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Durchgefallen, kann man sich trotzdem bewerben ?


Pascal8501

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Wie ein Vorposter bereits sagte, ist der Weg über Quereinstieg ein steiniger Weg. Die Möglichkeiten dazu sind seit es den Ausbildungsberuf gibt schwieriger geworden und Deutschland ist ein Land, bei dem alles nach dem Papier geht, demnach würde ein Umzug in ein anderes Land die Chancen möglicherweise erhöhen. Es wäre allerdings auch fatal, sich falsche Hoffnungen zu machen, denn Deutschland ist in diesem Punkt besonders restriktiv.

Nüchtern betrachtet kann man darüber nachdenken, welche alternativen Wege noch offen wären, sofern sich kein Betrieb findet. Zum einen wäre dies eine mögliche Existenzgründung, also später arbeiten in der Selbständigkeit z.B. als Freelancer (dazu gab es früher mal Fördermöglichkeiten, inwiefern es diese heute noch gibt, dazu sollte man ggf. mal ein Gespräch mit der Arge führen). Alternativer Weg wäre auch ein Studium als neue Ausbildung, wobei dort die Messlatte sicher noch einmal höher liegen würde. Vermutlich bringt es tatsächlich nichts, das Thema neu aufzurollen, bis man nicht die Schwachstellen analysiert hat und geprüft hat, ob es eine reale Chance gibt, diese aus der Welt zu schaffen. Alles andere wäre halt schlicht und einfach Augenwischerei und würde sich am Ende negativ auf die Motivation ausüben.

Nüchtern betrachtet bliebe auch noch einmal die Möglichkeit, von vorne zu beginnen und z.B. eine Berufsberatung in Anspruch zu nehmen und zu überlegen, ob es nicht doch alternative Berufe in ganz anderen Bereichen geben würde, die besser passen. Manchmal sieht man einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht. Das entscheidende dürfte aber sein, nicht zu verzweifeln. Aber irgendwann sollte man alte Zöpfe auch abschneiden und mit der Vergangenheit abschließen. Aus dieser Sichtweise wäre es dann tatsächlich einfacher, das Ergebnis zu akzeptieren, eine Pause einzulegen, sich neu aufzustellen und in Ruhe zu überlegen, was die nächsten sinnvollen Schritte sein können, bevor man eine Entscheidung trifft.

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vor 1 Stunde schrieb OpenWorld:

Klar darf man nicht unter dem Mindestlohn aber kommt hin. Ungelernter Arbeiter

Also wären es um bei deinem Beispiel zu bleiben statt 50 EUR/h nur 10?
Ich halte deine Zahlen für stark übertrieben, üblicherweise wird in der IT nach Know How bezahlt, und selbst wenn es Abschläge wegen fehlenden Zettel geben sollte sind die in aller Regel deutlich unter  50%. 

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vor 13 Stunden schrieb tkreutz2:

Nüchtern betrachtet bliebe auch noch einmal die Möglichkeit, von vorne zu beginnen und z.B. eine Berufsberatung in Anspruch zu nehmen und zu überlegen, ob es nicht doch alternative Berufe in ganz anderen Bereichen geben würde, die besser passen.

Dafür müsste man jetzt wissen wie alt der TE ist, welchen Schulabschluss er hat und ggf welche Verpflichtungen. "20 (Realschulabschluss + 4 Jahre Ausbildung) und noch bei den Eltern wohnend" ist was anderes wie "kurz vor 30, Beziehung, Kind (da/unterwegs/geplant) und langsam mal richtig Geld verdienen müssen".

vor 11 Stunden schrieb charmanta:

Und warum ( bitte ehrlich ) hast Du Dir die Karten gelegt ?

Das ist wahrscheinlich die wichtigste Frage zu dem Thema. Hast du es verkackt weil du den Stoff nicht kannst, die Fragen nicht verstanden hast oder war es der "klassische" Blackout? Aber wenn Blackout, warum nur bei der GA1, und das auch noch 3 mal in Folge?

