma 123". Du darfst halt nirgendwo den Abschluss reinschreiben und du schickst halt auch kein Abschlusszeugnis mit. Fertig.  Mach auch Politiker gerne ala "Studiert Uni ABC" (halt ohne Abschluss). 

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Es geht nur um den ersten Job, dann bist idR im Game.

Ist man eigentlich für alle FI danach gesperrt oder nur für die eine Fachrichtung? Wenn nur für die eine Fachrichtung, dann würde ich einfach die Prüfung sobald möglich für die andere Fachrichtung versuchen zu machen.

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Gibts für dich nicht noch eine Nachprüfung?

Abgesehen davon: Wenn du es beim dritten Mal mit viel Lernen und Nachhilfe nicht schaffst, ist der Beruf vielleicht einfach nichts für dich? Wobei man das so auch nicht sagen kann, da die anderen Teile ja gepasst haben und die BS-Noten jetzt auch nicht auf "schafft es nur vielleicht" schließen lassen

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vor 20 Minuten schrieb Bitschnipser:

Gibts für dich nicht noch eine Nachprüfung?

Die IHK München schreibt:

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal (frühestens zum nächsten Prüfungstermin) wiederholt werden. Sollte die Abschlussprüfung zum dritten Mal nicht bestanden werden, ist eine nochmalige Prüfung nicht mehr möglich. Die Gesamtprüfung gilt demnach als „nicht bestanden“.

 

 

vor 25 Minuten schrieb bigvic:

Es geht nur um den ersten Job, dann bist idR im Game.

Ist man eigentlich für alle FI danach gesperrt oder nur für die eine Fachrichtung?

Im Web konnte ich dazu nichts finden. Allerding habe ich einen anderen Fall gefunden. Ein Industriemechaniker ist 3 Mal durchgefallen. Er hat das Bundesland gewechselt und machte die selbe Ausbildung noch einmal mit Verkürzung und hat bestanden. Eventuell bringt der Wechsel des Bundeslandes etwas.

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Ich würde dir ganz ganz dringend empfehlen Prüfungseinsicht einzufordern.

Erstens geht es um alles, du kannst nichts mehr verlieren und zweitens habe ich die Erfahrung gemacht das viele Fehler in Prüfungen auftauchen auf menschliches Versagen zurückzuführen sind.

Ich möchte keine Debatte lostreten das IHK Prüfer nicht in der Lage sind die Prüfungen ordnungsgemäß überprüfen!!! Dies ist auch kein Vorwurf, ABER du solltest nicht außer acht lassen das Menschen deine Prüfung kontrollieren und Menschen machen auch mal Fehler. 

Mein Lehrer hat mir erzählt das ein Prüfling vor 3-4 Jahren durch Prüfungseinsicht mit seinem Anwalt von 27 Punkten auf 32 Punkte gekommen ist und seine Prüfung NOCH bestanden hat.

Probier es!

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In deinem Fall würde ich auch versuchen alle Register zu ziehen, also Einsicht, ggf klagen wenn die Möglichkeit besteht irgendwie auf ein (gnau knapp aber wen juckt das schon) "Bestanden" zu kommen.

Ansonsten den steinigen Weg über "Quereinstieg", also schlecht bezahlter Job, im schlimmsten Fall 1st Level Support und Zertifikate versuchen.

Prinzipiell kann ich immer nur dazu raten bei einer nicht bestandenen Prüfung diese Einzusehen. Einmal zum Punkte nachzählen, und zum anderen um sehen zu können wo Punkte fehlen. Ggf hat man zu dem Zeitpunkt schon eine Musterlösung gesehen und kann abschätzen ob die erhaltene/abgezogene Punktzahl gerechtfertigt ist oder nicht.

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