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Themen Unterweisung Auszubildende


varafisi

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Mahlzeit,

ich bilde ab dem kommenden Monat einen Auszubildenden zum Fachinformatiker FR SI (22 Jahre) aus und frage mich aktuell, ob es weitere Themen neben diesen Themen gibt:

  • Umgang mit einem Messer und einer Schere - beim Paketaufschneiden bspw. (Um Schnittwunden zu vermeiden),
  • Umgang mit Geräten, in denen noch ein aktiver Stromfluss da ist (Um Stromschläge zu vermeiden),
  • Rettungswege, Feuerlöscher und Sammelplätze,

in denen man ihn unterweisen könnte.

Hauptsächlich wird er im Büro sein, Arbeitsplätze aufbauen, Support leisten, Geräte aufschrauben und zu Kunden fahren und Netzwerke betreuen. Da will ich als Ausbilder natürlich gegen die möglichst viele Eventualitäten geschützt sein, was die Arbeitssicherheit anbelangt. Kein Führerschein vorhanden, daher auch keine Führerscheinsichtung halbjährlich notwendig.

 

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vor 1 Stunde schrieb varafisi:

ich bilde ab dem kommenden Monat einen Auszubildenden zum Fachinformatiker FR SI (22 Jahre) aus und frage mich aktuell, ob es weitere Themen neben diesen Themen gibt:

Was sieht denn der Betriebliche Ausbildungsplan noch so vor? Da müsste ja drin stehen, was er ungefähr wann vermittelt bekommen soll.

vor 1 Stunde schrieb varafisi:

Hauptsächlich wird er im Büro sein, Arbeitsplätze aufbauen, Support leisten, Geräte aufschrauben und zu Kunden fahren und Netzwerke betreuen. Da will ich als Ausbilder natürlich gegen die möglichst viele Eventualitäten geschützt sein, was die Arbeitssicherheit anbelangt. Kein Führerschein vorhanden, daher auch keine Führerscheinsichtung halbjährlich notwendig.

Klingt für die ersten 3-4 Monate brauchbar und danach? Wann bekommt er ausbildungsrelevantes Fachwissen vermittelt?

vor 1 Stunde schrieb varafisi:
  • Umgang mit einem Messer und einer Schere - beim Paketaufschneiden bspw. (Um Schnittwunden zu vermeiden),
  • Umgang mit Geräten, in denen noch ein aktiver Stromfluss da ist (Um Stromschläge zu vermeiden),
  • Rettungswege, Feuerlöscher und Sammelplätze,

Diese Punkte sollten Bestandteil der (jährlichen) Sicherheitsunterweisung sein, die bei neuen Arbeitnehmern vor der Aufnahme der Tätig zu erfolgen hat.

 

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Ich sehe hier leider auch nur den Missbrauch des Auszubildenden als günstige Arbeitskraft. Das was du ihm "vermitteln" willst, sind eher die Grundschulungen die in jedem Unternehmen zu sein haben. Wie @CoffeeJunkie schon gesagt hat, sind da keine für die Ausbildung relevanten Themen dabei. Du hast die Aufgabe ihn auszubilden, die Sicherheitstechnischen Unterweisungen sollten im Unternehmen einheitlich geregelt sein.

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vor 2 Stunden schrieb varafisi:

Mahlzeit,

ich bilde ab dem kommenden Monat einen Auszubildenden zum Fachinformatiker FR SI (22 Jahre) aus und frage mich aktuell, ob es weitere Themen neben diesen Themen gibt:

  • Umgang mit einem Messer und einer Schere - beim Paketaufschneiden bspw. (Um Schnittwunden zu vermeiden),
  • Umgang mit Geräten, in denen noch ein aktiver Stromfluss da ist (Um Stromschläge zu vermeiden),
  • Rettungswege, Feuerlöscher und Sammelplätze,

Diese Themen übernimmt ja der Sicherheitsbeauftragte oder bist du das zufllig auch in eurem Unternehmen?
Das sollte ja direkt am ersten Tag erledigt werden und dann einmal im Jahr aufgefrischt werden.
Oder habt ihr keinen Sicherheitsbeauftragten und macht das irgendwie?