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vor 10 Stunden schrieb Maniska:

Dafür müsste man jetzt wissen wie alt der TE ist, welchen Schulabschluss er hat und ggf welche Verpflichtungen. "20 (Realschulabschluss + 4 Jahre Ausbildung) und noch bei den Eltern wohnend" ist was anderes wie "kurz vor 30, Beziehung, Kind (da/unterwegs/geplant) und langsam mal richtig Geld verdienen müssen".

Daher ja "Beratung in Anspruch nehmen - am besten persönlich und ausführlich". Es gibt doch sehr gute Coaches auf dem Gebiet, die dann gezielt alle diese Aspekte aufarbeiten und ggf. alternative Wege aufzeigen können.

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Wie ist das eigentlich mit der Neuordnung zum Fachinformatiker. Der TO hat ja die Prüfung zum FISI mehrfach nicht bestanden. Könnte er nicht trotzdem noch eine Ausbildung oder Prüfung (auch als Externer) für die Fachrichtung "Daten- und Prozessanalyse" oder "digitale Vernetzung" absolvieren?

Dein Ausbildungsbetrieb möchte dich vermutlich nicht weiter beschäftigen, oder? Sonst könnte man ja vielleicht dort verhandeln, dass sie dich verkürzt die Ausbildung in einer der anderen Fachrichtungen machen lassen und du in der Zeit auch schon produktiv(er) mitarbeitest. (Sofern es eben möglich ist in einer andere Fachrichtung noch die Prüfung abzulegen)

Ich finde es grundsätzlich heutzutage schwer, eine berufliche Zukunft zu gestalten, ohne eine solide Grundlage in Form eines Abschlusses zu haben. Man bekommt i.d.R. weniger Gehalt, die Aufgaben sind vermutlich auch meist rudimentärer und die Aufstiegschancen auch ungleich geringer. Und wenn man entlassen wird, ist es auch schwerer einen neuen Job zu finden; zumal die Konkurrenz im IT-Bereich stetig größer wird. Psychisch stelle ich es mir auch schwer vor bei den Bewerbungsgesprächen dann immer wieder die Frage zu hören, warum man die Ausbildung nicht beendet habe/beenden konnte.

Hast du in den vorherigen Prüfungen eigentlich auch mal Einsicht beantragt? Wusstest du also, wo deine Probleme liegen und konntest in dem zusätzlichen Jahr daran arbeiten? Wie "knapp" bist du denn dort durchgefallen? Gab es nie die Möglichkeit auf eine mündliche Ergänzungsprüfung? Drei Mal im fachspezifischen Prüfungsteil durchzufallen ist schon hart...zumal die Prüfer normalerweise sehr kulant korrigieren. Da wäre es wirklich wichtig gewesen, (vor dem letzten Versuch) zu wissen, woran es liegt und (mit Hilfe des Ausbildungsbetriebes) daran zu arbeiten.

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Ich habe noch etwas im Netz gefunden. Das bezieht sich zwar auf ein Studium, aber da die Prüfungsregeln der IHK sich ja vermutlich (da müsste ein Experte etwas zu sagen) an generellen Regeln zu Prüfungen orientieren, könnten die möglichen Optionen hier auch zutreffen.

https://www.studienscheiss.de/drittversuch-nicht-bestanden/

Ich liste mal das Wesentliche auf:

Diese Optionen hast du:

  • Prüfungsordnung lesen
  • Prüfungseinsicht
  • Zusätzlicher Wiederholungstermin (Härtefallantrag)
  • Mündliche Ergänzungsprüfung
  • Prüfung substituieren
  • Hilfe wahrnehmen
  • Widerspruch einlegen
  • Prüfung juristisch anfechten
  • Studiengangswechsel
  • Hochschulwechsel
  • Hilfe suchen

Interessant wären dann "Härtefallantrag", "Prüfung substituieren, sofern möglich", "Studiengangwechsel, also dann ein Wechsel der Fachrichtung, sofern die IHK dem zustimmt". Ob dies möglich ist, sollte man doch mit einem klärendem Gespräch mit der zuständigen IHK in Erfahrung bringen können.

