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Projektantrag abgelehnt == Weltuntergang


FIAE_Prüfling_Teil_A

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Projektantrag abgelehnt - was nun?

Wiederholend ist zu beobachten, dass Prüflinge ihre Projektanträge mit der Bitte um eine entsprechende "Beurteilung" im Forum posten.

Die nachfolgenden Textzeilen beschäftigen sich weniger mit dem Thema - Warum soll ein Projektantrag durch "unbeteiligte Dritte" bewertet werden -, vielmehr soll hier der Frage nachgegangen werden - Was passiert, wenn ein Projektantrag durch den zuständigen PA (Prüfungsausschuss) abgelehnt wird -.

 

Spekulationen zum "Warum"

Grundsätzlich ist das Posten der Projektanträge zu begrüßen. Einerseits erlangt der der Autor des Antrags durch seine Veröffentlichung eine gewisse Selbstsicherheit eigene Werke der Öffentlichkeit zu präsentieren, andererseits wächst mit jeder Veröffentlichung die "Datenbank der Projektanträge". Trotzdem bleibt offen, welchen Grund der Wunsch einer Bewertung hat. Eine mögliche Ursache könnte die ungenügende Unterstützung seitens der Ausbildungsverantwortlichen sein. Das ist aber reine Spekulation. Die Frage nach dem "Warum" bleibt somit unbeantwortet.

 

Ablehnung! Was jetzt?

Keine hektischen Bewegungen, Schnappatmung vermeiden, ganz wichtig - entspannen. Es ist nichts dramatisches passiert, die Welt dreht sich weiter.

Für die Bewertung der Abschlussprüfungen gibt es Regeln. Gleiches gilt für die Bewertung von Projektanträgen. Dazu später mehr.

 

Kleiner Exkurs:

Auf der Website des Prüferportals des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) finden sich viele nützliche Hinweise rund um das Thema Ausbildung/Prüfung. Dort ist zwischen den Informationen zu Prüfungen vor und nach der Umstrukturierung der IT - Berufe zu unterscheiden. Die "alten" Hinweise sind etwas "versteckt". Es wird absichtlich auf einen Direkt-link zur Website verzichtet. Stattdessen wird der Weg des Auffindens exemplarisch beschrieben, um das Rechercheerlebnis zu aktivieren;

(1) die Website des www.bibb.de aufrufen, (2) nach unten zum Bereich der "Fachportale" scrollen, (3) dort das "Prüferportal" wählen, (4) diesmal nach "ganz unten" scrollen, um im blauen Footer-Bereich in der Rubrik "Ausbildung" den Punkt "Berufe" wählen, (5) auf der rechten Seite im grünen Bereich "Berufe" den Punkt "Beispiele" wählen, (6)"IT-Berufe" oder "...weiterlesen" wählen.

Augenmerk auf - bmb+f Umsetzungshilfen für die neue Prüfungsstruktur der IT-Berufe (PDF, 3,89 MB)

 

Nachdem die innere Ruhe nun wiederhergestellt ist, vorausgesetzt sie ist überhaupt abhandengekommen, ist festzuhalten, dass die Ablehnung eines Projektantrags nichts Schlimmes ist. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift bzgl. der maximalen Anzahl der Projektanträge. So wäre sogar denkbar, nach einem bereits genehmigten Antrag einen neuen Antrag zur Genehmigung vorzulegen; das ist aber ein anderes Thema. Jeder Prüfling sollte folgendes verinnerlichen; eine Ablehnung hat keinen Einfluss auf die Benotung. 

 

Was ist also die beste Vorgehensweise?

Nun, viele Wege führen nach Rom. So gibt es z. B. den kürzesten Weg. Der schnellste Weg ist oft ein anderer. Daneben kann es noch den "einfachsten" geben.

Getreu dem Motto "try and error" sollte jeder Prüfling möglichst schnell einen Projektantrag zur Genehmigung vorlegen, ggf. mehrmals - "alle guten Dinge sind drei". Eines darf nämlich nicht vergessen werden, der PA hat die Ablehnung entsprechend zu begründen. Ist der PA der Auffassung, dass der Antrag z. B. unverständlich ist, so hat er das zu benennen. Wurde der Projektantrag bestenfalls noch am ersten Tag der gesetzten Frist eingereicht, so bleibt genug Zeit für eine entsprechende Nachbesserung. Erscheint dem Prüfling eine Korrektur nicht sinnvoll, so steht es ihm frei, einen gänzlich neuen Projektantrag einzureichen. Wie viele Anträge innerhalb der Frist eingereicht/vorgelegt und abgelehnt werden, ist, wie bereits erwähnt, ohne Bedeutung. Eine willkürliche Ablehnung ist nicht zulässig.