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bei uns im Unternehmen hat das auch der Sicherheitsbeauftragte übernommen. 

Die Aufgaben klingen tatsächlich nach billigem Mitarbeiter und nicht nach Ausbildung. Ich lese zum Beispiel nichts von der Kernkompetenz Programmieren. Wer im Unternehmen vermittelt dem Auszubildenden diese ?! 

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vor 2 Stunden schrieb varafisi:

Hauptsächlich wird er im Büro sein, Arbeitsplätze aufbauen, Support leisten, Geräte aufschrauben und zu Kunden fahren und Netzwerke betreuen. 

Tut mir leid, aber mir persönlich sträuben sich da echt die Nackenhaare.. das erinnert mich komplett an mein Pflichtpraktikum während meiner Umschulung... die meiste Zeit Kabelwirrwarr unterm Schreibtisch spielen...  entschuldige bitte meine Ehrlichkeit, aber dafür braucht es keinen Ausbilder, dafür braucht es lediglich einen Deppen der bereit ist sich mit Aufgaben zufrieden zu geben die jeder ungelernte nach 2 Tagen drauf hat. 

Was mich allerdings ein bisschen verwirrt... der Junge hat keinen Führerschein, fährt aber zu Kunden um dort die Netzwerke zu betreuen? Wie kommt der dann dahin... und vor allem, wann und von wem erhält er das fachliche Wissen um besagte Netzwerke überhaupt betreuen zu können? Wobei.. ich glaube ich hab schon eine ungefähre Ahnung wie das ganze dann in etwa abläuft... 

Ich glaube, wäre ich der Azubi... ich würde mich schnellstens nach was anderem umsehen...

Bearbeitet von Montaine
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vor 37 Minuten schrieb Parser:

Ich lese zum Beispiel nichts von der Kernkompetenz Programmieren. Wer im Unternehmen vermittelt dem Auszubildenden diese ?! 

Kernkompetenz Programmieren bei einem FiSi ? (Stand weiter oben)

Ja, natürlich sollte ein Ausbildungsplan an den Rahmenlehrplan angelehnt sein. Die genannten Tätigkeiten gehören klar zu einer Sicherheitsunterweisung. Ich denke, da sind sich alle einig hier.

Also hier noch einmal die Quelle für alle Berufe aus dem Bereich:

https://www.kmk.org/suche.html?tx_kesearch_pi1[sword]=Rahmenlehrplan+fachinformatiker&tx_kesearch_pi1

Bearbeitet von tkreutz2
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Entspannt euch. Das bekommt er alles noch ausreichend vermacht. Genaugenommen soll er später eine Stelle im Rechenzentrumsbetrieb besetzen. Deswegen ist hier absolut nichts mit billige Arbeitskräft o.ä. Das hat sich hier in eine ganz andere Richtung "ver"schaukelt.

Mir ging es NUR um die Sicherheitsunterweisungen, welche man mit ihm fernab von irgendwelchen DSGVO-Bestimmungen, Schweigepflicht usw. besprechen und unterschreiben lassen muss. Bsp. ist das Öffnen von Paketen. Es klingt bescheuert aber wenn sich der Azubi bei dem Öffnen eines Paketes den Finger abschneidet, so kann ich als Ausbilder belangt werden. Darum geht es mir. 

vor 2 Stunden schrieb CoffeeJunkie:

Die Themengebiete klingen jetzt eher nicht nach Ausbildung, sondern nach billiger Arbeitskraft ....

aber Themen, die mir noch einfallen:

Umgang mit Kollegen und Kunden und Dienstleistern

Dokumentation

Herangehensweise an Probleme

Alles innerbetriebliche Dinge, die man ihm erklären muss. Nicht relevant für die BG im Schadensfall.

vor 2 Stunden schrieb Maniska:

Diese Punkte sollten Bestandteil der (jährlichen) Sicherheitsunterweisung sein, die bei neuen Arbeitnehmern vor der Aufnahme der Tätig zu erfolgen hat.

