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Urlaubstag für Hochzeit bei neuen AG in Probezeit Ja/Nein?


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Guten Abend zusammen,

ich fange am 1. September bei einem neuen AG an im IT-Support und bin 2 Wochen später an einen Freitag auf einer Hochzeit eingeladen und bräuchte also direkt am Anfang schon einen Urlaubstag.
Nun bin ich mir nicht sicher ob ich den Arbeitgeber direkt am Anfang fragen soll ob ich diesen Tag frei bekomme für die Hochzeit oder ob ich das lieber lassen soll da ich noch in der Probezeit bin.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Vielleicht wisst ihr da mehr.

Vielen Dank!

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vor 14 Stunden schrieb Mauri091:

Mir geht es halt darum ob es nicht einen schlechten Eindruck hinterlässt direkt nach einen Urlaubstag zu fragen :D

Das Forum wird die Frage ob Du fragen sollst, nicht beantworten können, auch wenn wir hier und jetzt daraus eine Umfrage starten.

Wenn es Dir wichtig ist, solltest Du mit Deinem Arbeitgeber darüber sprechen. Die meisten Chefs sind kulanter, als mancher vielleicht denkt. Aber wenn man nie darüber spricht, wird man es auch nie erfahren.

Bearbeitet von tkreutz2
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"Hey Chef, ich bin am 17.9. auf einer Hochzeit eingeladen, der Spaß fängt um XX Uhr an und ich muss nach abc fahren. Kann ich den Tag frei machen (ganz, halb, je nach Uhrzeit, Entfernung und Tätigkeit auf der Hochzeit)?"

Warum Abstufungen?

  • Trauzeuge oder enger Verwandter vs "normaler" Gast. Erstere haben im Regelfall spezielle Aufgaben vor der Veranstaltung, und müssen dementsprechend früher da sein
  • Standesamt um 9:00 früh oder um 15 Uhr?
  • Nachbarort oder "quer durch Deutschland"?

Ein "ich muss an dem Freitag um 15 Uhr in $Nachbarort sein" würde ich ansprechen und fragen ob ich das mit Gleitzeit abdecken kann. Im Idealfall wirst du schon wegen "Freitag" und "nach 14 Uhr" schief angeschaut, weil die Zeit im Betrieb niemand kennt, vielleicht noch die Putzfrau.

Egal wie, ich würde es direkt am ersten Tag ansprechen. "Chef, ich hab für den XX eine Einladung zur Hochzeit bekommen und würde gern hin, ist es iO für diesen Tag Urlaub einzureichen oder...?" Du musst halt im Zweifelsfall damit leben können, dass der Urlaub nicht durch geht, aber das ist ja nicht abhängig von der Probezeit.

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Klar kann ich damit leben, wenn ich an diesem Tag doch nicht frei bekomme, dann ist das eben so.

vor 51 Minuten schrieb Maniska:

aber das ist ja nicht abhängig von der Probezeit.

Bloß wegen der Probezeit und direkt am ersten Tag danach zu Fragen war ich mir etwas unsicher. Aber dann werde ich es am ersten Tag mal ansprechen. Dankeschön!

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Gegenfrage wann hättest du es denn sonst machen sollen? Beim Bewerbungsgespräch einwerfen wäre noch blöder. Die Hochzeit war ja auch nicht erst seit gestern geplant. Meiner Meinung nach nicht bis zum ersten Arbeitstag warten sondern so früh wie möglich melden damit der Chef das mit einplanen kann und das nicht kurzfristig rüberkommt. Würde ich zumindest besser finden aber meine Meinung ist auch nur eine Meinung

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1. Arbeitgeber und Kollegen sind ja (hoffentlich!) auch keine Unmenschen und haben Verständnis für wichtige Ereignisse 

2. Hat man vertraglich einen Urlaubsanspruch. Urlaubsanträgen können nur in einem bestimmten Rahmen widersprochen werden. Wobei man ja nicht in der Probezeit mit rechtlichen Dingen kommen möchte, aber Urlaub ist jetzt auch nichts, worum man „betteln“ müsste sondern etwas, was einem zusteht (und das weiße in AG auch).

Wie schon von anderen angesprochen: möglichst früh den Urlaubsantrag einreichen! 

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Am 21.8.2021 um 13:33 schrieb pr0gg3r:

[...] 2. Hat man vertraglich einen Urlaubsanspruch. [...]

Und diesen sollte man ja auch in dem entsprechenden Jahr nehmen. Standardfrist 6 Monate Probezeit ohne Urlaub geht kaum, wenn man so spät im Jahr erst anfängt, wenn man ihn nicht komplett aufs neue Jahr mit rüber nehmen soll. Da gehe ich aber eigentlich nicht von aus.

Ich habe auch letztes Jahr bei meinem aktuellen AG angefangen und hatte Urlaub gebucht für den nächsten / übernächsten Monat übergreifend. Da ich noch nicht so viele Urlaubstage ansammeln konnte das Jahr, gab es halt ein paar unbezahlte Tage, aber das war so auch in Ordnung. Das habe ich aber direkt im Vorstellungsgespräch schon mit angesprochen.

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  • 2 Wochen später...
vor 13 Minuten schrieb Mathias G.:

Kein Urlaub in den ersten 6 Monaten halte ich persönlich für eine Unsitte.

Je nach Eintrittsdatum auch gar nicht rechtlich machbar: Urlaub muss in dem Jahr gewährt werden in dem er anfällt (Ausnahme: Betriebliche Gründe blabla...), sagt das Gesetz. Fängt man nun erst zum 1.7. an, hat man 10-15 Tage Urlaub, die man eigentlich zu nehmen hat.

Lustig wird es wenn der Kollege der am 1.6. angefangen hat seinen kompletten Urlaub im Dezember nehmen will. Vorher "durfte" er nicht, mit rüber nehmen muss (und ggf. darf) er nicht...

In den ersten 6 Monaten erarbeitet man sich man ja trotzdem einen Urlaubsanspruch von 1/12 pro Monat, den sollte der AG dann auch so genehmigen.

Mal ganz ehrlich, wenn im 5 Monat der Zugehörigkeit 14 Tage Urlaub immer noch darüber entscheiden ob man die Probezeit "besteht" oder nicht, dann ist doch eh der Wurm drin.

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