Die im Exkurs genannte Umsetzungshilfe baut auf der "alten" Prüfungsstruktur auf. Grundsätzlich ist zu empfehlen, das ganze Papier zu lesen; 474 Seiten. Für Ausbilder und Prüfer ist das Pflichtprogramm. Zeitlich gestresste Prüflinge sollten mindestens die Seiten 27-30, 36-37, 43-48 (Bewertung der Projektanträge), 56-75 (Bewertung der Projektarbeit) lesen. Beispiele zu Projektanträgen und Dokumentationen (alle Berufe) sind ab Seite 123 zu finden.

 

Persönliche Bemerkungen

Viele IHK haben die Vorgaben des BiBB in eigene Anwendungshinweise/Leitfaden eingearbeitet. Stellt die eigene IHK nichts bereit, kann eine andere als Vorlage herangezogen werden. Die Berufsausbildung/Umschulung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Abschließend einige Sätze in Richtung der Ausbildungsbetriebe. Es ist durchaus vertretbar von einem Auszubildenden auf den letzten Metern seiner Ausbildung eine gewisse Selbständigkeit zu erwarten, diese Erwartungshaltung darf jedoch nicht grenzenlos sein. Spätestens im Falle einer Ablehnung ist die Grenze erreicht und der Ausbildungsbetrieb hat seine Verantwortung wahrzunehmen. Hier hat der Betrieb die Pflicht die Entscheidung des PA einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, um anschießend ggf. tätig zu werden.

 

Hinweise für die Prüflinge gem. FIAusbV v. 28.02.2020 (BGBl. I S. 250)

Um die "neuen" Hinweise zu finden, kann die Suchfunktion nach (3) benutzt werden.

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Hallo,

erstmals Dankeschön, dass du dir die Mühe gemacht hast, um diese Informationen zu posten. Allerdings wäre es schöner gewesen, wenn du einen passenderen Titel gewählt hättest, statt einen solchen der ganz nebenbei auch ziemlich reißerisch ist.

vor 31 Minuten schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

andererseits wächst mit jeder Veröffentlichung die "Datenbank der Projektanträge".

Wo siehst du hier den Nachteil? Dass es sich bei dem IHK Abschlussprojekt um keine hochinnovative Forschungsarbeit handelt, sollte ja wohl klar sein. Projekte die irgendwelche Firmengeheimnisse beinhalten sollte man auf keinen Fall nehmen. Problematisch wird es nur, wenn zwei Azubis derselben Firma (nahezu) dasselbe Thema zu Ihrem Projekt machen oder einen Projektantrag 1:1 von z.B. Fachinformatiker.de kopieren.

vor 31 Minuten schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

Das ist aber reine Spekulation. Die Frage nach dem "Warum" bleibt somit unbeantwortet.

Diesen Satz verstehe ich irgendwie auch nicht so ganz. Wenn ein Projektantrag abgelehnt wird, dann steht doch eine recht ausführliche Erklärung drin? Und wenn doch noch Unklarheiten bestehen, dann kann man doch sicherlich bei der IHK nachfragen? (Oder hier im Forum nachfrage. Hier sind ja auch einige erfahrene Ausbilder / Prüfer anwesend).

vor 31 Minuten schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

Getreu dem Motto "try and error" sollte jeder Prüfling möglichst schnell einen Projektantrag zur Genehmigung vorlegen, ggf. mehrmals - "alle guten Dinge sind drei".

Wie soll man das verstehen? Das heißt man flutet die IHK mit Projektanträgen in der Hoffnung irgendeinen wird die IHK schon akzeptieren?! Mal davon abgesehen, dass man gar nicht mehrere Projektanträge abgeben kann, wäre es deutlich sinnvoller, wenn man auf die Kritik der IHK eingeht und sich ggf. Ratschläge vom Ausbilder holt. 

MfG 

Bearbeitet von Interrupt
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vor 32 Minuten schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

Projektantrag abgelehnt - was nun?