Natürlich kann man sich ärgern über Regelwerke aus Beamtenzeiten, die vermutlich aus der Kaiserzeit stammen und wofür man einige Leute köpfen sollte (sinnbildlich), aber ändern wird man das Regelwerk nicht können.

In der chinesischen Kaiserzeit mit der Beamte in Dienst gestellt worden sind, gab es mal etwas ähnliches. Die Unzufriedenheit von denen, die über das Prüfungswesen vom System ausgeschlossen worden sind war schließlich so groß, dass die Dynastie gestürzt worden ist von Rebellen. Aber ich vermute, dass dies im deutschen Beamtenwesen sich nicht so schnell realisieren lässt, obwohl eine Reform des Systems in Sachen Bildung, dem System sicher gut tun würde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Chinesische_Beamtenprüfung_während_der_Qing-Dynastie

Bearbeitet von tkreutz2
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Was mir noch eingefallen ist: was sagt denn das Berichtsheft, was wurde wie in den ersten 3 Jahren vermittelt (ich geh jetzt erst mal nur auf die reguläre Ausbildungsdauer ein)?

Was hast d da den ganzen Tag gemacht? Toner wechseln, 1st Level Support etc. oder bist du wirklich ausgebildet worden?

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vor 28 Minuten schrieb Maniska:

Was hast d da den ganzen Tag gemacht? Toner wechseln, 1st Level Support etc. oder bist du wirklich ausgebildet worden?

Anknüpfend an die Frage wäre noch wichtig. War es 3 mal der gleiche Betrieb, oder wurde der Betrieb zwischenzeitlich gewechselt ? Wenn es tatsächlich dreimal der gleiche Betrieb war, wäre dies ja auch kein unwesentlicher Punkt für eine Härtefallprüfung. In dem Zusammenhang dann auch die Frage, ob es noch andere Auszubildende in dem Betrieb gab und wenn ja, wie die abgeschnitten haben (im gleichen Beruf) und wenn nein, wie der Betrieb eine Ausbildungseignung erlangen konnte. Oder natürlich, ob es andere Gründe gab, die jetzt noch nicht auf dem Tisch liegen, wo dann das Forum auch nicht helfen kann, wenn es die Gründe nicht kennt.

Bearbeitet von tkreutz2
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Ach du heilige... wollen wir dem harten Boden der Tatsachen allmählich wieder näher kommen? Ein Azubi ist kein Härtefall, weil er drei Mal beim selben Betrieb die Prüfung in den Sand setzt. Härtefälle haben i.d.R. gesundheitliche oder soziale Hintergründe, die z.B. eine vorgezogene Zulassung zum Studium oder auch das (erneute) Ablegen einer Prüfung erforderlich machen. 🤯

Darüber hinaus dürfte auch der Wechsel des Bundeslandes nicht unbedingt helfen, da § 37 BBiG im Grunde aussagt, dass eine nicht bestandene Prüfung zwei Mal wiederholt werden darf. Wie bei Studiengängen könnte hier beim endgültigen Nichtbestehen eine bundesweite Sperre für den Ausbildungsberuf bzw. die Zulassung zur Prüfung greifen. Das müsste mit der zuständigen IHK geklärt werden. Etwa die HK Hamburg oder die SIHK machen auf ihren Seiten zumindest klar, dass der Zug beim dritten Insandsetzen abgefahren ist, dann sind entsprechend auch andere Fachrichtungen vom Tisch - das "Schlupfloch" könnte ITSE bzw. ITSK heißen, wo sich bei einer neuen Ausbildung ggf. irgendetwas anrechnen ließe.

Ich würde hier erstmal auf Prüfungseinsicht setzen.

Dazu die Frage:

Kannst du mal die Punktzahlen deiner drei, bisherigen Prüfungsversuche (GA 1, GA 2, WiSo) nennen? Mich würde interessieren, ob du die anderen Teile schon nur mit Ach und Krach bestanden hast und das Problem sich gar nicht nur so sehr auf GA 1 bezieht, wie wir vielleicht denken.