RICHTIG, darum geht es mir.

 

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vor 1 Stunde schrieb FIDP:

Ich sehe hier leider auch nur den Missbrauch des Auszubildenden als günstige Arbeitskraft. Das was du ihm "vermitteln" willst, sind eher die Grundschulungen die in jedem Unternehmen zu sein haben. Wie @CoffeeJunkie schon gesagt hat, sind da keine für die Ausbildung relevanten Themen dabei. Du hast die Aufgabe ihn auszubilden, die Sicherheitstechnischen Unterweisungen sollten im Unternehmen einheitlich geregelt sein.

Absolut korrekt. Sicherheitsunterweisungen haben meist nicht direkt was mit theoretischem Wissen FÜR die Ausbildung was zu tun. Es geht da mehr um Transparenz und die Vermeidung von schlimmen Verletzungen von Stromschlägen oder Schnittverletzungen beim Öffnen eines NBB-Paket mit Docking Stations. 
 

Ich weiß selbst, was ich ihm zu vermitteln habe und was man in der Ausbildung können muss, um Reif für den Arbeitsmarkt zu sein. Als Ausbilder würde es mir zwar nicht zustehen, mich für Gehälter auszusprechen, allerdings würde ich da für die Fairheit alles dafür tun, um dass mein Auszubildender später nicht mit 2,3 oder 2,5 abgefrühstückt wird. "Ja bei 2,3 oder 2,5k ich glaube da bist du im falschen Betrieb, wenn die sowas zahlen" ich höre die Kommentare schon. 

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vor 1 Stunde schrieb varafisi:

Alles innerbetriebliche Dinge, die man ihm erklären muss. Nicht relevant für die BG im Schadensfall.

RICHTIG, darum geht es mir.

Der TÜV Rheinland hat da was:

https://tinyurl.com/4psnrcxd

Das Basic Paket ist kostenlos, danach Staffelpreise. Vielleicht reicht ja die Basis als Anregung.

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vor 5 Stunden schrieb varafisi:

Entspannt euch. Das bekommt er alles noch ausreichend vermacht. Genaugenommen soll er später eine Stelle im Rechenzentrumsbetrieb besetzen. Deswegen ist hier absolut nichts mit billige Arbeitskräft o.ä. Das hat sich hier in eine ganz andere Richtung "ver"schaukelt.

Mir ging es NUR um die Sicherheitsunterweisungen, welche man mit ihm fernab von irgendwelchen DSGVO-Bestimmungen, Schweigepflicht usw. besprechen und unterschreiben lassen muss. Bsp. ist das Öffnen von Paketen. Es klingt bescheuert aber wenn sich der Azubi bei dem Öffnen eines Paketes den Finger abschneidet, so kann ich als Ausbilder belangt werden. Darum geht es mir. 

 

Ok, in dem Fall sieht die Sache tatsächlich anders aus... das war nach Deinem Eingangspost nicht klar ersichtlich. Und ich seh halt automatisch immer etwas rot wenn das eben in die andere Richtung geht, da bin ich halt ein gebranntes Kind, deshalb an der Stelle: Sorry!

Was für mich zur normalen Sicherheitsunterweisung mit dazu gehört ist definitiv auch: 

Sicherheit am Arbeitsplatz selbst... dazu gehören für mich Dinge wie:
- Richtige Kabelverlegung (z.B. Stolperstelle weil herumliegendes Kabel etc)
- Richtiger Umgang mit Werkzeugen (Umdrehen mit Messer/Schraubenzieher in der Hand kommt nicht wirklich gut wenn Kollege direkt hinter einem steht)
- Arbeitsplatzergonomie (richtige Einstellung Stuhl, Tisch, Monitor)

Die Punkte lesen sich auf den ersten Blick zwar lapidar... das Ding ist nur das ganz viele Arbeitsunfälle gerne in Unachtsamkeiten ihre Ursache haben. 