Wiederholend ist zu beobachten, dass Prüflinge ihre Projektanträge mit der Bitte um eine entsprechende "Beurteilung" im Forum posten.

Was vom Forenbetreiber auch absolut akzeptiert ist, sonst würde es das Unterforum für die Abschlussprojekte in der jetzigen Form nicht geben.

vor 32 Minuten schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

Die nachfolgenden Textzeilen beschäftigen sich weniger mit dem Thema - Warum soll ein Projektantrag durch "unbeteiligte Dritte" bewertet werden

Und warum nicht?

Logischerweise möchte man als Prüfling auch die Sicht eines Ausstehenden der sich im Idealfall mit der Materie auskennt. Sprich niemand aus dem eigenen Betrieb, da nicht außenstehend und niemand aus der Familie weil kennt sich im Zweifelsfall nicht aus.

Was bleibt? Richtig, ein Forum in dem sich Fachkräfte, Ausbilder und Prüfer tummeln, die freiwillig und gerne Ratschläge zu Anträgen geben.

vor 32 Minuten schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

Grundsätzlich ist das Posten der Projektanträge zu begrüßen. Einerseits erlangt der der Autor des Antrags durch seine Veröffentlichung eine gewisse Selbstsicherheit eigene Werke der Öffentlichkeit zu präsentieren, andererseits wächst mit jeder Veröffentlichung die "Datenbank der Projektanträge". Trotzdem bleibt offen, welchen Grund der Wunsch einer Bewertung hat. Eine mögliche Ursache könnte die ungenügende Unterstützung seitens der Ausbildungsverantwortlichen sein. Das ist aber reine Spekulation. Die Frage nach dem "Warum" bleibt somit unbeantwortet.

Nochmal, das "warum" ist völlig irrelevant. 

Ob es mangelte Unterstützung, Zweifel am Thema, generelles Absichern wollen oder was auch immer ist, wayne. Wenn mich jemand fragt ob ich ihm helfen kann ist meine erste Reaktion nicht ein "warum?", sondern ein kurzes Abwägen ob ich gerade die Kapazität habe adäquat zu helfen.

Und um die "Datenbank der Projektanträge" muss sich wen überhaupt der Forenbetreiber Gedanken machen, aber ich gehe mal davon aus, dass der eher hergehen würde und Forenbeträge von vor 15 Jahren löschen würde statt das Einstellen neuer Anträge zu unterbinden.

Zerbrich dir nicht den Kopf anderer Leute, und wenn du ernst genommen werden will nimm nicht solch reißerische Titel.

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vor 57 Minuten schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

Wurde der Projektantrag bestenfalls noch am ersten Tag der gesetzten Frist eingereicht, so bleibt genug Zeit für eine entsprechende Nachbesserung.

Nein, nein, nein! Da gehe ich nicht mit. Das kann man pauschal so leider nicht sagen. Bei der Kammer, bei welcher ich selber als Prüfer tätig bin ist es so, dass die Zulassungen/Ablehnungen erst nach der kompletten Prüferfrist (1,5-2 Wochen) rausgesendet werden, gleichzeitig. Es ist nicht so, dass wenn drei Prüfer abgelehnt haben, die Ablehnung sofort automatisch an den Prüfling geht!

Außerdem entnehme ich Deinem Satz, dass Du davon ausgehst, dass der Antrag direkt vom Prüfer eingesehen werden kann. Wir können bei uns erst nach Ablauf der Prüflingsfrist auf die Anträge zugreifen!

Bearbeitet von ickevondepinguin
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vor 25 Minuten schrieb Maniska:

...

Und warum nicht?

...

WIe ich sehe, Du beantwortest Deine Fragen selbst.

vor 25 Minuten schrieb Maniska:

...

Nochmal, das "warum" ist völlig irrelevant. 

...

Im übrigen, siehe Satz 2.

Bearbeitet von FIAE_Prüfling_Teil_A
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vor 24 Minuten schrieb ickevondepinguin:

...Es ist nicht so, dass wenn drei Prüfer abgelehnt haben, die Ablehnung sofort automatisch an den Prüfling geht!...