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Am 21.5.2021 um 11:43 schrieb Visar:

Ach du heilige... wollen wir dem harten Boden der Tatsachen allmählich wieder näher kommen?

Ich empfinde eine lebenslange Sperre für einen Ausbildungsberuf schon als eine schwergewichtige Maßnahme, sofern man diese im rechtlichen Rahmen mit anderen Regelwerken vergleicht (z.B. Strafrecht). Darüber hinaus würde es dem föderalistisch inkompetenten Regelwerken absolut nur gut tun, wenn an dieser Stelle ein paar Kompetenzen auch mal eine rechtlich höhere Prüfung erfahren würden.

Sofern eine Institution solche Regeln "verhängt" sollte man sie auch mit entsprechenden Gegenmaßnahmen konfrontieren. Das aber nur am Rande in Ermangelung weiterer Informationen zu dem Sachverhalt.

Ich kritisiere nicht die Umstände, die dazu geführt haben, denn die kennen wir alle nicht. Aber ich kritisiere ein System, welches über Ausschlussverfahren verfügt, die so einfach auch nicht stehen gelassen werden sollten.

Sogar im Strafvollzug gibt es Möglichkeiten von Resozialisierungen für Menschen, die wirklich schlimme Dinge getan haben. So gesehen, wäre eine Sperre auf Zeit noch in irgend einer Form mit Argumente zu belegen. Alles andere - einfach nicht.

Und wenn ein System in dieser Form ausschließt, ist es einfach nicht gut, denn es schließt auch die Elemente aus, die man in der Industrie als kontinuierliches Verbesserungssystem eingeführt hat. Das sollten sich die Macher dieses Systems mal hinter die Ohren schreiben.

Harren wir also der Dinge, die da noch kommen, oder nicht.

Bearbeitet von tkreutz2
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@tkreutz2 Da stimme ich dir zu und der TE tut mir auch genau so Leid wie alle anderen die durch diese Situation müssen. In Zeiten wie diesen vor nichts zu stehen ist sicherlich eine Belastung. Was auch unterschätzt wird ist das die Leistung bei vielen einfach beim letzten Wiederholversuch extrem nachlässt, weil der Druck dann so hoch ist. Das kann einfach nicht gesund sein und einem aufblühendem Menschen dann eine Sperre auf Lebenszeit zu geben ist lächerlich. Die ganze Branche ist doch immer im Wandel und wird in 20 Jahren vlt. anders aussehen (DSL) - da macht solch eine Sperre einfach kein Sinn und die privaten Umstände habe ich ja noch nicht einmal angesprochen. Außerdem gibt es auch hier wieder Inkonsistenzen, wo nach dem 3. Fehlversuch dann nur die vorherigen Prüfungsversuche ungültig werden - also alles von vorne (Fachwirt). Hochlebe der Föderalismus.

Bearbeitet von pyraqt
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Am 23.5.2021 um 08:50 schrieb tkreutz2:

Ich empfinde eine lebenslange Sperre für einen Ausbildungsberuf schon als eine schwergewichtige Maßnahme,

Der Prüfling ist ja nicht für die Tätigkeit gesperrt, nur den offiziellen Titel darf er nicht führen. Also bitte einfach mal die Kirche im Dorf lassen.

vor 8 Minuten schrieb pyraqt:

und die privaten Umstände habe ich ja noch nicht einmal angesprochen.

die haben ja für die Prüfung auch keinerlei Relevanz. Jeder Prüfling hat private Umstände.

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vor 1 Minute schrieb Chief Wiggum:

die haben ja für die Prüfung auch keinerlei Relevanz. Jeder Prüfling hat private Umstände.

Also viele Hochschulen, die in meiner Stadt ebenfalls, gewähren allen Studenten auf alle Klausuren aktuell immer einen Freiversuch. Das hätte man dieses Jahr, oder auch für den TE vlt. auch durchsetzen können? Die ganze Bildungslandschaft ist aber so lächerlich in Deutschland aufgebaut und schreit nur nach "Es bleibt so wie es ist".

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