Und in Bezug auf Thema Arbeitsunfälle würde ich auch das Thema Wegeunfälle mit einbeziehen. Wenn ich mir in meiner Pause aufm Klo einen Finger breche, dann ist das kein Arbeitsunfall 🙂 Das gleiche gilt wenn ich aufm Heimweg noch beim Edeka einkaufe und da doof an einem Regal hängen bleibe oder kopfüber in die Kühltruhe fliege. 

 

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Es sollte auch für jeden Raum eine Gefärdungsbeurteilung angefertigt sein, nach dieser werden die Gefahren ja dann benannt.

Die Gefährdungsbeurteilung

Und ein Azubi mit 22 Jahren, da war ich schon 4 Jahre ausgelernt und würde auch hier schon einen anderen Reife grad ansetzten als bei einem 16 Jährigen Lehrling. 

Gefährdungsbeurteilung Umsetzungsvorlage

 

 

Bearbeitet von Tratos
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vor 9 Stunden schrieb Montaine:

Sicherheit am Arbeitsplatz selbst... dazu gehören für mich Dinge wie:
- Richtige Kabelverlegung (z.B. Stolperstelle weil herumliegendes Kabel etc)
- Richtiger Umgang mit Werkzeugen (Umdrehen mit Messer/Schraubenzieher in der Hand kommt nicht wirklich gut wenn Kollege direkt hinter einem steht)
- Arbeitsplatzergonomie (richtige Einstellung Stuhl, Tisch, Monitor)

Stimmt, diese Punkte könnte ich noch mit aufnehmen.

vor 9 Stunden schrieb Montaine:

Die Punkte lesen sich auf den ersten Blick zwar lapidar... das Ding ist nur das ganz viele Arbeitsunfälle gerne in Unachtsamkeiten ihre Ursache haben. 

Klingen sie immer, allerdings finde ich diese Punkte wichtig. Sich das nochmal vor Augen zu halten und gesagt zu bekommen, dass es dabei gefährlich werden kann ist nicht verkehrt.

vor 13 Minuten schrieb Maniska:

DAS ist aber nicht Aufgabe des Ausbilders, sondern der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese weiß auch ganz genau, was zu schulen ist.

DAS ist ebenfalls richtig @Maniska , allerdings wurde der erst kürzlich Fachkraft für Arbeitssicherheit und macht das so nebenbei und erklärt dir noch nebenbei das Wetter morgen früh. Das mache ich lieber selber, um aus der Haftung rausgenommen zu werden. :D 

 

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vor 2 Minuten schrieb allesweg:

Machst du es statt oder zusätzlich zur Sicherheitsunterweisung durch den Sicherheitsbeauftragten?

Es kommt auf die Punkte an. Es sind ja nach meiner Rechnung nach ca. 10 Punkte die wichtig sind, geschult/unterwiesen zu werden. Er hat davon 4 abgearbeitet, ca. 6-7 verbleiben. Flucht- und Rettungswege, Verbandskasten, Feuerlöscher waren seine Doings.... Naja da fehlt für mein Verständnis noch einiges, was hier passieren kann aber nun gut. Man merkt eben wer für sein Job brennt und wer nicht. An mangelnden Schulungen kann es jedenfalls nicht gelegen haben.

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vor 52 Minuten schrieb varafisi:
vor 57 Minuten schrieb allesweg:
vor einer Stunde schrieb varafisi:

Das mache ich lieber selber, um aus der Haftung rausgenommen zu werden. :D 

Machst du es statt oder zusätzlich zur Sicherheitsunterweisung durch den Sicherheitsbeauftragten?

Es kommt auf die Punkte an

Also bringst du dich je nach Punkt selbst in die Haftung.

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Die Frage von allesweg ist schon berechtigt. 

Gehen wir mal davon aus, Azubi wird von Dir in den Punkten unterwiesen.. und irgendwann in den kommenden Wochen/Monaten passiert dann tatsächlich was.. wie wird dann der Nachweis erbracht das eine ausreichende Schulung in gerade diesem Bereich stattgefunden hat?

Im Normalfall läuft das ja so... Ausbilder = nachgewiesene Befähigung.... Sicherheitsbeauftrager = nachgewiesene Befähigung...  Feuerwehrmann... = Same usw.