Wird ein Antrag abgelehnt, so ist die Ablehung unverzüglich dem Prüfling mitzuteilen. Gleiches gilt für die Genehmigung. Das der PA für die Prüfung des Antrags eine gewisse Zeit (14 Tage) benötigt, wird hier nicht abgestritten. Der Verlauf des Verfahrens bleibt davon jedoch unberührt - (1)Einreichung durch den Prüfling, (2) Prüfung durch den PA, (3) Genehmigung oder Ablehung, (4) mit der Projektarbeit darf begonnen werden oder zurück zu (1)

Bearbeitet von FIAE_Prüfling_Teil_A
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vor 9 Minuten schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

Das der PA für die Prüfung des Antrags eine gewisse Zeit (14 Tage) benötigt, wird hier nicht abgestritten.

Komischer Zufall aber auch, dass die dann bei @ickevondepinguinalle gleichzeitig fertig werden. Da müssen wohl zufälligerweise sämtliche Prüfer in dieser Minute Langeweile gehabt haben...

Samma hast du gerade den Gesetztestext verschluckt und musst jetzt wieder ein paar Paragraphen auskotzen? Oder willst du uns irgendwas damit mitteilen?

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vor 19 Minuten schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

Wird ein Antrag abgelehnt, so ist die Ablehung unverzüglich dem Prüfling mitzuteilen.

Machen wir ja. Nach der Entscheidung. Unsere Entscheidung kann bis zum letzten Tag revidiert werden, aus $Gründen.

Bis der Ablehnungstext rechtssicher formuliert ist, für die ganz pfiffigen Spezialisten, dauert das auch ein bisschen,
aus eben genannten $Gründen der Absicherung. Und, wenn ich mich als Püfer 1 gegen den Antrag entscheide,
Prüfer 2 auch, dann trägt Prüfer 3 seine Ablehnung halt erst am letzten Tag ein? Das darf er. Er hat es aus $Gründen
nicht eher geschafft.

vor 9 Minuten schrieb 0x00:

Da müssen wohl zufälligerweise sämtliche Prüfer in dieser Minute Langeweile gehabt haben...

Oder so!

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vor 28 Minuten schrieb 0x00:

Da müssen wohl zufälligerweise sämtliche Prüfer in dieser Minute Langeweile gehabt haben...

Oder aber DIE IHK schickt die Bescheide aller PAs gesammelt raus um nicht von den lästigen "aber mein Kollege hat schon..." Anrufen belästigt zu werden.

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vor 2 Minuten schrieb Maniska:

Oder aber DIE IHK schickt die Bescheide alle PAs gesammelt

Ja, das ist auch der HIntergrund dieser Praxis. In 80% der Fälle ist es aber auch
nach dem zweiten Antrag durch. Es ist wirklich selten, dass jemand drei (oder mehr) Versuche benötigt
und somit ein Zeitproblem bekommen könnte.

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vor 5 Stunden schrieb FIAE_Prüfling_Teil_A:

Getreu dem Motto "try and error" sollte jeder Prüfling möglichst schnell einen Projektantrag zur Genehmigung vorlegen, ggf. mehrmals - "alle guten Dinge sind drei". Eines darf nämlich nicht vergessen werden, der PA hat die Ablehnung entsprechend zu begründen. Ist der PA der Auffassung, dass der Antrag z. B. unverständlich ist, so hat er das zu benennen. Wurde der Projektantrag bestenfalls noch am ersten Tag der gesetzten Frist eingereicht, so bleibt genug Zeit für eine entsprechende Nachbesserung. Erscheint dem Prüfling eine Korrektur nicht sinnvoll, so steht es ihm frei, einen gänzlich neuen Projektantrag einzureichen. Wie viele Anträge innerhalb der Frist eingereicht/vorgelegt und abgelehnt werden, ist, wie bereits erwähnt, ohne Bedeutung. Eine willkürliche Ablehnung ist nicht zulässig

Nur um das klar zu stellen … der Prüfling kann den eingereichten Text bis zum Stichtag ändern. Aber die Entscheidung des Prüfungsausschusses fällt nach der Frist, egal wann das Thema eingereicht wurde.

Für jeden neuen Versuch gibts ne neue Frist.

 

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vor 4 Stunden schrieb ickevondepinguin:

Es ist wirklich selten, dass jemand drei (oder mehr) Versuche benötigt
und somit ein Zeitproblem bekommen könnte

Dann hilft bei uns ein Prüfer, der dann aber nicht mehr über die Zulassung mit entscheidet

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