Genau deshalb gibt es in jedem Unternehmen ja extra mindestens 1 der offiziell der Sicherheitsbeauftrage ist, weil entsprechend geschult/zertifiziert. Ist das gleiche Prinzip wie mit jedem Ersthelfer.

Wenn Eure Fachkraft für Arbeitssicherheit den Job nicht richtig macht/ausführt, dann liegt das an der oberen Führungsebene in der Hinsicht was zu ändern und dafür zu sorgen dass das richtig läuft. 

Für meine Begriffe erfolgt der entsprechende Nachweis zwecks Unterweisung genau dann wenn der Unterweisende (in dem Fall Du) über die entsprechende Qualifikation verfügt.

Auf der anderen Seite: Der Azubi ist 22 Jahre, somit volljährig. Ich bin mir jetzt zwar nicht sicher wie die Sache rechtlich aussieht, aber ob für Dich als Ausbilder persönlich eine Haftung besteht... ich weiß es nicht. Simple Frage: Haftest Du auch wenn der nen Monitor durch die Firma trägt und auf der Treppe über seine eigenen Füße stolpert?

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vor 6 Minuten schrieb Montaine:

Haftest Du auch wenn der nen Monitor durch die Firma trägt und auf der Treppe über seine eigenen Füße stolpert?

Schwierige Frage.

Ich bei meinem AEVO damals kam das Beispiel in die Runde, dass in einem Buchladen eine Auszubildende von der Wendeltreppe gestürzt ist und unsicheres Schuhwerk hatte. Sie wurde dadurch Querschnittsgelähmt und der Ausbilder/Geschäftsführer musste die Buchhandlung daraufhin schließen - 300T€ Schadenssumme, die die BG in Rechnung gestellt hat.

 

In Summe hat mich der Thread dazu angeregt zu überdenken, was wirklich in meine Verantwortung fällt zwecks Sicherheitsunterweisung und was in die Verantwortung des larifari Sicherheitsbeauftragten fällt.

Alles das was mit IT zu tun hat, würde über die allgemeine Sicherheitsunterweisung hinausgehen. Wir als Ausbilder waren dazu angehalten bei Lagertätigkeiten bspw. den Azubi 1. zu zeigen, wie man ein Paket aufschneidet und 2. den Wisch im Nachgang unterschreiben zu lassen. Dann jährlich wiederholen.

Bearbeitet von varafisi
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Wenn der Arbeitsort oder die Tätigkeiten gemäß zuständiger BG entsprechendes Schuhwerk voraussetzen und dieser Hinweis nicht nachweislich erbracht wurde, haftet das Unternehmen. Und dafür ist der Sicherheitsbeauftragte verantwortlich - nicht zwingend zuständig.

Wichtig ist nur, dass irgendwo dokumentiert ist, wer wann welche Inhalte an wen vermittelt hat. Unterschrieben von beiden Beteiligten. 

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Ich denke die Grundfrage die hinter dem ganzen steht ist doch: 

Kann ein Ausbilder persönlich in Haftung genommen werden wenn der Azubi das Alter der Volljährigkeit erreicht hat bzw. erwachsen ist.

Klare Antwort von mir: Nein!

Im Erwachsenenalter wird arbeitsrechtlich kein Unterschied zwischen Auszubildenen u. ausgelernten Fachkräften gemacht, bei minderjährigen Azubis sieht die Sache wahrscheinlich anders aus (da bin ich nicht im Thema).

Wenn der Sicherheitsbeauftragte seinen Job nicht ernst nimmt/richtig ausführt etc, dann ist das Unternehmen dafür verantwortlich diesen Zustand zu ändern. 

 

 

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vor 1 Minute schrieb Montaine:

Wenn der Sicherheitsbeauftragte seinen Job nicht ernst nimmt/richtig ausführt

und der Ausbilder daraufhin einen Teil der Sicherheitsunterweisung eigenmächtig an sich reißt, übernimmt er dafür auch die Verantwortung. Meine persönliche Auffassung. Aber das wird langsam eher ein Fall für eine Rechtsberatung.

 

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